Christi ecclesia a Deo (Wortlaut)

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Erklärung
Christi ecclesia a Deo

Kongregation für die Glaubenslehre
im Pontifikat von Papst
Paul VI.
über einige Hauptpunkte der theologischen Lehre von Prof. Hans Küng
15. Dezember 1979

(Offizieller lateinischer Text: AAS 72 [1980], S. 90-92)

(Quelle: Die deutsche Fassung auf der Vatikanseite: L’Osservatore Romano, Wochenausgabe in deutscher Sprache, Nr. 1, 4. Januar 1980, Seite 4)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Die Kirche Christi hat von Gott den Auftrag erhalten, das Glaubensgut zu bewahren und zu schützen, damit die Gesamtheit der Gläubigen unter Leitung des Lehramtes, durch das die Person Christi selbst als Lehrer in der Kirche wirkt, den einmal den Gläubigen übergebenen Glauben unverlierbar festhält, in ihn mit rechtem Urteil immer tiefer eindringt und ihn im Leben immer voller anwendet.<ref> Vgl. I. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Dei filius, Kap. IV; De fide et ratione: DS 3018; II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, Nr. 12.</ref>

Das Lehramt der Kirche aber nimmt in der Ausübung dieses ihm allein anvertrauten schweren Amtes<ref> Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Dei verbum, Nr. 10.</ref> die Tätigkeit der Theologen in Anspruch, vor allem derer, die in der Kirche amtlich die Lehrbefugnis erhalten haben und so auch ihrerseits in gewisser Weise Lehrer der Wahrheit geworden sind. Die Theologen, ebenso wie andere Wissenschaftler, haben in ihrer Forschung eine berechtigte wissenschaftliche Freiheit, aber innerhalb der Grenzen der theologischen Methode, wobei sie sich bemühen, auf ihre eigene Weise dasselbe Ziel zu erreichen, das auch das des Lehramtes ist, „nämlich das Gut der Offenbarung zu bewahren, noch tiefer von innen her zu verstehen, auszulegen, zu lehren und zu verteidigen, d.h. das Leben der Kirche und der ganzen Menschheit mit dem Licht der göttlichen Wahrheit zu erleuchten“.<ref>Vgl. Paul VI., Ansprache vom 1. Oktober 1966 an den Internationalen Kongreß über die Theologie des II. Vatikanischen Konzils: AAS 58, 1966, S. 891.</ref>

So ist es notwendig, dass bei der Erforschung und in der Unterrichtung der katholischen Glaubenslehre die Treue zum Lehramt der Kirche immer deutlich sichtbar wird, da es niemand erlaubt ist, Theologie zu betreiben, ohne enge Verbindung mit dem Sendungsauftrag die Wahrheit zu lehren, für den das kirchliche Lehramt selbst verantwortlich ist.<ref>Vgl. Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Sapientia christiana, Nr. 70; Enzyklika Redemptor hominis, Nr. 19: AAS 71 [1979] S. 493, 308.</ref> Wenn es an dieser Treue mangelt, wird auch allen Gläubigen Schaden zugefügt, die in ihrer Pflicht, den von Gott durch die Kirche erhaltenen Glauben zu bekennen, das heilige Recht haben, das unverfälschte Wort Gottes zu empfangen und deshalb erwarten dürfen, dass ihnen drohende Irrtümer wachsam abgewehrt werden.<ref>Vgl. Paul VI., Adhort. Apost. Quinque iam anni, AAS 63, S. 99 f.; II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, Nr. 25.</ref> Wenn es nun vorkommt, dass ein Lehrer der theologischen Disziplinen sein eigenes Urteil und nicht den Glaubenssinn der Kirche als Norm der Wahrheit voranstellt, verbreitet und in diesem seinem Vorhaben beharrt trotz aller seinetwegen in Sorge unternommenen Schritte, erfordert es die Ehrlichkeit und Redlichkeit seitens der Kirche, solche Verhaltensweise sichtbar zu machen und zur Entscheidung zu kommen, dass er künftig nicht mehr kraft des von ihr empfangenen Auftrages lehren kann.<ref>Vgl. Sapientia christiana, Teil 1, Kap. III, Art. 27: AAS 71, 1979, S. 483.</ref> Diese Missio canonica ist nämlich ein Zeugnis gegenseitigen Vertrauens: des Vertrauens der zuständigen kirchlichen Autorität gegenüber dem Theologen, der in seiner Forschungs- und Lehrtätigkeit sich als katholischer Theologe verhält; es ist aber auch das Zeugnis des Vertrauens des Theologen gegenüber der Kirche und ihrer unversehrten Lehre, denn im Auftrag der Kirche übt er ja sein Amt aus.

Da einige der in vielen Ländern verbreiteten Schriften des Priesters und Professors Hans Küng sowie seine Lehre bei den Gläubigen Verwirrung verursachen, haben die Deutsche Bischofskonferenz und die Kongregation für die Glaubenslehre des öfteren ihm Ratschläge und Mahnungen zukommen lassen mit dem gemeinsamen Ziel, ihn zu bewegen, seine Tätigkeit als Theologe in voller Einheit mit dem authentischen Lehramt der Kirche auszuüben.

Von dieser Grundhaltung bestimmt, hat die Kongregation für die Glaubenslehre in Erfüllung ihrer Aufgabe, die Glaubens- und Sittenlehre in der Gesamtkirche zu fördern und zu schützen,<ref>Vgl. Apostolisches Schreiben Integrae servandae, Nr. 1, 3 und 4: AAS 57, 1965, S. 954.</ref> am 15. Februar 1975 in einem öffentlichen Dokument erklärt, dass einige Lehrmeinungen des Professors Hans Küng in verschiedenem Grade zur Lehre der Kirche, wie sie für alle Gläubigen verbindlich ist, im Gegensatz stehen. Dabei hat die Kongregation besonders jene Lehrmeinungen betont, die von besonderer Bedeutung sind: das Dogma von der Unfehlbarkeit in der Kirche sowie die Aufgabe, das eine, heilige, nur dem lebendigen kirchlichen Lehramt anvertraute Glaubensgut des Wortes Gottes authentisch auszulegen und – schließlich – jene Auffassungen, die sich auf den gültigen Vollzug der Eucharistie beziehen.

Die Kongregation hat Professor Küng zugleich ermahnt, solche Auffassungen nicht weiter zu lehren, wobei sie erwarte, dass er seine eigenen Lehrmeinungen zur Übereinstimmung mit der authentischen kirchenamtlichen Lehre<ref>Vgl. AAS 67, 1975, S. 303-304.</ref> bringen werde.

In Wirklichkeit jedoch hat Professor Küng seine oben erwähnten Lehrmeinungen bis heute in keiner Weise geändert. Das steht vor allem fest bezüglich seiner Meinung, die das Dogma der Unfehlbarkeit in der Kirche zumindest in Zweifel zieht oder aber auf eine bloß grundsätzliche Beständigkeit in der Wahrheit einschränkt, so dass das kirchliche Lehramt auch dort irren kann, wo es eine Lehre als definitiv verpflichtend erklärt. In dieser Sache hat sich Hans Küng der kirchlichen Lehre in keiner Weise genähert. Vielmehr hat er seine Auffassung neuerdings noch ausdrücklicher vorgelegt (insbesondere in seinen Schriften „Kirche – gehalten in der Wahrheit?“, Benziger-Verlag 1979, sowie „Zum Geleit“ in dem Buch von A.B. Hasler, „Wie der Papst unfehlbar wurde“, Piper-Verlag 1979), obgleich die Kongregation damals erklärt hatte, dass diese Meinung der vom I. Vatikanischen Konzil definierten und vom II. Vatikanischen Konzil bestätigten Lehre widerspricht.

Die Folgerungen, die sich aus einer derartigen Auffassung ergeben, vor allem die Verachtung des kirchlichen Lehramtes finden sich auch in anderen von ihm veröffentlichten Werken, sehr zum Schaden mancher Hauptstücke des katholischen Glaubens (z.B. was die Wesensgleichheit Christi mit dem Vater oder was die Jungfrau Maria betrifft). Diesen Glaubenssätzen wird nämlich ein anderer Sinn unterlegt, als ihn die Kirche verstanden hat und versteht.

Die Kongregation hat 1975 in dem genannten Dokument für damals von einem weiteren Vorgehen gegen die oben angeführten Lehrmeinungen Professor Küngs abgesehen, und zwar unter der Voraussetzung, dass Professor Küng von jenen Thesen Abstand nehmen wird. Da diese Voraussetzung nicht mehr gegeben ist, sieht sich die Kongregation entsprechend ihrer Aufgabe verpflichtet, nunmehr folgendes zu erklären: Professor Hans Küng weicht in seinen Schriften von der vollständigen Wahrheit des katholischen Glaubens ab. Darum kann er weder als katholischer Theologe gelten noch als solcher lehren.

Diese Erklärung, die in der ordentlichen Sitzung der Kongregation beschlossen worden ist, hat Papst Johannes Paul II. am 15. Dezember 1979 in einer Audienz, die er dem unten genannten Präfekten der Kongregation gewährte, approbiert und ihre Veröffentlichung angeordnet.

Gegeben zu Rom, Kongregation für die Glaubenslehre, 15. Dezember 1979.

FRANJO Kardinal ŠEPER

Präfekt

JÉRÔME HAMER, OP.

Titularerzbischof

Sekretär

Anmerkungen

<references />

Weblinks