Unfehlbarkeit

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Unfehlbarkeit bedeutet die Unmöglichkeit der Kirche, in Glaubens- und Sittenfragen in Irrtum zu fallen. Die Träger der Unfehlbarkeit sind speziell der Papst und das Kollegium der Bischöfe, also die Gesamtheit der Bischöfe mit und unter dem Papst, der als Haupt des Episkopates diesen erst als Kollegium konstituiert.

Inhaltsverzeichnis

Der Papst als effektiver Träger der Unfehlbarkeit

Definition

Das Erste Vatikanische Konzil, das die päpstliche Unfehlbarkeit mit dem Konzilsdekret Pastor aeternus 1870 dogmatisch feststellte, definiert sie wie folgt:

Wenn der römische Bischof ex cathedra spricht, d.h. wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen kraft seiner höchsten apostolischen Amtsgewalt endgültig entscheidet, dass eine Glaubens- oder Sittenlehre von der gesamten Kirche festzuhalten ist, so besitzt er auf Grund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit welcher der göttliche Erlöser seine Kirche in der endgültigen Entscheidung über eine Glaubens- oder Sittenlehre ausgestattet wissen wollte. Daher sind solche endgültige Entscheidungen des römischen Bischofs aus sich selbst, nicht auf Grund der Zustimmung der Kirche, unabänderlich. (Dogma)

Das bedeutet:
1. Jeder rechtmäßige Papst ist Träger der Unfehlbarkeit - was ausschließt, dass er zuerst die Erlaubnis eines Konzils, das er selbst einberuft, einzuholen hätte. Denn, wie das I. Vatikanisches Konzil sagt, ist ein Konzil keine dem Papste übergeordnete Behörde (Pastor aeternus 14).

2. Nicht alle Worte, die ein Papst äußert, sind unfehlbar. Unfehlbar sind die Entscheidungen eines Papstes nur dann, wenn er "ex cathedra" (Dogma) - als oberster Hirt und Lehrer aller Christgläubigen - spricht

3. Es ist der übernatürliche Beistand des Heiligen Geistes, der den Papst vor einem Irrtum in Glaubens- und Sittenfragen bewahrt. Das Charisma der Unfehlbarkeit besitzt der Papst geschenkhaft, nicht aufgrund natürlich menschlicher Eignung oder Fähigkeit..

Dieses Dogma wurde auch vom II. Vatikanum in der Konstitution Lumen gentium (18+25) abermals bekräftigt und sein Zusammenhang mit der Ekklesiologie dargestellt; hinsichtlich einiger Einzelprobleme erläutert das Dokument der Glaubenskongregation Mysterium ecclesiae von 1973 die Unfehlbarkeit der Kirche ausführlich.

Anwendung der Unfehlbarkeit

Die zwei jüngsten dogmatischen Definitionen seitens der päpstlichen Lehrautorität handelten von Maria (und zwar überdies ohne dass ein theologischer Streit entschieden werden musste). Papst Pius IX. hat 1854 (also vor Verkündung des Unfehlbarkeitsdogmas) das Dogma der „unbefleckten Empfängnis Mariens“ definiert. Pius XII. verkündete 1950 das Dogma der leiblichen Aufnahme der Jungfrau und Gottesmutter Maria in die himmlische Herrlichkeit.

Entgegen mancher Vorstellungen ist die Unfehlbarkeit seit 1870 erst ein einziges Mal zur Anwendung gekommen. Über die Zahl päpstlicher Entscheidungen, die vor 1854 (Definition der Immakulata) als ex cathedra gelten, besteht kein Konsens.

Das Zeugnis der Bibel

Schon die Bibel stellt fest, dass Christus Petrus, den ersten Papst, in mehrfacher Hinsicht beauftragte:

1. Christus machte Simon zum Felsen, auf den er seine Kirche baute, welche die Pforten der Hölle nicht überwältigen würden (Mt 16,18-19). Ohne den rechten Glauben aber, wäre die Einheit und die Festigkeit dieses Fundamentes nicht möglich. Als oberster Hirt und Lehrer muss er (und seine Nachfolger) in seinen Entscheidungen bindend sein, wenn die Kirche, wie sie Christus stiftete, für alle Zeiten fortbestehen soll.

2. Christus verlieh dem Petrus eine umfassende Binde- und Lösegewalt; was er auf Erden binde, das solle auch im Himmel gebunden sein (Mt 16,19). Im rabbinischen Sprachgebrauch verstand man unter Binden und Lösen auch die authentische Gesetzeserklärung; der Papst hat damit auch die Gewalt, das Gesetz des Neuen Bundes auszulegen.

3. Christus setzte Petrus (und seine Nachfolger) zum obersten Hirten über seine Herde ein (Joh 21,15-17). In dieser Funktion hat der Papst die Gläubigen zu führen.

4. Christus erteilte Petrus den Auftrag, seine Brüder zu stärken (Lk 22,31 f.). Das Wort ist zwar zunächst an Petrus persönlich gerichtet. In Verbindung mit Mt 16,18 f. ist es jedoch auch auf diejenigen zu beziehen, in denen Petrus und sein Amt fortlebt. Die Stärkung im Glauben ist immer eine vordringliche Aufgabe des Leiters der Kirche. Diese Stärkung nimmt der Papst auch in Schreiben wie Enzykliken wahr. Diese Aussagen sind vor Gott und der Kirche bindend, wenn auch nicht im strengen Sinne unfehlbar.

Das Neue Testament hat, wie diese Stellen belegen, nicht nur die Unfehlbarkeit von Petrus zur Voraussetzung; es steht in der Bibel auch geschrieben, dass Petrus dieses ihm von Christus verliehene Charisma mit letztinstanzlichen und für die Kirche insgesamt verbindlichen Entscheidungen tatsächlich ausübte. So führte er eigenmächtig die umstrittene Taufe des Kornelius durch (Apg 10,23b ff.) und öffnete damit den Heiden die Kirche. Auch sprach er über Ananias und Saphira das verbindliche Urteil (Apg 5,1-11). Er handelte als letzte Auslegungsinstanz der Heiligen Schrift, indem er sich selbst die letztinstanzliche Schriftauslegung vorbehielt ("Keine Weissagung der Schrift darf eigenmächtig ausgelegt werden"; 2 Petr 1,20). Und schließlich war auch er es, der bestimmte, dass die Schriften des Paulus verbindlich seien (2 Petr 3,15-16).

Christus wies seine Kirche an, alles zu verkündigen, was er selbst gelehrt hatte (Mt 28,19-20). Er versprach ihr den Beistand des Heiligen Geistes, der die Kirche "in die ganze Wahrheit führen" werde (Joh 16,13). Dieser Auftrag und dieses Versprechen garantieren, dass die Kirche niemals von seinen Lehren abfallen wird (Mt 16,18, 1 Tim. 3,15) - und zwar selbst dann, wenn Katholiken dies tun sollten.

Das Zeugnis der Tradition

Auch die Kirchenväter setzen - wenn auch noch nicht unter der Bezeichnung "Unfehlbarkeit" - in ihren Schriften die maßgebende Lehrautorität der römischen Kirche und ihres Bischofs voraus.

Irenäus von Lyon (um 140 – um 200) betrachtet bereits den Glauben der römischen Kirche als normgebend für die ganze Kirche: "Mit dieser Kirche muß wegen ihres besonderen Vorranges jede Kirche übereinstimmen. ... In ihr ist die apostolische Überlieferung stets rein bewahrt worden ' (Adv. haer. III 3,2).

Cyprian (nach 200 – 258) bezeichnet die römische Kirche als "Lehrstuhl des Petrus" (cathedra Petri), als "Ausgangspunkt der bischöflichen Einheit" und rühmt die Reinheit ihres Glaubens. Er betont, "dass es die Römer sind, deren Glaube durch das rühmende Zeugnis des Apostels gelobt worden ist (Röm 1,8), zu denen der Irrglaube keinen Zutritt finden kann" (Ep. 59,14).

Hieronymus (um 347 – 419) schreibt über Papst Damasus: "Bei euch allein wird das Erbe der Väter unversehrt bewahrt" (Ep. 15,1).

Aurelius Augustinus (354 – 430) betrachtet im pelagianischen Streit das Urteil von Papst Innozenz I. als maßgebend: "In dieser Angelegenheit wurden die Beschlüsse zweier Konzilien an den Apostolischen Stuhl gesandt. Von dort sind auch Rückäußerungen eingetroffen. Die Sache ist damit erledigt (causa finita est). Möchte doch auch der Irrtum ein Ende nehmen!' (Sermo 131, 10, 10)

Petrus Chrysologus (um 380 – 450) schreibt an Eutyches: "... der selige Petrus, der auf seinem Bischofssitz fortlebt und den Vorsitz führt, bietet den Suchenden den wahren Glauben dar" (bei Leo I., Ep. 25,2).

Papst Hormisdas (519) formuliert: "Auf dem Apostolischen Stuhl wurde die katholische Religion stets unbefleckt bewahrt."

Thomas von Aquin (um 1225 - 1254) betrachtet es als legitime Aufgabe des Papstes, "die Fragen des Glaubens endgültig zu entscheiden, so dass sie von allen mit unerschütterlichem Glauben festgehalten werden".

Dass das Erste Vatikanum die Unfehlbarkeit des Papstes nicht erfunden hat, zeigen auch die Entscheidungen der Unionskonzilien zu Konstantinopel (869/70), zu Lyon (1274) und zu Florenz (1438/45), die übereinstimmend den Lehrprimat des Papstes verkündet hatten. Dieser Primat aber schließt die Unfehlbarkeit sachlich mit ein.

Einwände

Der antiochenische Zwischenfall

Um die Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit zu widerlegen, wird als Beispiel gern das Verhalten des Petrus in Antiochien angeführt, wo er sich weigerte, mit Heidenchristen zu essen, um nicht Anstoß bei bestimmten Juden aus Palästina zu erregen (Gal 2,11-16). Dafür wurde er von Paulus zurechtgewiesen. War Petrus also nicht unfehlbar?

Dieser Zwischenfall kann nicht als Gegenargument gegen die Unfehlbarkeit dienen. Denn in diesem Beispiel ging es um eine Frage der Disziplin. Das Problem lag hier in Petri Handeln, nicht in dem, was er lehrte. Auch Paulus erkannte ja an, dass Petrus die rechte Lehre sehr wohl kannte (Gal 2,15-16). Wofür er Petrus zurechtwies, war, dass er nicht nach seiner eigenen Lehre lebte. Petrus lehrte hier, genau genommen, überhaupt nichts; und noch weniger definierte er feierlich eine Frage des Glaubens oder der Sitten.

Protestantische Kritiker der Unfehlbarkeit des Papstes, welche den antiochenischen Zwischenfall vor allem zitieren, anerkennen trotzdem, dass Petrus Unfehlbarkeit zumindest in einem damals gültigen Sinne besaß, insofern er nämlich zwei unfehlbare Briefe des Neuen Testaments schrieb.

Der Gesamtepiskopat als Träger der Unfehlbarkeit

Die Gesamtheit der Bischöfe ist unfehlbar, wenn sie, entweder auf dem allgemeinen Konzil versammelt oder über den Erdkreis zerstreut, eine Glaubens- oder Sittenlehre als eine von allen Gläubigen festzuhaltende Wahrheit vorlegen. (Dogma; vgl. auch Lumen gentium, 25).)

Das Konzil von Trient lehrt, dass die Bischöfe die Nachfolger der Apostel sind (D 960); ebenso das I. + II. Vatikanum (D 1828; LG 25 s.o.). Als Nachfolger der Apostel sind sie ebenso wie diese die Hirten und Lehrer der Gläubigen (D 1821). Als amtliche Glaubenslehrer sind sie Träger der dem kirchlichen Lehramt zugesicherten aktiven Unfehlbarkeit.

Man unterscheidet zwei Formen der lehramtlichen Tätigkeit des Gesamtepiskopates, eine außerordentliche und eine ordentliche:

"Wer euch hört, der hört mich" (Lk 10,16) 

Das Neue Testament lässt keinen Zweifel daran, dass Christus eine sichtbare Kirche mit einer Rangfolge gründete. Diese sind der Papst, die Bischöfe, die Priester und die Diakone. Auch die kirchliche Tradition belegt einen hierarchischen Aufbau der Urkirche. So schreibt Ignatius von Antiochien im zweiten Jahrhundert an die Kirche in Smyrna: "Wo immer der Bischof erscheint, da sei auch das Volk; so wie die Katholische Kirche überall dort ist, wo immer Jesus Christus ist." (Brief an die Smyrnäer, 8, 1 [110 n. Chr.]).

Literatur

Ludwig Ott, Grundriss der katholischen Dogmatik, 10. Auflage, Freiburg u.a. 1981, S. 344-349; 359-362 (Imprimatur Freiburg im Breisgau den 2.12.1969, Der Generalvikar: Dr. Schlund).

Klaus Schatz, Welche bisherigen päpstlichen Lehrentscheidungen sind "ex cathedra"? Historische und theologische Überlegungen, in: Dogmengeschichte und Theologie (Hg.: W. Löser u.a.), Würzburg 1985, S. 404-422.

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