Libertas praestantissimum (Wortlaut)

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Enzyklika
Libertas praestantissimum

von Papst
Leo XIII.
an die Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe
der katholischen Welt, welche in Frieden und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhle steben,
über die Freiheit und den Irrtum des Liberalismus
20. Juni 1888

(Offizieller lateinischer Text: ASS XX [1887] 593-613)

(Quelle: Leo XIII. - Lumen De Caelo. Erweiterte Ausgabe des „Leo XIII. der Lehrer der Welt". Praktische Ausgabe der wichtigsten Rundschreiben Leo XIII. und Pius XI. [in Fraktur abgedruckt]. Herausgegeben von Carl Ulitzka, Päpstlicher Hausprälat, Authentische deutsche Fassung, Ratibor 1934, S. 96-119. Mit kirchlicher Druckerlaubnis. Die Nummerierung folgt der englischen Fassung auf der Vatikanseite; auch in: Sämtliche Rundschreiben Leo XIII., Lateinischer und deutscher [Fraktur] Text, Herder´sche Verlagsbuchhandlung Freiburg im Breisgau 1904, Zweite Sammlung [in Fraktur]; oder in: Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung. Eine Sammlung päpstlicher Dokumente vom 15. Jahrhundert bis in die Gegenwart, Originaltext mit Übersetzung, herausgegeben von Professor Dr. Arthur Fridolin Utz OP und Dr. Birgitta Gräfin von Galen, 1 Band, Scientia humana Institut Aachen 1976, II 40-76, Imprimatur Friburgi Helv., die 2. decembris 1975 Th. Perroud, V.G.; auch in: Emil Marmy (Hrsg.), Mensch und Gemeinschaft in christlicher Schau, Dokumente, Paulus Verlag Freiburg/Schweiz 1945, S. 86-116; Imprimatur Friburgi Helv., die 21. Augusti 1945 L. Clerc, censor)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Ehrwürdige Brüder,
Gruß und apostolischen Segen

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Der Mensch besitzt die Gabe der Willensfreiheit

1 Die Freiheit, diese äußerste wertvolle Gabe der Natur, kommt nur dem Wesen zu, welche den Gebrauch der Intelligenz oder Vernunft besitzen. Sie verleiht dem Menschen jene Würde, wodurch er sich selbst in der Hand hat bei seinen Entschlüssen, und so Herr über seine eigenen Handlungen wird. Es kommt aber sehr darauf an, wie man sich dieser Würde bedient, da aus dem Gebrauch der Freiheit die höchsten Güter, aber auch die größten Übel erwachsen. Gewiss steht es in den Menschen Macht, der Vernunft zu gehorchen, das sittlich Gute zu wählen und geraden Wegs sein höchstes Ziel zu verfolgen. Doch kann er auch nach jeder Richtung hin abirren: er kann einem trügerischen Scheingute folgen und so die sittliche Ordnung stören und sich freiwillig ins Verderben stürzen

Christus hat diese Freiheit veredelt

Jesus Christus, der Erlöser des Menschengeschlechtes, der die ursprüngliche Würde der Natur wiederherstellte und vervollkommnete, hat hierdurch den Willen des Menschen selbst außerordentlich gestählt, und durch die Gnadenhilfe hienieden, wie durch die versprochene ewige Seligkeit im Himmel ihn auf nach Höheres hingelenkt. In ähnlicher Weise hat sich die Katholische Kirche um dieses hohe Gut der Natur verdient gemacht und wird stets ihre Verdienste um dasselbe haben, da ihr ja die Aufgabe geworden ist, die uns durch Jesus Christus verliehenen Wohltaten durch alle Zeiten hindurch dem Menschengeschlechte zu vermitteln. Nichtsdestoweniger gibt es viele, welche glauben, die Kirche sei eine Feindin der menschlichen Freiheit. Schuld an dieser Erscheinung ist ein gewisses verkehrtes und falsches Urteil über die Freiheit selbst. Jene fälschen nämlich den richtigen Begriff der Freiheit oder dehnen ihn über Gebühr aus, so dass sie sehr vieles in den Bereich der Freiheit verweisen, worin der Mensch, nach dem Urteil der gesunden Vernunft, nicht frei sein kann.

Nicht alles an den „modernen“ Freiheiten ist gut

2 An anderer Stelle haben Wir, namentlich in dem Rundschreiben „Immortale Dei“, von den sogenannten modernen Freiheiten gesprochen und das Richtige vom Falschen geschieden; zugleich haben Wir gezeigt, wie das, was an jenen Freiheiten Gutes sich findet, so alt ist wie die Wahrheit selbst, und wie die Kirche dieses zu allen Zeiten freudig anerkannt hat und immer praktisch anzuwenden pflegte. Was Neues hinzukam, bildet, wenn Wir es auf den Wahrheitsgehalt prüfen, einen gewissen verdorbenen Bestandteil, der seinen Ursprung in den wirren Zeitverhältnissen und in einer wahren Sucht nach Neuerungen hat.

Da jedoch viele hartnäckig an der Meinung festhalten, als seien jene Freiheiten auch in dem, was sie Verdorbenes enthalten, die höchste Zier unseres Jahrhunderts und das notwendige Fundament, auf dem sie Staaten ruhen, in dem Maße, dass ohne sie eine vollkommene Staatsregierung nicht denkbar sei, darum erscheint es Uns mit Rücksicht auf das öffentliche Wohl notwendig, diese Frage besonders zu erörtern.

Die sittliche Freiheit

3 Wir sprachen direkt von der sittlichen Freiheit, wie wir sie wohl bei den Einzelpersonen als auch beim Staatsleben finden. -

Vernunft und Glaube sagen, dass der Mensch die natürliche Willensfreiheit besitzt

Zunächst dürfte es doch gut sein, einiges über die natürliche Freiheit vorauszuschicken, da sie, obgleich von der sittlichen Freiheit gänzlich verschieden, doch die ursprüngliche Quelle ist, aus welcher jegliche Art von Freiheit von selbst aus eigener Kraft sich herleitet. Nach dem allgemeinen Urteil und auch der gemeinsamen Überzeugung – welche ganz sicher die Stimme der Natur ist -, findet sich dieselbe nur in den mit Verstand und Vernunft begabten Wesen; in ihr liegt vor allem der Grund, warum der Mensch in Wahrheit der Herr seiner Handlungen genannt werden muss. Mit vollem Recht! Denn während die anderen Lebewesen nur durch ihre Sinne geleitet werden und instinktmäßig finden, was ihnen nützlich, und fliehen, was ihnen schädlich ist, so bedient sich der Mensch bei jeder seinen Handlungen der Vernunft als Führerin. Die Vernunft aber erkennt, dass alle Güter dieser Welt, insgesamt oder einzeln genommen, sein und auch nicht sein können; und eben hierdurch sieht sie ein, dass uns keins von allen unbedingt notwendig ist und verleiht damit dem Willen die Macht, frei zu Wählen, was ihm gefällt.

Über diese sogenannte Kontingenz (Nicht-Notwendigkeit) der genannten Güter steht aber deshalb dem Menschen ein Urteil zu, weil er eine ihrer Natur nach einfache, geistige und des Denkens fähige Seele hat. Dieser Geist steht aber wegen dieser seiner Beschaffenheit nicht aus der Körperwelt, noch hängt er in seiner Existenz von ihr ab; vielmehr ist er unmittelbar von Gott erschaffen, ist hoch erhaben über den den Körpern eigentümlichen Daseinsform, und hat seine Lebens- und Handlungsweise. Erkennt er vermöge seiner Urteilskraft die unwandelbaren und notwendigen Ideen des Wahren und Guten, so sieht er ein, dass jene Einzelgüter ihm durchaus nicht notwendig sind. Da also der menschliche Geist existiert, ohne mit Körperlichem vermischt zu sein, und er hierdurch die Denkkraft besitzt, so bildet dieses das sicherste Fundament für die natürliche Freiheit.

4 Wie die Einfachheit, Geistigkeit und Unsterblichkeit der menschlichen Seele, so verkündet auch niemand lauter die Freiheit und verteidigt sie standhafter als die Katholische Kirche, welche zu jeder Zeit beide Wahrheiten als Dogmen gelehrt hat und noch heute beschützt. Und damit noch nicht genug: die Kirche hat auch gegenüber den Irrlehrern und Neuerungssüchtigen Menschen die Verteidigung der Freiheit übernommen und dadurch dieses so hohe Gut des Menschen vor dem Verderben gerettet. Mit welchem Eifer sie auf diesem Gebiete die unsinnigen Bestrebungen der Manichäer und anderer zurückgewiesen, davon legen die Geschichtsbücher Zeugnis ab; wie mutig und wie siegreich sie auf dem Konzil von Trient und später gegen die Jansenisten für die menschliche Willensfreiheit kämpfte, ist allgemein bekannt; sie duldete zu keiner Zeit und an keinem Orte, dass sich der Fatalismus einnistete.

Das Wesen der Freiheit besteht in dem Vermögen zu wählen

5 Diejenigen besitzen, wie Wir gesagt, also Freiheit, die mit Vernunft und Verstand begabt sind; sie ist, wenn wir ihr Wesen betrachten, nichts anderes als die Fähigkeit, Zweckdienliches zu wählen. Wer nämlich eines unter vielen auswählen kann, der ist Herr seiner Handlungen.

Weil nun alles, was wir zur Erreichung eines Zweckes wählen, ein Gut ist, das wir ein nützliches zu nennen pflegen, da ferner jedes Gut seiner Natur nach das Verlangen erregt, so ist die Freiheit eine Fähigkeit des Willens oder vielmehr der Wille selbst, insofern er, wenn er handelt, zu wählen vermag. Niemals jedoch wird der Wille angeregt, wenn nicht die Erkenntnis des Verstandes gleichsam wie eine Fackel ihm voranleuchtet; ein Gut nämlich, wonach der Wille verlangt, kann nur ein Gut sein, insofern es von dem Verstande als solches erkannt wird. Und dies um so mehr, als bei jedem Willensakt das Urteil sowohl über die Wahrheit der Güter als noch darüber, welches Gut den anderen vorzuziehen ist, immer der Wahl vorausgeht.

Urteilen ist aber Sache des Verstandes und nicht des Willens, darüber besteht kein Zweifel. Wenn also die Freiheit eine Fähigkeit des Willens ist, der seinem Wesen nach ein Begehren bedeutet, das der Vernunft gehorcht, so folgt daraus, dass auch die Freiheit, wie der Wille selbst, sich nur erstrecken kann auf ein Gut, das vom Verstande erkannt wird. Beide Vermögen sind aber unvollkommen; es kann mithin geschehen, und es geschieht auch oft, dass der Verstand dem Willen ein Gut vorstellt, das keineswegs ein wahres Gut ist, das vielmehr nur den trügerischen Schein des Guten besitzt, nachdem es alsdann der Wille verlangt.

Die Freiheit zu sündigen ist eine Unvollkommenheit

6 Sich irren können und sich wirklich irren ist ein Fehler, der die Unvollkommenheit unseres Verstandes beweist; wenn auch das Verlangen nach einem trügerischen und nur scheinbaren Gute ein Beweis unserer Freiheit ist, wie auch krank sein noch ein Beweis des Lebens ist, so ist jenes Verlangen doch ein gewisser Mangel der Freiheit. Dadurch also, dass der Wille vom Verstande abhängig ist, verdirbt er, wenn er etwas der gesunden Vernunft Widersprechendes anstrebt, durch diesen Fehler die Freiheit in der Wurzel und begeht einen Missbrauch derselben. Aus eben diesem Grunde besitzt Gott, der unendlich Vollkommene, der die höchste Weisheit und die wesenhafte Güte selbst ist, die höchste Freiheit und kann das sittlich Böse in keiner Weise wollen; ebenso wenig können es die Seligen des Himmels, da sie die Anschauung des höchsten Gutes besitzen. Sehr richtig haben der heilige Augustinus und andere den Pelagianern gegenüber bemerkt: wenn das Vermögen zu sündigen zum Wesen und zur Vollkommenheit der Freiheit gehörte, so wären Gott, Jesus Christus, die Engel und Seligen, denen allen dieses Vermögen fehlt, entweder nicht frei, oder doch weniger vollkommen, als der unvollkommene Mensch, so lange er auf Erden wandelt. Über dieses Thema hat der englische Lehrer (Thomas von Aquin) sich nochmals des Weiteren ausgesprochen, woraus mit zwingender Folgerichtigkeit hervorgeht, dass die Fähigkeit zu sündigen keine Freiheit ist, sondern Knechtschaft. Sehr scharfsinnig bemerkt er zu den Worten Christi unseres Herrn: „Wer Sünde tut, der ist der Sünde Knecht!“ (Joh 8, 34): „Jedes ist das, was ihm seiner Natur nach zukommt. Wenn es also von einem anderen, was außer ihm liegt, bewegt wird, handelt es nicht aus sich, sondern infolge der Einwirkung eines anderen; das aber ist knechtisch. Der Mensch ist seiner Natur nach ein vernünftiges Wesen. Wenn er sich also von seiner Vernunft leiten lässt, so wird er aus eigenem Antrieb bewegt und handelt selbstständig; das ist ein Zeichen der Freiheit; wenn er aber sündigt, so handelt er nicht nach seiner Vernunft und wird alsdann gleichsam von einem anderen bewegt und von fremden Schranken beengt: und darum heißt es, wer Sünde tut, ist der Sünde Knecht.“

Selbst die Philosophie der Alten hat dies klar genug erkannt; insbesondere jene, welche lehrten: nur der Weise ist frei; für einen Weisen hielten sie aber nur den, der gelernt hatte, stets naturgemäß zu handeln, d.h. sittlich und tugendhaft.

Das Gesetz ist ein Schutz der Freiheit

7 Da es sich so mit der menschlichen Freiheit verhält, so musste sie gestählt werden durch entsprechende Hilfs- und Schutzmittel, durch welche ihre ganze Tätigkeit auf das Gute hin- und vom Bösen abgelenkt werde; widrigenfalls hätte die Willensfreiheit dem Menschen zum großen Schaden gereichen können.

Es ist die Ordnung der Vernunft

Zunächst war also das Gesetz notwendig, jene Regel für das, was zu tun und zu lassen ist; hiervon kann bei einem Lebewesen keine Rede sein, welche mit Notwendigkeit handeln, weil sie bei all ihrem Tun dem Drange der Natur folgen und anders überhaupt sich nicht betätigen können. Die vernünftigen Wesen jedoch haben eben deswegen, weil sie Freiheit besitzen, es in der Gewalt zu handeln oder nicht zu handeln, so oder anders zu handeln; sie wählen ja, was sie wollen und es geht der Wahl jenes Urteil der Vernunft voraus. Dieses Urteil sagt nicht bloß, was der Natur nach sittlich, was unsittlich ist, sondern auch was gut und zu tun ist, sowie was schlecht und zu meiden ist; die Vernunft schreibt nämlich dem Willen vor, wonach er verlangen darf, und was er zu meiden hat, damit der Mensch dereinstens sein letztes Ziel erreichen kann, auf welches alles hingeordnet ist werden muss. Diese Ordnung der Vernunft heiß Gesetz.

Der letzte Grund, warum dem Menschen ein Gesetz notwendig ist, liegt mithin in dem freien Willen; unsere Willensentschlüsse sollen nämlich mit der rechten Vernunft im Einklang stehen. Nichts ist deshalb so falsch und so unsinnig, wie die Behauptung, der Mensch dürfe die Fessel des Gesetzes nicht tragen, weil er von Natur aus frei ist. Wenn das wahr wäre, so würde daraus notwendig folgen, zur Freiheit gehöre, dass sie mit der Vernunft nicht zu tun habe; gerade das Gegenteil ist zweifellos richtig: deshalb muss der Mensch durch das Gesetz geleitet werden, weil er von Natur aus frei ist. Auf diese Weise wird das Gesetz für den Menschen ein Führer bei all seinen Handlungen: es lockt ihn zum Guten durch den Lohn den es verspricht, und schreckt ihn vom Bösen ab durch die Androhung von Strafe.

Das Naturgesetz ist Gottes Stimme, das ewige Gesetz

8 Ein solches Gesetz ist an erster Stelle das Naturgesetz, welches geschrieben steht und eingegraben ist in die Seele jedes einzelnen Menschen; es ist nämlich die menschliche Vernunft selbst, die da das Gute befiehlt und das Böse verbietet.

Diesem Gebote der menschlichen Vernunft kann aber die Bedeutung eines Gesetzes nur zukommen, weil es die Stimme und die Dolmetscherin jener höheren Vernunft ist, der unser Geist und unsere Freiheit zu gehorchen hat. Da die Macht des Gesetzes darin besteht, Pflichten aufzuerlegen und Rechte zu erteilen, so beruht sie ganz auf der Autorität, d.h. in der wahren Gewalt, sowohl Pflichten und Rechte zu bestimmen, als durch Strafe und Lohn den Befehlen die Sanktion zu verleihen. Es ist klar, dies alles könnte beim Menschen nicht geschehen, wenn nicht Gott es wäre, der als oberster Gesetzgeber ihm für seine Handlungen diese Norm gegeben. Daraus folgt, dass das Naturgesetz ein und dasselbe ist wie das ewige Gesetz, welches den vernünftigen Wesen angeboren ist und sie hinlenkt, so zu handeln, wie es dem Ziele des Menschen entspricht; es ist nämlich die ewige Vernunft Gottes selbst, des Schöpfers und Lenkers der ganzen Welt.

Eine Hilfe des Gesetzes ist die Gnade

Mit dieser Regel für unser Handeln und diesem Zügel gegen die Sünde sind durch Gottes Güte noch einige besondere Schutzmittel verbunden, die sehr geeignet sind, den menschlichen Willen zu kräftigen und zu leiten. Unter diesen ragt an erster Stelle die Macht des göttlichen Gnade hervor; dadurch dass sie den Verstand erleuchtet und den Willen zu heilsamer Standhaftigkeit stählt, so dass dieser stets zum sittlich Guten angetrieben wird, bewirkt sie, dass wir leichter und sicherer den richtigen Gebrauch unserer angebornen Freiheit machen. Es ist also durchaus falsch, wenn man behauptet, dass durch die Einwirkung Gottes unsere Willensakte weniger frei würden; denn die Kraft der göttlichen Gnade wirkt innerlich im Menschen und zwar ganz entsprechend seiner natürlichen Neigung, da sie von dem Urheber unserer Seele und unserer Freiheit ausgeht, von dem jedes Wesen seiner Natur entsprechend bewegt wird. Ja gerade dadurch, bemerkt der englische Lehrer, dass die Einwirkung vom Schöpfer der Natur ausgeht, ist sie in wunderbarer Weise wie geschaffen und geeignet, jegliche Natur in ihrem Wesen zu schützen, und deren eigentümliche Handlungsweise, Kraft und Wirksamkeit zu erhalten.

Für das soziale Leben tritt das menschliche Gesetz hinzu

9 Was hier von der Freiheit des einzelnen Individuums gesagt ist, kann ohne Mühe auf jene angewandt werden, die in gesellschaftlichem Verbande leben. Was nämlich Vernunft und Naturgesetz für die einzelnen Menschen bedeuten, das besorgt in der Gesellschaft das zum Gemeinwohl aller Bürger erlassene menschliche Gesetz.

Es bezieht sich entweder direkt auf das Naturgesetz

Einige aus diesen menschlichen Gesetzen beziehen sich auf das, was von natur aus gut oder böse ist; sie gebieten das eine zu tun und das andere zu lassen und fügen gleichzeitig die notwendige Sanktion (Lohn oder Strafe) hinzu.

Die Quelle dieser Gesetze ist aber keineswegs die menschliche Gesellschaft, denn die Gesellschaft ist nicht der Ursprung der menschlichen Natur, folglich entscheidet sie auch nicht, was der Natur entsprechend d.h. gut, noch was der Natur widersprechend d.h. böse ist. Gut und Böse ist vielmehr früher als die menschliche Gesellschaft und hat seinen Ursprung durchaus nur in dem Naturgesetz und infolge dessen in dem ewigen Gesetz. Die Gebote des Naturgesetzes also besitzen, wenn sie auch unter die menschlichen Gesetze aufgenommen sind, nicht bloß die Bedeutung eines menschlichen Gesetzes, sie sind vielmehr ausgerüstet mit jener viel höheren und erhabenen Gewalt, welche von dem Naturgesetze selbst und dem ewigen Gesetze ausgeht. Und in Bezug auf diese Art Gesetze ist es eben das Amt des bürgerlichen Gesetzgebers, unter Anwendung der allgemeinen Rechtsordnung der Bürger in Gehorsam zu erhalten, die Bösen aber und die unruhigen Element zu zügeln, damit sie vom Bösen abgeschreckt und zum Rechten hingelenkt werden, oder dem gesamten Volke doch wenigstens nicht zum Ärgernis und zum Schaden gereichen.

Oder es erklärt genauer das Naturgesetz

10 Andere Gesetze der bürgerlichen Obrigkeit aber fließen nicht unmittelbar und zunächst aus dem Naturrecht ab, sondern in weiterem Abstande und indirekt; sie behandeln verschiedene Dinge, für welche die Natur nur im allgemeinen und ohne genauere Detaillierung Sorge getragen hat. So befiehlt z.B. das Naturgesetz, dass die Bürger sorgen müssen für die öffentliche Ruhe und Wohlfahrt; wie viel sie beisteuern müssen, in welcher Weise, was sie zu leisten haben, wird nicht durch das Naturgesetz, sondern durch menschliche Weisheit genauer bestimmt. Hat man nach dem Maßstabe menschlicher Klugheit solche bestimmte Lebensregeln gefunden, und werden dieselben von der gesetzmäßigen Obrigkeit vorgeschrieben, so bilden sie ein menschliches Gesetz im eigentlichen Sinne des Wortes. Dieses Gesetz gebietet, dass alle Bürger zusammenwirken zum gemeinsamen Zweck der Gesellschaft, es verbietet, davon abzuweichen; insofern es nämlich dem Naturgesetze auf dem Fuße folgt und mit ihm im Einklange steht, führt es zum sittlich Guten und schreckt vom Bösen ab. Daraus erkennt jeder, dass die Norm und Regel nicht bloß für die Freiheit des Individuums, sondern auch des Staates und jeglicher menschlicher Gesellschaft unbedingt in dem ewigen Gesetze Gottes beruht. In einer menschlichen Gesellschaft besteht also die wahre Freiheit nicht darin, dass du kannst, was dir beliebt, denn daraus würde ja nur die größte Verwirrung und Unordnung entstehen und der Staat zu Grunde gerichtet werden, sondern vielmehr darin, dass du vermittels der bürgerlichen Gesetze desto leichter nach den Geboten des Naturgesetzes zu leben vermagst.

Die Staatsgesetze sollen uns fördern in der Erfüllung des ewigen Gesetzes

Die Freiheit der Vorgesetzten besteht also auch nicht darin, dass sie frech und willkürlich befehlen können, was ebenso schändlich als für den Staat verderblich wäre; die wahre Autorität der menschlichen Gesetze soll darin bestehen, dass man sieht, wie sie ein Ausfluss des eigen Gesetzes sind, und dass sie nicht vorschreiben, was nicht in ihm als der Quelle jeglichen Rechtes enthalten ist. Sehr weise bemerkt hierzu Augustinus (De lib. Arb. I, 6, n. 15): „Ich glaube, du erkennst auch, dass in jenem zeitlichen (Gesetze) nichts gerecht und gesetzmäßig ist, wenn es die Menschen nicht aus dem ewigen (Gesetze) genommen haben. Würde also irgend eine Obrigkeit etwas befehlen, das im Widerspruch stände mit den Grundsätzen der gesunden Vernunft und dem Staate schädlich wäre, so hätte es keine Gesetzeskraft, weil es keine Regel der Gerechtigkeit wäre und die Menschen jenem Gute entfremden würde, wofür die menschliche Gesellschaft doch da ist.

Alle Gesetzeskraft stammt von Gott

11 Ob die menschliche Freiheit in dem Individuum oder in der Gesellschaft, ob sie denen, die befehlen, oder in denen, die gehorchen, betrachtet wird, zu ihrem Wesen gehört notwendig, dass sie jener höchsten und ewigen Vernunft unterworfen ist, die nichts anderes ist als die Autorität Gottes, der befiehlt und verbietet. Diese gesetzmäßigste Gewalt Gottes über die Menschen hebt so wenig die Freiheit auf oder mindert sie, dass sie dieselbe vielmehr schützt und vervollkommnet. Die wahre Vollkommenheit jeglichen Wesens besteht ja darin, dass es nach seinem Ziele strebt und es erreicht; das höchste Ziel aber, das der Mensch in seiner Freiheit anstreben soll, ist Gott.

Die Kirche war stets eine Schützerin dieser Freiheit

12 Diese so wahren und so erhabenen Grundsätze, welche wir selbst mit dem bloßen Licht unserer Vernunft erkennen, hat die Kirche, durch das Beispiel und die Worte ihres göttlichen Stifters belehrt, allüberallhin verbreitet und festgehalten; niemals hat sie aufgehört, nach diesen Lehren ihr Amt zu bemessen und die christlichen Völker zu unterrichten. Auf dem sittlichen Gebiete überragen die Gebote des Evangeliums nicht bloß alle Weisheit der Heiden, sie rufen auch den Menschen auf zu einer den alten unbekannten sittlichen Vollkommenheit und leiten ihn dazu an, bringen ihn Gott näher und verleihen ihm dadurch eine viel vollkommenere Freiheit.

Darum schaffte sie die Sklaverei ab

So besaß die Kirche augenscheinlich stets eine außerordentliche Macht, die bürgerliche und politische Freiheit der Völker zu schützen und zu schirmen. Es geht hier nicht an, ihre Verdienste nach dieser Richtung hin aufzuzählen. Es genügt daran zu erinnern, dass hauptsächlich durch die Bemühungen und die wohltätige Mitwirkung der Kirche die Sklaverei abgeschafft wurde, jene alte Schmach der heidnischen Völker. Die Rechtsgleichheit aller, wie die wahre Brüderlichkeit der Menschen untereinander, hat Jesus Christus zuerst vor allen anderen gepredigt; die Stimme seiner Apostel war nur das Echo dieser Lehre, da sie predigten: es sein kein Jude mehr, noch Grieche, noch Barbar, noch Scythe, sondern alle seinen Brüder in Christus. So groß und so bekannt ist der Einfluss der Kirche in dieser Beziehung, dass dort, wohin immer sie ihren Fuß setzt, erfahrungsgemäß die Wildheit der Bewohner nicht lange mehr bestehen kann; es folgt gar bald auf Grausamkeit Milde und auf Finsternis der Barbarei das Licht der Wahrheit. Die Kirche hat aber nie nachgelassen, auch den bereits zivilisierten Völkern große Wohltaten dadurch zu erweisen, dass sie der Willkür gottloser Menschen sich entgegenstellte, oder dass sie Unschuldige und Schwache vor drohendem Unheil bewahrte, oder endlich dadurch, dass sie sich redlich bemühte, in den Staaten eine solche Verfassung zur Herrschaft zu bringen, welche die Guten wegen ihrer Gerechtigkeit hochschätzten, die Fremden aber wegen ihrer Stärke fürchteten.

Sie lehrt, dass es keine Pflicht ist, einer ungesetzlichen Obrigkeit zu gehorchen

13 Außerdem ist es zweifellos eine strenge Pflicht, der Autorität die schuldige Ehrfurcht zu bezeigen und sich den gerechten Gesetzen in Gehorsam zu unterwerfen: so werden die guten Bürger vermittels der Macht und Wachsamkeit bei Ausübung der Gesetze von Ungerechtigkeiten von seiten der Übeltäter beschützt. Die rechtmäßige Gewalt stammt von Gott, und wer der Gewalt widersteht, widersteht dem Willen Gottes; auf diese Weise erhält der Gehorsam eine ganz erhabene Würde, da er der gerechtesten und höchsten Autorität geleistet wird. Wo aber das Recht zu befehlen nicht vorhanden ist, oder wo etwas befohlen wird, was der Vernunft, dem ewigen Gesetze, dem Gebote Gottes zuwider ist, ist es recht, nicht zu gehorchen, nämlich den Menschen nicht zu gehorchen, damit Gott der schuldige Gehorsam geleistet werde. Hierdurch ist der Tyrannei der Zugang versperrt und die weltliche Obrigkeit angewiesen, dass sie nicht alles an sich ziehe, dem einzelnen Bürger sind seine Rechte gewahrt, ebenso der Familie wie allen Mitgliedern des Staatswesens; jedem wird das Maß seiner wahren Freiheit gegeben, das wie wir gezeigt haben, darin besteht, dass ein jeder nach den Gesetzen und nach der gesunden Vernunft leben kann.

Ein Feind der Freiheit ist der Liberalismus

14 Wenn man, so oft überhaupt von Freiheit die Rede ist, darunter die gesetzmäßige und sittliche Freiheit verstände, wie die gesunde Vernunft und unsere Darlegung sie erwiesen haben, würde niemand es wagen, die Kirche zu tadeln. Leider geschieht es, indem man ihr in höchst ungerechter Weise den Vorwurf macht, sie wäre eine Feindin der Freiheit des Einzelnen oder des Staates. Sehr viele Folgen dem Beispiele Luzifers, der das gottlose Wort sprach: „Ich werde nicht dienen“, und streben im Namen der Freiheit eine unsinnige Zügellosigkeit an. Dazu gehören die Anhänger jener so weit verbreiteten und so mächtigen Sekte, die Liberale genannt werden wollen, indem sie ihren Namen von der Freiheit (libertus) herleiten.

Das Dogma des Rationalismus ist die Autonomie der Vernunft

15 In der Tat, was die Naturalisten oder Rationalisten in der Philosophie anstreben, das wollen auf dem Gebiete der Moral und des bürgerlichen Lebens die Anhänger des Liberalismus erreichen, indem sie von den Naturalisten aufgestellten Grundsätze in die Moral und das Leben einführen. Die Grundidee des ganzen Rationalismus ist aber die Oberherrlichkeit der menschlichen Vernunft, welche der göttlichen und ewigen Vernunft den Gehorsam verweigert, sich für unabhängig erklärt uns sich selbst zum obersten Prinzip, zur Quelle und zum Richter aller Wahrheit aufwirft.

Er lehrt die unabhängige Moral

Die genannten Anhänger des Liberalismus erklären also, dass es keine göttliche Gewalt über uns gebe, der wir im Leben zu gehorchen hätten, jeder sei vielmehr sich selbst Gesetz. Daraus ist jene sogenannte unabhängige Lebensanschauung entstanden, welche unter dem Scheine der Freiheit den Willen von der Heilighaltung der Gebote Gottes befreit, dem Menschen aber eine grenzenlose Zügellosigkeit zu gewähren pflegt.

Der Volkswille sei höchstes Gesetz

Es ist leicht vorauszusehen, wohin dies alles besonders in der menschlichen Gesellschaft führen muss. Steht einmal die Überzeugung fest, dass der Mensch niemanden untersteht, so folgt von selbst, dass die Ursache, durch welche eine bürgerliche oder staatliche Vereinigung zustande kommt, nicht in einer Macht, die außer oder über dem Menschen steht, zu suchen ist, sondern einzig und allein in dem freien Willen der Einzelnen; dann stammt die öffentliche Gewalt ebenfalls in ihrem letzten Ursprung vom Volke; und da die Vernunft des Einzelnen die einzige Führerin und Norm des Privatlebens ist, so muss folgerichtig die Vernunft der Gesamtheit die Norm für das öffentliche Leben bilden. Infolgedessen hat die größere Masse auch die größere Macht und die Majorität des Volkes ist es, welche die öffentliche Rechte und Pflichten bestimmt.

Diese Lehre ist unvernünftig

Aus dem Gesagten folgt, wie unvernünftig dies ist. Es widerspricht absolut der Natur, nicht bloß des Menschen, sondern auch aller anderen Geschöpfe, wenn man kein Band annehmen will, das den einzelnen Menschen oder die bürgerliche Gesellschaft mit Gott dem Schöpfer und somit mit dem höchsten Gesetzgeber aller verknüpft. Denn alle geschaffenen Dinge müssen notwendigerweise mit der Ursache ihres Daseins in irgend einem Zusammenhange stehen; es gehört zum Wesen der Dinge, ja es gereicht zur Vervollkommnung jedes Wesens, die Stelle und Stufe einzunehmen, welche die natürliche Ordnung verlangt: dass nämlich das Niedere dem Höheren unterworfen sei und ihm gehorche.

Diese Lehre ist gefährlich für den Staat

16 Außerdem ist jene Lehre für den Einzelnen wie für die Staaten äußerst verhängnisvoll; denn in der Tat, wenn die menschliche Vernunft einzig und allein über Gut und Bös zu entscheiden hat, wird jeder Unterschied zwischen Gut und Bös aufgehoben; es würde das Unsittliche vom Sittlichen sich nicht dem Wesen nach unterscheiden, der Unterschied wäre von der Meinung und dem Urteil des Einzelnen abhängig, was gefiele, wäre auch erlaubt. Diese sittliche Ordnung, die zur Bezähmung und Unterdrückung der stürmischen Leidenschaften fast keine Macht besitzt, würde von selbst zu jeglicher Sittenverderbnis führen. Im öffentlichen Leben löst sich alsdann die obrigkeitliche Gewalt los von ihrem wahren und natürlichen Fundamente, auf dem allein ihre ganze Macht der Förderung des Gemeinwohles beruht. Das Gesetz, das zu bestimmen hat, was zu tun und zu lassen ist der Willkür der Masse überantwortet, was leicht zur Tyrannei führen kann. Ist einmal die Oberherrlichkeit Gottes über den Menschen und über die menschliche Gesellschaft abgeschafft, so folgt von selbst, dass es öffentlich keine Religion mehr gibt und alles, was auf Religion bezug hat, gänzlich vernachlässigt werden wird. Ebenso wird die Menge, gestützt auf ihre vermeintliche Gewalt, leicht zu Empörung und Aufruhr sich erheben, und sind die Bande der Pflicht und des Gewissens zerrissen, so bleibt nichts als die rohe Gewalt mehr übrig, die aber für sich allein nicht stark genug ist, die Volksleidenschaft zu zügeln. Zur Genüge dies bewiesen durch den ständigen Kampf gegen die Sozialisten und andere aufrührerische Sekten, die schon daran sind, die Fundamente der Staaten zu erschüttern.

Es mögen also vorurteilsfreie Männer selbst entscheiden, ob solche Lehren dazu beitragen, dem Menschen die wahre und seiner würdige Freiheit zu erhalten, oder ob sie vielmehr diese verdrehen und ganz zu Grunde richten.

Der halbe Liberalismus ist ein Widerspruch

17 Es ist gewiss, dass nicht alle Anhänger des Liberalismus diesen Ansichten voll und ganz zustimmen, da sie doch durch ihre Ungeheuerlichkeit Schrecken einflößen und, wie wir gesehen haben, offenbar falsch sind und die Wurzel der allergrößten Übel bilden. Gezwungen durch die Macht der Wahrheit, gestehen manche ein, ja behaupten es mit Nachdruck, das sei eine falsche Freiheit und werde zur Zügellosigkeit, wenn sie es in ihrem Ungestüm wagt, Wahrheit und Gerechtigkeit zu missachten. Deshalb müsse sie stets von der gesunden Vernunft gelenkt und geleitet werden und müsse sich folgerichtig auch beugen vor dem Naturgesetz und dem ewigen göttlichen Gesetze. Aber hier, glauben sie, müsse man stehen bleiben, und leugnen, dass der freie Mensch sich auch den Gesetzen zu unterworfen habe, die Gott auf eine andere Weise als durch die natürliche Vernunft uns vorschreibe.

Doch in diesen Worten widersprechen sie sich selbst. Denn ist es wahr, was jene auch zugeben, und was von keinem vernünftigerweise geleugnet werden kann, dass wir dem Willen Gottes, des Gesetzgebers, zu gehorchen haben, weil der ganze Mensch in Gottes Gewalt steht und zu Gott hinstrebt, ist das wahr, so folgt daraus, dass keiner der gesetzgebenden Autorität Gottes Maß und Weise vorschreiben kann, ohne sich gegen den schuldigen Gehorsam zu verfehlen. Ja, wenn der menschliche Geist in seiner Anmaßung so weit geht, dass er selbst bestimmen will, welches und wie groß die Rechte Gottes und welches die Pflichten des Menschen sind, so hat er mehr dem Scheine als der Wirklichkeit nach eine wahre Ehrfurcht vor den göttlichen Gesetzen, und an Stelle der Autorität und Vorsehung Gottes gilt ihm nur noch sein eigener Wille. Als unsere Lebensnorm haben wir mithin in ständiger Ehrerbietigkeit sowohl das ewige Gesetz, als alle jene einzelnen Gebote zu betrachten, die der unendlich weise und allmächtige Gott nach der von ihm gewählten Weise gegeben hat; wir können sie an klaren und unzweifelbaren Merkmalen sicher erkennen. Und dies umso mehr, da jene Art von Gesetzen vollkommen mit unserer Vernunft harmonieren und das Naturgesetz vervollkommnen, da sie mit dem ewigen Gesetz sowohl den Ursprung als auch den Gesetzgeber gemeinsam haben. Diese Gesetze enthalten nämlich eine Belehrung Gottes selbst an uns, der uns gnädig lenkt und leitet, damit nicht unser Geist und Wille auf Abwege gerate. So muss denn heilig und unverletzt vereinigt bleiben, was nicht getrennt werden darf noch kann, und in allem müssen wir, wie die natürliche Vernunft es vorschreibt, Gott gehorsam und zu Diensten ergeben sein.

Der gemäßigte Liberalismus ist falsch

Er will nur das Privatleben Gott unterstellen

18 Etwas gemäßigter sind, aber ebenso widersprechen sich jene, die behaupten, das Leben und die Moral des Privatmannes haben sich nach dem Willen der göttlichen Gesetze zu richten, nicht aber das öffentliche Leben im Staate; es sei erlaubt, in der Staatsverwaltung von den Geboten Gottes abzuweichen, auch brauche man bei der Gesetzgebung auf sie keinerlei Rücksicht zu nehmen. Daraus ergibt sich jene verhängnisvolle Folgerung, Staat du Kirche seien zu trennen.

Auch der Staat hat die Gebote Gottes zu befolgen

Doch ist nicht schwer einzusehen, wie töricht diese Behauptung ist. Die natur selbst belehrt uns, dass der Staat den Bürgern die Mittel und Wege darbieten muss zu einem sittlichen Leben, d.h. zu einem Leben nach Gottes Gesetzen, weil Gott der Ursprung aller Sittlichkeit und Gerechtigkeit ist; es ist demnach der größte Widerspruch, zu behaupten, der Staat habe sich um diese Gesetze nicht zu kümmern, oder er dürfe sogar gegen sie etwas bestimmen.

Außerdem hat die staatliche Obrigkeit die Pflicht, nicht bloß für die äußere Wohlfahrt und äußeren Angelegenheiten, sondern ganz besonders durch weise Gesetzgebung für die geistigen Güter Sorge zu tragen. Wir können uns aber nichts denken, was so sehr geeignet ist, diese Güter zu fördern als jene Gesetze, welche Gott zum Urheber haben; deshalb missbrauchen jene, die bei der Staatsregierung keine Rücksicht auf die göttlichen Gesetze nehmen, die politische Macht entgegen ihrer Bestimmung und gegen das Gebot der Natur. Aber, wie Wir schon des öfteren erwähnt haben, noch wichtiger ist es, dass die bürgerliche Gewalt und die geistliche zuweilen einander entgegenkommen müssen, obgleich die bürgerliche Gewalt nicht dasselbe nächste Ziel im Auge haben noch dieselben Wege einschlagen kann, wie die geistliche. Sie besitzen nämlich beide Gewalt über dieselben Untertanen, und nicht selten müssen sie beide über dieselbe Sache bestimmen, wenngleich nicht in derselben Weise. So oft dieses stattfindet, muss es, da ein berechtigter Konflikt nicht möglich ist du dem allweisen Willen Gottes offenkundig zuwiderläuft, eine bestimmte Regel geben, durch welche die Ursache des Konfliktes und Zwiespaltes aufgehoben und ein einmütiges Vorgehen in diesen Sachen erzielt wird. Nicht mit Unrecht kann man diese Vereinigung vergleichen mit jener, welche zwischen Leib und Seele besteht und beiden zum Segen gereicht; die Trennung ist namentlich für den Leib gefährlich, denn sie raubt ihm das Leben.

Die „modernen“ Freiheiten

19 Um dies noch besser zu erkennen, müssen wir die verschiedenen Auswüchse der Freiheit, wie sie als Forderungen unserer Zeit genannt werden, im einzelnen genauer betrachten.

Die Kultusfreiheit

Richten wir zuerst unser Augenmerk auf das, was für die Einzelnen verlangt wird und was so sehr der Tugend der Religion widerstreitet, nämlich auf die sogenannte Kultusfreiheit. Sie besteht in ihrem innersten Wesen darin, dass es einem jedem überlassen bleibe, eine beliebige Religion oder auch gar keine zu bekennen

Der Mensch hat die Pflicht, der wahren Religion sich anzuschließen

20 Und dennoch gibt es unter allen Pflichten des Menschen keine, die so erhaben und so heilig ist, wie die Pflicht, die uns Frömmigkeit und Gottesverehrung gebietet. Es folgt dies notwendig daraus, dass wir stets in der Gewalt Gottes sind, durch Gottes Willen und Vorsehung geleitet werden und zu ihm zurückkehren müssen, von dem wir ausgegangen sind.

Dazu kommt, dass es keine wahre Tugend ohne Religion geben kann. Die Religion ist nämlich eine sittliche Tugend, welche jene Pflichten umfasst, die sich auf das beziehen, was uns zu Gott hinführt, insofern er das höchste und letzte Gut ist; deshalb ist die Religion, „welche sich in dem bestätigt, was direkt und unmittelbar auf die Ehre Gottes gerichtet ist“ (Thomas Summa Theol. II. II. q. 81. a. 6), die Fürstin und Leiterin aller Tugenden. Wenn aber die Frage aufgeworfen wird, welcher von den vielen und sich widerstreitenden Religionen wir zu folgen haben, so antworten Vernunft und Natur: jene, die Gott vorgeschrieben hat. Die Menschen können sie an gewissen äußern Merkmalen erkennen, mit denen die Vorsehung Gottes sie ausgezeichnet hat, da ein Irrtum im einer so wichtigen Sache von den schlimmsten Folgen sein müsste. Jene Freiheit also, von der Wir hier reden, würde dem Menschen das Recht zugestehen, die heiligste Pflicht ungestraft zu verletzten und zu vergessen. Wir sagten schon, dass dies keine Freiheit ist, sondern das Verderben der Freiheit und die Knechtschaft des Geistes, der unter die Gewalt der Sünde geraten ist.

Der „moderne“ Staat handelt, als ob er keine Pflichten gegen Gott habe

21 Wird diese Freiheit betrachtet, wie sie im Staatsleben sich darstellt, so behauptet sie, der Staat habe keinerlei Grund, Gott zu verehren und öffentliche Gottesverehrung zu wünschen; kein Kultus dürfe dem andern vorgezogen werden, alle seien gleichberechtigt anzusehen; auch sei auf das Volk keine Rücksicht zu nehmen, selbst da nicht, wo das Volk sich zur katholischen Religion bekennt. Dies könnte nur der Fall sein, wenn es wahr wäre, dass die bürgerliche Gesellschaft keine Pflichten gegen Gott besäße oder dieselben ungestraft verletzen könnte. Beides ist offenbar falsch; denn es kann nicht bezweifelt werden, dass die bürgerliche Gesellschaft durch Gottes Willen entstanden ist, mag man ihre Bestandteile, oder ihre Form, d.h. die Autorität, oder ihre Ursache oder endlich den großen Nutzen betrachten, den sie in reichem Maße den Menschen darbietet. Gott schuf den Menschen als gesellschaftliches Wesen und stellte ihn unter seinesgleichen, damit er das, was seine Natur verlangt, er aber allein nicht erlangen kann, in Gemeinschaft mit anderen sich erwerbe. Deshalb muss die bürgerliche Gesellschaft als Gesellschaft Gott als ihren Vater und Urheber anerkennen und sich seiner Macht und Oberherrlichkeit in Ehrfurcht unterwerfen. Ein gottloser Staat oder, was schließlich auf Gottesleugnung hinausläuft, ein Staat, der, wie man sagt, gegen alle Religionen gleichmäßig wohlwollend gesinnt ist und allen ohne Unterschied die gleichen Rechte zuerkennt, versündigt sich gegen die Gerechtigkeit wie gegen die gesunde Vernunft.

Der Staat hat die wahre Religion zu fördern

Da im Staate notwendigerweise Einheit im religiösen Bekenntnisse bestehen muss, so hat er sich zu der Religion zu bekennen, welche die einzig wahre ist; diese ist, namentlich in katholischen Staaten, nicht schwer zu erkennen, da an ihr die Merkmale der Wahrheit hervorleuchten. Diejenigen, die an der Spitze des Staates stehen, müssen demnach diese Religion erhalten und beschützen, wenn anders sie in kluger und nützlicher Weise das Wohl aller Bürger, wie es ihre Pflicht ist, fördern wollen. Die öffentliche Gewalt ist zum Wohle der Untertanen eingesetzt: und wenn sie auch zunächst die Aufgabe hat, die Bürger der irdischen Wohlfahrt des Lebens entgegenzuführen, so soll sie doch nicht die Erlangung jenes höchsten und letzten Gutes, in dessen Besitz die ewige Seligkeit des Menschen besteht, erschweren, sondern erleichtern; das könnten sie aber nicht, wenn sie die Religion vernachlässigen.

Dies gereicht dem Staate nur zum Segen

22 Aber das haben Wir schon an anderer Stelle ausführlich besprochen; für jetzt wollen Wir nur dies eine bemerken, dass eine solche Freiheit dem Herrscher wie den Untertanen höchst verderblich ist. Die Religion dagegen verbreitet einen wunderbaren Segen, da sie den Ursprung der Gewalt von Gott selbst herleitet und den Fürsten aufs nachdrücklichste einschärft, ihren Pflichten eingedenk zu sein, nichts Ungerechtes und Hartes zu befehlen, mit Milde und gewissermaßen mit väterlicher Liebe zu regieren. Die Religion will auch, dass die Bürger der rechtmäßigen Obrigkeit als der Bevollmächtigten Gottes untertänig sein sollen; sie verknüpft die Untertanen mit der Obrigkeit nicht allein durch das Band des Gehorsams, sondern auch durch das Band der Ehrfurcht und Liebe; sie verbietet den Aufruhr sowie jeden Versuch, die Ordnung und öffentliche Ruhe zu stören; beides gibt ja nur Veranlassung, die Freiheit der Bürger noch mehr einzuschränken. Wir wollen schweigen davon, wie viel die Religion zur Sittlichkeit beiträgt und wie viel die Sittlichkeit zur wahren Freiheit; denn die Vernunft beweist es, und die Geschichte bestätigt es: je sittlicher ein Staat ist, um so freier, reicher und mächtiger ist er auch.

Die Rede- und Pressefreiheit

Lüge und Laster haben kein Recht

23 Betrachten wir nun auch in Kürze die Rede- und Pressefreiheit. Wir brauchen kaum zu erwähnen, dass eine solche unbeschränkte, alles Maß und alle Schranken überschreitende Freiheit kein Recht auf Existenz besitzen kann. Das Recht ist nämlich eine sittliche Macht, und es ist daher töricht zu glauben, dasselbe sei von der Natur unterschiedslos und in gleichem Maße sowohl der Wahrheit wie der Lüge, der Sittlichkeit wie dem Laster verliehen. Es besteht ein Recht: das, was wahr und sittlich ist, frei und weise im Staat auszubreiten, damit es möglichst vielen zu gute komme; mit Recht unterdrückt aber die Obrigkeit, so viel sie kann, lügenhafte Meinungen, diese größte Pest des Geistes, wie auch Laster, welche die Seelen und die Sitten verderben, damit sie nicht zum Schaden des Staates um sich greifen.

Der Staat hat das Volk vor verderblichen Irrtümern zu bewahren

Es ist in der Ordnung, dass durch die Autorität der Gesetze auch die Irrtümer eines ausschweifenden Geistes, die das unerfahrene Volk geradezu vergewaltigen, ebenso kräftig unterdrückt werden, wie die mit offener Gewalt an den Schwächeren verübten Ungerechtigkeiten. Und dies umso mehr, da sich der weitaus größere Teil des Volkes vor diesen Scheingründen und verfänglichen Trugschlüssen, namentlich wenn sie der Leidenschaft schmeicheln, gar nicht oder doch nur sehr scher zu schützen vermag. Wird unbeschränkte Rede- und Pressefreiheit gestattet, so bleibt nicht mehr heilig und unverletzt; es werden selbst die höchsten und sichersten Urteile unserer natürlichen Vernunft nicht verschont bleiben, trotzdem sie doch das gemeinsame und kostbarste Erbgut des Menschengeschlechtes bilden. Wenn so allmählich die Wahrheit verdunkelt worden ist, gewinnen leicht vielfache und verderbliche Irrtümer die Oberhand. Die Zügellosigkeit wird dabei gerade so viel gewinnen, als die Freiheit Schaden leiden muss; die Freiheit ist eben um so größer und um so gesicherter, je festere Zügel der Zuchtlosigkeit angelegt werden.

Über Fragen, in welchen Gott oder die Kirche kein letztes Wort gesprochen hat, welche Gott der freien Aussprache überlassen hat, kann jeder denken, was er will. Was er für recht hält, mag er auch aussprechen, das ist nicht von der Natur verboten, denn diese Freiheit verleitet niemals die Menschen zur Unterdrückung der Wahrheit, vielmehr verhilft sie uns oft dazu, die Wahrheit zu finden und ans Licht zu ziehen.

Die Lehrfreiheit

24 Ähnlich ist die sogenannte Lehrfreiheit zu beurteilen

Für den Irrtum gibt es keine Freiheit

Es ist klar, nur die Wahrheit hat das Recht, in den Geist einzudringen, da in ihr allein das Ziel und die Vervollkommnung der intelligenten Wesen liegt; daher darf im Unterricht nur die Wahrheit vorgetragen werden, mag es sich um solche handeln, die die Wahrheit noch nicht kennen oder um solche, die sie schon wissen: den einen soll der Unterricht die Erkenntnis der Wahrheit bringen, bei den anderen soll er sie schützen. Aus eben demselben Grunde ist es offenbar die Pflicht der Lehrer, den Irrtum aus dem Geiste zu verbannen und den Weg zu falschen Meinungen durch solide Grundsätze abzuschneiden. Es ist also klar, dass jene Freiheit, von der die Rede ist, der gesunden Vernunft widerspricht und nur geeignet ist, die Geister im Innersten zu verderben, insofern sie unbeschränkte Lehrfreiheit beansprucht. Ohne Pflichtverletzung kann der Staat diese Zügellosigkeit den Bürgern nicht gestatten. Dies gilt umso mehr, weil der Einfluss des Lehrers bei seinen Zuhörern ein großer ist, und der Schüler selbst selten für sich allein beurteilen kann, ob das richtig ist, was der Lehrer vorträgt.

Der Staat hat die natürlichen Wahrheiten zu schützen

25 Deshalb muss auch diese Freiheit, soll sie eine sittliche sein, in bestimmten Grenzen gehalten werden, damit das Lehramt nicht ungestraft zu einer Quelle des Verderbens ausarten könne. Die Wahrheiten, über die allein sich der Unterricht zu erstrecken hat, sind teils natürliche, teils übernatürliche. Die natürlichen Wahrheiten, als da sind die obersten Grundsätze der Vernunft sowie die nächsten Schlussfolgerungen aus ihnen, bilden gleichsam das gemeinsame Erbgut des Menschengeschlechtes. Da auf ihnen wie auf dem festesten Fundamente Sitte, Gerechtigkeit und Religion wie auch das Band der menschlichen Gesellschaft beruht, so gibt es nichts gottloseres und unsinnigeres, als dieses Fundament ungestraft schädigen oder zerstören lassen zu wollen.

Die übernatürlichen Wahrheiten sind der Kirche anvertraut

26 Mit derselben Ehrerbietigkeit ist jener so große und so heilige Schatz von Wahrheiten zu bewahren, die wir durch Gottes Offenbarung kennen. Mit vielen und klaren Beweisen haben die Apologeten oft die Hauptwahrheiten zusammengestellt, wie z.B. die Existenz einer göttlichen Offenbarung, die Menschwerdung des eingeborenen Sohnes Gottes, „welcher kam, um der Wahrheit Zeugnis zu geben;“ die Einsetzung der Kirche als einer vollkommenen Gesellschaft, deren Haupt Christus selbst ist, und der er versprochen hat, bei ihr zu bleiben bis zum Ende der Welt. Dieser Gesellschaft hat er alle Wahrheiten, die er selbst gelehrt, anvertraut mit dem ausgesprochenen Willen, dass sie diese Wahrheiten bewahre, schütze und mit vollgültiger Autorität erkläre: zugleich hat er befohlen, dass alle Völker seine Kirche, wie ihn selbst hören sollen; die Zuwiderhandelnden soll ewiges Verderben treffen. Daraus ergibt sich, dass der Mensch an Gott seinen besten und zuverlässigsten Lehrer findet, der da die Quelle und der Ursprung aller Wahrheit ist, wie an dem Eingeborenen, der im Schoße des Vaters ist, der da ist der Weg, die Wahrheit, das Leben und das wahre Licht, das jeden Menschen erleuchtet, und auf dessen Wort alle gelehrig hören müssen: „Und sie werden alle gerne von Gott belehrt sein“ (Joh 6, 45).

27 Auf dem Gebiete des Glaubens und der Sitten hat Gott die Kirche zur Teilnahme am göttlichen Lehramte bestimmt und sie nach seinem göttlichen Wohlgefallen mit Unfehlbarkeit ausgerüstet; deshalb ist sie die höchste und zuverlässigste Lehrerin der Menschen und besitzt das unverletzliche Recht auf Lehrfreiheit. In der Tat hat die Kirche, deren Lebenskraft in den von Gott empfangenen Lehren besteht, keine dringendere Sorge, als die, das ihr von Gott übertragene Amt auch treulich zu verwalten; und mächtiger, als alle sie umgehenden Hindernisse, hat sie niemals den Kampf für ihre Lehrfreiheit aufgegeben. So geschah es, dass der Erdkreis dem kläglichen Aberglauben entrissen und zur Weisheit des Christentums wie neugeschaffen, empor geführt wurde.

Die Vernunft lehrt aber deutlich, dass die geoffenbarten göttlichen Wahrheiten und die natürlichen sich nicht widersprechen können, so dass, was jenen widerspricht, dadurch auch falsch sein muss. Darum ist das göttliche Lehramt nicht nur kein Hindernis für die Forschung und den wissenschaftlichen Forschritt, noch verzögert es irgendwie die Entwicklung der menschlichen Kultur, sondern verleiht ihnen vielmehr reichliches Licht und sicheren Schutz. Aus eben demselben Grunde trägt sie nicht wenig bei zur Vervollkommnung der menschlichen Freiheit, da es die Lehre Jesu Christi unseres Erlösers ist, dass der Mensch durch die Wahrheit frei werde. „Ihr werdet die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch frei machen“ (Joh 8, 32).

Vernunft und Glaube verlangen Einschränkung der Lehrfreiheit

Es ist also kein Grund vorhanden, dass sich die wahre Freiheit beklagen könnte, noch auch können der Wissenschaft, sofern sie diesen Namen verdient, jene gerechten und notwendigen Gesetze schwer fallen, welche die Lehre des Einzelnen Schranken setzen, wie sie Kirche und Vernunft übereinstimmend fördern.

28 Wenn auch die Kirche hierin besonders und zu allermeist den Schutz des christlichen Glaubens im Auge hat, so sucht sie doch auch jede menschliche Wissenschaft zu pflegen und zu heben. Den Beweis liefert dafür die Erfahrung allenthalben. Die schönen Wissenschaften sind ja nach wirklich gut und lobenswert und wert, dass man sie eifrig betreibt. Außerdem trägt jede Art von Gelehrsamkeit, welche die rechte Vernunft erworben hat, und welche der Wirklichkeit entspricht, sehr viel bei zur Beleuchtung jener Wahrheiten, welche wir auf das Wort Gottes hin glauben. In der Tat, es ist das hohe Verdienst der Kirche, die Denkmäler der Weisheit des Altertums ruhmvoll erhalten zu haben, der Wissenschaft eine Zufluchtsstätte eröffnet, den Wettkampf der Geister immer von neuem angespornt und mit großem Eifer die Künste gepflegt zu haben, mit welchen die Bildung unserer Zeit so gerne sich schmückt.

Der freien Forschung bleibt ein großes Feld

Endlich dürfen wir nicht vergessen, dass noch ein sehr weites Feld offen steht, auf welchem die menschliche Tätigkeit sich ausdehnen und die Geister sich ungehindert üben können. Hierher gehören alle jene Fragen, die mit der Glaubens- und christlichen Sittenlehre nicht in notwendigem Zusammenhange stehen, oder über welche jeder Gelehrte seine Ansicht voll und frei beibehalten kann, weil die Kirche mit ihrer Autorität nicht für die eine oder andere eintritt, oder jene Fragen, in welchen die Kirche kein Urteil gefällt, sondern ausdrücklich die Sache den Gelehrten zur weiteren Untersuchung überlassen hat.

Der Liberalismus will für sich Freiheit, aber nicht für die Kirche

29 Aus all diesem erkennen wir, was von jener Art Freiheit zu halten ist, welche die Anhänger des Liberalismus mit stets gleichem Eifer erstreben und anpreisen. Auf der anderen Seite verlangen sie für sich und den Staat eine solche Zügellosigkeit, dass sie sich nicht scheuen, jedem verderblichen Irrtum Tür und Tor zu öffnen; auf der anderen Seite hindern sie in vielfacher Weise die Kirche und beschränken ihre Freiheit so viel als nur möglich, obgleich sie von der Lehre der Kirche keinen Schaden zu fürchten haben, wohl aber große Vorteile sich versprechen könnten.

Die Gewissensfreiheit

Die falsche und die wahre Gewissensfreiheit

30 Viel gepriesen wird auch die sogenannte Gewissensfreiheit. Wird sie in dem Sinne verstanden, dass jeder nach seinem Belieben Gott verehren oder auch nicht verehren mag, so ist sie durch das bereits Gesagte hinlänglich abgetan. Aber man kann sie auch in dem Sinn auffassen, dass es dem Bürger im Staate ungehindert gestattet sein soll, nach seiner Gewissenspflicht Gottes Willen zu erfüllen und dessen Gebote zu halten. Das ist jene wahre Freiheit, wie sie den Kindern Gottes wohl ansteht, welche die Würde der menschlichen Person aufs heiligste schützt und nicht Gewalt noch Zwang duldet. Diese Freiheit haben die Apostel sich standhaft gewahrt, die Apologeten durch ihre Schriften für unverletzlich erklärt, und die Martyrer in unübersehbarer Zahl mit ihrem Blute geweiht. Und mit Recht! Dem diese christliche Freiheit anerkennt die so hohe und heilige Oberherrlichkeit Gottes über die Menschen, aber ebenso auch die erste und höchste Pflicht der Menschen, die sie gegen Gott haben. Sie hat nichts gemein mit jenen aufrührerischen und unbotmäßigen Geiste, und nie darf man von ihr denken, als wolle sie der öffentlichen Gewalt den Gehorsam verweigern: denn zu befehlen und die Ausführung des Befehles zu verlangen, hat die menschliche Gewalt nur insofern das Recht, als sie nicht in Widerspruch gerät mit Gottes Gewalt und nur in den Grenzen der von Gott gesetzten Ordnung sich hält. Sollte aber etwas befohlen werden, was dem Willen Gottes offenbar widerspricht, so wiche dieser Befehl von jener Ordnung ab und geriete in Konflikt mit der Autorität Gottes: und da wäre es recht, nicht zu gehorchen.

Der Liberalismus knebelt die wahre Gewissensfreiheit

31 Die Anhänger des Liberalismus, welche der weltlichen Obrigkeit eine oberhirtliche und unbegrenzte Gewalt zuerkennen und behaupten, der Mensch habe in seinem Leben auf Gott keine Rücksicht zu nehmen, wollen von einem Zusammenhang der Freiheit mit Sittlichkeit und Religion durchaus nichts wissen; was immer zum Schutze dieser Freiheit geschieht, wird als Rechtsverletzung und als Staatsverbrechen gebrandmarkt. Wollten sie sagen, was sie wirklich meinen, so gäbe es keine noch so ungeheuerliche Gewalt, der man nicht gehorchen und die man nicht ertragen müsste.

Die wahre Toleranz

32 Die Kirche wünscht von Herzen, dass die oben berührten christlichen Grundsätze alle Zweige des Staatslebens ganz durchdringen möchten. In ihnen liegt eine überaus große Heilkraft gegen die vielen und großen Übel unserer Zeit, die großenteils aus jenen vielgepriesenen Freiheiten entstanden sind, in denen man die Quelle des Heiles und des Ruhmes gefunden zu haben glaubte. Der Erfolg hat diese Hoffnung zerstört. An Stelle der süßen und heilbringenden Früchte sind bittere und verdorbene gewachsen. Sucht man ein Heilmittel, so möge es gesucht werden in der Rückkehr zu den gesunden lehren, von denen allein man die Erhaltung der Ordnung und somit den Schutz der Freiheit zuversichtlich erwarten kann.

Toleranz darf zuweilen geübt werden

33 Nichtsdestoweniger hat die Kirche ein mütterliches Auge für die menschliche Schwäche, die sich so gewaltig geltend macht, und sie verkennt nicht die Richtung, in welcher in unseren Tagen die Geister und Verhältnisse treiben. Obgleich sie nur der Wahrheit und Sittlichkeit Rechte zuerkennt, so hat sie doch nicht dagegen, dass die öffentliche Gewalt etwas duldet, was der Wahrheit und Gerechtigkeit zuwider ist, wenn es sich darum handelt, ein größeres Übel zu verhindern oder ein wahres Gut zu erlangen oder zu schützen. Selbst der unendliche, gütige Gott, der alles kann, duldet in seiner weisen Vorsehung manches Übel in der Welt, teils damit nicht größere Güter verhindert werden, teils damit nicht noch größere Übel entstehen. Die Staatsregierungen sollen hierin dem Regierer der Welt nachahmen: Da die menschliche Obrigkeit nun einmal nicht alle Übel verhindern kann, muss sie „manches dulden und ungestraft dahingehen lassen, was aber durch Gottes Vorsehung bestraft wird und zwar mit Recht“ (Augustinus, de lib. Arb. I. 6. n. n. 14).

Toleranz darf das Übel nicht gut heißen

Wenn auch das menschliche Gesetz unter solchen umständen um des Gemeinwohles willen – und nur aus diesem Grunde – ein Übel dulden kann oder sogar folgen muss, so darf es doch nie das Übel gutgeheißen oder in sich wollen; denn das Übel ist der Mangel eines Gutes und widerspricht mithin dem Gemeinwohl, das der Gesetzgeber anstreben und schützen muss, so viel er nur kann. Auch hierin hat sich das menschliche Gesetz Gott zum Vorbild zu nehmen, der dadurch, dass er Böses in der Welt zulässt, „weder will, dass Böses geschieht, noch will, dass das Böse nicht geschehe, sondern zulässt, dass es geschehe; und das ist gut“ (Thomas I. q. 19. a. 9 ad 3). Diese Worte des englischen Lehrers enthalten kurz die ganz Lehre von der Zulassung des Bösen.

Diese Duldung darf nicht die Grenzen der Klugheit überschreiten

34 Aber, wenn man die Sache richtig beurteilen will, muss man zugeben, dass ein Staat um so weiter von seinem Ideale sich entfernet, je mehr er Böses zulassen muss; deshalb muss die Duldung des Bösen, da sie zu den Geboten der politischen Klugheit gehört, unbedingt in jenen Grenzen sich halten, welche der Zweck des Staates, d.h. das Gemeinwohl, verlangt. Wenn sie dem öffentlichen Wohle schadet und noch größere Übel verursacht, so darf sie folgerichtig nicht angewendet werden weil unter solchen Umständen kein Gut mehr erreicht wird. Wenn es aber geschieht, dass die Kirche unter besonders gearteten staatlichen Verhältnissen, bei gewissen modernen Freiheiten schweigt – nicht als ob sie diese an sich wünschte, sondern weil sie glaubt, die Duldung sei das Beste – so würde sie, wenn die Verhältnisse sich bessern würden, sich ihrer Freiheit wieder bedienen, um durch Rat, Mahnung und Bitten, wie es das von Gott ihr aufgetragene Amt erheischt, für das ewige Heil der Menschen Sorge zu tragen. Es bleibt ewig wahr: jene Freiheit, die allen gewährt wird und unterschiedslos sich über alles erstreckt, ist, dass der Irrtum dasselbe Recht besitze wie die Wahrheit.

Der Liberalismus huldigt einer falschen Toleranz

35 Was aber die Toleranz betrifft, so welchen die Anhänger des Liberalismus himmelweit ab von dem gerechten und klugen Vorgehen der Kirche. Indem sie den Bürgern in all den Dingen, von denen wir geredet; unbegrenzte Zügellosigkeit gewähren, überschreiten sie alles Maß und gelangen schließlich dahin, dass sie der Sittlichkeit und Wahrheit nicht mehr Recht zuzuerkennen scheinen als dem Irrtum und der Unsittlichkeit. Die Kirche wird als unduldsam und hart geschmäht, sie die Säule und Grundfeste der Wahrheit und unfehlbare Lehrerin der Sitten, weil sie diese Art von zügelloser und schmachvoller Toleranz stets pflichtmäßig verwirft und für unerlaubt erklärt. Bei diesem Beginnen merken jene Liberalen nicht einmal, dass sie lästern, was sie loben sollten. Während sie sich mit der Toleranz brüsten, kommt es oft vor, dass sie zurückhaltend und karg sind, wo es sich um die katholische Sache handelt; und eben dieselben, die nach allen Seiten reichlich Freiheit gewähren, verweigern sie vielfach der Kirche.

Zusammenfassung der Lehre über die Freiheit

36 Fassen wir der Klarheit halber die ganze Ausführung mit ihren Folgerungen der Hauptsache nach kurz zusammen, so ist der Kern der Sache dieser: es ist notwendige Wahrheit, dass der ganze Mensch vollkommen und zu jeder Zeit in der Hand Gottes ist; deshalb kann eine menschliche Freiheit, die nicht Gott unterworfen und seinen Willen nicht untertan ist, nicht gedacht werden.

Der konsequente Liberalismus leugnet die Oberherrlichkeit Gottes

Die Oberherrlichkeit Gottes leugnen oder sich ihr nicht fügen wollen, ist nicht das Zeichen des freien Mannes, sondern des Empörers, der seine Freiheit missbraucht; gerade aus dieser Gesinnung entsteht und in ihr besteht der Grundirrtum des Liberalismus. Er hat aber verschiedene Formen. Der Wille kann in verschiedener Weise und in verschiedenem Maße den Gehorsam verweigern, den er Gott oder den Stellvertretern der göttlichen Gewalt schuldet.

37 Die Oberherrlichkeit Gottes, des Allerhöchsten, vollständig verachten und jeden Gehorsam einfachhin im öffentlichen wie im privaten und häuslichen Leben verweigern, ist der schlimmste Missbrauch der Freiheit und darum die schlechteste Art des Liberalismus; von dieser gilt durchaus alles, was wir bis jetzt gegen ihn gesagt haben.

Der gemäßigtere Liberalismus fordert Trennung von Kirche und Staat

38 Ihm zunächst steht die Lehre jener, welche zwar zugeben, dass wir uns Gott, dem Schöpfer und Herrn der Welt, unterwerfen müssen, da ja durch seinen Willen die ganze Natur hervorgebracht sei; aber sie weisen sie durch die Autorität Gottes uns auferlegten Gesetze in Sachen des Glaubens und der Sitte, welche die Vernunft aus sich nicht erkennt, in kecker Weise zurück, oder sie behaupten wenigstens, man habe sie namentlich im öffentlichen Staatsleben, nicht zu berücksichtigen. Wir haben oben gezeigt, wie sehr sie im Unrecht sind und wie offenbar sie sich widersprechen. Aus dieser Lehre entspringt, wie aus ihrer Hauptquelle, jene verderbliche Lehre von der Trennung von Kirche und Staat. Und doch ist es klar, dass diese beiden Gewalten, wenn auch nach Aufgabe und Würde verschieden, unter sich durch einträchtiges Handeln und wechselseitige Dienstleistung harmonieren müssen.

Einige wollen die Kirche ganz ignorieren

39 Diese Art des Liberalismus teilt sich in zwei Richtungen. Manche verlangen, der Staat solle ganz und gar von der Kirche getrennt sein, in dem Sinne, dass alle Rechtsverhältnisse der Bürger, alle Einrichtungen, Sitten, Gesetze, Staatsämter, aller Jugend-Unterricht keine Rücksicht auf die Kirche nehmen, wie wenn sie gar nicht existierte; höchstens will man den einzelnen Bürgern gestatten, nach Belieben im Privatleben ihre Religion auszuüben. Gegen diese richtet sich die ganze Macht unserer Beweise, mit denen Wir die Ansicht von der Trennung der kirchlichen und staatlichen Angelegenheiten bekämpft haben. Wir fügen nur noch hinzu, dass es unsinnig ist, zu sagen, der einzelne Bürger habe die Kirche zu respektieren, die Gesamtheit der Bürger aber nicht.

Andere wollen der Kirche ihre Rechte absprechen

40 Die anderen sind nicht dagegen, dass die Kirche existiere; sie können auch nicht dagegen sein. Sie rauben ihr aber den ihr eignen Charakter und die ihr zukommenden Rechte einer vollkommenen Gesellschaft; sie behaupten, sie habe nicht das Recht, Gesetze zu erlassen, zu richten und zu bestrafen, sie dürfe nur jene, die sich ihr aus eigenem Antriebe und freiwillig unterwerfen, ermahnen, beraten und leiten. Sie erstellen also durch ihre Lehre den Charakter dieser Gesellschaft, sie schwächen und beschränken ihre Autorität, ihr Lehramt und ihre ganze Wirksamkeit; die Staatsgewalt aber heben sie so hoch empor, dass sie der staatlichen Macht und Botmäßigkeit auch die Kirche unterwerfen, als wäre sie bloß eine jener freien Vereinigung von Bürgern.

Zur Widerlegung dieser Ansicht genügen jene Beweisgründe, welche den Apologeten geläufig und von Uns nicht übergangen sind, namentlich in dem Rundschreiben Immortale Die (Die Kirche und der Staat), aus denen hervorgeht: es ist von Gott angeordnet, dass die Kirche alles Macht besitze, welche zum Wesen und zu den Rechten einer rechtmäßigen, höchsten und in jeder Hinsicht vollkommenen Gesellschaft gehört.

Das Staatskirchentum ist zu verwerfen

41 Viele endlich wollen keine Trennung von Kirche und Staat; aber sie meinen, man müsse darauf hinarbeiten, dass die Kirche sich den Zeitverhältnissen fügen und sich beugen und anschmiegen müsse an das, was die heutige Staatsklugheit in der Staatsverwaltung verlangt. Diese Ansicht ist falsch, so lange es sich um eine gewisse Billigkeit handelt, welche sich mit der Wahrheit und Gerechtigkeit verträgt; wenn nämlich die Kirche im Hinblick auf einen großen Vorteil sich nachgiebig zeigt und den Zeitverhältnissen sich anpasst, so weit sie es ohne Verletzung ihres heiligen Amtes vermag. Aber anders fällt unser Urteil aus, wenn es sich um Dinge und Lehren handelt, welche die veränderten Sitten und ein falsches Urteil gegen alles Recht eingeführt haben. Keine Zeit kann der Religion, der Wahrheit und der Gerechtigkeit entbehren. Da aber befohlen, dass die Kirche diese höchsten und heiligsten Dinge zu schützen hat, so gibt es nichts Verkehrteres, als zu verlangen, die Kirche solle Irrtum und Ungerechtigkeit stillschweigend dulden oder nachsichtig sein gegen das, was der Religion schadet.

Es ist unerlaubt, die „modernen“ Freiheiten schrankenlos zu gewähren

42 Aus dem Gesagten ergibt sich, dass es niemals erlaubt ist, die Gedankenfreiheit, Pressefreiheit, Lehrfreiheit, sowie unterschiedslose Religionsfreiheit zu fordern, zu verteidigen, oder zu gewähren, als seien dies ebenso viele Rechte, welche die Natur dem Menschen verliehen habe. Hätte die Natur diese Rechte verliehen, so wäre es erlaubt, Gottes Oberherrlichkeit zu bestreiten, und der menschlichen Freiheit könnten durch kein Gesetz Schranken gezogen werden. – Ebenso folgt aus dem Gesagten, dass jene Freiheiten, wenn vernünftige Gründe vorhanden sind, geduldet werden können, unter der Bedingung, dass sie nicht schrankenlos sind, auch dass sie nicht in Zügellosigkeit und Frechheit ausarten. Wo aber diese Freiheiten eingeführt sind, da sollen die Bürger sie nur Benutzen, um recht zu handeln und darüber denken, was die Kirche darüber denkt. Jede Freiheit kann nur insoweit als eine rechtmäßige betrachtet werden, als sie eine größere Möglichkeit zum sittlichen handeln bietet; sonst nie.

Die Menschen sind nicht an eine bestimmte Staatform gebunden

43 Dort, wo die Staatsgewalt die Untertanen bedrückt und ausbeutet, so dass die Bürgerschaft unter ungerechter Gewalt seufzt oder die Kirche ihrer gebührenden Freiheit beraubt wird, da ist es erlaubt, eine andere Staatsverfassung anzustreben, in welcher Freiheit gewährt wird; hier verlangt man nicht nach jener maßlosen und falschen Freiheit, sondern es wird eine Milderung zum Wohle aller gesucht und dies geschieht nur deshalb, damit dort, wo dem Bösen Freiheit gelassen wird, einem nicht auch noch die Möglichkeit genommen wird, das Gute zu tun.

44 Auch ist es keine Pflichtverletzung, lieber eine Staatsverfassung zu haben, welche durch eine Volksvertretung gemäßigt ist, solange dabei die katholische Lehre von dem Ursprung und der Anwendung der Staatsgewalt gewahrt bleibt. Die Kirche verwirft keine jener verschiedenen Staatsformen, solange sie aus sich geeignet sind, das Gemeinwohl zu besorgen; sie verlangt aber, dass die einzelnen Verfassungen, wie es ja auch die Natur verlangt, ohne Rechtsverletzung zustande kommen namentlich unter Wahrung der kirchlichen Rechte.

45 Es ist gut, sich am öffentlichen Leben zu beteiligen, außer wenn es irgendwo wegen der besonderen Staats- und Zeitverhältnisse verboten ist; ja die Kirche billigt es sehr, das die Einzelnen ihre Kräfte in den Dienst des Gesamtwohles stellen, und so viel als sie können zum Schutze, zur Erhaltung und zur Blüte des Staates beitragen.

46 Auch das verurteilt die Kirche nicht, dass ihr Volk keinem Auswärtigen noch einen Herrn im eigenen Lande dienen will, solange die Gerechtigkeit dabei gewahrt bleibt. Auch tadelt sie die nicht, welche dahin streben, dass die Staaten nach ihren eigenen Gesetzen leben und den Bürgern die größtmögliche Gelegenheit gegeben wird, ihre Lage zu verbessern. Die Kirche war stets die treueste Förderin der maßvoll gehaltenen bürgerlichen Freiheiten. Zeugen dafür sind vor allem die italienischen Städte. Zur Zeit, als die heilsame Macht der Kirche alle Verhältnisse des Gemeinwesens ungehindert durchdrang, haben sie vermöge ihrer Munizipalverwaltung eine Zeit der Blüte, des Reichtums und des Ruhmes gehabt.

Ausblick zu Gott

47 Ehrwürdige Brüder, Wir vertrauen, dass das, was Wir hier Unserm apostolischen Amte gemäß Euch im Lichte des Glaubens und der Vernunft gelehrt haben, reichliche Frucht in Zukunft tragen werde, zumal wenn Ihr Uns unterstützt.

Wir aber erheben in der Demut Unseres Herzens unsere Augen zu Gott und bitten ihn inständig, er möge den Menschen gnädig das Licht seiner Weisheit und seines Rates verleihen, damit sie doch in Kraft dieser himmlischen Gnaden in diesen hochwichtigen Fragen die Wahrheit erkennen und demgemäss ihr privates und öffentliches Leben zu jeder Zeit mit ungebeugter Standhaftigkeit auch noch der Wahrheit einrichten.

Als Unterpfand dieser himmlischen Gaben und zum Zeichen Unseres Wohlwollens erteilen Wir Euch, Ehrwürdige Brüder, Eurem Klerus und Eurem Volke, dem Ihr vorsteht, gern den Apostolischen Segen im Herrn.

Gegeben zu Rom bei St. Peter, den 20. Juni 1888,

im elften Jahre Unseres Pontifikates

Leo XIII. PP.