Pastor aeternus

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Pastor aeternus sind die lateinischen Anfangsworte der Dogmatischen Konstitution des I. Vatikanischen Konzils, welche in der vierten Sitzung mit der nötigen Gutheißung Papst Pius IX. am 18. Juli 1870 erlassen wurde. Sie handelt über die Kirche Christi und enthält das Dogma der Unfehlbarkeit des römischen Papstes.

Der Text der Konstitution

Pastor aeternus (Wortlaut)
Pastor aeternus (verba)

Antworten auf die Circular-Depesche des Reichskanzlers Bismarck über die Auslegung der Konstitution »Pastor aeternus« Januar – März 1875 (DH 3112–3117)

Die Circular-Depesche des deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck war ein wichtiges Ereignis im »Kulturkampf«. Nach Ansicht des Reichskanzlers sind die Beziehungen zwischen dem Deutschen Reich und dem Papst durch das 1. Vatikanische Konzil schwer belastet worden, weil das Konzil in seiner Konstitution über den Römischen Bischof den römischen Zentralismus und päpstlichen Totalitarismus als Lehrsatz festgelegt habe. Die Circular-Depesche wurde schon am 14. Mai 1872 geschrieben, aber erst am 29. Dezember 1874 im »Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preussischen Staatsanzeiger« veröffentlicht. Sie veranlasste den deutschen Episkopat zu einer gemeinsamen Erklärung, die im Jan. und Febr. 1875 von allen Bischöfen unterzeichnet wurde. In ihr werden die Thesen des Kanzlers zurückgewiesen:

Gegen diese Erklärung wurde eingewandt, sie beschönige den römischen Standpunkt. In einem Apostolischen Schreiben (*3117) und einer den deutschen Bischöfen gewährten Audienz bestätigte Pius IX. ihre Interpretation. Vgl. auch die Ansprache an die Kardinäle vom 15. März 1875 (ASS 8 [1874/75] 301–305; ebd. 303):
»Gott ... hat in seiner Vorsehung bewirkt, dass die ganz unerschrockenen und hochangesehenen Bischöfe des Deutschen Reiches durch die Herausgabe einer glänzenden Erklärung, die in der Kirchenchronik denkwürdig bleiben wird, die bei dieser Gelegenheit vorgebrachten irrigen Lehren und Sophistereien mit größter Weisheit widerlegten und durch die Errichtung dieses hochedlen Siegesmales für die Wahrheit Uns und die gesamte Kirche erfreuten. Indem Wir aber den vorgenannten Bischöfen vor Euch und dem katholischen Erdkreis größtes Lob ... zollen, erklären Wir diese ihrer Tugend, Stellung und Frömmigkeit würdigen vortrefflichen Erklärungen und Bekundungen für gültig und bestätigen sie mit der Fülle Apostolischer Autorität.« (»Deus ... provide effecit, ut fortissimi ac spectatissimi Germanici imperii episcopi illustri declaratione edita, quae in Ecclesiae fastis memorabilis erit, erroneas doctrinas et cavillationes hac occasione prolatas sapientissime refellerent et nobilissimo trophaeo veritati erecto Nos et universam Ecclesiam laetificarent. Dum autem amplissimas laudes coram vobis et catholico orbe praedictis episcopis ... tribuimus, praeclaras eas declarationes et protestationes, ipsorum virtute, gradu ac religione dignas, ratas habemus, easque Apostolicae auctoritatis plenitudine confirmamus.«)

a) Gemeinsame Erklärung der Bischöfe Deutschlands, Januar – Februar 1875

3112a [Falsche Lehre:] Die Circulardepesche behauptet hinsichtlich der Beschlüsse des Vatikanischen Koncils: »Durch diese Beschlüsse ist der Papst in die Lage gekommen, in jeder einzelnen Diözese die bischöflichen Rechte in die Hand zu nehmen und die päpstliche Gewalt der landesbischöflichen zu substituieren. Die bischöfliche Jurisdiction ist in der päpstlichen aufgegangen. Der Papst übt nicht mehr, wie bisher, einzelne bestimmte Reservatrechte aus, sondern die ganze Fülle der bischöflichen Rechte ruht in seiner Hand. Er ist im Prinzip an die Stelle jedes einzelnen Bischofs getreten, und es hängt nur von ihm ab, sich auch in der Praxis in jedem einzelnen Augenblicke an die Stelle desselben gegenüber den Regierungen zu setzen. Die Bischöfe sind nur noch seine Werkzeuge, seine Beamten ohne eigene Verantwortlichkeit; sie sind den Regierungen gegenüber Beamte eines fremden Souveräns geworden, und zwar eines Souveräns, der vermöge seiner Unfehlbarkeit ein vollkommen absoluter ist, mehr als irgend ein absoluter Monarch der Welt."

Alle diese Sätze entbehren der Begründung und stehen mit dem Wortlaute wie mit dem richtigen, durch den Papst, den Episkopat und die Vertreter der katholischen Wissenschaft wiederholt erklärten Sinn der Beschlüsse des Vaticanischen Koncils entschieden im Widerspruch.

3113 [Richtige Lehre:] "Allerdings ist nach diesen Beschlüssen die kirchliche Jurisdiktionsgewalt des Papstes eine potestas suprema, ordinaria et immediata (h= höchste, ordentliche und unmittelbare Gewalt), eine dem Papst von Jesus Christus, dem Sohne Gottes, in der Person des hl. Petrus verliehene, auf die ganze Kirche, mithin auch auf jede einzelne Diöcese und alle Gläubigen sich direkt erstreckende oberste Amtsgewalt zur Erhaltung der Einheit des Glaubens, der Disziplin und der Regierung der Kirche, und keineswegs eine bloss aus einigen Reservatrechten bestehende Befugnis. Dies ist aber keine neue Lehre, sondern eine stets anerkannte Wahrheit des katholischen Glaubens ..., welche das Vatikanische Konzil gegenüber den Irrtümern der Gallikaner, Jansenisten und Febronianer ... neuerdings erklärt und bestätigt hat. Nach dieser Lehre der katholischen Kirche ist der Papst Bischof von Rom, nicht Bischof irgendeiner anderen Stadt oder Diözese, nicht Bischof von Köln oder Breslau u.s.w. Aber als Bischof von Rom ist er zugleich Papst, d.h. Hirt und Oberhaupt der ganzen Kirche, Oberhaupt aller Bischöfe und aller Gläubigen, und seine päpstliche Gewalt lebt nicht etwa in bestimmten Ausnahmefällen erst auf, sondern sie hat immer und allezeit und überall Geltung und Kraft. In dieser seiner Stellung hat der Papst darüber zu wachen, dass jeder Bischof im ganzen Umfang seines Amtes seine Pflicht erfülle, und wo ein Bischof behindert ist oder eine anderweitige Notwendigkeit es erfordert, da hat der Papst das Recht und die Pflicht, nicht als Bischof der betreffenden Diöcese, sondern als Papst, alles in derselben anzuordnen, was zur Verwaltung derselben gehört. ...

3114 Die Beschlüsse des Vatikanischen Konzils bieten ferner keinen Schatten von Grund zu der Behauptung, es sei der Papst durch dieselben ein absoluter Souverän geworden, und zwar vermöge seiner Unfehlbarkeit ein »vollkommen absoluter, mehr als irgendein absoluter Monarch in der Welt«. Zunächst ist das Gebiet, auf welches sich die kirchliche Gewalt des Papstes bezieht, wesentlich verschieden von demjenigen, worauf sich die weltliche Souveränität des Monarchen bezieht; auch wird die volle Souveränität des Landesfürsten auf staatlichem Gebiete von Katholiken nirgends bestritten. Aber abgesehen hiervon kann die Bezeichnung eines absoluten Monarchen auch in Beziehung auf kirchliche Angelegenheiten auf den Papst nicht angewendet werden, weil derselbe unter dem göttlichen Rechte steht und an die von Christus für seine Kirche getroffenen Anordnungen gebunden ist. Er kann die der Kirche von ihrem göttlichen Stifter gegebene Verfassung nicht ändern wie der weltliche Gesetzgeber eine Staatsverfassung ändern kann. Die Kirchenverfassung beruht in allen wesentlichen Punkten auf göttlicher Anordnung und ist jeder menschlichen Willkür entzogen.

3115 Kraft derselben göttlichen Einsetzung, worauf das Papsttum beruht, besteht auch der Episkopat; auch er hat seine Rechte und Pflichten vermöge der von Gott selbst getroffenen Anordnung, welche zu ändern der Papst weder das Recht noch die Macht hat. Es ist also ein völliges Missverständnis der Vatikanischen Beschlüsse, wenn man glaubt, durch dieselben sei »die bischöfliche Jurisdiktion in der päpstlichen aufgegangen«, der Papst sei »im Princip an die Stelle jedes einzelnen Bischofs getreten«, die Bischöfe seien nur noch »Werkzeuge des Papstes, seine Beamten ohne eigene Verantwortlichkeit«. ... Was insbesondere die [letztere] Behauptung betrifft, ... so können wir dieselbe nur mit aller Entschiedenheit zurückweisen; es ist wahrlich nicht die katholische Kirche, in welcher der unsittliche und despotische Grundsatz, der Befehl des Obern entbinde unbedingt von der eigenen Verantwortlichkeit, Aufnahme gefunden hat.

3116 Die Ansicht endlich, als sei der Papst »vermöge seiner Unfehlbarkeit ein vollkommen absoluter Souverän«, beruht auf einem durchaus irrigen Begriff von dem Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit. Wie das Vatikanische Konzil es mit klaren und deutlichen Worten ausgesprochen hat und die Natur der Sache von selbst ergibt, bezieht sich dieselbe lediglich auf eine Eigenschaft des höchsten päpstlichen Lehramts: dieses erstreckt sich genau auf dasselbe Gebiet wie das unfehlbare Lehramt der Kirche überhaupt und ist an den Inhalt der Heiligen Schrift und der Überlieferung sowie an die bereits von dem kirchlichen Lehramt gegebenen Lehrentscheidungen gebunden. Hinsichtlich der Regierungshandlungen des Papstes ist dadurch nicht das Mindeste geändert worden.

b) Apostolisches Schreiben »Mirabilis illa constantia« an die Bischöfe Deutschlands vom 4. März 1875

3117 ... Den Ruhm der Kirche habt Ihr weiter ausgedehnt, ehrwürdige Brüder, indem Ihr es auf Euch genommen habt, den von einer allgemein verbreiteten Circular-Depesche mit trügerischem Bedacht verdrehten echten Sinn der Definitionen des Vatikanischen Konzils wiederherzustellen, damit er nicht die Gläubigen täusche und, in Missgunst verkehrt, eine Handhabe zu bieten scheine, Ränke wider die Freiheit der Wahl eines neuen Papstes zu schmieden. Die Klarheit und Gediegenheit Eurer Erklärung ist fürwahr so, dass sie, da sie nichts zu wünschen übrig lässt, nur Anlass zu Unseren großartigsten Glückwünschen geben dürfte, wenn nicht die verschlagene Stimme bestimmter Zeitungen ein noch gewichtigeres Zeugnis von Uns erforderte, die, um die Kraft des von Euch zurückgewiesenen Schreibens wiederherzustellen, versuchte, Eurer Ausarbeitung die Glaubwürdigkeit abzusprechen, indem sie einredete, die Lehre der Konzilsdefinitionen sei von Euch gemildert und deswegen keineswegs entsprechend der Absicht dieses Apostolischen Stuhles gebilligt worden.
Wir verwerfen deshalb diese durchtriebene und verleumderische Unterstellung und Andeutung; denn Eure Erklärung gibt die echt katholische und deswegen des heiligen Konzils und dieses Heiligen Stuhles Auffassung mit schlagenden und unwiderlegbaren Beweisgründen aufs geschickteste gestützt und glänzend erläutert so wieder, dass sie jedem ehrenwerten [Menschen] zu zeigen vermag, dass es in den angegriffenen Definitionen überhaupt nichts gibt, was neu wäre oder irgendetwas in den alten Beziehungen veränderte und was irgendeinen Vorwand bieten könnte, die Kirche noch mehr zu unterdrücken ...

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