Magna Charta: Unterschied zwischen den Versionen

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Die ''Carta Caritatis'' ("Dokument der Liebe") ist eine Art Verfassung des [[Zisterzienser]]ordens. Sie entstand im 12. Jahrundert und regelt das Verhältnis der Zisterzienserklöster untereinander. In der ''Carta Caritatis'' ist das [[Filiation]]sprinzip grundgelegt, das für die Ausbreitung des Ordens von höchster Bedeutung wurde.
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Die ''Carta Caritatis'' ("Dokument der Liebe") ist eine Art Verfassung des [[Zisterzienser]]ordens. Sie entstand im 12. Jahrhundert und regelt das Verhältnis der Zisterzienserklöster untereinander. In der ''Carta Caritatis'' ist das [[Filiation]]sprinzip grundgelegt, das für die Ausbreitung des Ordens von höchster Bedeutung wurde.
  
 
=== Neuzeit ===
 
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Version vom 17. März 2015, 16:28 Uhr

Als Magna Charta oder Charta (auch Carta) werden im gesellschaftlichen und kirchlichen Sprachgebrauch bedeutende Gesetzestexte und Positionspapiere bezeichnet, die grundlegende oder richtungweisende Bedeutung für ein Rechtsgebiet haben.

Begriff

Das Wort Charta oder carta ist lateinisch und bedeutet "Papier, Schriftstück, Dokument", es ist ein Lehnwort vom griechischen χἀρτης chártēs "Blatt Papier". Magna Charta heißt "großes Dokument".

Der Sprachgebrauch leitet sich von Magna Carta libertatum ("Große Urkunde der Freiheit") her, eine Vereinbarung, die der englische König Johann Ohneland am 15. Juni 1215 mit dem englischen Adel schloss und die grundlegende Bedeutung für die englische Staatsverfassung bekam.

Kirchliche Texte, die als Charta bezeichnet werden

Carta Caritatis

Die Carta Caritatis ("Dokument der Liebe") ist eine Art Verfassung des Zisterzienserordens. Sie entstand im 12. Jahrhundert und regelt das Verhältnis der Zisterzienserklöster untereinander. In der Carta Caritatis ist das Filiationsprinzip grundgelegt, das für die Ausbreitung des Ordens von höchster Bedeutung wurde.

Neuzeit

Als "Magna Charta" werden manche Päpstliche Schreiben und Konzilstexte bezeichnet, um ihre grundlegende Bedeutung für ihren Themenbereich zu unterstreichen.

Leo XIII.

Pius XII.

Johannes XXIII.

Paul VI.

  • 4. Dezember 1963: Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution Sacrosanctum concilium über die heilige Liturgie: vgl. 10. April 1970 Ansprache an die Mitglieder und Berater des "Consilium" anlässlich deren letzten Tagung: Nr. 2073: "Alle diese eure Werke haben die durch die Konzilskonstitution über die heilige Liturgie festgesetzten Prinzipien beachtet. Denn diese - wie man so sagen darf - "Magna Charta" der liturgischen Erneuerung hat eine gewisse Bewegung um den Gottesdienst in der Kirche veranlasst mit dem Ziel, die Menschen unserer Zeit zu befähigen, die Gefühle des Herzens in der heiligen Liturgie wahrhaft und wirksam auszudrücken und zugleich das Erbe der lateinischen Kirche in dieser Angelegenheit so gut wie möglich zu bewahren."
  • 11. Oktober 1962 bis 8. Dezember 1965: Das Zweites Vatikanisches Konzil ("Die Botschaft des Zweiten Vatikanischen Konzils, die schon von der ganzen Kirche mit großer Zustimmung aufgenommen worden ist, ist und bleibt eine Magna Charta für künftige Zeiten", Schlussdokument Exeunte coetu secundo, 7. Dezember 1985).

Johannes Paul II.

siehe: Direktorium, Katechismus.

Weblinks