Zeichen der Zeit: Unterschied zwischen den Versionen

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(Das Zweite Vatikanischen Konzil)
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* Die Einberufung eines Ökumenischen Konzils durch [[Papst]] [[Johannes XXIII]]., als Licht für die Welt, die immer mehr in Angst und Unsicherheit versinkt.
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* Die Einberufung eines Ökumenischen Konzils durch [[Papst]] [[Johannes XXIII.]], als Licht für die Welt, die immer mehr in Angst und Unsicherheit versinkt.
 
* In der [[Enzyklika]] [[Pacem in terris]] vom 11. April 1963 geht Johannes XXIII. bei vier von fünf Kapiteln, je am Ende, als Zusammenfassung auf die "Zeichen der Zeit" beschreibend ein: <br>
 
* In der [[Enzyklika]] [[Pacem in terris]] vom 11. April 1963 geht Johannes XXIII. bei vier von fünf Kapiteln, je am Ende, als Zusammenfassung auf die "Zeichen der Zeit" beschreibend ein: <br>
 
'''39.''' Unsere Gegenwart ist durch drei Merkmale gekennzeichnet:<br>
 
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Version vom 1. Mai 2009, 10:34 Uhr

Nach den Zeichen der Zeit zu forschen und sie im Licht des Evangeliums zu deuten, hat die Kirche allzeit den Auftrag und die Pflicht. Unter der Führung des Heiligen Geistes, des Trösters, führt sie das Werk Christi fort, der in die Welt kam, um von der Wahrheit Zeugnis zu geben; zu retten, nicht zu richten; zu dienen, nicht sich bedienen zu lassen (vgl. Zweites Vatikanisches Konzil Gaudium et spes).

Zeichen der Zeit des 19. Jahrhunderts

Die Abwehr der das Christentum ablehnenden philosophischen Systeme der Neuzeit war das Zeichen der Zeit des 19. Jahrhundertes (und ist noch im 20. und 21. Jahrhundert). Deshalb war dies der Hauptgegenstand der Beratungen des I. Vatikanischen Konzils.

Zeichen der Zeit des 20. Jahrhundert

Das Zweite Vatikanischen Konzil

  • Die Einberufung eines Ökumenischen Konzils durch Papst Johannes XXIII., als Licht für die Welt, die immer mehr in Angst und Unsicherheit versinkt.
  • In der Enzyklika Pacem in terris vom 11. April 1963 geht Johannes XXIII. bei vier von fünf Kapiteln, je am Ende, als Zusammenfassung auf die "Zeichen der Zeit" beschreibend ein:

39. Unsere Gegenwart ist durch drei Merkmale gekennzeichnet:
40. Vor allem stellt man den wirtschaftlich-sozialen Aufstieg der Arbeiterklasse fest. Die Arbeiter machten zunächst, vordringlich auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet, ihre Rechte geltend; dann taten sie den Schritt zur Wahrung ihrer politischen Interessen; schließlich richteten sie ihren Sinn besonders darauf, in angemessener Weise an den Gütern der Kultur teilzunehmen. Deshalb sind die Arbeiter heutzutage auf der ganzen Welt besonders darauf bedacht, nie nur als Sache ohne Verstand und Freiheit gewertet zu werden, die andere ausbeuten, sondern als Menschen in allen Bereichen menschlicher Gemeinschaft, d.h. auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet, im Staat und schließlich auch auf dem Feld der Wissenschaften und der Kultur.
41. An zweiter Stelle steht die allgemein bekannte Tatsache, daß die Frau am öffentlichen Leben teilnimmt, was vielleicht rascher geschieht bei den christlichen Völkern und langsamer, aber in aller Breite, bei den Völkern, welche als Erben anderer Überlieferungen auch andere I Lebensformen und Sitten haben. Die Frau, die sich ihrer Menschenwürde heutzutage immer mehr bewußt wird, ist weit davon entfernt, sich als seelenlose Sache oder als bloßes Werkzeug einschätzen zu lassen; sie nimmt vielmehr sowohl im häuslichen Leben wie im Staat jene Rechte und Pflichten in Anspruch, die der Würde der menschlichen Person entsprechen.
42. Schließlich bemerken wir in unseren Tagen, daß die ganze Menschheitsfamilie im sozialen wie im politischen Leben eine völlig neue Gestalt angenommen hat. Da nämlich alle Völker für sich Freiheit beanspruchen oder beanspruchen werden, wird es bald keine Völker mehr geben, die über andere herrschen, noch solche, die unter fremder Herrschaft stehen.
43. Denn die Menschen aller Länder und Völker sind entweder bereits Bürger eines freien Staatswesens oder werden es bald sein. Keine einzige Stammesgemeinschaft will in Zukunft noch unter fremder Herrschaft stehen. Denn in der Gegenwart schwinden die Anschauungen, die so ,viele Jahrhunderte überdauerten, auf Grund derer sich gewisse Menschengruppen für untergeordnet hielten, während andere sich Üb erlegen dünkten, sei es wegen ihrer wirtschaftlichen oder sozialen Stellung, sei es wegen des Geschlechtes oder ihres gesellschaftlichen Ranges. 44. Dagegen verbreitete und behauptete sich weitgehendst die Auffassung, daß alle Menschen in der Würde ihrer Natur unter sich gleich sind. Deshalb wird, wenigstens theoretisch, eine Diskriminierung der Rassen in keiner Weise mehr anerkannt. Und dies ist von größter Bedeutung und größtem Gewicht für die Entwicklung eines menschlichen Zusammenlebens nach den Prinzipien, die Wir erwähnt haben. Sofern in einem Menschen das Bewußtsein seiner Rechte erwacht, muß in ihm auch notwendig das Bewußtsein seiner Pflichten entstehen, so daß, wer bestimmte Rechte hat, zugleich auch die Pflicht hat, sie als Zeichen seiner Würde zu beanspruchen, während die übrigen Menschen die Pflicht haben, diese Rechte anzuerkennen und hochzuschätzen.
45. Wenn so das Grundgefüge der Beziehungen zwischen den Bürgern auf die Rechte und Pflichten abgestellt wird, entdecken die Menschen immer mehr die geistigen Werte, nämlich was Wahrheit, was Gerechtigkeit, was Liebe und was Freiheit ist. So werden sie sich bewußt, Glieder einer solchen Gemeinschaft zu sein. Doch nicht genug! Auf diesem Wege kommen die Menschen dazu, den wahren Gott als die Menschennatur überragendes persönliches Wesen besser zu erkennen. So halten sie schließlich die Beziehungen zu Gott für das Fundament ihres Lebens, das sie sowohl in ihrem Inneren leben als auch gemeinsam mit den übrigen Menschen gestalten.
75. In der heutigen Zeit begegnet man bei der rechtlichen Organisation der politischen Gemeinschaften in erster Linie der Forderung, daß in klaren und bestimmten Sätzen eine Zusammenfassung der den Menschen eigenen Grundrechte ausgearbeitet wird, die nicht selten in die Staatsverfassung selber aufgenommen wird.
76. Ferner wird gefordert, daß in exakter juristischer Form die Verfassung eines jeden Staates festgelegt wird. Darin soll angegeben werden, in welcher Weise die staatlichen Behörden bestimmt werden, durch welches Band diese untereinander verknüpft sind, wofür sie zuständig sind, und schließlich, auf welche Art und Weise sie zu handeln verpflichtet sind.
77. Schließlich wird gefordert, daß im Hinblick auf Rechte und Pflichten die Beziehungen festgelegt werden, die zwischen den Bürgern und den Staatsbehörden gelten sollen; daß deutlich als Hauptaufgabe der Behörden betont werde, die Rechte und Obliegenheiten der Bürger anzuerkennen, zu achten, harmonisch miteinander in Einklang zu bringen, zu schützen und zu fördern.
78. Selbstverständlich kann die Ansicht jener nicht gebilligt werden, die behaupten, der Wille einzelner Menschen oder gewisser Gemeinschaften wäre die erste und einzige Quelle, woraus die bürgerlichen Rechte und Pflichten fließen und woraus s
ich die Verpflichtung der Verfassungen wie auch die Autorität der Staatslenker ergeben (vgl. Leo XIII., Apostolischer Brief Annum ingressi).
79. Die erwähnten Bestrebungen bezeugen deutlich, daß die Menschen in unserer Zeit sich immer mehr ihrer eigenen Würde bewußt und sich dadurch angetrieben fühlen, aktiv am öffentlichen Leben teilzunehmen und darauf zu bestehen, daß die eigenen, unverletzlichen Rechte in der Ordnung des Staatswesens gewahrt bleiben. Überdies fordern die Menschen heute noch, daß die Träger der Staatsgewalt gemäß den in der Verfassung des Staatswesens festgelegten Richtlinien gewählt werden und daß sie ihre Ämter in den dort bestimmten Grenzen ausüben. 126. Mehr und mehr hat sich in unseren Tagen die Überzeugung unter den Menschen verbreitet, daß die Streitigkeiten, die unter Umständen zwischen den Völkern entstehen, nicht durch Waffengewalt, sondern durch Verträge und Verhandlungen beizulegen sind.
127. Freilich gestehen Wir, daß diese Überzeugung meist von der schrecklichen Zerstörungsgewalt der modernen Waffen herrührt, von der Furcht vor dem Unheil grausamer Vernichtung, die diese Art von Waffen herbeiführen kann. Darum widerstrebt es in unserem Zeitalter, das sich rühmt, Atomzeitalter zu sein, der Vernunft, den Krieg noch als das geeignete Mittel zur Wiederherstellung verletzter Rechte zu betrachten.
128. Leider sehen Wir jedoch häufig Völker, die der Furcht als dem sozusagen höchsten Gesetz verfallen sind und deshalb größte Summen für die Rüstung ausgeben. Sie erklären - und es ist kein Grund vorhanden, warum man ihnen nicht glauben sollte -, daß sie dabei nicht die Absicht haben, andere anzugreifen, sondern sie nur von einem Angriff abzuschrecken.
129. Trotz allem ist zu hoffen, die Völker werden durch freundschaftliche wechselseitige Beziehungen und Verhandlungen die Bande der menschlichen Natur besser anerkennen, durch die sie aneinandergeknüpft sind; sie werden ferner deutlicher einsehen, daß es zu den hauptsächlichen Pflichten der menschlichen Natur gehört, darauf hinzuwirken, daß die Beziehungen zwischen den einzelnen Menschen und den Völkern nicht der Furcht, sondern der Liebe gehorchen sollen, denn der Liebe ist es vor allem eigen, die Menschen zu jener aufrichtigen, äußeren und inneren Verbundenheit zu führen, aus der für sie so viel Gutes hervorzusprießen vermag.
142. Wie allen bekannt ist, wurde am 26. Juni 1945 die Organisation der Vereinten Nationen (UN) gegründet, der in der Folgezeit kleinere Institutionen beigefügt wurden, die sich aus bevollmächtigten Mitgliedern verschiedener Nationen zusammensetzen. Ihnen sind große, in allen Teilende? Welt zu erfüllende Aufgaben auf wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem, erzieherischem Gebiet und auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens übertragen. Ferner stellen sich die Vereinten Nationen als Hauptaufgabe, den Frieden unter den Völkern zu schützen und zu festigen sowie freundschaftliche Beziehungen unter ihnen zu pflegen und zu entwickeln, die auf den Grundsätzen der Gleichheit, der gegenseitigen Hochachtung und der vielfältigen Zusammenarbeit auf allen Gebieten menschlicher Aktivität gründen.
143. Ein Akt von höchster Bedeutung ist die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte", die am 10. Dezember 1948 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde. In der Präambel dieser Erklärung wird eingeschärft, alle Völker und Nationen mußten in erster Linie danach trachten, daß alle Rechte und Formen der Freiheit, die in der Erklärung beschrieben sind, tatsächlich anerkannt und unverletzt gewahrt werden. 144. Wir verkennen nicht, daß gegenüber einigen Kapiteln dieser Erklärung mit Recht von manchen Einwände geäußert worden sind.
Nichtsdestoweniger ist diese Erklärung gleichsam als Stufe und als Zugang zu der zu schaffenden rechtlichen und politischen Ordnung al1er Völker auf der Welt zu betrachten. Denn durch sie wird die Würde der Person für alle Menschen feierlich anerkannt, und es werden jedem Menschen die Rechte zugesprochen, die Wahrheit frei zu suchen, den Normen der Sittlichkeit zu folgen, die Pflichten der Gerechtigkeit auszuüben, ein menschenwürdiges Dasein zu führen. Darüber hinaus werden noch andere Rechte ausgesprochen, die mit den erwähnten in Zusammenhang stehen.
145. Es ist daher zu wünschen, die Vereinten Nationen möchten ihre Organisation und ihre Mittel immer mehr der Weite und dem hohen Rang ihrer Aufgaben anzupassen imstande sein, damit bald die Zeit komme, in der diese Vereinigung die Rechte der menschlichen Person wirksam schützen kann; Rechte, die deswegen allgemein, unverletzlich und unveränderlich sind, weil sie unmittelbar aus der Würde der menschlichen Person entspringen. Und das um so mehr, weil die Menschen gegenwärtig in ihrer Nation mehr an der Gestaltung des öffentlichen Lebens teilhaben, mit lebhafterem Interesse die Anliegen aller Völker ununterbrochen verfolgen und sich immer mehr bewußt sind, daß sie als lebendige Glieder zur allgemeinen Menschenheitsfamilie gehören.

Zeichen der Zeit in päpstlichen Schreiben nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil