Priesterbruderschaft St. Pius X.

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Die Priesterbruderschaft St. Pius X. (lat.:Fraternitas Sacerdotalis St. Pii X; FSSPX) ist eine "Priestervereinigung mit Gemeinschaftsleben ohne Gelübde" nach dem Vorbild der Missionsgesellschaften. Nach einer kirchlichen Anerkennung auf Diözesanebene ad experimentum als pia unio im Jahr 1970 wurde 1975 der erfolglose Versuch unternommen, sie aufzuheben. Sie hat aber keinen kirchenrechtlich gültigen Status, ihre Bischöfe und Priester gelten als gültig, aber unerlaubt geweiht. Derzeitiger Generaloberer ist Davide Pagliarani, Oberer des deutschen Distrikts Pater Firmin Udressy.

Geschichte

Marcel Lefebvre war Gründer und erster Generalobere der 1970 gegründeten und sich seit 1974 in Konflikt mit den vatikanischen Behörden befindenden Priesterbruderschaft St. Pius X., die zunächst vor allem als Trägerin eines Priesterseminars traditioneller Prägung in Ecône (Schweiz) wirkte. Anlaß des Konflikts der Bruderschaft zunächst mit manchen Diözesanbischöfen, dann auch mit Rom, war die Feier der Tridentinischen Messe sowie einige Punkte des II. Vatikanums und verschiedene nachkonziliare Reformen, die Erzbischof Lefebvre als mit der gesamten kirchlichen Tradition unvereinbar verurteilte.

Bekannt wurde Lefebvre jetzt durch seine Ablehnung der umstrittenen Liturgiereform, da sich viele Missbräuche in die Liturgie eingeschlichen hätten. Lefebvre berief sich dabei auf die Ottaviani-Intervention, die von Kardinal Alfredo Ottaviani ausgearbeitet worden war, und die Liturgiereform tiefgreifend kritisierte. In seiner Grundsatzerklärung vom 21. November 1974 erklärte Lefebvre, dass kein Katholik, wenn ihm an seinem Seelenheil liege, diese Reform billigen könne, da sie nicht-katholische [vor allem protestantisierende] Tendenzen habe und den Glauben an die Realpräsenz schwäche. Der Heilige Stuhl reagierte mit einer forcierten Durchsetzung des Missale Romanum von 1969. Papst Paul VI. suspendierte Marcel Lefebvre am 22. Juli 1976 wegen unerlaubter jedoch gültiger Priesterweihen von seinen Ämtern. Aus der Sicht Lefebvres war die Suspension ungültig, da der einzige Grund seiner Suspendierung sein Festhalten an der Tradition der Kirche war.

Im September 1976 empfing ihn der Papst abermals in Privataudienz, ging aber auf die Anliegen Erzbischof Lefebvres nicht ein. Dieser blieb bei seiner Position, da er den Glauben durch die nachkonziliaren Veränderungen in Gefahr sah.

In einem Brief vom 11. Oktober 1976 erklärte der Papst, dass sich Erzbischof Lefebvre in Bezug auf seinen Traditionsbegriff im Irrtum befinde. Erzbischof Lefebvre entgegnete in seinem Brief vom 3. Dezember 1976 an Papst Paul VI., die "schmerzliche Feststellung der Unvereinbarkeit zwischen den Grundsätzen des neuen Kurses und der Überlieferung oder dem Lehramt der Kirche" zwinge ihn zu leidvoller Ablehnung der Reformen, erklärte aber gleichzeitig: "So sehr möchte ich mit dem Stellvertreter Christi und Nachfolger Petri übereinstimmen und ihm vollkommen unterworfen sein, wie ich es, so glaube ich, mein ganzes Leben lang war".

In den letzten Jahren kam es immer wieder vor, dass Mitglieder der Priesterbruderschaft zur Überzeugung kamen, dass derzeit eine außerordentliche Sedisvakanz bestehe, so dass sie Sedisvakantisten wurden. So wurde 1983 in den USA die Priesterbruderschaft St. Pius V. gegründet und auch in Deutschland trennten sich seit den Auseinandersetzungen mit Bischof Williamson einige Priester und kamen in konsequneter Fortführung von dessen Kritik zum Sedisvakantismus. Seit der Wahl von Papst Franziskus fanden in der Priesterbruderschaft starke Konflikte um den Kurs gegenüber Rom statt, die eine starke Polarisierung ausgelöst haben. Im Jahre 2014 haben sich einige Priester der Priesterbruderschaft daher von ihr getrennt und gehen eigene Wege. Diese haben die Zeitschrift Antimodernist begründet. Im Rahmen dieser Auseinandersetzungen um den Kurs der Priesterbruderschaft gegenüber Rom hat sich auch der Karmel St. Josef in Brion-Wald getrennt, bevor er nach Kastl bei Altötting übergesiedelt ist.<ref>Vgl. http://poschenker.wordpress.com/2013/04/07/der-karmel-st-josef-von-brilon-wald-und-die-fsspx/ (Stand: 15. Februar 2015).</ref>

Die Bischofsweihen 1988

Am 30. Juni 1988 weihte Erzbischof Lefebvre die vier Priester Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Alfonso de Galarreta und Richard Williamson zu Bischöfen. Weil diese Weihen aber ohne Zustimmung des Papstes erfolgten, erließ Papst Johannes Paul II. ein Dekret, das die Exkommunikation Lefebvres und der vier von ihm Geweihten erklärte.

Die Piusbruderschaft erklärte, den päpstlichen Auftrag zu den Bischofweihen "von der heiligen römischen Kirche, welche den von den Aposteln empfangenen heiligen Traditionen immer treu ist und uns vorschreibt, daß wir diese Traditionen, das heißt das Glaubensgut, allen Menschen zum Heil ihrer Seelen treu übermitteln" (Mandatum apostolicum für die Bischofskonsekration am 30. Juni 1988) zu haben. Außerdem bestreitet sie des Eintreten der Exkommunikation mit Berufung auf einen existierenden Kirchennotstand, dem durch die "Operation Überleben" (die Bischofsweihen) begegnet worden sei.

Da die Feier der so gen. tridentinischen Liturgie bereits seit 1984 im Falle eines pastoralen Bedürfnisses gestattet wird, also ihre Zelebration nur von 1974 bis 1984 auf persönlich begründete Ausnahmen beschränkt war, ist längst nicht mehr die "alte Messe" der zentrale Streitpunkt zwischen dem Heiligen Stuhl und den über 500 Priestern der Priesterbruderschaft (vgl. auch das Motu proprio Summorum Pontificum). Diese sieht das II. Vatikanum als historischen Bruch an und verlangt die Rückkehr Roms zur vorkonziliaren Tradition und die Revision des II. Vatikanums im Sinne dieser Tradition.

Als Beispiele für die Unvereinbarkeit des Konzils mit der Tradition werden einige Aussagen über die Ökumene und Religionsfreiheit in den Konzilsdokumenten genannt. So wiederspreche beispielsweise das Dekret Unitatis redintegratio der Enzyklika Mortalium animos von Papst Pius XI. aus dem Jahre 1928.

Richard Williamson wurde durch öffentliche Erklärungen bekannt, in denen er den Holocaust leugnete. Er wurde inzwischen vom Amtsgericht Regensburg rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt. Am 24. Oktober 2012 wurde er aus der Priesterbruderschaft ausgeschlossen, weil er seinen rechtmäßigen Oberen den nötigen Respekt und Gehorsam verweigert habe.

Vatikan

Kommission Ecclesia Dei der Glaubenskongregation

Mit dem Motu proprio Ecclesiae unitatem wurde die für die Piusbruderschaft zuständige Kommission Ecclesia Dei der Glaubenskongregation zugeordnet; deren Präfekt leitet seit 2. Juli 2009 die Kommission.

Aufhebung des Exkommunikationsdekretes

Mit einem Dekret des Präfekten der Kongregation für die Bischöfe vom 21. Januar 2009 hob Papst Benedikt XVI. das Exkommunikationsdekret von 1988 über die vier unerlaubt geweihten Bischöfe der Priesterbruderschaft St. Pius X. auf. Dem Willen des Papstes folgend wurden offizielle lehrmäßige Gespräche der Glaubenskongregation mit der Piusbruderschaft, in einer dafür eingerichteten gemischten Studienkommission möglich und diese traten in Rom achtmal zwischen Oktober 2009 und April 2011 zusammen.

Trotz der Aufhebung des Exkommunikationsdekretes ist der kanonische Status der Bruderschaft und von Bischof Bernard Fellay nach wie vor ungeklärt, da er als Bischof ohne Diözese als "Weihbischof im Dienste der Priesterbruderschaft St. Pius X." wirkt. Auch nach dem Januar 2009 fuhren er und seine drei bischöflichen Mitbrüder von der Piusbruderschaft fort, irreguläre Priesterweihen zu spenden. Manche Ortsbischöfe, prominentestes Beispiel der Regensburger Gerhard Ludwig Müller, haben erfolglose Versuche unternommen, Priesterweihen auf ihrem Territorium zu verhindern.<ref>Vgl. Was der Heilige Stuhl in Bezug auf die Priesterweihe im Kirchenrecht vorgibt, Stellungnahme des Bistums Regensburg zu Priesterweihe in Zaitzkofen am 26. Juni 2010.</ref> Von seiten des Vatikans sind jedoch keine öffentlichen Schritte unternommen worden, diesen Weihehandlungen Einhalt zu gebieten.

Kanonische Lösung für die Priesterbruderschaft St. Pius X.

Papst Johannes Paul II. nannte die Bischofsweihen in der Weihnachtsansprache 1988, Nr. 8 ein "objektives Schisma".

Im Jahr 2008 bescheinigte Kardinal Darío Castrillón Hoyos, bis 2009 Präsidenten der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, in einem Interview auf einer Pressekonferenz am 30. Mai desselben Jahres, dass die Priesterbruderschaft St. Pius X. "nicht schismatisch" sei, aber einen kanonisch irregulären Status habe. Seither ging der Annäherungsprozess langsam, aber stetig voran. <ref>Vgl. domradio.de, 4.7.2009</ref>

Am 14. September 2011 hatte der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal William Joseph Levada, den Generalrat der Priesterbruderschaft Pius X. empfangen. Im Vorfeld wurde angenommen, dass es sich bei dem Treffen um der kirchenrechtlichen Situation der Priesterbruderschaft dreht.<ref>Vgl. kath.net, Katholische Nachrichten, 26. August 2011</ref> Auch nach Einschätzung der französischen Tageszeitung "Le Figaro" zeichnete sich im seit Jahrzehnten währenden Streit eine Lösung ab. Der Vatikan anerkennt, dass es sich bei den Streitpunkten nicht um "essenzielle" Fragen des katholischen Glaubens handelt. Sollte die Priesterbruderschaft St. Pius X. dem zustimmen, wird ihnen laut der französischen Tageszeitung eine juristische Lösung vorgeschlagen und dafür wurden im Vatikan mehrere Modelle überlegt. So könne die Priesterbruderschaft St. Pius X. zur Personalprälatur erhoben werden oder alternativ sei auch ein Ordinariat möglich.<ref>Vgl. kath.net, Katholische Nachrichten, 13. September 2011</ref> Nach einer Stunde der Wahrheit gab die Kongregation für Glaubenslehre am 14. September 2011 folgende Auffassung in einer Mitteilung bekannt: Grundlage für eine volle Aussöhnung der Priesterbruderschaft St. Pius X. mit dem Apostolischen Stuhl sei "die Annahme des Textes der Doktrinellen Präambel, die während der Begegnung überreicht worden ist". Diese Präambel enthalte einige doktrinelle Prinzipien und Kriterien für die Interpretation der katholischen Lehre, die notwendig seien, "um die Treue zum Lehramt der Kirche und das ´sentire cum Ecclesia´ zu gewährleisten". In derselben Versammlung, wurden einige Elemente einer kanonischen Lösung für die Priesterbruderschaft St. Pius X. in Folge einer eventuellen und erhofften Aussöhnung vorgeschlagen.<ref>Vgl. kath.net, Katholische Nachrichten, 14. September 2011</ref>

Lehrmäßige Erklärung vom 14. September 2011

Der Vatikan legte am 14. September der Priesterbruderschaft eine "Lehrmäßige Erklärung" über grundlegende Glaubenslehren der katholischen Kirche zur Unterzeichung vor, wobei der Priesterbruderschaft St. Pius X. das Studium, eine berechtigte Diskussion zur Überprüfung und zur theologischen Klärung einzelner Begriffe und Formulierungen, die in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) und des nachfolgenden Lehramts gegenwärtig sind, überlassen werden.<ref>Vgl. kath.net, Katholische Nachrichten, 14. September 2011</ref> Eine von Rom erwartete Aussage der Bruderschaft zu dieser Erklärung steht aber bis heute aus.

Apostolische Besuche 2015

Weihbischof Athanasius Schneider besuchte (nach eigenen Angaben) im Auftrag des Heiligen Stuhls am 16. Januar 2015 das Priesterseminar der Priesterbruderschaft St. Pius X. in Flavigny und traf den Generaloberen Bernard Fellay am 11. Februar 2015 zwecks Gesprächen über die Autorität des II. Vaticanums im Priesterseminar Winona (USA).<ref>Msgr. Athanasius Schneider: „Piusbruderschaft sollte anerkannt werden, so wie sie ist“ Katholisches.info am 10. August 2015; Besuch in Winona</ref> In einem Interview mit der katholischen spanischen Seite Adelante la Fe ging Msgr. Schneider auf das Zweite Vatikanische Konzil ein: „Ich meine, dass die Frage des Zweiten Vatikanischen Konzils nicht als conditio sine qua non betrachtet werden sollte, da es sich um eine Versammlung handelte, deren Zweck und Charakter vor allem pastoral war. Teile der Konzilserklärungen spiegeln die Zeitumstände wider und haben daher nur zeitlich begrenzte Geltung, wie das eben für disziplinarische und pastorale Dokumente üblich ist. Wenn wir die Sache aus der Sicht der zweitausendjährigen Kirchengeschichte betrachten, können wir feststellen, dass auf beiden Seiten (des Heiligen Stuhls und der Piusbruderschaft) eine Überbewertung und Überschätzung einer pastoralen Realität der Kirche wie dem Zweiten Vatikanischen Konzil vorliegt." Bei seinen Besuchen habe er einen sehr guten Eindruck gewonnen. Er "konnte in beiden Seminaren eine gesunde theologische, spirituelle und menschliche Realität beobachten. Der Geist des sentire cum ecclesia der Piusbruderschaft war offensichtlich, als sie mich als Gesandten des Heiligen Stuhls mit wirklichem Respekt und großer Herzlichkeit empfangen haben." Und weiter: "In beiden Seminaren freute es mich, am Eingang das Bild von Franziskus, dem derzeit regierenden Papst, zu sehen.“ Die Legitimität des Papstes und der Diözesanbischöfe werde anerkannt und sie beteten öffentlich für sie. Sie erkennen die Gültigkeit der Sakramente nach der Editio typica der neuen liturgischen Bücher an. Sein Eindruck sieht nunmehr „keine Gründe, um den Priestern und Gläubigen der Priesterbruderschaft eine offizielle kanonische Anerkennung zu verweigern“.<ref>Msgr. Athanasius Schneider: „Piusbruderschaft sollte anerkannt werden, so wie sie ist“ Katholisches.info am 10. August 2015; Richtigstellungen zum Interview Katholisches.info am 20. August 2015 </ref>

Beichterlaubnis ab 2015

Im Apostolischen Brief La vicinanza del Giubileo zum Jubiläum der Barmherzigkeit vom 1. September 2015, gewährte Papst Franziskus, dass während des Heiligen Jahres man „gültig und erlaubt“ die Lossprechung in der Beichte auch bei der Priesterbruderschaft St. Pius X empfangen darf. Diese Regelung geht in ihrer Perspektive ausdrücklich über das Heilige Jahr hinaus, denn er schreibt: „Ich vertraue darauf, dass in naher Zukunft Lösungen gefunden werden können, um die volle Einheit mit den Priestern und Oberen der Bruderschaft wiederzugewinnen.“ Und zum Abschluss des ausserordentlichen Heiligen Jahres der Barmherzigkeit bekräftigt er im Apostolisches Schreiben Misericordia et misera (Nr. 12) vom 20. November 2016 von neuem: "Im Jubiläumsjahr hatte ich den Gläubigen, die aus verschiedenen Gründen die von den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. betreuten Kirchen besuchen, gewährt, gültig und erlaubt die sakramentale Lossprechung ihrer Sünden zu empfangen. Für das pastorale Wohl dieser Gläubigen und im Vertrauen auf den guten Willen ihrer Priester, dass mit der Hilfe Gottes die volle Gemeinschaft in der Katholischen Kirche wiedererlangt werden kann, setze ich aus eigenem Entschluss fest, diese Vollmacht über den Zeitraum des Jubeljahres hinaus auszudehnen, bis diesbezüglich neue Verfügungen ergehen. So möge keinem das sakramentale Zeichen der Versöhnung durch die Vergebung der Kirche je fehlen."

Priesterweihen ohne Genehmigung des Ortsbischofs 2016

Bischof Bernard Fellay hat Ende April 2017 in einem Interview<ref>For the record: Rome has given SSPX right to ordain priests without permission of local ordinary - See more at: http://rorate-caeli.blogspot.com/2017/05/for-record-rome-has-given-sspx-right-to.html#sthash.4V4BzwOP.dpuf veröffentlicht erst im Mai 2017.</ref> wissen lassen, daß der Vatikan ihm bereits Ende letzten Jahres brieflich mitgeteilt hat, die Bruderschaft könne auch ohne Genehmigung des Ortsbischofs Priesterweihen vornehmen.

Erlaubnis zur Feier der Eheschließung der Gläubigen, die den pastoralen Aktivitäten der Bruderschaft folgen (März 2017)

Mit einem Schreiben der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei vom 27. März 2017, approbiert von Papst Franziskus am 24. März veröffentlicht am 4. April 2017, wird der Piusbruderschaft die Erlaubnis zur Feier der Eheschließung der Gläubigen, die den pastoralen Aktivitäten der Bruderschaft folgen, nach bestimmten Maßgaben erteilt.<ref>Papst Franziskus geht weiteren Schritt auf die Piusbruderschaft zu Kath.net am 4. April 2017</ref>

Fixpunkte für die kanonische Anerkennung durch den Heiligen Stuhl

Der Sekretär der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“, Msgr. Guido Pozzo kommentiert die Begegnung zwischen Papst Franziskus und Msgr. Fellay Ende März 2016 und nennt Fixpunkte für die kanonische Anerkennung durch den Heiligen Stuhl. Er sagt: «Das oberste Lehramt ist seinerseits der authentische Interpret auch der vorangegangenen Texte des Lehramtes – inklusive jener des 2. Vatikanischen Konzils – im Licht der ewigen Tradition, die sich in der Kirche mit der Hilfe des Heiligen Geistes fortsetzt; nicht mit einer gegensätzlichen Neuheit, sondern mit einer verbesserten Intelligenz des Depositum fidei „stets in der gleichen Lehre, im gleichen Sinn und in der gleichen Tradition“, gemäß der Lehre des 1. Vatikanischen Konzils, Dei Filius 4 und des 2. Vatikanischen Konzils, Dei Verbum 8 fortsetzt.»<ref>Lefebvrianer: die Fixpunkte für die kanonische Anerkennung Zenit am 11. April 2016</ref>

Vereinigung diözesanen Rechts in Argentinien

Kardinal Aurelio Poli, der Erzbischof von Buenos Aires und Nachfolger von Papst Franziskus, anerkannte in Abstimmung mit dem Papst, die Priesterbruderschaft St. Pius X. als eine Vereinigung diözesanen Rechts. Er beantragte beim Sekretariat für religiöse Angelegenheiten der argentinischen Regierung den Status einer juristischen Person, welche die Bruderschaft im Jahre 2015 zuerkannt bekam. <ref>Argentiniens Piusbrüder bekommen Status als juristische Person Kath.net am 14. April 2015</ref>

Kontakt mit der Glaubenskongregation

Vitus Huonder wird als emeritierter Bischof von Chur in der Schweiz, künftig für den Vatikan Kontakt mit der traditionalistischen Priesterbruderschaft St. Pius X. aufrechterhalten. Dazu wurde er von der Glaubenskongregation in Rom beauftragt. Huonder will sich dann nach Wangs im Kanton Sankt Gallen zurückziehen, in der die Piusbruderschaft eine Schule, das "Institut Sancta Maria" betreibt.<ref>Churer Bischof Huonder soll Kontakte zu Piusbrüdern halten Katholisch.de am 21. Januar 2019</ref>

Päpstliche Schreiben

Paul VI.

Johannes Paul II.

Benedikt XVI.

Franziskus

Literatur

  • Marcel Lefebvre, J'accuse le Concile, Paris 1976.
  • Ders., Ils l'ont découronné, Escurolles 1987.
  • Michael Davies: Apologia pro Marcel Lefebvre, Dickinson, Texas 1979 (dt. Ausgabe: 1987).
  • R. Kaschewsky: Zur Frage der Bischofsweihen ohne päpstlichen Auftrag, in: Una Voce Korrespondenz 2 (1988), 86–91.
  • Georg May: Notwehr, Widerstand und Notstand, Begriffliche Klärungen, Wien: Mediatrix 1984.

Weblinks

Anmerkungen

<references />