Litanei: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
(Geschichte)
(ergänzt nach LThK)
Zeile 1: Zeile 1:
Eine '''Litanei''' (lat. ''Litanía'' von gr. ''litaneúoo'' = flehen, bitten) ist ein Wechselgebet zwischen einem Vorbeter und dem Volke. Sie geht bis in das apostolische Zeitalter zurück. Das Vorbild für alle heutigen Litaneien ist die Allerheiligenlitanei. Die Litaneien beginnen gewöhnlich mit einer dreimaligen, an Christus (oder an die drei göttlichen Personen) gerichteten Anrufung: „Herr, erbarme Dich unser!“ „[[Christus]], erbarme Dich unser!“ „Herr, erbarme Dich unser!“ Es folgen zwei weitere Anrufungen Christi: „Christus, höre uns!“ „Christus, erhöre uns!“ und schließlich die Anrufung der drei göttlichen Personen, des [[Gott Vater|Vaters]], des [[Jesus Christus|Sohn]], des [[Heiliger Geist |Heiligen Geistes]] und der ganzen Heiligsten [[Dreifaltigkeit]] mit der Antwort des Volkes: „Erbarme Dich unser!“ Bei den Anrufungen [[Gott]]es oder Christi heißt die Antwort: „Erbarme Dich unser!“ oder „Erlöse uns, o Herr!“ oder „Wir bitten Dich erhöre uns!“ Bei den Anrufungen der [[Heilige]]n, einschließlich [[Gottesmutter|Mariens]],  dagegen: „Bitte für uns!“
+
Eine '''Litanei''' (von gr. λιτανεύω ''litaneúō'' = flehen, bitten) ist ein Wechselgebet zwischen einem Vorbeter und dem Volk. Auf Anrufungen Gottes oder der Heiligen folgt eine gleichbleibende Antwort der Gemeinde.
  
Alle Litaneien, die hier aufgenommen werden, haben die [[Druckerlaubnis |Kirchliche Druckgenehmigung]] durch einen [[Ordinarius]] erhalten und sind im jeweiligen Artikel angegeben.  
+
Litaneiartige Gebete und Gesänge sind in vielen Religionen bekannt. Die christlichen Litaneien gehen auf jüdische Vorbilder zurück. Zu den ältesten und wichtigsten christlichen Litaneien gehört die [[Allerheiligenlitanei]]. Sie ist eine  Mischform aus Anrufungs- und Anliegenlitanei.
 +
 
 +
Eine Litanei beginnt gewöhnlich mit einer kurzen [[Kyrie eleison|Kyrie]]-Litanei: „Herr, erbarme Dich (unser)!“ „[[Christus]], erbarme Dich (unser)!“ „Herr, erbarme Dich unser!“ Es folgen zwei weitere Anrufungen Christi: „Christus, höre uns!“ „Christus, erhöre uns!“ und schließlich die Anrufung der drei göttlichen Personen, des [[Gott Vater|Vaters]], des [[Jesus Christus|Sohn]], des [[Heiliger Geist |Heiligen Geistes]] und der ganzen Heiligsten [[Dreifaltigkeit]] mit der Antwort: „Erbarme Dich unser!“ Bei den Anrufungen der [[Heilige]]n, einschließlich [[Gottesmutter|Mariens]] lautet die Antwort: „Bitte für uns!“ Bei den litaneiartigen Bitten im zweiten Teil der meisten Litaneien antwortet die Gemeinde „Wir bitten Dich erhöre uns!“
 +
 
 +
Kurze Kyrie-Litaneien gehören zur Liturgie der [[Heilige Messe|Heiligen Messe]] und des [[Stundengebet]]es. Die [[Allerheiligenlitanei]] ist Bestandteil der [[Osternacht]]sliturgie und vieler Segungen und Weihen sowie der Ordensprofess.
 +
 
 +
==Geschichte==
 +
Im [[16. Jahrhundert]] war eine Blütezeit selbständiger Anrufungs-Litaneien, darunter die [[Lauretanische Litanei]] (1587 approbiert). Die Zahl der Litaneiformulare wuchs stark an, die zum Teil Ausdruck schlechten Geschmacks oder Resultat einer wenig erleuchteten [[Frömmigkeit]] waren. Daher liess Papst [[Klemens VIII.]] am 6. September 1601 durch das [[Heiliges Offizium|Heilige Offizium]] das strenge [[Dekret]] ''Quoniam multi'' erlassen, nach dem ausschließlich die alten im Brevier, in den Messbüchern, in den Pontifikalien und Ritualien enthaltenen sowie die [[Lauretanische Litanei]] als gebilligt galten (vgl. Magnum Bullarium Romanum III, Lyon 1656, 1609).<ref>[[Direktorium über die Volksfrömmigkeit und die Liturgie]], Anmerkung 249.</ref> Päpstlich für den gottesdienstlichen Gebrauch approbiert wurden später die Litanei vom Namen Jesu (1886), vom Herzen Jesu (1899), vom heiligen Joseph (1909) und vom kostbaren Blut (1960). Mit dem [[Codex iuris canonici]] von 1983 sind diese Beschränkungen weggefallen.
 +
 
 +
Alle Litaneien, die hier aufgenommen werden, haben die [[Druckerlaubnis |Kirchliche Druckgenehmigung]] durch einen [[Ordinarius]] erhalten, die im jeweiligen Artikel angegeben ist.  
  
 
== Litaneien für den liturgischen Gebrauch ==
 
== Litaneien für den liturgischen Gebrauch ==
Zeile 13: Zeile 22:
  
 
== Litaneien für den privaten Gebrauch ==
 
== Litaneien für den privaten Gebrauch ==
'''Litaneien in Bezug zur Göttlichkeit'''<br>
+
'''Litaneien '''<br>
 
*[[Christkönig-Litanei]]
 
*[[Christkönig-Litanei]]
 
*[[Litanei vom Heiligen Erlöser]]
 
*[[Litanei vom Heiligen Erlöser]]
Zeile 44: Zeile 53:
 
*[[Litanei zum heiligen Johannes Bosco]]
 
*[[Litanei zum heiligen Johannes Bosco]]
 
*[[Litanei zur heiligen Theresia vom Kinde Jesu]]
 
*[[Litanei zur heiligen Theresia vom Kinde Jesu]]
 
==Geschichte==
 
Im [[16. Jahrhundert]] wurden die Litaneiformulare vermehrt, die nicht selten Ausdruck schlechten Geschmacks oder Resultat eines wenig erleuchteten [[Frömmigkeit]] waren. Um eine übertriebene und unkontrollierte Erstellung von Litaneien zu begrenzen, liess [[Klemens VIII.]] am 6. September 1601 durch das [[Heiliges Offizium|Heilige Offizium]] das strenge [[Dekret]] Quoniam multi erlassen, nach dem ausschließlich die alten im Brevier, in den Messbüchern, in den Pontifikalien und Ritualien enthaltenen sowie die Lauretanischen Litaneien als gebilligt galten (vgl. Magnum Bullarium Romanum III, Lyon 1656, 1609)<ref>[[Direktorium über die Volksfrömmigkeit und die Liturgie]], Anmerkung 249.</ref>
 
  
 
== Quellen von Litaneien==
 
== Quellen von Litaneien==
 +
* Balthasar Fischer: Art. ''Litabei. I. Liturgisch'' in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 3. Auflage, Bd. 6, Sp.. 954f.
 
*Katholisches Gebets- und Gesangbuch „Gotteslob“ 1975, herausgegeben von den deutschsprachigen Bischöfen.
 
*Katholisches Gebets- und Gesangbuch „Gotteslob“ 1975, herausgegeben von den deutschsprachigen Bischöfen.
 
*[[Ferdinand Holböck]]: Litaneienkatechismus, Salzburg 1978. (3. vermehrte Auflage; Mit kirchlicher [[Druckerlaubnis]] des Erzb. Ordinariats Salzburg vom 11. März 1977. ISBN 3-7171-0716-X. - '''enthält 52 Litaneien''')
 
*[[Ferdinand Holböck]]: Litaneienkatechismus, Salzburg 1978. (3. vermehrte Auflage; Mit kirchlicher [[Druckerlaubnis]] des Erzb. Ordinariats Salzburg vom 11. März 1977. ISBN 3-7171-0716-X. - '''enthält 52 Litaneien''')

Version vom 14. September 2015, 14:18 Uhr

Eine Litanei (von gr. λιτανεύω litaneúō = flehen, bitten) ist ein Wechselgebet zwischen einem Vorbeter und dem Volk. Auf Anrufungen Gottes oder der Heiligen folgt eine gleichbleibende Antwort der Gemeinde.

Litaneiartige Gebete und Gesänge sind in vielen Religionen bekannt. Die christlichen Litaneien gehen auf jüdische Vorbilder zurück. Zu den ältesten und wichtigsten christlichen Litaneien gehört die Allerheiligenlitanei. Sie ist eine Mischform aus Anrufungs- und Anliegenlitanei.

Eine Litanei beginnt gewöhnlich mit einer kurzen Kyrie-Litanei: „Herr, erbarme Dich (unser)!“ „Christus, erbarme Dich (unser)!“ „Herr, erbarme Dich unser!“ Es folgen zwei weitere Anrufungen Christi: „Christus, höre uns!“ „Christus, erhöre uns!“ und schließlich die Anrufung der drei göttlichen Personen, des Vaters, des Sohn, des Heiligen Geistes und der ganzen Heiligsten Dreifaltigkeit mit der Antwort: „Erbarme Dich unser!“ Bei den Anrufungen der Heiligen, einschließlich Mariens lautet die Antwort: „Bitte für uns!“ Bei den litaneiartigen Bitten im zweiten Teil der meisten Litaneien antwortet die Gemeinde „Wir bitten Dich erhöre uns!“

Kurze Kyrie-Litaneien gehören zur Liturgie der Heiligen Messe und des Stundengebetes. Die Allerheiligenlitanei ist Bestandteil der Osternachtsliturgie und vieler Segungen und Weihen sowie der Ordensprofess.

Geschichte

Im 16. Jahrhundert war eine Blütezeit selbständiger Anrufungs-Litaneien, darunter die Lauretanische Litanei (1587 approbiert). Die Zahl der Litaneiformulare wuchs stark an, die zum Teil Ausdruck schlechten Geschmacks oder Resultat einer wenig erleuchteten Frömmigkeit waren. Daher liess Papst Klemens VIII. am 6. September 1601 durch das Heilige Offizium das strenge Dekret Quoniam multi erlassen, nach dem ausschließlich die alten im Brevier, in den Messbüchern, in den Pontifikalien und Ritualien enthaltenen sowie die Lauretanische Litanei als gebilligt galten (vgl. Magnum Bullarium Romanum III, Lyon 1656, 1609).<ref>Direktorium über die Volksfrömmigkeit und die Liturgie, Anmerkung 249.</ref> Päpstlich für den gottesdienstlichen Gebrauch approbiert wurden später die Litanei vom Namen Jesu (1886), vom Herzen Jesu (1899), vom heiligen Joseph (1909) und vom kostbaren Blut (1960). Mit dem Codex iuris canonici von 1983 sind diese Beschränkungen weggefallen.

Alle Litaneien, die hier aufgenommen werden, haben die Kirchliche Druckgenehmigung durch einen Ordinarius erhalten, die im jeweiligen Artikel angegeben ist.

Litaneien für den liturgischen Gebrauch

Litaneien für den privaten Gebrauch

Litaneien

Marianische Litaneien

Litaneien zu Heiligen und in Anliegen

Quellen von Litaneien

Weblinks

Anmerkungen

<references />