Litanei

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Eine Litanei (von gr. λιτανεύω litaneúō = flehen, bitten) ist ein Wechselgebet zwischen einem Vorbeter und dem Volk. Auf Anrufungen Gottes oder der Heiligen folgt eine gleichbleibende Antwort der Gemeinde.

Litaneiartige Gebete und Gesänge sind in vielen Religionen bekannt. Die christlichen Litaneien gehen auf jüdische Vorbilder zurück. Zu den ältesten und wichtigsten christlichen Litaneien gehört die Allerheiligenlitanei. Sie ist eine Mischform aus Anrufungs- und Anliegenlitanei.

Eine Litanei beginnt gewöhnlich mit einer kurzen Kyrie-Litanei: „Herr, erbarme Dich (unser)!“ „Christus, erbarme Dich (unser)!“ „Herr, erbarme Dich unser!“ Es folgen zwei weitere Anrufungen Christi: „Christus, höre uns!“ „Christus, erhöre uns!“ und schließlich die Anrufung der drei göttlichen Personen, des Vaters, des Sohn, des Heiligen Geistes und der ganzen Heiligsten Dreifaltigkeit mit der Antwort: „Erbarme Dich unser!“ Bei den Anrufungen der Heiligen, einschließlich Mariens lautet die Antwort: „Bitte für uns!“ Bei den litaneiartigen Bitten im zweiten Teil der meisten Litaneien antwortet die Gemeinde „Wir bitten Dich erhöre uns!“

Kurze Kyrie-Litaneien gehören zur Liturgie der Heiligen Messe und des Stundengebetes. Die Allerheiligenlitanei ist Bestandteil der Osternachtsliturgie und vieler Segungen und Weihen sowie der Ordensprofess.

Geschichte

Im 16. Jahrhundert war eine Blütezeit selbständiger Anrufungs-Litaneien, darunter die Lauretanische Litanei (1587 approbiert). Die Zahl der Litaneiformulare wuchs stark an, die zum Teil Ausdruck schlechten Geschmacks oder Resultat einer wenig erleuchteten Frömmigkeit waren. Daher liess Papst Klemens VIII. am 6. September 1601 durch das Heilige Offizium das strenge Dekret Quoniam multi erlassen, nach dem ausschließlich die alten im Brevier, in den Messbüchern, in den Pontifikalien und Ritualien enthaltenen sowie die Lauretanische Litanei als gebilligt galten (vgl. Magnum Bullarium Romanum III, Lyon 1656, 1609).<ref>Direktorium über die Volksfrömmigkeit und die Liturgie, Anmerkung 249.</ref> Päpstlich für den gottesdienstlichen Gebrauch approbiert wurden später die Litanei vom Namen Jesu (1886), vom Herzen Jesu (1899), vom heiligen Joseph (1909) und vom kostbaren Blut (1960). Mit dem Codex iuris canonici von 1983 sind diese Beschränkungen weggefallen.

Alle Litaneien, die hier aufgenommen werden, haben die Kirchliche Druckgenehmigung durch einen Ordinarius erhalten, die im jeweiligen Artikel angegeben ist.

Litaneien für den liturgischen Gebrauch

Litaneien für den privaten Gebrauch

Trinitarisch und christologisch geprägte Litaneien

Marianische Litaneien

Litaneien zu Heiligen und in Anliegen

Quellen von Litaneien

Weblinks

Anmerkungen

<references />