Comme le

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Instruktion
Comme le

Rat zur Ausführung der Konstitution über die heilige Liturgie
Im Pontifikat von Papst Paul VI.
an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen und nationalen liturgischen Kommissionen
über die Übersetzung liturgischer Texte für Feiern mit dem Volk

25. Januar 1969

(Quelle: Nachkonziliare Dokumentation – im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, Band 46, französischer und deutscher Text, S. 106-135. Von den Deutschen Bischöfen approbierte Übersetzung, Paulinus Verlag Trier 1969; Mit kirchlicher Druckerlaubnis. Er wurde in sechs Hauptsprachen verfasst und vom "Consilium" in französicher Sprache veröffentlicht. Französischer Text: N 5 (1969) 3-12; EV I1I, 424-444; NaDo 46 (1976) 106-134).

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Einleitend

1. Bei der Durchführung des Art. 36 der Konstitution "Sacrosanctum Concilium" der zweiten vatikanischen Kirchenversammlung sind viele lateinische Texte der römischen Liturgie in die verschiedenen modernen Sprachen zu übersetzen. Ein großer Teil ist zwar schon übertragen; aber die Übersetzungsaufgabe bleibt bestehen: Denn einerseits sind zur Erneuerung der Liturgie neue Texte herausgegeben oder doch vorbereitet. Andererseits bedürfen die schon bestehenden Übersetzungen nach ausreichender Erprobung natürlich einer Überprüfung.

2. Nach Maßgabe von Art. 36 § 3, 4 der Konstitution "Sacrosanctum Concilium" und nach Nr.40 der von der Ritenkongregation herausgegebenen Instruktion "Inter Oecumenici" ist bei der Herstellung von Übersetzungen liturgischer Texte so zu verfahren:

Es ist Sache der Bischofskonferenzen, die zu übersetzenden Texte zu bestimmen und ihre Übertragung in die Wege zu leiten oder die bereits vorhandenen zu überprüfen, sie zu genehmigen und sie zu veröffentlichen, nachdem die Akten vom Apostolischen Stuhl gebilligt, d. h. bestätigt sind.

Unter den Ländern ein und desselben Sprachbereiches soll Möglichste Einheit gewahrt werden. Deshalb sollen gemischte Kommissionen gebildet werden, die im Einvernehmen mit den verschiedenen Bischofskonferenzen des jeweiligen Sprachbereichs die Übersetzungen vorbereiten (Brief von Kardinal Lercaro an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen vom 16. Oktober 1964).

3. Wenn auch die Verantwortung für die liturgischen Übersetzungen bei der zuständigen Auctoritas territorialis liegt, so dürfte es sich doch empfehlen, in der Weise des Übersetzens überall gemeinsame Richtlinien zu befolgen, besonders bei wichtigen Texten. Auf diese Art wird die Bestätigung durch den Heiligen Stuhl erleichtert, und die liturgische Praxis der Kirche bleibt einheitlicher.

4. Darum hat das "Consilium" die vorliegende Erklärung verfasst und in ihr in allgemeinverständlicher Weise - nicht in der Fachsprache - einige oberste Grundsätze zusammengestellt, nach denen sich alle richten können, die mit liturgischen Übersetzungen zu tun haben: bei der Übersetzung selbst, bei ihrer Überprüfung, Genehmigung oder Bestätigung. Einige praktische Regeln bilden den Schluss der Erklärung.

I. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

5. Der liturgische Text als Grundlage der heiligen Handlung dient der personalen Begegnung durch das Mittel der Sprache. Er ist in erster Linie ein sinnenfälliges Mittel, durch das die betenden Menschen miteinander in Verbindung treten.

Für die Gläubigen aber, die Liturgie feiern, ist das Wort gleichzeitig Mysterium: Durch das Medium der gesprochenen Worte redet Christus selbst zu seinem Volk, und das Volk antwortet seinem Herrn; die Kirche aber redet zu ihrem Herrn und lässt den Geist sprechen, von dem sie belebt ist.

6. In der Liturgie dienen die Übersetzungen also dazu, den Gläubigen die Frohe Botschaft vom Heil zu verkünden und dem Gebet der Kirche zu ihrem Herrn Ausdruck zu verleihen (Ansprache Pauls VI. an die Teilnehmer des Übersetzerkongresses vom 10. November 1965: "Die Übersetzungen ... sind Stimme der Kirche geworden. ").

Um dieses Ziel zu erreichen, genügt es nicht, wenn man eine für die Liturgie bestimmte Übersetzung herstellt, die einfach den wörtlichen Inhalt und die Grundgedanken des Originaltextes in eine andere Sprache überträgt. Es kommt vielmehr darauf an, einem bestimmten Volk in dessen eigener Sprache getreu zu vermitteln, was die Kirche durch den Originaltext einem anderen Volk in einer anderen Sprache mitgeteilt hat. Die Treue der Übersetzung kann also nicht lediglich von den Worten und Sätzen her beurteilt werden. Es muss vielmehr geschehen nach dem genauen Gesamtzusammenhang des Verständigungsvorganges in Übereinstimmung mit der literarischen Art des Textes.

7. In der Tat genügt es bei der Verständigung, um die es im Gottesdienst geht, nicht, nur auf das zu achten, was ursprünglich wortwörtlich gesagt wird. Man muss vielmehr auch den im Auge haben, der spricht, den, zu welchem man sprechen will, und wie man mit ihm spricht. Wenn man daher eine Übersetzung herstellt, muss man sich um die Treue der Wiedergabe nach ihren verschiedenen Seiten bemühen, insbesondere:

A. Im Hinblick auf das, was mitzuteilen ist.

B. Im Hinblick auf die, an welche sich die Mitteilung richtet.

C. Im Hinblick auf die Art und Weise der Mitteilung.

A. Im Hinblick auf das, was mitzuteilen ist

8. Wenn es auch unmöglich ist, im Akt der mündlichen Mitteilung das Mitgeteilte von der Art des Mitteilens zu trennen, so muss man doch bei der Übertragung einer Botschaft von der einen in eine andere Sprache den Inhalt der Botschaft gedanklich freilegen, um ihm dann eine andere, genaue und treffende Form zu geben.

9. Um den wahren Sinn eines Textes aufzufinden, verwendet man die wissenschaftlichen Methoden, wie sie von den Fachleuten für das Studium literarischer Texte entwickelt worden sind. Diese Seite der Aufgabe ist allen Übersetzern gemeinsam und hinreichend bekannt. Es genüge, auf einige Fälle ihrer Anwendung für liturgische Texte hinzuweisen.

10. a) Man untersucht gegebenenfalls das zu übersetzende Stück textkritisch. Dann kann die Übersetzung vom authentischen Text ausgehen oder doch vom bestmöglichen.

11. b) Die Bedeutung der lateinischen Wörter ist zu bestimmen unter Berücksichtigung ihres geschichtlichen und kulturellen, ihres christlichen und liturgischen Gebrauchs.

Zum Beispiel: Das Wort "devotio" hat nicht notwendig den gleichen Sinn im klassischen Gebrauch, im christlichen des 6. Jahrhunderts und in dem des späteren Mittelalters.

Angesichts eines Bildes oder einer Redefigur muss man sich fragen, ob sie der alltäglichen oder der gehobenen Sprache angehören, ob sie ausdrucksstark oder abgegriffen sind.

Zum Beispiel: Das Wort "refrigerium" meint nicht mehr immer etwas Kühles, und das Wort "grex" erweckt nicht immer die Vorstellung von Schafen.

12. c) Man muss sich stets vor Augen halten, dass die semantische Einheit (die Grundeinheit des Sinnzusammenhangs) zuweilen nicht am einzelnen Wort hängt, sondern an der Aussage als ganzer. Man muss daher achtgeben, dass man bei der Übersetzung nicht zu sehr um die Wiedergabe der Einzelheiten bemüht ist; sonst könnte der wirkliche Gesamtsinn verdunkelt oder verzerrt werden, weil das einzelne Wort zu starkes Gewicht erhält oder bestimmte Wörter zu sehr hervorgehoben werden.

Zum Beispiel: Die Häufung der lateinischen Worte "ratam, rationabilem acceptabilemque" verstärkt den epikletischen Sinn des Gebets. In manchen Sprachen kann aber der umgekehrte Erfolg eintreten und die Kraft der "Anrufung" geschwächt werden, wenn man drei Adjektive verwendet.

13. d) Viele Wörter oder Ausdrücke können nur dann genau verstanden werden, wenn man sie wieder in ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen und gottesdienstlichen Zusammenhang hineinstellt.

Zum Beispiel: In den Gebeten der Fastenzeit besagt das Wort "ieiunium" nicht bloß die Enthaltung von Speisen, sondern es kann heute die Beobachtung der ganzen liturgischen und aszetischen Ordnung der Fastenzeit bedeuten.

B. Im Hinblick auf die, an welche sich die Mitteilung richtet

14. Die Qualität einer Übersetzung bemisst sich nach dem Gebrauch, für den sie bestimmt ist. Da die Art der liturgischen Versammlung, für die die Übersetzungen bestimmt sind, feststeht, gelten folgende Regeln:

15. 1. Die verwendete Sprache soll die des täglichen Umgangs sein, also angepasst an die Gesamtheit der Gläubigen, welche die gleiche Sprache gebrauchen und sich regelmäßig zum Gottesdienst versammeln, eingeschlossen "die Kinder und die einfachen Leute" (Paul VI. in der oben angeführten Ansprache). Daraus folgt nicht, dass diese Sprache vulgär sein dürfte; "denn sie muss immer der hohen Wirklichkeit würdig sein, die sie ausspricht" (ebendort) und literarisch tadellos.

Auf der anderen Seite macht der Gebrauch der Umgangssprache keineswegs eine Einführung der Gläubigen in den besonderen biblischen und christlichen Sinn bestimmter Worte und Sätze überflüssig. Man darf aber nicht so übersetzen, dass die Gläubigen eine besondere literarische Bildung besitzen müssten, um den Zugang zum Ganzen der liturgischen Texte zu finden. Schließlich muss noch bemerkt werden, dass der Gottesdienst nicht selten sich echt poetischer Texte bedient, was keineswegs den Gebrauch der, allerdings gewählten, Umgangssprache ausschließt.

16. 2. Wenn die Hörer eines Textes seine Bedeutung im Sinn der Liturgie verstehen sollen, müssen darüber hinaus noch einige weitere Punkte beachtet werden:

17. a) Gebraucht man religiöse Ausdrücke aus der Umgangssprache, muss man sich vergewissern, ob sie im Sprachgebrauch für den gemeinten christlichen Sinn passen oder ihm doch wirklich genau angepasst werden können. Diese Ausdrücke können mit sich führen einen vorchristlichen Sinn, einen außerchristlichen, einen nachchristlichen, ja, einen antichristlichen. Man muss überlegen, ob es möglich oder wahrscheinlich ist, dass solche Worte oder Ausdrücke dank der gottesdienstlichen Erfahrung und dem Glauben der Gemeinde den rechten Sinn annehmen werden.

Zum Beispiel: In der griechischen Bibel hat man das Wort "hieros" (sakral) häufig vermieden, weil es zu stark mit dem heidnischen Kult verbunden war, und hat statt dessen das seltenere Wort "hagios" (heilig) vorgezogen.

Das französische Wort "miséricorde" hat heute gemeinhin den spezifischen biblischen Sinn von "hesed - Elens - misericordia" eingebüßt und ist häufig ungeeignet, die Bedeutung richtig wiederzugeben, während im Deutschen "Barmherzigkeit" und "Erbarmen" den biblischen Sinn eher erfassen. Im klassischen Latein bedeutet das Wort "mereri" häufig: "einer Sache würdig sein". Aber die liturgische Sprache hat den Sinn weiterentwickelt. So ist das entsprechende deutsche Wort "verdienen" oft nicht geeignet, den genauen Sinn des lateinischen Ausdrucks wiederzugeben. Es wäre zum Beispiel völlig falsch, in der marianischen Antiphon der Osterzeit in dem Satz: "Quem meruisti portare" "meruisti" zu übersetzen mit "Du hast verdient".

18. b) Es kommt oft vor, dass die Umgangssprache kein Wort hat, das genau dem biblischen und liturgischen Sinn gerecht würde (zum Beispiel: die "Gerechtigkeit" in der Heiligen Schrift). Dann muss man das Wort wählen, das dank seinem häufigen Wiederkehren in Katechese und Gebet am ehesten geeignet ist, den biblischen und christlichen Sinn zu übernehmen, wie er in der Liturgie vorausgesetzt wird.

Zum Beispiel: So haben die Worte "doxa" im Griechischen oder "gloria" im Lateinischen und "Herrlichkeit" im Deutschen den biblischen Sinn des hebräischen "kabod" übernommen, den sie anfangs nicht besaßen. - Im Deutschen gibt es kein Äquivalent für "mysterium". Für viele Gläubige hat "Geheimnis" den Sinn von etwas "Verborgenem", ohne den Gedanken an eine übernatürliche Wirklichkeit zu erwecken, die in sichtbaren Zeichen mitgeteilt wird. Es ist sehr zu bezweifeln, dass "Geheimnis" den liturgischen Sinn von "mysterium" wiedergeben kann.

19. c) In den meisten modernen Sprachen, die heute der Mitteilung im Gottesdienst dienen, wird man nach und nach eine für Bibel und Liturgie geeignete Sprache entwickeln müssen.

Im allgemeinen wird das Ergebnis besser sein, wenn man die einfachen Wörter der Umgangssprache beibehält, in der Erwartung, dass sie den christlichen Sinn annehmen werden, statt dass man auf seltene Worte zurückgreift, die nur ein Gelehrter versteht.

20. 3. Das Gebet der Kirche ist stets Gebet von Menschen, die hier und jetzt beten. Darum genügt häufig nicht die wörtliche Übersetzung von Texten, die in einer anderen Zeit und Kultur entstanden sind.

Die versammelte Gemeinde soll den übersetzten Text zu ihrem eigenen lebendigen Gebet machen können, und jedes ihrer Glieder soll sich in ihm aussprechen können.

21. Das verlangt bei der Übersetzung häufig eine Anpassung, freilich mit großer Umsicht. Dabei sind mehrere Fälle zu unterscheiden:

22. a) Oft sichert eine Übersetzung Wort für Wort am besten das rechte Verständnis, so die romanischen Übersetzungen für: "Pleni sunt caeli et terra gloria tua."

23. b) Manchmal müssen die Bilder umgeformt werden, um den Sinn der Aussage zu wahren, zum Beispiel bei "locum refrigerii" in nördlichen Ländern.

24. c) Zuweilen eignet sich ein Ausdruck schlecht, um die gemeinte Wirklichkeit auszusagen; er kann den modernen Christen gerade in seinem Christsein abstoßen (zum Beispiel "terrena despicere" oder auch: "ut inimicos Ecclesiae humiliare digneris"). Es kann vorkommen, dass das Anliegen dem Menschen unserer Zeit nichts sagt (zum Beispiel wenn gewisse Sätze scharf anti-arianisch sind). Wiederum können manche Ausdrücke am Gebetsleben von heute vorbeigehen (zum Beispiel bestimmte Ausdrücke für Formen der Buße in der Fastenzeit, die außer Übung gekommen sind). In solchen Fällen genügt es jedoch nicht, das, was überholt ist, einfach zu unterdrücken. Man muss vielmehr versuchen, es durch Aussagen zu ersetzen, welche die biblische Wirklichkeit in einer für heute verständlichen Weise aussprechen.

Wenn man sich zu solchen Anpassungen entschließt, muss man sorgfältig darauf achten, dass sie nicht bloß schön sind und dem Zeitgeist angepasst, sondern dass sie auch Ausdruck einer zuverlässigen Lehre und einer echten christlichen Geistigkeit sind.

C. Im Hinblick auf die Art und Weise der Mitteilung

25. Auch die Art und Weise, wie man spricht, ist ein unentbehrlicher Teil der mündlichen Mitteilung. Wenn man daher einen liturgischen Text formt, besitzt die Sprachgestalt (literarische Form im uneigentlichen, aber häufiger gebrauchten Sinn) eine große Bedeutung. Dabei verdienen verschiedene Gesichtspunkte Beachtung:

26. 1. Die literarische Gattung eines Textes hängt zunächst ab von der Natur des liturgischen Vorgangs, der sich in Worten ausdrückt. Etwas anderes ist es, wenn man im Gottesdienst die Stimme zu Zurufen erhebt, etwas anderes, wenn man betet, wenn man verkündet oder wenn man betrachtet, wenn man dem Volk eine Lesung vorträgt oder miteinander singt. Jede dieser Handlungen hat ihre besondere Art des Sprechens. Wiederum wird das Gebet eine andere Form annehmen, wenn es von einem einzelnen gebetet werden soll oder in Gemeinschaft, wenn es Prosa ist oder poetische Form hat, wenn es gesprochen oder gesungen werden soll. Diese Gegebenheiten beeinflussen nicht bloß die Art des Vortrags, sondern auch die literarische Gestalt.

27. 2. Jeder liturgische Text ist eine sprachliche Größe, die für eine Feier bestimmt ist. Wenn er schon vorhanden ist, und so verhält es sich ja meistens, dann stellt er für die Übersetzer eine literarische Größe dar. Daher empfiehlt es sich, für jeden Text die für seine literarische Gattung bezeichnenden Elemente festzustellen: zum Beispiel bei den römischen Orationen die allgemeine Struktur, den Cursus, die Ausdrücke der Ehrfurcht in der Anrede und die Knappheit der Ausdrucksweise usw.

28. Es ist wichtig, dass unter diesen Elementen die wesentlichen und die unwesentlichen auseinandergehalten werden.

Die wesentlichen sind, soweit möglich, bei der Übersetzung zu wahren so, wie sie sind, oder wenigstens durch gleichwertige Elemente zu ersetzen. So wird man die Grundstruktur der römischen Orationen beibehalten so, wie sie ist: Die Anrede Gottes, die Begründung der Bitte, die Bitte und die Schlussformel. Hingegen müssen andere wesentliche Elemente der Orationen aus dem Geist der einzelnen Sprachen neugeschaffen werden (zum Beispiel der rhythmische Fluss der Sprache).

29. Wenn eine Eigenschaft wesentlich ist für die literarische Gattung (zum Beispiel bei den Amtsgebeten, dass sie beim Anhören unmittelbar verstanden werden können), ist sie anderen weniger wichtigen Merkmalen vorzuziehen (zum Beispiel der Forderung absoluter Wörtlichkeit).

EINIGE SONDERFÄLLE

30. Unter den liturgischen Texten haben die Übersetzungen der Heiligen Schrift immer einen besonders vornehmen Platz eingenommen, weil die Kirche in den heiligen Büchern das schriftlich niedergelegte Wort Gottes erblickt (Konst. "Dei Verbum" 9). Dieses Wort Gottes kommt zu uns in der geschichtlichen Form der verschiedenen literarischen Gattungen. Die Offenbarung, die uns so mitgeteilt wird, kann nicht völlig losgelöst werden von der literarischen Form, in der sie uns gegeben worden ist. Deswegen müssen die Bibelübersetzungen, die für den Gottesdienst bestimmt sind, die sprachlichen und literarischen Eigenarten der verschiedenen in der Schrift vertretenen Gattungen ganz besonders berücksichtigen. Das gilt vor allem für die Übersetzung der Psalmen und biblischen Cantica.

31. Die Übersetzung biblischer Abschnitte in der römischen Liturgie muss "übereinstimmen mit dem lateinischen liturgischen Text" (Instr. 26. September 1964, 40 a). Sie dürfen auf keinen Fall nur eine Paraphrase des biblischen Textes sein, auch wenn dieser schwierig zu verstehen ist. Auch dürfen sie keine Ergänzungen durch Worte oder deutende Sätze enthalten, auch nicht in Klammern oder ähnlichen Zeichen. Derartiges ist Aufgabe der Katechese oder Homilie.

32. In einigen Fällen ist es aber angebracht, "dass brauchbare und genaue Übersetzungen in die verschiedenen Sprachen erarbeitet werden, mit Vorrang aus dem Urtext der Heiligen Bücher. Wenn die Übersetzungen bei sich bietender Gelegenheit und mit Zustimmung der kirchlichen Autorität in Zusammenarbeit auch mit den getrennten Brüdern zustande kommen, dann können sie von allen Christen benutzt werden" (Konst. "Dei Verbum" 22). Wichtig ist, dass die für den liturgischen Gebrauch genehmigten Übersetzungen den besten Bibelübersetzungen des jeweiligen Sprachgebietes möglichst nahekommen.

33. Einige euchologische und sakramentale Formeln, so die Weihegebete, die eucharistischen Hochgebete, Präfationen, Exorzismen und die Begleitformeln von Handlungen wie Handauflegung, Salbungen, Kreuzzeichen. usw. müssen integre et fideliter übersetzt werden, ohne Änderungen, Auslassungen oder Zusätze. Der betreffende Text, ganz gleich ob ein altes Stück oder eine Neukomposition, ist in theologisch und begrifflich genauer Durcharbeitung in all seinen Elementen erwogen worden. Ist der Text alt, so mögen gewisse lateinische Begriffe Interpretations- bzw. Übersetzungsschwierigkeiten bereiten, da ihr Gebrauch oder ihre Bedeutung sich von dem eines entsprechenden modernen Wortes stark unterscheidet. Die Übersetzung verlangt dann besondere Aufmerksamkeit, wohl auch Paraphrasen, um den Originalsinn wirklich wiederzugeben in all seiner Prägnanz, was durch wörtliche Übersetzung oft nicht erreicht werden kann. Bei einem modernen Text wird diese Schwierigkeit bedeutend geringer sein, da Terminologie und Satzbau der Begrifflichkeit des heutigen Menschen viel näherstehen.

34. Die "Orationes" (Tagesgebet, Gabengebet, Schlussgebet, Segensgebet über das Volk) des alten römischen Erbgutes in ihrer gestrafften Diktion und Gedankenfülle können in der Übersetzung etwas freier wiedergegeben werden, unter Wahrung ihrer ursprünglichen Ideen, aber bei maßvoller Erweiterung des Satzbaues, wo nötig, um so den Inhalt für die Feier und die Erfordernisse von heute "aktueller" zu machen. Auf jeden Fall muss dabei alle Wortfülle und alles Überflüssige vermieden werden.

35. Da bei liturgischen Texten der sprachliche Ausdruck eine besondere Bedeutung besitzt, müssen die Gesetze der jeweils vorliegenden Sprachform beachtet werden, bei schriftlichen Texten ihre literarische Gattung. Das gilt besonders in folgenden Fällen: Bei den verschiedenen Akklamationen ist das Rufen ein wesentliches Element. Daher wäre es ungenügend, nur den begrifflichen Inhalt zu übersetzen, wenn nicht zugleich die sprachliche Form phonetisch und rhythmisch geeignet wäre für die Funktion dieser Texte.

36. Besondere Aufmerksamkeit ist gefordert bei den Texten, die ihrer Natur nach für den Gesang bestimmt sind.

a) Es soll die spezifische Gesangsform bewahrt bleiben (Antiphon, Zwischengesang zwischen den Psalmversen, Responsorium usw.), wie sie für jede liturgische Handlung und ihre Teile vorgesehen ist (vgl. die Instr. "Musicam sacram", 5. März 1967, 6 und 9).

b) Bei den Psalmen kann neben der Einteilung in Verse, wie sie im lateinischen Text geboten ist, eine Einteilung in Strophen angewandt werden, wenn das dem gemeinsamen Gesang oder Sprechen dienlich ist. Das gilt vor allem dann, wenn eine den Gläubigen schon bekannte Textgestalt benutzt wird, vielleicht sogar in einem mit anderen Kirchen gemeinsamen Brauch.

c) Wenn die Texte der Responsorien und Antiphonen für den Gesang gebraucht werden, werden sie Teil der Liturgie und gehen in eine neue literarische Gattung ein, auch wenn sie aus der Hei!!gen Schrift genommen sind. Man wird ihnen daher bei der Übersetzung eine Sprachgestalt geben, die sich für den Gesang eignet, auch um den Preis leichter Änderungen, wie man an zahlreichen Beispielen in den alten Antiphonaren sieht.

d) Wenn der Text einer Antiphon oder eines Psalms besondere Schwierigkeit wegen seines Inhaltes macht, kann die Bischofskonferenz die Wahl eines anderen Textes genehmigen, der den Erfordernissen der liturgischen Feier und dem Sinngehalt einer liturgischen Festzeit oder eines bestimmten Festes entspricht.

e) Wenn die gleichen Texte auch für einen Vortrag ohne Gesang vorgesehen sind, muss die Übersetzung auch das berücksichtigen.

37. Wenn liturgische Hymnen mit poetischer Form nicht in wirklich poetischer Art übersetzt werden, die für Volksgesang geeignet ist, verlieren sie ihre eigentliche Funktion. Meistens steht diese Forderung der Sangbarkeit einer wörtlichen Übersetzung entgegen. Daher müssen die Hymnen fast immer neu geschaffen werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen, die im jeweiligen Sprachgebiet für Musik und Gesang der Volkspoesie gelten.

ÜBERSETZER-KOMMISSIONEN

38. Zur Herstellung der liturgischen Übersetzungen werden Arbeitsgruppen gebildet, deren Mitglieder aus allen Disziplinen (Fachbereichen) genommen werden, die für die Übersetzungsarbeit zuständig sind, Fachleute für Bibelfragen, für Theologie, Pastoral und besonders für Sprach- und Literaturwissenschaft - dies sowohl für die Sprache, in die übersetzt werden soll, wie auch für jene, aus der man übersetzen will -, schließlich gegebenenfalls auch Fachleute für Musik.

Wenn mehrere Gruppen über verschiedene Teile der Liturgie arbeiten, müssen sie ihre Tätigkeit koordinieren.

39. Ehe die Übersetzungen veröffentlicht werden, sollten sie in wohlausgewählten verschiedenartigen Gemeinschaften oder in verschiedenen Gebieten erprobt werden. Die vorläufige Übersetzung muss in entsprechender Weise von der liturgischen Kommission der Bischofskonferenz genehmigt sein.

40. Zwischen den beauftragten Kommissionen und der Autorität, welche die Übersetzungen genehmigen muss, soll eine echte Zusammenarbeit obwalten, so dass 1. die gleichen Fachleute vom Anfang bis zum Ende der Arbeit für die Übersetzung verantwortlich sind und 2. die Verbesserungen, die von der Bischofskonferenz gewünscht werden, von denselben Fachleuten gemacht werden; doch kann auch eine neue Kommission beauftragt werden, die besser geeignet und wissenschaftlich nicht weniger zuständig ist.

41. Wenn in einer gemischten Kommission eine Übersetzung für mehrere Länder desselben Sprachgebietes hergestellt werden soll, so muss der Text gleichzeitig den Erfordernissen und der Mentalität eines jeden von ihnen gerecht werden (Schreiben von Kardinal Lercaro vom 16. Oktober 1964). Die Schaffung eines gemeinsamen Textes durch eine gemischte Kommission hat ihre Vorteile: Man vermag durch sie die Mitarbeit der besten Fachleute zu gewinnen. Sie schafft ein hervorragendes Kommunikationsmittel zwischen den Völkern derselben Sprache. Sie erleichtert die Teilnahme der Gläubigen an den liturgischen Feiern in ihrer Sprache.

Man unterscheidet mit Recht zwischen Texten, die von einem einzelnen, und Texten, die von allen gesprochen oder gesungen werden. Dabei ist es klar, dass die Gleichheit des Wortlautes bei den Gemeinschaftstexten noch notwendiger ist als bei den andern.

42. Bei der Vorbereitung eines gemeinsamen Textes für mehrere Länder ist folgendes zu beachten:

1. Jede Bischofskonferenz dieses gemeinsamen Sprachgebietes muss die Möglichkeit haben, zur rechten Zeit den Übersetzungsentwurf oder den ersten vorläufigen Text zu überprüfen.

2. Unterdessen soll das Koordinierungssekretariat der gemischten Kommission zu Nutzen von Priester und Gläubigen, einen provisorischen Text vorbereiten; dieser soll, mit Zustimmung der Autorität (vgl. Nr. 39), ad interim in jeder Nation veröffentlicht und für die Praxis genehmigt werden. Es ist gut, dass auch dieser provisorische Text in jeglicher Hinsicht überall der gleiche ist. So kann er einen echten Beitrag aufgrund der Erfahrung erbringen für die Redaktion des endgültigen Textes.

3. Alle interessierten Länder erhalten den definitiven Text zur gleichen Zeit. Wenn eine Bischofskonferenz Änderungen oder Ergänzungen anbringen will, um so besser den sprachlichen Bedürfnissen des betreffenden Landes zu entsprechen, soll sie diese Änderungen der gemischten Kommission mitteilen. Diese muss zuerst ihre Zustimmung geben. Nur so kann die offizielle Übersetzung wesentlich eine und die gleiche bleiben, unter der Verantwortung der gemischten Kommission.

4. Jedes Land kann die Texte, die provisorischen wie auch die amtlichen und vom Heiligen Stuhl approbierten, für sich veröffentlichen; doch muss ein jedes entsprechend zur Edition beitragen: zur Begleichung der Kosten und zu den Honoraren für die Fachleute und Bischöfe der gemischten Kommission.

5. In jeder Edition muss auf der ersten Seite die Eigenart des Textes entsprechend angegeben sein: "Vorläufiger Text, verfasst von der gemischten Kommission", oder: "Text, approbiert von der gemischten Kommission ... und bestätigt vom Rat zur Ausführung der Konstitution über die heilige Liturgie."

Wenn zum Text der gemischten Kommission ein Zusatz genehmigt wird (entsprechend Absatz 3), ist hinzuzufügen: "... mit Zusätzen, genehmigt von der Bischofskonferenz von ... und der gemischten Kommission."

43. Man kann sich für die Feier einer von Grund auf erneuerten Liturgie nicht mit Übersetzungen begnügen; Neuschöpfungen sind erforderlich. Es bleibt aber dabei, dass die Übersetzung von Texten aus der Überlieferung der Kirche eine ausgezeichnete Schulung für die Abfassung neuer Texte ist, so dass "die neuen Formen aus den schon bestehenden durch organische Entwicklung erwachsen" (Konstitution "Sacrosanctum Concilium", Art. 23).