Annus internationalis familiae: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Papst Franziskus]] sagte am 25. September 2014, wenige Wochen vor der Sondersynode, über [[Wiederverheiratete Geschiedene]], dass eine kirchlich verheiratete Person, die geschieden ist und noch einmal staatlich geheiratet hat, die [[Sakrament]]e nicht empfangen könne: "Das hat [[Jesus Christus]] so eingerichtet, und der [[Papst]] kann es nicht ändern."<ref>[http://www.kath.net/news/47674 Franziskus: Keine Eucharistie für wiederverheiratete Geschiedene] [[Kath.net]] am 25. September 2014</ref>  
 
[[Papst Franziskus]] sagte am 25. September 2014, wenige Wochen vor der Sondersynode, über [[Wiederverheiratete Geschiedene]], dass eine kirchlich verheiratete Person, die geschieden ist und noch einmal staatlich geheiratet hat, die [[Sakrament]]e nicht empfangen könne: "Das hat [[Jesus Christus]] so eingerichtet, und der [[Papst]] kann es nicht ändern."<ref>[http://www.kath.net/news/47674 Franziskus: Keine Eucharistie für wiederverheiratete Geschiedene] [[Kath.net]] am 25. September 2014</ref>  
  
Die Sondersynode über Ehe und Familie im Oktobert 2014 konnte sich nicht auf eine gemeinsame Linie für den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen und Homosexualität verständigen.<ref>[http://www.domradio.de/nachrichten/2014-10-19/familiensynode-im-vatikan domradio.de], 19.10.2014</ref> Zum Abschluss der Bischofssynode warnte der Papst gleichermaßen vor einer „feindlichen Erstarrung“ wie vor einer „falschen Barmherzigkeit“ in der katholischen Kirche. Ersterer Versuchung erlägen „Traditionalisten und Intellektualisten“, die sich „im Geschriebenen einschließen und sich nicht von Gott überraschen lassen wollen“, sagte Franziskus am 19. Oktober 2014 in seiner Ansprache zum Abschluss der Beratungen. Die Versuchung einer „falschen Barmherzigkeit“ sei hingegen typisch für die sogenannten „Progressiven und Liberalen“ sowie ein „zerstörerisches Gutmenschentum“. Sie verbänden Wunden, „ohne sie zuvor zu pflegen und zu behandeln“, so Franziskus.<ref>  
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Die Sondersynode über Ehe und Familie im Oktobert 2014 dachte über die Möglichkeit nach,
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:"wiederverheiratete Geschiedene zum Sakrament der Buße und der Eucharistie zuzulassen. '''Mehrere Synodenväter haben auf der derzeitigen Regelung bestanden''', und zwar aufgrund der konstitutiven Beziehung zwischen der Teilnahme an der Eucharistie und an der Gemeinschaft mit der Kirche einerseits und der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe andererseits. '''Andere haben sich für eine nicht zu verallgemeinernde Aufnahme an den Tisch der Eucharistie ausgesprochen – und zwar in einigen besonderen Situationen und unter genau festgelegten Voraussetzungen''', vor allem wenn es sich um unumkehrbare Fälle handelt, mit moralischen Verpflichtungen gegenüber den Kindern, die ungerechterweise leiden müssten. Einem möglichen Zugang zu den Sakramenten müsste dann ein Weg der Buße unter der Verantwortung des Diözesanbischofs vorausgehen. Diese Frage gilt es aber noch zu vertiefen, wobei die Unterscheidung zwischen einem objektiven Zustand der Sünde und mildernden Umständen genau zu bedenken ist, da „die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie (…) durch (…) psychische oder gesellschaftliche Faktoren vermindert, ja sogar aufgehoben sein“ können (Katechismus der katholischen Kirche, 1735)." (ja 104 / nein 74).<ref>[[Le sfide pastorali sulla famiglia (Wortlaut)]], vom 18. Oktober 201, [[Le sfide pastorali sulla famiglia (Wortlaut)#Die verwundeten Familien heilen (getrennt Lebende, nicht wiederverheiratete Geschiedene, wiederverheiratete Geschiedene, Alleinerziehende)|Nr. 52+53]].</ref>
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Zum Abschluss der Bischofssynode warnte der Papst gleichermaßen vor einer „feindlichen Erstarrung“ wie vor einer „falschen Barmherzigkeit“ in der katholischen Kirche. Ersterer Versuchung erlägen „Traditionalisten und Intellektualisten“, die sich „im Geschriebenen einschließen und sich nicht von Gott überraschen lassen wollen“, sagte Franziskus am 19. Oktober 2014 in seiner Ansprache zum Abschluss der Beratungen. Die Versuchung einer „falschen Barmherzigkeit“ sei hingegen typisch für die sogenannten „Progressiven und Liberalen“ sowie ein „zerstörerisches Gutmenschentum“. Sie verbänden Wunden, „ohne sie zuvor zu pflegen und zu behandeln“, so Franziskus.<ref>  
 
[http://de.radiovaticana.va/news/2014/10/19/papst_würdigt_offenheit_und_streitkultur_der_bischofssynode/ted-831849 Papst würdigt Offenheit und Streitkultur der Bischofssynode] [[Radio Vatikan]] am 19. Oktober 2014 </ref>
 
[http://de.radiovaticana.va/news/2014/10/19/papst_würdigt_offenheit_und_streitkultur_der_bischofssynode/ted-831849 Papst würdigt Offenheit und Streitkultur der Bischofssynode] [[Radio Vatikan]] am 19. Oktober 2014 </ref>
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Die XIV. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode 2015 sieht wiederverheiratet Geschiedene unter der '''Unterscheidung und Integration'''. Dabei werden frühere Lehramtstexte selektiv und sinnverändernd gebraucht:
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:Nr. 84: "Getaufte, die geschieden und zivil wiederverheiratet sind, müssen auf die verschiedenen möglichen Weisen stärker in die Gemeinschaft integriert werden, wobei zu vermeiden ist, Anstoß zu erregen. Die Logik der Integration ist der Schlüssel ihrer pastoralen Begleitung, damit sie nicht nur wissen, dass sie zum Leib Christi, der die Kirche ist, gehören, sondern dies als freudige und fruchtbare Erfahrung erleben können. Sie sind Getaufte, sie sind Brüder und Schwestern, der Heilige Geist gießt Gaben und Charismen zum Wohl aller auf sie aus. Ihre Teilnahme kann in verschiedenen kirchlichen Diensten zum Ausdruck kommen: es ist daher zu unterscheiden, welche der verschiedenen derzeit praktizierten Formen des Ausschlusses im liturgischen, pastoralen, erzieherischen und institutionellen Bereich überwunden werden können. Sie dürfen sich nicht nur als nicht exkommuniziert fühlen, sondern können als lebendige Glieder der Kirche leben und reifen, indem sie diese wie eine Mutter empfinden, die sie immer aufnimmt, sich liebevoll um sie kümmert und sie auf dem Weg des Lebens und des Evangeliums ermutigt. Diese Integration ist auch notwendig für die Sorge und die christliche Erziehung ihrer Kinder, die als das Wichtigste anzusehen sind. Für die christliche Gemeinschaft bedeutet es keine Schwächung ihres Glaubens und ihres Zeugnisses im Hinblick auf die Unauflöslichkeit der Ehe, sich um diese Menschen zu kümmern. Im Gegenteil, die Kirche bringt gerade in dieser Fürsorge ihre Nächstenliebe zum Ausdruck. (ja 187 / nein 72).<br>
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:Nr. 85. Der heilige Johannes Paul II. hat einen Gesamtmaßstab vorgelegt, welcher die Grundlage zur Bewertung solcher Situationen bleibt: „Die Hirten mögen beherzigen, dass sie um der Liebe willen zur Wahrheit verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden. Es ist ein Unterschied, ob jemand trotz aufrichtigen Bemühens, die frühere Ehe zu retten, völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand eine kirchlich gültige Ehe durch eigene schwere Schuld zerstört hat. Wieder andere sind eine neue Verbindung eingegangen im Hinblick auf die Erziehung der Kinder und haben manchmal die subjektive Gewissensüberzeugung, dass die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war“ (FC, 84). Es ist also Aufgabe der Priester, die betroffenen Menschen entsprechend der Lehre der Kirche und der Richtlinien des Bischofs auf dem Weg der Unterscheidung zu begleiten. In diesem Prozess wird es hilfreich sein, in Momenten des Nachdenkens und der Reue eine Erforschung des Gewissens vorzunehmen. Die wiederverheirateten Geschiedenen sollten sich fragen, wie sie sich ihren Kindern gegenüber verhalten haben, als sich ihre eheliche Verbindung in der Krise befand; ob es Versöhnungsversuche gegeben hat; wie die Lage des verlassenen Partners ist; welche Folgen die neue Beziehung auf den Rest der Familie und die Gemeinschaft der Gläubigen hat; welches Vorbild sie den jungen Menschen gibt, die sich auf die Ehe vorbereiten. Ein ernsthaftes Nachdenken kann das Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes stärken, die niemandem verwehrt wird.<br>
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:Außerdem kann nicht geleugnet werden, dass unter bestimmten Umständen „die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie“ aufgrund verschiedener Faktoren „gemindert, ja sogar aufgehoben sein“ könnte (KKK, 1735). Folglich muss das Urteil über eine objektive Situation nicht zum Urteil über eine „subjektive Anrechenbarkeit“ (Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000, 2a) führen. Unter bestimmten Umständen kann es für Menschen eine große Schwierigkeit darstellen, anders zu handeln. Daher ist es auch bei Aufrechterhaltung einer allgemeinen Norm erforderlich, anzuerkennen, dass die Verantwortung hinsichtlich bestimmter Handlungen oder Entscheidungen nicht in allen Fällen gleich ist. Die pastorale Bemühung, die Geister zu unterscheiden, muss sich, auch unter Berücksichtigung des aufrichtig geformten Gewissens der Menschen, dieser Situationen annehmen. Auch die Folgen der vorgenommenen Handlungen sind nicht in allen Fällen notwendigerweise dieselben. (ja 178 / nein 80).<br>
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:Nr. 86. Der Weg der Begleitung und der Unterscheidung richtet diese Gläubigen darauf aus, sich ihrer Situation vor Gott bewusst zu werden. Das Gespräch mit dem Priester im Forum internum trägt zur Bildung einer rechten Beurteilung dessen bei, was die Möglichkeit einer volleren Teilnahme am Leben der Kirche behindert, und kann helfen, Wege zu finden, diese zu begünstigen und wachsen zu lassen. Da es im Gesetz selbst keine Gradualität gibt (vgl. FC, 34), wird diese Unterscheidung niemals von den Erfordernissen der Wahrheit und der Liebe des Evangeliums, die die Kirche vorlegt, absehen können. Damit dies geschieht, müssen bei der aufrichtigen Suche nach dem Willen Gottes und in dem Verlangen, diesem auf vollkommenere Weise zu entsprechen, die notwendigen Voraussetzungen der Demut, der Diskretion, der Liebe zur Kirche und ihrer Lehre verbürgt sein. (ja 190 / nein 64)."<ref>[http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_2015/Relatio-Abschlussbericht-Synode-2015.pdf Relatio Synodi XIV. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode 2015].</ref>
  
 
→ Fortgang und Ende der Diskussion: [[Amoris laetitia]].
 
→ Fortgang und Ende der Diskussion: [[Amoris laetitia]].

Version vom 25. November 2016, 13:45 Uhr

Annus internationalis familiae (Das Internationale Jahr der Familie) sind die Anfangsworte des Schreibens der Kongregation für die Glaubenslehre im Pontifikat von Papst Johannes Paul II. vom 14. September 1994. Es ist an die Bischöfe der Katholischen Kirche gerichtet und handelt über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen.

Der Text des Schreibens

Annus internationalis familiae (Wortlaut) (auch in: Der Apostolische Stuhl 1994, S. 1228-1233)

Hintergrund

1993 gaben die Bischöfe Oskar Saier (Erzbistum Freiburg), Walter Kasper (Bistum Rottenburg-Stuttgart, und Karl Lehmann (Bistum Mainz) ein Gemeinsames Hirtenschreiben der Oberrheinischen Kirchenprovinz<ref> Die Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz: Zur seelsorglichen Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen, Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen: Hirtenwort. Freiburg/Br. u. a.: (10.07.) 1993. </ref> "zur Pastoral mit Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen" heraus. Diese traten dafür ein, dass geschiedene, wieder verheiratete Katholiken sich nach ernster Gewissensprüfung ermächtigt fühlen könnten, trotz ihrer kirchenrechtlich ungeordneten Situation die Sakramente, vor allem der eucharistische Kommunion zu empfangen. Wie schon bei der Schwangerschaftsberatung soll hier als Vorraussetzung eine Beratung stattfinden, damit der Grenzbruch kirchlich legal werden sollte. Tiefstgründigster Irrtum in diesem Schreiben, ist die Auffassung über das Wesen und Aufgabe des Gewissens. Als Antwort gab die Kongregation für die Glaubenslehre dieses Schreiben heraus.

Fortgang der Diskussion

Im Jahre 2013 macht Erzbischof Robert Zollitsch den Vorstoß, wiederverheiratet Geschiedene zur eucharistischen Kommunion zuzulassen. <ref>wie schon im Jahre 2011, vgl. Meisner: Ehe repräsentiert unaufkündbare Hingabe Christi an die Kirche Kath.net am 2. September 2011</ref> Der Erzbischof veröffentlichte eine "Handreichung" als "vorläufigen Impuls" des Dialogprozesses.<ref>Zollitsch nennt Freiburger Handreichung einen «vorläufigen Impuls» Kath.net am 10. Oktober 2013; Freiburger Handreichungen nicht rechtswirksam Kath.net am 20. Oktober 2013</ref> Der Vatikan zeigte sich "irritiert" ´über diese Initiative.<ref>La Repubblica: Vatikan irritiert über Freiburger Initiative; Vatikan gegen deutsche Sonderwege für wiederverheiratete Geschiedene Kath.net am 8. Oktober 2013 </ref> Entgegen der Forderung des Präfekten der GlaubenskongregationErzbischof Gerhard Ludwig Müller<ref> Schreiben des Präfekten der Glaubenskongregation an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz: Erzbistum Freiburg muss pastorale Handreichung zurückziehen! Kath.net am 11. November 2013</ref> zog Erzbischof Zollitsch die Handreichung nicht zurück.<ref> Zollitsch sagt 'NJET' zur Aufforderung des Glaubenspräfekten Kath.net am 21. November 2013</ref>

Im Februar 2014 hielt auf Wunsch von Papst Franziskus Walter Kasper<ref>vgl. Walter Kasper: Barmherzigkeit. 
Grundbegriff des Evangeliums - Schlüssel christlichen Lebens. Herder Verlag 2012
 (gebundene Ausgabe, 252 Seiten; 
ISBN 978-3-451-30642-6).</ref>, inzwischen Kardinal, als einziger Vortragender vor dem Konsistorium<ref>Kardinal Kaspers Vorstoß und die Crux der Enthaltsamkeit 16. März 2014 von Dr. Josef Spindelböck: Der emeritierte deutsche Kurienkardinal Walter Kasper hat vor dem außerordentlichen Konsistorium der Kardinäle in Rom (vom 20. und 21. Februar 2014) einen Vortrag mit anschließender Diskussion zum Thema „Das Evangelium von der Familie“ gehalten.</ref> einen Vortrag und bekräftigte seine Auffassung über die Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zur eucharistischen Kommunion; mit seinen Ausführungen faszinierte er die Kardinäle samt Papst Franziskus.<ref> Papst würdigt Kardinal-Kasper-Vortrag zur Familienpastoral Kath.net am 22. Februar 2014</ref> Er regte ein Umdenken des Heiligen Stuhls in der Sexualmoral an.<ref>'Die Zeit': Kasper forderte Vatikan-Umdenken bei Sexualmoral Kath.net am 28. Februar 2014</ref>. Der Vortrag, dessen Hauptanliegen nicht die Kommunion wiederverheiratet Geschiedener sein sollte, jedoch allgemein so aufgenommen wurde, wollte die theoretische Unauflöslichkeit der Ehe nicht<ref>vgl. Kardinal Kasper betont die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe Kath.net am 1. März 2014</ref> in Frage stellen, sondern, wie schon 1993, die praktische Auflöslichkeit der Ehe in Einzelfällen<ref>Pfarrer Richard Kocher erklärt Kaspers Vorstellung von Sonderfällen in der Standpunktsenduung vom 5. Juli 2015 (siehe ab: 71 min.): "Es kann sich nur "um eine kleine Zahl von Sonderfällen handeln" … Eine Prüfung folgender Kriterien sei unerlässlich:

  • Erstens: Wo beim Scheitern der ersten Ehe schweres Versagen mit im Spiel war, müssen die übernommene Verantwortung anerkannt und die begangene Schuld bereut werden.
  • Zweitens. Es muss glaubhaft feststehen, dass die Rückkehr zum ersten Partner wirklich nicht möglich ist, und die erste Ehe beim besten Willen nicht wiederbelebt werden kann.
  • Drittens: Begangenes Unrecht und ein angerichteter Schaden müssen nach Kräften wiedergutgemacht werden, soweit es nur möglich ist.
  • Viertens: Zu dieser Wiedergutmachung gehört auch die Erfüllung der Verpflichtung gegen Frau/Mann und Kindern aus der ersten Ehe.
  • Fünftens: Es ist darauf zu achten, ob ein Partner seine erste Ehe unter großem öffentlichem Aufsehen (sogar Ärgernis) zerbrochen hat.
  • Sechstens: Die zweite Ehe eheliche Gemeinschaft muss über einen längeren Zeitraum hinweg im Sinne eines entschiedenen und auch öffentlichen erkennbaren Willens zum dauerhaften Zusammenleben nach der Ordnung der Ehe und als sittliche Realität bewährt haben.
  • Siebtens: Es muss geprüft werden, ob das Festhalten an der zweiten Bindung gegenüber dem Partner und den Kindern eine neue sittliche Verpflichtung geworden ist.
  • Achtens: Es muss hinreichend, sicher nicht mehr als bei anderen Christen feststehen, dass die Partner wirklich aus dem christlichen Glauben zu leben versuchen und aus lauteren Motiven d.h. aus echten und religiösen Beweggründen am sakramentalen Leben der Kirche teilnehmen wollen.

Dies soll nicht ein Pfarrer vor Ort prüfen, sondern ein Bischofsvikar oder Paenitentiar, der eigens hierfür ernannt wird.</ref><ref>Kardinal Walter Brandmüller betont, dass es nicht redlich sei zu sagen, man wolle die Lehre keinesfalls ändern, nur in der Pastoral müsse man sich der Zeit anpassen. Er kritisiert dann auch die Theorie, dass man die pastorale Praxis von der Glaubenslehre trennen könne. Dies sei "genauso absurd wie die Idee, man könne die architektonisch-künstlerische Gestaltung einer Brücke ohne Berücksichtigung der statischen Berechnungen" umsetzen. vgl. Werden diese 'Bastionen' geschleift, dann ist die Bresche geschlagen Kath.net am 11. Dezember 2014</ref> als "Barmherzigkeit" gewähren. Kritiker sehen hier einen falschen Barmherzigkeitsbegriff, wenn der Kardinal sage, sie sei eine „Barmherzigkeit, welche die vorangehende und notwendige Abkehr von der Sünde nicht mehr einschließt, sondern nur auf das Vertrauen setzt, dass Gott diese nicht beachtet."<ref>Danilo Castellano, Professor für politische Philosophie an der Universität Udine: Kaspers Ideen würden der protestantischen Theologie entsprechen, insbesondere Martin Luthers Lehre, dass Gott die Sünden der Menschen nicht auslöscht, sondern nur zudeckt, wenn er sie vergibt.: Weiter Kritik an Kaspers Vorstoß zur Kommunion für Wiederverheiratete Kath.net am 30. März 2014; vgl. auch: Ein sichtbares Zeichen für wiederverheiratete Geschiedene Kath.net am 28. Februar 2014 von Weihbischof Andreas Laun; Barmherzigkeit nicht mit Akzeptanz eines Übels verwechseln Kath.net am 8. Mai 2014 von Samuel J. Aquila, Erzbischof von Denver (USA)</ref> Es sollte nach Kardinal Kaspers Meinung möglich sein, dass ein geschieden Wiederverheirateter nach einer Zeit der Buße wieder zu den Sakramenten hinzutreten könne, wenn er die erste zerbrochene Ehe "bereue". Wörtlich sagt er: "Wenn ein geschiedener Wiederverheirateter bereut, dass er in erster Ehe versagt hat, wenn er sich nach Kräften mühte, die zweite zivile Ehe aus dem Glauben zu leben, können wir ihm dann das Sakrament der Buße und die Kommunion verweigern?"

Die Kritiker betonen, dass hier zwar ein schuldhaftes Versagen beim Zerbrechen der ersten Ehe bereut werden solle, nicht jedoich die schwere Sünde der zivilen Wiederverheiratung (mit Vollzug einer Ehe), welche (dann erst) zum Selbstausschluss von den Sakramenten führe.<ref>'Die Zeit': Kasper forderte Vatikan-Umdenken bei Sexualmoral Kath.net am 28. Februar 2014; vgl. Aus Bologna mit Liebe: Haltet ein! Prinzip und Wahrheit der Ehe Kath.net am 18. März 2014</ref> Seine Ideen widersprächen nicht nur der Heiligen Schrift, sondern auch den Erläuterungen und der Entfaltung der Lehre über die Ehe im Apostolischen Schreiben Familiaris consortio (Nr. 84)<ref>vgl. auch: Offener Brief an Walter Kardinal Kasper Kath.net am 16. April 2014 von Michael Schäfer</ref> von Papst Johannes Paul II., das, was die wiederverheiratet Geschiedenen betrifft, - entgegen seiner Behauptung - in einem gleichen geschichtlichen Kontext als dem heutigen entstanden sei: so Carlo Kardinal Caffarra.<ref>Weiter Kritik an Kaspers Vorstoß zur Kommunion für Wiederverheiratete Kath.net am 30. März 2014</ref> Seine Gegenposition zum Lehramt erklärt er so: „Wir befinden uns heute in einer ähnlichen Situation wie beim letzten Konzil, als es um die Frage der Ökumene oder der Religionsfreiheit ging. Auch damals gab es Enzykliken und Entscheidungen des Heiligen Offiziums, die weitere Wege zu versperren schienen. Das Konzil hat jedoch, ohne die verbindliche dogmatische Tradition anzutasten, Türen geöffnet.“ (Das Evangelium von der Familie
. Die Rede vor dem Konsistorium Herder Verlag 2014, S. 57
 (ca. 96 Seiten
; ISBN 978-3-451-31245-8)<ref>Die Unbarmherzigkeit von Kardinal Kasper gegenüber geschiedenen „Wiederverheirateten“ Katholisches.info am 12. April 2014 von Pater Franz Schmidberger; Anti-Kasper-Front: Nach Brandmüller und Caffarra folgen De Paolis und Bassetti Katholisches.info am 5. Mai 2014 </ref>

Das Begleitschreiben zu Annus internationalis familiae führt zu einigen Einwänden aus: "Die Kirche kann auch nicht pastorale Praktiken – etwa in der Sakramentenpastoral – gutheißen, die dem eindeutigen Gebot des Herrn widersprechen. Mit anderen Worten: Wenn die vorausgehende Ehe von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gültig war, kann ihre neue Verbindung unter keinen Umständen als rechtmäßig betrachtet werden, daher ist ein Sakramentenempfang aus inneren Gründen nicht möglich. Das Gewissen des einzelnen ist ausnahmslos an diese Norm gebunden." ... Eine Pastoral, die den betroffenen Menschen wirklich helfen will, muß immer in der Wahrheit gründen. Nur das Wahre kann letzten Endes auch pastoral sein. „Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch befreien“ ({{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Annus internationalis familiae |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 8{{#if:32|,32}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}).

Eine Antwort von fünf Kardinälen und vier weiteren Wissenschaftlern auf den Vortrag von Kardinal Walter Kasper über Ehe und Kommunion in der katholischen Kirche gab Robert Dodaro 2014 als Buch heraus.<ref>Robert Dorado (HG.): „In der Wahrheit Christi bleiben?“ Ehe und Kommunion in der Katholischen Kirche Echter Verlag 2014 (244 Seiten, Taschenbuch; ISBN 978-3-429-03783-3; Die Antwort der fünf Kardinäle auf Kasper jetzt auch auf deutsch Kath.net am 2. Oktober 2014)</ref>Auch Paul Josef Cardinal Cordes widerspricht in seinem Buch über die geistige Kommunion Kaspers Meinung, dass "Wer zum sakramental-zeichenhaften Empfang der Eucharistie nicht zuzulassen wäre, der sei auch unwürdig für die Geistige Kommunion."<ref>Paul Josef Cardinal Cordes
: Geistige Kommunion.
 Befreit vom Staub der Jahrhunderte
 Fe Medienverlag (
48 Seiten; 
ISBN 978-3863571085; vgl. Kardinal Cordes: Hier irrt Kardinal Kasper Kath.net am 2. Februar 2015).</ref>

Außerordentliche Bischofssynode 2014 und 2015

Hoffnungen, dass Papst Franziskus nach den beiden Weltbischofssynoden im Oktober 2014 und 2015 mit dem Thema Familienseelsorge, zivil Wiederverheiratet Geschiedene zu den Sakramenten, vor allem zur Kommunion zulassen werde, hielt der Kölner Kardinal Rainer Woelki vor Beginn der Synode für verfehlt<ref>Kardinal Woelki warnt vor «falschen Hoffnungen» in Bezug auf Geschiedene Kath.net am 2. Oktober 2014</ref>, wenn der Papst dies auch in seinem Schreiben Evangelii gaudium Nr. 47 vom 24. November 2013 vielleicht so beabsichtige, wenn er von "pastoralen Konsequenzen" spreche.<ref>Vgl. AMBROSIUS, De Sacramentis, IV, 6, 28: PL 16, 464: „Ich muss ihn immer empfangen, damit er immer meine Sünden vergibt. Wenn ich ständig sündige, muss ich immer ein Heilmittel haben“; ebd., IV, 5, 24: PL 16, 463: „Wer das Manna aß, starb; wer von diesem Leib isst, wird die Vergebung seiner Sünden erhalten.“ CYRILL VON ALEXANDRIEN, In Joh. Evang. IV, 2: PG 73, 584–585: „Ich habe mich geprüft und erkannt, dass ich unwürdig bin. Denen, die so reden, sage ich: Und wann werdet ihr würdig sein? Wann werdet ihr also vor Christus erscheinen? Und wenn eure Sünden euch hindern, näherzukommen, und wenn ihr niemals aufhört zu fallen – wer bemerkt seine eigenen Fehler, sagt der Psalm – werdet ihr schließlich nicht teilhaben an der Heiligung, die Leben schenkt für die Ewigkeit?“ : Psalm 19, 13-14, der letztlich als Stütze dient, spricht von der lässlichen Sünde. Es heisst: "Wer bemerkt seine eigenen Fehler? Sprich mich frei von Schuld, die mir nicht bewusst ist! ... Dann bin ich ohne Makel und rein von größten Fehlern." (LXX: áμαρτíας (Fehler, Vergehen, Sünde) μεγáλης; Neo-vulgata: delicto (Vergehen, Fehler) maximo.) Denn eine Schuld, die nicht bewusst ist, kann auch keine schwere Schuld sein. Bei der irrtümlichen Annahme, würde die Eucharistie auch bei Todsünde (Sünde: bewusst, gewollt, schwerwiegende Sache) empfangen werden dürfen. </ref>

Papst Franziskus sagte am 25. September 2014, wenige Wochen vor der Sondersynode, über Wiederverheiratete Geschiedene, dass eine kirchlich verheiratete Person, die geschieden ist und noch einmal staatlich geheiratet hat, die Sakramente nicht empfangen könne: "Das hat Jesus Christus so eingerichtet, und der Papst kann es nicht ändern."<ref>Franziskus: Keine Eucharistie für wiederverheiratete Geschiedene Kath.net am 25. September 2014</ref>

Die Sondersynode über Ehe und Familie im Oktobert 2014 dachte über die Möglichkeit nach,

"wiederverheiratete Geschiedene zum Sakrament der Buße und der Eucharistie zuzulassen. Mehrere Synodenväter haben auf der derzeitigen Regelung bestanden, und zwar aufgrund der konstitutiven Beziehung zwischen der Teilnahme an der Eucharistie und an der Gemeinschaft mit der Kirche einerseits und der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe andererseits. Andere haben sich für eine nicht zu verallgemeinernde Aufnahme an den Tisch der Eucharistie ausgesprochen – und zwar in einigen besonderen Situationen und unter genau festgelegten Voraussetzungen, vor allem wenn es sich um unumkehrbare Fälle handelt, mit moralischen Verpflichtungen gegenüber den Kindern, die ungerechterweise leiden müssten. Einem möglichen Zugang zu den Sakramenten müsste dann ein Weg der Buße unter der Verantwortung des Diözesanbischofs vorausgehen. Diese Frage gilt es aber noch zu vertiefen, wobei die Unterscheidung zwischen einem objektiven Zustand der Sünde und mildernden Umständen genau zu bedenken ist, da „die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie (…) durch (…) psychische oder gesellschaftliche Faktoren vermindert, ja sogar aufgehoben sein“ können (Katechismus der katholischen Kirche, 1735)." (ja 104 / nein 74).<ref>Le sfide pastorali sulla famiglia (Wortlaut), vom 18. Oktober 201, Nr. 52+53.</ref>

Zum Abschluss der Bischofssynode warnte der Papst gleichermaßen vor einer „feindlichen Erstarrung“ wie vor einer „falschen Barmherzigkeit“ in der katholischen Kirche. Ersterer Versuchung erlägen „Traditionalisten und Intellektualisten“, die sich „im Geschriebenen einschließen und sich nicht von Gott überraschen lassen wollen“, sagte Franziskus am 19. Oktober 2014 in seiner Ansprache zum Abschluss der Beratungen. Die Versuchung einer „falschen Barmherzigkeit“ sei hingegen typisch für die sogenannten „Progressiven und Liberalen“ sowie ein „zerstörerisches Gutmenschentum“. Sie verbänden Wunden, „ohne sie zuvor zu pflegen und zu behandeln“, so Franziskus.<ref> Papst würdigt Offenheit und Streitkultur der Bischofssynode Radio Vatikan am 19. Oktober 2014 </ref>

Die XIV. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode 2015 sieht wiederverheiratet Geschiedene unter der Unterscheidung und Integration. Dabei werden frühere Lehramtstexte selektiv und sinnverändernd gebraucht:

Nr. 84: "Getaufte, die geschieden und zivil wiederverheiratet sind, müssen auf die verschiedenen möglichen Weisen stärker in die Gemeinschaft integriert werden, wobei zu vermeiden ist, Anstoß zu erregen. Die Logik der Integration ist der Schlüssel ihrer pastoralen Begleitung, damit sie nicht nur wissen, dass sie zum Leib Christi, der die Kirche ist, gehören, sondern dies als freudige und fruchtbare Erfahrung erleben können. Sie sind Getaufte, sie sind Brüder und Schwestern, der Heilige Geist gießt Gaben und Charismen zum Wohl aller auf sie aus. Ihre Teilnahme kann in verschiedenen kirchlichen Diensten zum Ausdruck kommen: es ist daher zu unterscheiden, welche der verschiedenen derzeit praktizierten Formen des Ausschlusses im liturgischen, pastoralen, erzieherischen und institutionellen Bereich überwunden werden können. Sie dürfen sich nicht nur als nicht exkommuniziert fühlen, sondern können als lebendige Glieder der Kirche leben und reifen, indem sie diese wie eine Mutter empfinden, die sie immer aufnimmt, sich liebevoll um sie kümmert und sie auf dem Weg des Lebens und des Evangeliums ermutigt. Diese Integration ist auch notwendig für die Sorge und die christliche Erziehung ihrer Kinder, die als das Wichtigste anzusehen sind. Für die christliche Gemeinschaft bedeutet es keine Schwächung ihres Glaubens und ihres Zeugnisses im Hinblick auf die Unauflöslichkeit der Ehe, sich um diese Menschen zu kümmern. Im Gegenteil, die Kirche bringt gerade in dieser Fürsorge ihre Nächstenliebe zum Ausdruck. (ja 187 / nein 72).
Nr. 85. Der heilige Johannes Paul II. hat einen Gesamtmaßstab vorgelegt, welcher die Grundlage zur Bewertung solcher Situationen bleibt: „Die Hirten mögen beherzigen, dass sie um der Liebe willen zur Wahrheit verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden. Es ist ein Unterschied, ob jemand trotz aufrichtigen Bemühens, die frühere Ehe zu retten, völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand eine kirchlich gültige Ehe durch eigene schwere Schuld zerstört hat. Wieder andere sind eine neue Verbindung eingegangen im Hinblick auf die Erziehung der Kinder und haben manchmal die subjektive Gewissensüberzeugung, dass die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war“ (FC, 84). Es ist also Aufgabe der Priester, die betroffenen Menschen entsprechend der Lehre der Kirche und der Richtlinien des Bischofs auf dem Weg der Unterscheidung zu begleiten. In diesem Prozess wird es hilfreich sein, in Momenten des Nachdenkens und der Reue eine Erforschung des Gewissens vorzunehmen. Die wiederverheirateten Geschiedenen sollten sich fragen, wie sie sich ihren Kindern gegenüber verhalten haben, als sich ihre eheliche Verbindung in der Krise befand; ob es Versöhnungsversuche gegeben hat; wie die Lage des verlassenen Partners ist; welche Folgen die neue Beziehung auf den Rest der Familie und die Gemeinschaft der Gläubigen hat; welches Vorbild sie den jungen Menschen gibt, die sich auf die Ehe vorbereiten. Ein ernsthaftes Nachdenken kann das Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes stärken, die niemandem verwehrt wird.
Außerdem kann nicht geleugnet werden, dass unter bestimmten Umständen „die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie“ aufgrund verschiedener Faktoren „gemindert, ja sogar aufgehoben sein“ könnte (KKK, 1735). Folglich muss das Urteil über eine objektive Situation nicht zum Urteil über eine „subjektive Anrechenbarkeit“ (Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000, 2a) führen. Unter bestimmten Umständen kann es für Menschen eine große Schwierigkeit darstellen, anders zu handeln. Daher ist es auch bei Aufrechterhaltung einer allgemeinen Norm erforderlich, anzuerkennen, dass die Verantwortung hinsichtlich bestimmter Handlungen oder Entscheidungen nicht in allen Fällen gleich ist. Die pastorale Bemühung, die Geister zu unterscheiden, muss sich, auch unter Berücksichtigung des aufrichtig geformten Gewissens der Menschen, dieser Situationen annehmen. Auch die Folgen der vorgenommenen Handlungen sind nicht in allen Fällen notwendigerweise dieselben. (ja 178 / nein 80).
Nr. 86. Der Weg der Begleitung und der Unterscheidung richtet diese Gläubigen darauf aus, sich ihrer Situation vor Gott bewusst zu werden. Das Gespräch mit dem Priester im Forum internum trägt zur Bildung einer rechten Beurteilung dessen bei, was die Möglichkeit einer volleren Teilnahme am Leben der Kirche behindert, und kann helfen, Wege zu finden, diese zu begünstigen und wachsen zu lassen. Da es im Gesetz selbst keine Gradualität gibt (vgl. FC, 34), wird diese Unterscheidung niemals von den Erfordernissen der Wahrheit und der Liebe des Evangeliums, die die Kirche vorlegt, absehen können. Damit dies geschieht, müssen bei der aufrichtigen Suche nach dem Willen Gottes und in dem Verlangen, diesem auf vollkommenere Weise zu entsprechen, die notwendigen Voraussetzungen der Demut, der Diskretion, der Liebe zur Kirche und ihrer Lehre verbürgt sein. (ja 190 / nein 64)."<ref>Relatio Synodi XIV. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode 2015.</ref>

→ Fortgang und Ende der Diskussion: Amoris laetitia.

Weblinks

Anmerkungen

<references />