Zelebrant

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Ein Zelebrant (lat.: Celebrans, der Feiernde) ist ein Kleriker, der einem Gottesdienst vorsteht. Bei der Heiligen Messe sind es der Priester oder Bischof, die in persona Christi capitis ("in der Person Christi des Hauptes") das heilige Opfer feiern.<ref>Benedikt XVI., Motu proprio "Omnium in mentem" vom 26. Oktober 2009: »Die die Bischofsweihe oder die Priesterweihe empfangen haben, erhalten die Sendung und die Vollmacht, in der Person Christi, des Hauptes, zu handeln; die Diakone hingegen die Kraft, dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebe zu dienen«; vgl. Sacramentum caritatis 2007, Nr. 53: "Wie die Tradition der Kirche bestätigt, ist er in unersetzlicher Weise derjenige, welcher der gesamten Eucharistiefeier vorsteht, vom Eröffnungsgruß bis zum Schlusssegen. Kraft seiner Priesterweihe vertritt er Jesus Christus, das Haupt der Kirche, und in der ihm eigenen Weise auch die Kirche selbst."</ref> Bei Konzelebrationen wird der Hauptzelebrant celebrans principalis bezeichnet.

Ein Diakon, der einer Trauung vorsteht, wird ebenfalls Zelebrant genannt,<ref>vgl. Die Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe, Nr. 55; Menschliche Sexualität, Wahrheit und Bedeutung, Nr. 29.</ref> genauso in der feierlichen Form des Stundengebets der Offiziant.<ref>vatican.de</ref> Auch wenn die sprachliche Wurzel celeber "feierlich" bedeutet, ist der Begriff "Zelebrant" nicht auf die feierliche Form der Heiligen Messe (Missa cantata, Hochamt) beschränkt, sondern auch in der Missa cum populo (Gemeindemesse) (Missa lecta, "Stillmesse" der forma extraordinaria des Römischen Ritus) heißt der Vorsteher gewöhnlich Zelebrant, der Vollzug der Eucharistiefeier ist die Zelebration.<ref>Vgl. etwa den Sprachgebrauch im Ritus servandus in celebratione Missae edines Gläubigen/missale_files/ritus_servandus.htm</ref> Selbst eine Missa solitaria, eine Messfeier ohne Anwesenheit eines Gläubigen, wird als "Feier" bezeichnet.<ref>Grundordnung des Römischen Messbuchs (2007), [1] Nr. 254</ref>

Geschichte

Bis zum Mittelalter wurde die ganze zum Gottesdienst versammelte Gemeinde als Zelebrant verstanden.<ref>Noch 1324 formulierte der Paderborner Liber Ordinarius: "Populus celebrat." (Werner Hahne: DE ARTE CELEBRANDI oder Von der Kunst, Gottesdienst zu feiern, Freiburg/Basel/Wien 1990, S. 32 Anm. 82 mit Verweis auf Franz Kohlschein.)</ref> Im Mittelalter trat das Volk zurück, und der Dienst des Priesters wurde allein wichtig.<ref>vgl. Franz Kohlschein: Der Gemeinde vorstehen. Zum Stil liturgischer Leitung. In: Gottesdienst 21 (1987), S. 17-19, hier S. 17.</ref> Celebrans wurde am Anfang des 20. Jahrhunderts auch derjenige genannt, der das Stundengebet abgehalten oder feierliche Segnungen, wie die Kerzen-, Aschen- und Palmweihe vornehmende vorgenommen hat.<ref>vgl. Joseph Braun: Liturgisches Handlexikon. Josef Kösel Verlag & Friedrich Pustet Verlag Komm-Ges. Regensburg 1924, S. 62 Celebrans (399 Seiten; Zweite, verbesserte und sehr vermehrte Auflage; Imprimatur Ratisbonae, die 1. Aprilis 1924 Dr. Scheglmann Vic. Gen).</ref>

Seit dem II. Vatikanischen Konzil

Nach dem Willen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1963) verlangt das Wesen der Liturgie selbst jedoch die volle tätige und aktive Teilnahme des christlichen Volkes, das als "'das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, der heilige Stamm, das Eigentumsvolk' ({{#ifeq: 1. Brief des Petrus | Zelebrant |{{#if: 1 Petr|1 Petr|1. Brief des Petrus}}|{{#if: 1 Petr |1 Petr|1. Brief des Petrus}}}} 2{{#if:9|,9}} Petr%202{{#if:9|,9}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Petr%202{{#if:9|,9}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}; vgl. {{#ifeq: 1. Brief des Petrus | Zelebrant |{{#if: 1 Petr|1 Petr|1. Brief des Petrus}}|{{#if: 1 Petr |1 Petr|1. Brief des Petrus}}}} 2{{#if:4-5|,4-5}} Petr%202{{#if:4-5|,4-5}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Petr%202{{#if:4-5|,4-5}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}) kraft der Taufe berechtigt und verpflichtet" sei. "Diese volle und tätige Teilnahme des ganzen Volkes ist bei der Erneuerung und Förderung der heiligen Liturgie aufs stärkste zu beachten, ist sie doch die erste und unentbehrliche Quelle, aus der die Christen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen."<ref>Sacrosanctum concilium, Nr. 14.</ref>

Der Zelebrant wird in der erneuerten Liturgie als "Vorsteher" (praeses) in zweifacher Rolle verstanden: "Als Angehöriger der Versammlung dient er ihr als Sprecher und Leiter; durch seine Konsekration stellt er den eigentlichen Vorsteher, den erhöhten Christus, im Auftrag der Kirche dar."<ref>vgl. Franz Kohlschein: Der Gemeinde vorstehen. Zum Stil liturgischer Leitung. In: Gottesdienst 21 (1987), S. 17-19, hier S. 18.</ref> Im Namen aller Feiernden spricht er - "in der Rolle Christi an der Spitze der Gemeinde stehend"<ref>Sacrosanctum concilium, Nr. 33 und öfter in den Texten des II. Vatikanums; Redemptionis sacramentum, Nr. 128: "Die heilige Messe und andere liturgische Feiern, die eine Handlung Christi und des hierarchisch verfassten Gottesvolkes sind …"; Siehe: Thomas von Aquin: Summa theologica 3,22,4.</ref> - die "Präsidialgebete" oder "Amtsgebete" (orationes praesidentiales); welche die ganze Gemeinde abschließend durch "Amen" bestätigt.<ref>so: Irmgard Pahl: Art. "Präsidialgebete" in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Bd. 8, Sp. 514f.</ref>

Auch wenn die Rollen unterschieden werden müssen, »bringen sie das göttliche Opferlamm Gott dar und sich selbst mit ihm; so übernehmen alle bei der liturgischen Handlung ihren je eigenen Teil, sowohl in der Darbringung wie in der heiligen Kommunion«,<ref> II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, Nr. 11.</ref> woraus sie Licht und Kraft schöpfen, um durch das Gebet und das Zeugnis eines heiligmäßigen Lebens ihr Taufpriestertum zu leben.<ref>Gesamtabschnitt: Johannes Paul II. Apostolisches Schreiben Dies Domini über die Heiligung des Sonntags vom 31. Mai 1998, Nr. 51.</ref> "Das eucharistische Opfer darf jedoch nicht als «Konzelebration» des Priesters mit dem anwesenden Volk im strengen Sinn betrachtet werden.<ref>Vgl. Redemptionis sacramentum, Nr. 42; Papst Pius XII., Enzyklika Mediator Dei, Nr. 92+93.</ref> Jede Zweideutigkeit in dieser Sache muss vermieden werden. Daher sollen Ausdrücke wie «zelebrierende Gemeinde» oder «zelebrierende Versammlung» - oder in anderen modernen Sprachen «celebrating assembly», «asamblea celebrante», «assemblée célébrante», «assemblea celebrante» - und ähnliche Redewendungen nur behutsam gebraucht werden."<ref>Vgl. Redemptionis sacramentum, Nr. 42; Ansprache Magnificate dominum mecum vom 2. November 1954.</ref>

Die Orationen und die anderen dem Priester zukommenden Teile<ref>Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch, Nr. 30-33</ref>

Unter den Teilen, die dem Priester zukommen, steht an erster Stelle das Eucharistische Hochgebet, das den Höhepunkt der ganzen Feier darstellt. Es folgen sodann die Orationen: Tagesgebet, Gebet über die Opfergaben und Gebet nach der Kommunion. Diese Gebete werden vom Priester, der der Versammlung in der Person Christi vorsteht, im Namen des ganzen heiligen Volkes und aller Anwesenden an Gott gerichtet.<ref>Vgl. Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil: Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium, Nr. 33. </ref> Sie heißen daher mit Recht „Präsidialgebete“.

Dem Priester, der das Amt des Vorstehers der Versammlung ausübt, kommt es ebenso zu, einige im Ritus selbst vorgesehenen Hinweise zu geben. Wo die Rubriken dies festlegen, darf der Zelebrant die Hinweise bis zu einem gewissen Grad anpassen, damit sie der Auffassungsgabe der Teilnehmenden entsprechen. Der Priester hat aber dafür zu sorgen, dass er am Sinn des Hinweises, so wie er im Messbuch vorgegeben ist, immer festhalte und ihn mit wenigen Worten zum Ausdruck bringe.

Dem Priester als Vorsteher obliegt es auch, die Liturgie des Wortes Gottes zu leiten und den Schlusssegen zu erteilen. Er kann außerdem nach dem eröffnenden Gruß und vor dem Bußakt mit ganz kurzen Worten die Gläubigen in die Messe des Tages einführen, vor den Lesungen in die Liturgie des Wortes, in das Eucharistische Hochgebet vor der Präfation, niemals aber während des Eucharistischen Hochgebetes selbst. Vor der Entlassung kann er die ganze heilige Handlung mit einem kurzen Wort beschließen.

Die Texte, die der Priester als Vorsteher spricht, verlangen von ihrem Wesen her, dass sie mit deutlicher und lauter Stimme vorgetragen und von allen aufmerksam angehört werden.<ref>Vgl. HL. Ritenkongregation, Instruktion Musicam sacram, 5. März 1967, Nr. 14: AAS 59 (1967) 304. </ref> Deshalb ist gleichzeitig nichts anderes zu beten oder zu singen; auch Orgel und andere Musikinstrumente haben zu schweigen.

Der Priester trägt in seiner Eigenschaft als Vorsteher im Namen der Kirche und der versammelten Gemeinschaft Gebete vor; bisweilen betet er aber auch im eigenen Namen, um so seinen Dienst mit größerer Sammlung und Andacht zu vollziehen.

siehe: Zelebration, Zelebret, Interzelebration.

Anmerkungen

<references />