Arcanum divinae sapientiae (Wortlaut)

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Enzyklika
Arcanum divinae sapientiae

von Papst
Leo XIII.
an die Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe
der katholischen Welt, welche in Frieden und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhle stehen
über die unauflösliche Ehe; ein Segen für die staatliche Gemeinschaft
10. Februar 1880

(Offizieller lateinischer Text: ASS XII [1879] 385-402)

(Quelle: Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung, Hsgr. Arthur Fridolin Utz+ Birgitta Gräfin von Galen, VII 1-28, Scientia humana Institut Aachen 1976, Imprimatur Friburgi Helv., die 2. decembris 1975 Th. Perroud, V.G. Verbessert durch : „Leo XIII. der Lehrer der Welt". Seine wichtigsten Rundschreiben in deutscher Sprache mit Übersicht und Sachregister. Herausgegeben von Carl Ulitzka, Selbstverlag 1903, S. 120-138. Die Nummerierung folgt der englischen Fassung; in deutscher Sprache auch in: Leo XIII., Lumen de coelo I, - Bezeugt in seinen Allocutionen, Rundschreiben, Constitutionen, öffentlichen Briefen und Akten, Buch und Verlag Rudolf Brzezowsky & Söhne Wien 1889, S. 163-186, ; oder in: Sämtliche Rundschreiben Leo XIII., Lateinischer und deutscher [Fraktur] Text, Herder´sche Verlagsbuchhandlung Freiburg im Breisgau 1904, Erste Sammlung, S. 105-155; beide in Fraktur abgedruckt)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Ehrwürdige Brüder !
Gruß und apostolischen Segen

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Die Kirche ist die Stellvertreterin Christi auf Erden

1 Das Geheimnis der göttlichen Weisheit, den der Erlöser der Menschen Jesus Christus auf Erden ausführen sollte, war darauf gerichtet, dass Christus die gewissermaßen altersschwache Welt durch sich und in sich in göttlicher Weise wiederherstelle. Dies hat in einem herrlichen und erhabenen Worte der Apostel Paulus zusammengefasst, indem er an die Epheser schrieb: „Das Geheimnis seines Ratschlusses..., alles, was im Himmel und auf Erden ist, in Christus wiederherzustellen".(1) <ref> {{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Arcanum divinae sapientiae (Wortlaut) |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 1{{#if:9-10|,9-10}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref>

2 Als Christus den Auftrag, den der Vater ihm gegeben, zu erfüllen begann, hat er alsbald allen Dingen eine neue Form und Gestalt verliehen. Die Wunden, die aus der Sünde des Vaters des Menschengeschlechts entstanden sind, hat er geheilt; alle Menschen, von Natur Kinder des Zornes, hat er in Gnade mit Gott versöhnt; die durch dauerndes Herumirren Ermüdeten hat er zum Licht der Wahrheit geleitet; die befleckt waren durch die Sünde, hat er zu tugendhaftem Leben erneuert; und denen, welche das Erbe der ewigen Seligkeit wieder erlangt haben, hat er die sichere Hoffnung gegeben, dass auch ihr Leib, sterblich und hinfällig, dereinst unsterblicher himmlischer Herrlichkeit teilhaftig sein werde. Um aber solche besondere Wohltaten so lange auf Erden zu erhalten, als Menschen darauf leben, hat er die Kirche als Stellvertreterin seines Amtes eingesetzt und hat ihr in Sorge für die Zukunft befohlen, zu ordnen, was in der menschlichen Gesellschaft störend wirkt, und zu erneuern, was in Verfall geraten ist.

Die christliche Religion gereicht der Menschheit zum Segen

3 Wenngleich sich nun diese göttliche Erneuerung, von der Wir sprachen,<ref>{{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Arcanum divinae sapientiae (Wortlaut) |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 19{{#if:5-6|,5-6}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> vorzugsweise und zunächst auf die Menschen bezog, die in der übernatürlichen Gnadenordnung stehen, so hat sie doch auch für die natürliche Ordnung in reichlichem Maße kostbare und heilsame Früchte getragen; dadurch haben sowohl die einzelnen Menschen als auch die gesamte Gesellschaft des menschlichen Geschlechts eine in jeder Hinsicht beachtenswerte Vervollkommnung erreicht. Denn nachdem einmal die christliche Weltordnung begründet war, war den einzelnen Menschen das Glück zuteil, zu lernen und sich zu gewöhnen, im Schutz der göttlichen Vorsehung zu ruhen und die Hoffnung auf die himmlische, nie versagende Hilfe zu nähren; hieraus aber gehen Starkmut, Mäßigung, Standhaftigkeit, ruhige seelische Ausgeglichenheit und andere hervorragende Tugenden und erhabene sittliche Leistungen hervor.

4 Die häusliche und bürgerliche Gesellschaft aber hat in wunderbarer Weise an Würde, Festigkeit und sittlichem Niveau gewonnen. Gerechter ist geworden und unverletzlicher die Autorität der Fürsten, williger und leichter der Gehorsam der Völker, inniger die Gemeinschaft der Bürger, sicherer die Rechte des Besitzes. In allem, was immer in der bürgerlichen Gesellschaft als nützlich erachtet wird, hat die christliche Religion Rat gewusst und Vorsorge getroffen, und das in einem Maße, dass es, wie der heilige Augustinus sich ausdrückte, scheint, sie hätte dem guten und glücklichen Leben nicht besser dienen können, wenn es ihr einziger Zweck gewesen wäre, die Bedürfnisse dieses irdischen Lebens zu befriedigen und sein Gedeihen zu mehren.

Dies wird an einem Punkte, an der Ehe, gezeigt

5 Es ist nun nicht Unsere Absicht, diesen gesamten Komplex von Wahrheiten im einzelnen darzulegen. Wir wollen vielmals über die häusliche Gemeinschaft sprechen, die in der Ehe ihren Ausgangspunkt und ihre Grundlage hat.

Die Geschichte der Ehe

Der wahre Ursprung der Ehe, Ehrwürdige Brüder, ist allgemein bekannt. Wenngleich die Feinde des christlichen Glaubens die ständige Lehre der Kirche über diesen Gegenstand nicht anerkennen wollen und schon seit langem die Überlieferung aller Völker und aller Jahrhunderte zu tilgen wünschen, so konnten sie dennoch nicht die Macht und das Licht der Wahrheit auslöschen oder schwächen.

Die Ehe im Paradiese

Wir erwähnen nur, was allen bekannt und niemandem zweifelhaft ist. Nachdem am sechsten Schöpfungstage Gott den Menschen aus dem Lehm der Erde gebildet und in sein Angesicht den Odem des Lebens gehaucht hatte, wollte er ihm eine Gefährtin zugesellen, die er in wunderbarer Weise der Seite des schlafenden Mannes entnahm. Die erhabene Vorsehung Gottes beabsichtigte hierbei, dass jenes Ehepaar den natürlichen Ursprung aller Menschen bilde, aus dem das Menschengeschlecht hervorgehen und in ununterbrochenen Fortpflanzungen durch alle Zeit erhalten werden sollte. Um in vollem Umfang den weisen Ratschlüssen Gottes zu entsprechen, war diese Verbindung von Mann und Frau schon von jener Zeit an besonders durch zwei vornehme Eigenschaften geprägt, nämlich die Einheit und die immerwährende Dauer. - Dies hat, wie wir aus dem Evangelium ersehen, Jesus Christus mit göttlicher Autorität ausgesprochen und offenkundig bestätigt, indem er vor den Juden und Aposteln bezeugte, dass die Ehe ihrer Einsetzung entsprechend nur zwischen zweien stattfinden solle, dem Mann und der Frau, dass aus zweien gleichsam ein Fleisch würde, und dass das eheliche Band nach Gottes Willen so innig und fest geknüpft sei, dass es von keinem Menschen gelöst oder zerrissen werden könne. „Er (der Mann) wird seiner Frau anhangen, und sie werden zwei sein in einem Fleisch. Darum sind sie nun nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was darum Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen"2.

Die Ehe im Judentum und Heidentum

6 Doch diese Gestalt der Ehe, so ausgezeichnet und erhaben, verfiel allmählich bei den heidnischen Völkern dem Verderben und Untergang; und selbst im Volk der Hebräer erscheint sie gleichsam getrübt und verdunkelt. Denn bei diesen riss die allgemeine Gewohnheit ein, dass es dem Manne erlaubt war, mehr als eine Frau zu haben; als später Moses „wegen ihrer Herzenshärte“<ref>{{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Arcanum divinae sapientiae (Wortlaut) |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 19{{#if:8|,8}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> ihnen nachsichtig die Erlaubnis der Scheidung gegeben hatte, war der Weg zur Trennung gebahnt.

7 Es ist kaum zu fassen, welches Verderben und welch gänzliche Entstellung die Ehe bei der heidnischen Gesellschaft erfuhr; denn hier war sie den Fluten der Irrtümer eines jeden Volkes preisgegeben und ein Spielball schändlicher Lüste geworden. Alle Völker vergaßen mehr oder weniger den wahren Begriff und Ursprung der Ehe; darum wurden an verschiedenen Orten Gesetze über die Ehe erlassen, wie sie das Staatswohl zu erheischen schien, nicht aber, wie sie die Natur verlangte. Feierliche Riten, nach Willkür von den Gesetzgebern bestimmt, hatten die Wirkung, dass eine Frau entweder den ehrbaren Namen einer Ehefrau oder den schmählichen einer Konkubine erhielt; ja so weit war man gekommen, dass die weltliche Obrigkeit gesetzlich festlegte, wer eine Ehe eingehen dürfe und wer nicht, wobei die Gesetzgebung vielfach die Billigkeit verletzte und das Unrecht begünstigte. Außerdem wirkten Vielweiberei, Vielmännerei und Ehescheidung stärkstens auf die Lockerung des ehelichen Bandes. Auch bezüglich der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute herrschte größte Verwirrung, indem der Mann ein Eigentumsrecht über die Frau gewann und sie, häufig ohne gerechten Grund, verstieß, während er, seiner ungebändigten und zügellosen Lust folgend, ungestraft „in den öffentlichen Häusern und bei den Sklavinnen umherlaufen durfte, als ob die Sünde von der sozialen Stellung und nicht vom Willen abhinge".<ref>Hieronymus, Op. I. coL 455.</ref> Während so die Zügellosigkeit des Mannes überhandnahm, gab es nichts Unglücklicheres mehr als die Frau, die in ihrer Erniedrigung fast nur noch als ein Werkzeug betrachtet wurde, bestimmt zur Befriedigung der Lust oder um Nachkommenschaft zu erhalten. Man schämte sich nicht, die Frau zur Ehe zu kaufen und zu verkaufen, als wäre sie eine leblose Sache<ref>Arnobius, Adv. Gent. 4.</ref> , dem Vater und Gatten war zuweilen das Recht gegeben, die Frau mit dem Tod zu bestrafen. Kinder, die aus solchen Ehen entsprossen, mussten notwendig entweder Staatseigentum werden oder der Sklavenherrschaft des Familienvaters verfallen<ref>Dionysius v. Halik. II 26, 27.</ref> . Die Gesetze hatten diesem auch die Befugnis erteilt, die Ehe seiner Kinder nach Belieben zu schließen und zu scheiden, ja sogar selbst das unmenschliche Recht über Leben und Tod an denselben auszuüben.

Die Ehe im Christentum

Die Würde der christlichen Ehe nach der Lehre Christi und der Apostel

8 Doch gegen so viele Laster und so große Schmach, die den Ehebund besudelten, war endlich Hilfe und Heilung von Gott gebracht, indem Jesus Christus, der die Würde der menschlichen Natur erneuert und den mosaischen Gesetzen ihre Vollendung gegeben hat, gerade der Ehe seine Sorge widmete. Er hat die Hochzeit zu Kana in Galiläa durch seine Gegenwart geadelt und sie durch sein erstes Wunder in die Geschichte eingehen lassen<ref> {{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Arcanum divinae sapientiae (Wortlaut) |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 2{{#if:1f|,1f}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref>; bereits jener Tag war der Anfang einer besonderen Heiligung der Ehe. Dann aber führte Christus die Ehe auf ihren ursprünglichen Adel zurück, indem er die Gepflogenheit der Hebräer wegen des Missbrauchs, mehrere Frauen zu nehmen, und wegen der Erlaubnis der Scheidung tadelte, besonders aber indem er verbot, das zu trennen, was Gott selbst durch das Band einer immerwährenden Gemeinschaft verknüpft hatte. Darum setzte er nach Widerlegung der Einwände, die aus dem mosaischen Gesetz vorgebracht wurden, in seiner Eigenschaft als oberster Gesetzgeber folgendes bezüglich der Eheleute fest: „Ich aber sage euch, wer immer seine Frau entlässt, ausgenommen wegen Ehebruchs, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe; und wer die Entlassene heiratet, der bricht die Ehe"<ref>{{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Arcanum divinae sapientiae (Wortlaut) |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 19{{#if:9|,9}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref>

9 Was kraft göttlicher Autorität bezüglich des ehelichen Bundes verordnet und festgesetzt worden ist, haben uns die Apostel als Verkünder der göttlichen Gesetze vollständiger und ausführlicher überliefert und in ihren Schriften aufgezeichnet. Denn was immer „unsere heiligen Väter, die Konzilien und die Überlieferung der Gesamtkirche gelehrt haben“<ref>Trid. sess. XXIV in pr.</ref> geht auf die Lehre des Apostel zurück; dazu gehört auch die Lehre, dass Christus der Herr die Ehe zur Würde eines Sakramentes erhoben und zugleich bewirkt hat, dass die Eheleute um der Verdienste Christi willen durch die himmlische Gnade behütet und gestärkt werden und in diesem ihrem Ehebund zur Heiligkeit gelangen; und dass Christus im Ehebund, den er in wunderbarer Weise nach dem Vorbild der mystischen Ehe seiner selbst mit der Kirche gestaltet hat, die natürlich legitime Liebe vervollkommnete<ref>Trid., sess. XXIV c. I de reform. matr.</ref> und die ihrem Wesen nach unteilbare Gemeinschaft von Mann und Frau durch das Band der göttlichen Liebe noch zusätzlich stärkte. „Ihr Männer", sagte Paulus zu den Ephesern, „liebet eure Frauen, wie auch Christus die Kirche geliebt und sich selbst für sie hingegeben hat, um sie zu heiligen. ... Die Männer sollen ihre Frauen lieben wie den eigenen Leib. .., denn niemand hat jemals sein eigenes Fleisch gehasst, sondern er hegt und pflegt es wie auch Christus seine Kirche; denn wir sind Glieder seines Leibes, von seinem Fleisch und seinem Gebein; darum wird der Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen und seiner Frau anhängen, und es werden zwei sein in einem Fleisch. Es ist dies ein großes Geheimnis, ich sage aber in Christus und in der Kirche"<ref> {{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Arcanum divinae sapientiae (Wortlaut) |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 5{{#if:25ff|,25ff}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref>. In ähnlicher Weise haben wir durch die Apostel die Lehre und das Gebot Christi empfangen, dass die schon von Anfang an bestehende Einheit und unabänderliche Festigkeit der Ehe heilig und für alle Zeit unverletzlich sei. „Denen, welche durch die Ehe verbunden sind", sagt derselbe Paulus, „gebiete nicht ich, sondern der Herr, dass die Frau sich nicht vom Manne scheide; wenn sie aber geschieden ist, so bleibe sie ehelos oder versöhne sich mit ihrem Mann"<ref>{{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Arcanum divinae sapientiae (Wortlaut) |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 7{{#if:10-11|,10-11}} Kor%207{{#if:10-11|,10-11}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%207{{#if:10-11|,10-11}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref>. Und wieder: „Die Frau ist an das Gesetz gebunden, solange ihr Mann lebt; ist aber ihr Mann entschlafen, dann ist sie frei"<ref>{{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Arcanum divinae sapientiae (Wortlaut) |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 7{{#if:39|,39}} Kor%207{{#if:39|,39}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%207{{#if:39|,39}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref>. - Aus diesen Gründen ist die Ehe „ein großes Geheimnis“<ref> {{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Arcanum divinae sapientiae (Wortlaut) |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 5{{#if:32|,32}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref>, „ehrbar in allem“<ref>{{#ifeq: Brief an die Hebräer | Arcanum divinae sapientiae (Wortlaut) |{{#if: Hebr|Hebr|Brief an die Hebräer}}|{{#if: Hebr |Hebr|Brief an die Hebräer}}}} 13{{#if:4|,4}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref>, Gott wohlgefällig, keusch, ehrfurchtsgebietend als Bild und Darstellung erhabenster Wirklichkeiten.

Die weitere Bedeutung der christlichen Ehe

Der Kirche eine Nachkommenschaft zu schenken

10 Doch mit dem Gesagten ist die christliche Vollkommenheit und Fülle der Ehe noch nicht ausreichend zum Ausdruck gebracht. Denn der ehelichen Gemeinschaft ist erstens eine viel höhere und edlere Aufgabe gestellt, als dies früher der Fall war; hat sie doch nach Gottes Gebot nicht bloß den Zweck der Fortpflanzung des Menschengeschlechts, sondern auch den, der Kirche Nachkommenschaft zu zeugen, „Mitbürger der Heiligen und Hausgenossen Gottes“<ref> {{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Arcanum divinae sapientiae (Wortlaut) |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 2{{#if:19|,19}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref>, damit nämlich „ein Volk für die Religion und zur Verehrung des wahren Gottes und unseres Heilandes Christi geboren und erzogen werde“<ref>Röm. Katechism. 8. Kap.</ref>.

Mann und Frau zu heiligen

11 Zweitens sind jedem der Eheleute die Pflichten bestimmt, alle seine Rechte umschrieben. Die Gesinnung muss zutiefst von dem Bewusstsein beherrscht sein, dass einer dem andern größte Liebe, standhafte Treue, hingebenden und unermüdlichen Beistand schuldet. – Der Mann ist Vorgesetzter der Familie und das Haupt der Frau, die jedoch, da sie Fleisch von seinem Fleische und Bein von seinem Bein ist, ihm nicht wie eine Sklavin, sondern als Gefährtin unterwürfig und gehorsam sein soll, so dass der Gehorsam, den sie leistet, ehrbar und würdig sei. Da aber beide, sowohl jener, der gebietet, wie diese, die gehorcht, ein Abbild sind, der eine Christi, die andere der Kirche, muss die göttliche Liebe beide beständig in ihrer Pflichterfüllung leiten. Denn „der Mann ist das Haupt der Frau, wie Christus das Haupt der Kirche ist Wie aber die Kirche Christus unterworfen ist, so auch die Frauen ihren Männern in allem"<ref> {{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Arcanum divinae sapientiae (Wortlaut) |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 5{{#if:23-24|,23-24}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref>.

Die Kinder zu erziehen

12 Die Kinder müssen den Eltern gehorchend untertan sein und ihnen aus Gewissenspflicht Ehrerbietung erzeigen; andererseits müssen Sorgen und Gedanken der Eltern dem Schutz und besonders der sittlichen Erziehung ihrer Kinder gelten. „Ihr Väter ... erziehet sie (die Kinder) in Zucht und Vermahnung des Herrn"<ref> {{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Arcanum divinae sapientiae (Wortlaut) |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 6{{#if:4|,4}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref>. Hieraus erhellt, dass den Eheleuten nicht wenige und nicht geringe Pflichten obliegen; den guten Eheleuten aber werden sie aus der Kraft, die sie im Sakrament empfangen, nicht bloß erträglich, sondern auch angenehm.

Die Ehegesetzgebung ist der Kirche übertragen

Die Kirche hat diese Gewalt stets ausgeübt

13 Nachdem nun Christus die Ehe zu einer so hohen und erhabenen Würde erhoben hatte, hat er die gesamte Ehegesetzgebung der Kirche übertragen und anvertraut. Und diese hat auch ihre Gewalt über die Ehen von Christen immer und überall ausgeübt, in der Überzeugung, dass diese Gewalt ihr wesentlich zukommt, nicht durch Billigung von Menschen erworben, sondern von Gott durch den Willen ihres Stifters überkommen.

Sie hat ein gleiches Eherecht für alle durchgeführt

Welche wachsame Sorge aber die Kirche der Heilighaltung der Ehe angedeihen ließ, damit sie unversehrt bleibe, ist so allbekannt, dass es keines Beweises bedarf. Fürwahr, wir wissen, dass durch die Entscheidung des Konzils zu Jerusalem der ungebundene und freie Geschlechtsverkehr verboten wurde<ref>{{#ifeq: Apostelgeschichte | Arcanum divinae sapientiae (Wortlaut) |{{#if: Apg|Apg|Apostelgeschichte}}|{{#if: Apg |Apg|Apostelgeschichte}}}} 15{{#if:29|,29}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref>, ein gewisser Korinther durch die Autorität des heiligen Paulus wegen Blutschande verurteilt wurde<ref>{{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Arcanum divinae sapientiae (Wortlaut) |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 5{{#if:5|,5}} Kor%205{{#if:5|,5}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%205{{#if:5|,5}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref>, dass mit stets gleichem Starkmut die vielen Angriffe auf die christliche Ehe zurückgewiesen und verworfen wurden, wie vonseiten der Gnostiker, Manichäer, Montanisten schon im Urchristentum, in unsern Tagen der Mormonen, Saint-Simonisten, der Anhänger des Phalanstère und der Kommunisten.

14 In ähnlicher Weise wurde ein unter allen und für alle gleiches Eherecht festgelegt mit Aufhebung des alten Unterschiedes zwischen Sklaven und Freien<ref>Cap. 1 de coniug. Serv.</ref>; Mann und Frau empfingen dieselben Rechte; denn, wie Hieronymus sagte, „was den Frauen nicht gestattet ist, ist bei uns auch den Männern nicht erlaubt, dieselbe Verbindlichkeit ist ihnen in gleicher Weise auferlegt“<ref>Oper. I col 455.</ref>; diese Gleichheit der Rechte wurde im Hinblick auf die gegenseitige Liebe und die gegenseitigen Pflichten noch unterstrichen; man sprach sich für die Würde der Frauen aus und schützte sie; dem Mann wurde verboten, die Ehebrecherin mit dem Tod zu bestrafen<ref>Can. Interfectores, et Can. Admonere, quaest. 2.</ref>, wie auch die beschworene Treue durch Unzucht und Schamlosigkeit zu verletzen.

15 Auch ist beachtenswert, dass die Kirche, wo nötig, die Gewalt der Familienväter beschränkte, damit die Söhne und Töchter, die in den Ehestand treten wollten, in der ihnen zustehenden Freiheit nicht geschmälert würden<ref>Cap 30, quaest. 3, cap. 3 de cognat. spirit.</ref>; dass sie die Ehen zwischen Blutsverwandten und Verschwägerten in gewissen Graden für nichtig erklärte<ref>Cap. 8 de consang. et affin.; cap. 1 de cognat.legali.</ref>, in der Absicht, die übernatürliche eheliche Liebe auf möglichst weite Kreise auszudehnen; dass sie, soviel sie vermochte, Irrtum, Gewalt und Betrug beider Eheschließung fern zuhalten suchte<ref> Cap 26 de sponsal.; cap. 13, 15, 29 de sponsal. et matrim., et passim.</ref>; dass sie die heilige Schamhaftigkeit im ehelichen Verkehr, die Sicherheit der Personen<ref>Cap. 1 de convers. infid; cap. 5 et 6 de eo qui duxit in matr.</ref>, die Ehrbarkeit der ehelichen Verbindungen<ref>Cap. 3, 5 et 8 de sponsal. et matr. - Trid. sess. XXIV cap. 3, de reform. matr.</ref>, die Unverletzlichkeit der Religion<ref>Cap. 7 de divort.</ref> gewahrt wissen wollte. Die kirchliche Gesetzgebung hat in weiser und wirksamer Fürsorge die göttliche Institution der Ehe derart geschützt, dass jeder gerechte Beurteiler einsehen muss, dass auch in Beziehung auf die Ehe der beste Schutz und Hort des Menschengeschlechts die Kirche ist, deren Weisheit die Vergänglichkeit der Zeiten, die Ungeschicklichkeiten der Menschen wie auch die zahllosen Wandlungen der Staaten siegreich überdauert hat.

Der Kampf um die Ehegesetzgebung

Der Feind

16 Doch sind unter den Feinden des Menschengeschlechts nicht wenige, die in ihrer undankbaren Ablehnung der Wohltaten der Erlösung auch die Wiederherstellung und Vervollkommnung der Ehe verachten beziehungsweise völlig misskennen. Gewiss haben manche in alter Zeit in schimpflicher Weise gefehlt, da sie die Ehe in dem einen oder andern Punkt anfeindeten, aber viel verderblicher ist das frevelhafte Beginnen jener, die in unsern Tagen das Wesen der Ehe, das in jeder Hinsicht vollkommen und abgerundet ist, lieber von Grund aus zerstören möchten.

Der Hochmut will sich der Anordnung Christi nicht unterwerfen

Die Ursache dieser Erscheinung liegt vorzugsweise darin, dass so viele Geister, befangen von den Vorurteilen einer falschen Philosophie und verderbter Gewohnheit, nichts lästiger finden, als untergeordnet zu sein und zu gehorchen, und daher mit allen Kräften darauf hinarbeiten, dass nicht bloß die einzelnen, sondern auch die Familien und die gesamte menschliche Gesellschaft Gottes Oberherrschaft hochmütig verachten.

17 Da sowohl die Familie wie die gesamte menschliche Gesellschaft ihre Quelle und ihren Ursprung in der Ehe hat, ertragen sie es nicht, dass diese der Gerichtsbarkeit der Kirche unterstehe; vielmehr geht ihr Streben dahin, sie ihres heiligen Charakters gänzlich zu entkleiden und in den niedern Kreis jener Objekte zu bannen, die durch die menschliche Autorität geordnet und nach dem bürgerlichen Recht der Völker verwaltet und gerichtet werden. Als notwendige Folge ergab sich hieraus, dass sie den weltlichen Herrschern alle Gerichtsbarkeit über die Ehe zuteilten und der Kirche vollständig absprachen; wenn diese je auf diesem Gebiet eine Gewalt besessen habe, so sei dies entweder durch Gnade der Fürsten oder zu Unrecht geschehen. Nun aber, sagen sie, sei es Zeit, dass die Lenker der Staaten ihre Rechte mannhaft zurückfordern und daran gehen, das Ehewesen ganz nach ihrem Gutdünken zu ordnen.

Die Frucht dieser Auflehnung ist die Zivilehe

18 Hieraus entstand die sogenannte „Zivilehe"; hieraus die Gesetze über die Ehehindernisse; hieraus die richterlichen Entscheidungen über die Gültigkeit oder Nichtigkeit von Eheverträgen. So erlebten wir es schließlich, dass man mit solchem Eifer daran ging, der Katholischen Kirche in dieser Rechtssphäre jede Befugnis, gesetzlich und gerichtlich tätig zu werden, zu entziehen, dass man rücksichtslos nicht nur ihre göttliche Vollmacht, sondern auch die weisen Gesetze beiseite schob, unter denen jene Völker so lange gelebt haben, die mit der christlichen Weisheit zugleich ihre hell leuchtende Kultur empfangen hatten.

Das Recht der Kirche

19 Aber dennoch können die Anhänger des Naturalismus und all jene, die unter dem Vorwand, die Oberhoheit des Staates in Ehren zu halten, durch ihre verderblichen Lehren das gesamte Staatswesen zu zerrütten trachten, dem Vorwurf zu irren nicht entgehen. Denn da die Ehe Gott zum Urheber hat und schon von Anbeginn in gewissem Sinne ein Vorbild der Menschwerdung Jesu Christi war, kommt ihr ein heiliger und religiöser Charakter zu, nicht von außen her, sondern ihrem Ursprung nach, nicht von Menschen empfangen, sondern von Natur gegeben. Darum konnten Unsere Vorgänger Innozenz III.<ref>Cap. 8 de divort.</ref> und Honorius III.<ref>Cap. 11 de transact.</ref> nicht mit Unrecht und nicht ohne Grund behaupten, bei Gläubigen und Ungläubigen bestehe das Sakrament der Ehe.

Die Ehe galt bei allen Völkern als etwas Religiöses

Wir berufen Uns auf die Zeugnisse der Vorzeit, die Sitten und Institutionen der Völker, die eine höhere Kulturstufe erlangt haben und durch eine tiefere Erkenntnis von Recht und Billigkeit hervorragten; mit ihrer Grundanschauung war es, wie bekannt, von vornherein gegeben, dass, wenn sie von Ehe sprachen, sie diese unmittelbar mit Religion und Heiligkeit zusammensahen. Deswegen pflegten bei ihnen die Ehebündnisse mit religiösen Gebräuchen, im Namen der Pontifices und unter Mitwirkung von Priestern gefeiert zu werden. - Solche Macht übten auf den Geist jener, die die göttliche Lehre nicht kannten, die Natur der Sache, die Erinnerung an ihren Ursprung und das Bewusstsein des Menschengeschlechts aus! - Da nun die Ehe ihrer Natur, ihrem Wesen nach, das heißt aus sich selbst, etwas Heiliges ist, entspricht ihr nicht eine Regelung vonseiten der Fürsten, sondern nur vonseiten der göttlichen Autorität der Kirche, der allein die Lehrgewalt über das, was heilig ist, zusteht.

Als Sakrament kann die Ehe nicht dem Staate unterstehen

20 Sodann ist die Würde des Sakramentes ins Auge zu fassen, durch die die Ehen von Christen einen zusätzlichen, überragenden Adel empfingen. Bezüglich der Sakramente aber Bestimmungen treffen und Gebote erlassen, ist nach Christi Willen das Recht und die Aufgabe einzig der Kirche, so dass die Annahme widersinnig wäre, auch nur ein geringer Teil ihrer Gewalt sei den weltlichen Regenten übertragen worden.

21 Einen besonders gewichtigen und starken Beweis hierfür bietet endlich die Geschichte, die uns eindeutig darüber belehrt, dass die Kirche die erwähnte gesetzgebende und richterliche Gewalt frei und ununterbrochen immer in Anspruch genommen hat, selbst in jenen Zeiten, für die man sich vorstellen könnte, die weltlichen Fürsten hätten nur aus Torheit und Unverstand ihr Einverständnis gegeben oder Nachsicht geübt. Wie unglaublich, wie unsinnig ist doch die Behauptung, Christus der Herr habe die seit lange eingerissene Sitte der Polygamie und Ehescheidung verdammt kraft einer ihm vom römischen Landpfleger oder dem Fürsten der Juden übertragenen Vollmacht; desgleichen, der Apostel Paulus habe die Ehescheidungen und blutschänderischen Ehen verboten auf Grund eines Zugeständnisses oder stillschweigender Ermächtigung vonseiten eines Tiberius, Caligula oder Nero!

Die Kirche hat ihre Gewalt nicht vom Staate

Auch wird man keinen vernünftigen Menschen zur Annahme bereden können, die vielen kirchlichen Gesetze wie die Gesetze über die Heiligkeit und Unantastbarkeit der Ehe<ref>Can. Apost. 16, 17, 18.</ref> und über die Ehen zwischen Sklaven und Freien<ref>Philosoph. Oxon. 1851.</ref>, habe die Kirche erst dann erlassen, nachdem sie die Erlaubnis dazu von den römischen Kaisern eingeholt habe, diesen Todfeinden des christlichen Namens, die keinen andern Plan hatten, als durch Gewalt und Blut die heranwachsende Religion Christi auszurotten, zumal das Recht, wie es von der Kirche ausging, zuweilen von dem bürgerlichen Recht so sehr verschieden war, dass Ignatius der Märtyrer<ref>Epist. ad Polycarp. cap. 5.</ref>, Justinus<ref>Apolog. mai. n. 15.</ref>, Athenagoras<ref>Legat. pro Christian., nn. 32, 33.</ref> und Tertullian<ref>De coron. milit. cap. 13.</ref> manche bestehenden, dem kaiserlichen Gesetz durchaus entsprechenden Ehen öffentlich als ungerecht und ehebrecherisch brandmarkten.

22 Nachdem alle Gewalt auf die christlichen Kaiser übergegangen war, fuhren die Päpste und die Bischöfe, auf Konzilien versammelt, mit derselben Freiheit und demselben Bewusstsein ihres Rechtes fort, auch bei Nichtübereinstimmung mit den bürgerlichen Gesetzen, Anordnungen und Verbote bezüglich der Ehe zu erlassen, wie sie es nach Maßgabe der Zeitverhältnisse für nützlich und ersprießlich erachteten. Jedermann weiß, wie vieles über die Ehehindernisse aufgrund des Ehebandes, des Gelübdes, der Religionsverschiedenheit, der Blutsverwandtschaft, des Verbrechens, der öffentlichen Ehrbarkeit auf den Konzilien zu Elvira<ref>De Aguirre, Conc.lüspan. tom. I, can. 13, 15, 16, 17.</ref>, Arles<ref>Hardouin, Act. Concil. tom. I, can. 11.</ref>, Chalcedon<ref>Ibid. can. 16.</ref>, auf dem zweiten Konzil von Mileve<ref>Ibid. can. 17.</ref> und anderen von den kirchlichen Oberhirten festgesetzt wurde, was von den durch kaiserliches Recht erlassenen Entscheidungen oft weit abwich.

Die christlichen Herrscher haben dies anerkannt

Außerdem waren die Fürsten weit davon entfernt, sich ein Recht über die christlichen Ehen anzumaßen, sie anerkannten vielmehr die vollgültige Zuständigkeit der Kirche und erklärten sich auch in diesem Sinne. In der Tat trugen Honorius, Theodosius der Jüngere und Justinianus<ref>Novel.137.</ref> kein Bedenken, zu bekennen, dass ihnen in Ehesachen nur der Schutz und die Verteidigung der heiligen Canones zukomme. Und wenn sie bezüglich der Ehehindernisse gesetzliche Bestimmungen erließen, begründeten sie freimütig ihr Vorgehen mit dem Hinweis, dass sie mit Erlaubnis und im Namen der Kirche handelten<ref>Fejer, Matrim. ex instit. Christ. Pest. 1835.</ref>; für gewöhnlich erbaten sie das Urteil der Kirche und nahmen es auch ehrfurchtsvoll an, wenn es sich um Fragen der Ehrbarkeit der Geburt<ref>Cap. 3 de ordin cognit.</ref> und der Ehescheidung handelte<ref>Cap. 3 de divort.</ref>, überhaupt um Fragen, die irgendwie mit dem Eheband zusammenhingen<ref>Cap. 13 qui filii sint legit.</ref>. - Mit vollem Recht hat darum das Konzil von Trient entschieden, dass die Kirche die Vollmacht habe, trennende Ehehindernisse aufzustellen<ref>Trid. sess. XXIV can. 4.</ref>, und dass die Ehesachen vor die geistlichen Richter gehören<ref>A. a. O. can. 12.</ref>.

Die Trennung von Sakrament und Vertrag ist unzulässig

23 Es lasse sich niemand durch die Unterscheidung täuschen, auf die die Sozialisten so großes Gewicht legen, die nämlich den ehelichen Vertrag vom Sakrament trennen in der Absicht, der Kirche zwar die Ehe nach ihrer sakramentalen Seite zu belassen, als Vertrag dagegen der Gewalt und dem Gutdünken der weltlichen Fürsten zu unterstellen. - Denn eine solche Unterscheidung oder besser Zerreißung ist völlig hinfällig, da, wie allbekannt, in der christlichen Ehe der Vertrag unlösbar mit dem Sakrament verbunden ist und deswegen ein wirklicher und rechtmäßiger Vertrag nicht stattfinden kann, ohne zugleich Sakrament zu sein. Denn Christus der Herr hat die Ehe zur Würde eines Sakramentes erhoben; die Ehe aber ist nichts anderes als eben der Vertrag, sofern er nur rechtmäßig abgeschlossen ist.

24 Hierzu kommt, dass die Ehe deswegen ein Sakrament ist, weil sie ein heiliges und Gnade wirkendes Zeichen ist, versinnbildend Christi mystische Ehe mit seiner Kirche. Gerade aber dieses Vorbild und diese Sinngebung wird durch das straffe Band höchster Einigung von Mann und Frau ausgedrückt, jenes Band, das nichts anderes ist als eben die Ehe selbst. So erhellt denn, dass jede gültige Ehe unter Christen aus und durch sich ein Sakrament ist, und nichts ist irrtümlicher als die Meinung, das Sakrament sei nur ein gewisser Schmuck, der mit ihr verbunden sei, oder eine Eigenschaft, die von außen her hinzutritt und darum nach menschlichem Belieben vom Vertrag getrennt und gelöst werden könne. - Darum wird weder durch die Vernunft bewiesen, noch durch das Zeugnis der Geschichte erhärtet, dass die Gerichtsbarkeit über die Ehe von Christen mit Recht auf die weltlichen Fürsten übergegangen sei. Wenn daher auf diesem Gebiete fremdes Recht verletzt worden ist, so möge wahrhaftig niemand sagen, dies sei durch die Kirche geschehen.

Die Entweihung der Ehe gereicht der Menschheit zum Verderben

Wäre doch das von Irrtümern und Ungerechtigkeiten so strotzende Gerede der Naturalisten nicht ebenso unheilvoll und verderblich! Aber es ist unschwer einzusehen, welche Verheerung die Entweihung der Ehe angerichtet hat und die sie weiterhin in der gesamten menschlichen Gesellschaft anrichten wird.

Gott hat die Ehe als Quelle des Glückes geschaffen

25 Von Anfang an lag es im Plan der göttlichen Weltordnung, dass das, was im Gesetz Gottes und der Natur begründet ist, uns desto mehr Nutzen und Heil bringt, je mehr es unverletzt und unverändert in seinem ursprünglichen Sinn bewahrt wird; denn Gott, der Schöpfer aller Dinge, weiß sehr wohl, was dem Bestand und der Erhaltung der Dinge frommt, er hat durch seinen weisen Willen alle Dinge so geordnet, dass jedes sein Ziel in angemessener Weise erreicht. Wenn aber Unbesonnenheit oder Bosheit der Menschen diese in höchster Weisheit bestimmte Ordnung der Dinge ändern und verkehren will, dann erweisen sich auch die als nützlichst ausgedachten Einrichtungen als schädlich oder als nutzlos, sei es, dass sie durch die Veränderung ihren wohltätigen Einfluss verloren haben oder dass Gott selbst in dieser Weise den Hochmut und die Verwegenheit der Sterblichen straft. Jene aber, die die Heiligkeit der Ehe leugnen, sie ihrer höheren Würde vollständig entkleiden und dem Gebiete der rein profanen Gegenstände zuweisen, untergraben die Fundamente der Natur, sie widerstreben den Ratschlüssen der göttlichen Vorsehung und richten deren Institutionen mit Gewalt zugrunde. Deswegen darf es uns nicht wundern, wenn aus einem so wahnsinnigen und gottlosen Beginnen eine Saat von Übeln heranwächst, die für das Heil der Seelen wie für die Wohlfahrt der Staaten entsetzlichen Schaden bringt.

26 Wenn man betrachtet, wozu die Ehe von Gott eingesetzt worden ist, erkennen wir deutlich, dass Gott beabsichtigte die reichsten Quellen des Nutzens und des Segens auch für die öffentliche Wohlfahrt damit zu erschließen. Abgesehen davon, dass sie der Fortpflanzung des Menschengeschlechts dient, verdanken ihr die Gatten ein besseres und glücklicheres Leben, und dies aus mehreren Gründen: durch die gegenseitige Hilfeleistung in ihren Bedürfnissen, die beharrliche und treue Liebe, die Gemeinschaft aller Güter und durch die himmlische Gnade, die vom Sakrament ausgeht. Ebenso trägt sie sehr viel zum Wohle der Familie bei; denn in der Ehe liegt, solange sie der Natur entspricht und mit den Ratschlüssen Gottes übereinstimmt, alle Kraft, um die Eintracht unter den Eltern zu befestigen, eine gute Erziehung der Kinder zu sichern, die väterliche Gewalt nach dem Vorbild der göttlichen maßvoll zu gebrauchen und die Söhne den Eltern, die Diener den Herren in Gehorsam unterzuordnen. Von solchen Ehen aber können die Staaten mit Recht ein kommendes Geschlecht von Bürgern bester Gesinnung erwarten, die an Gottesfurcht und Gottesliebe gewöhnt, es als ihre Pflicht erachten, den gerechten und legitimen Regierungen zu gehorchen, alle zu lieben und niemandem zu schaden.

Ohne Religion wird sie eine Quelle des Unheiles

27 So reiche und so herrliche Früchte hat in der Tat die Ehe getragen, solange sie die Gaben der Heiligkeit, der Einheit, der Unlösbarkeit bewahrte, aus denen sie alle ihre heilsamen und segensvollen Wirkungen schöpft; ohne Zweifel würde sie ähnliche oder gleiche Wirkungen hervorgebracht haben, wäre sie immer unter der Gewalt und dem Schutz der Kirche gestanden, die der treueste Hort und Schutz jener Gaben ist. - Da man es aber vielfach vorzog, menschliches Recht an die Stelle des natürlichen und göttlichen zu setzen, schwand langsam das hohe Ideal und der hohe Begriff der Ehe, wie sie von Natur aus der Seele des Menschen gleich einem Siegel eingeprägt war, fing an zu verblassen und unterzugehen. Selbst auch in den Ehen der Christen wurde durch menschliche Schuld die ursprüngliche Kraft, die Schöpferin so großer Güter, sehr geschwächt. Denn was können eheliche Verbindungen Gutes bringen, von denen man die christliche Religion fern hält, die die Mutter aller Güter ist und die vornehmsten Tugenden nährt, indem sie ermunternd zu all dem antreibt, was nur immer eine edle und hochherzige Seele zu schmücken vermag? Wird sie fern gehalten und zurückgewiesen, dann muss die Ehe notwendig unter das Joch der verderbten menschlichen Natur und unter die Herrschaft verwerflichster Leidenschaften geraten, weil sie in der natürlichen Sittlichkeit einen nur schwachen Schutz findet. Hier ist die Quelle, aus der so vielfaches Unheil nicht bloß über die einzelnen Familien, sondern auch über den Staat floss. Denn hat man sich einmal der heilsamen Gottesfurcht entwöhnt und so auf jene Hilfe in schweren Sorgen verzichtet, die die christliche Religion in reichem Maß bietet, dann erscheinen, wie es kaum anders sein kann, die Obliegenheiten und Pflichten der Ehe öfters kaum mehr erträglich. So suchen nur zu viele die Lösung des Ehebandes, das sie nach ihrer Meinung nur nach menschlichem Recht und eigenem Willen geknüpft haben, dann nämlich, wenn die Verschiedenheit der Charaktere, Uneinigkeit, Verletzung der ehelichen Treue von der einen oder andern Seite, beiderseitige Einwilligung oder andere Ursachen die Trennung als ratsam erscheinen lassen. Und wenn etwa das Gesetz ihre anmaßenden Forderungen entgegensteht, dann klagen sie laut über die Ungerechtigkeit und Unmenschlichkeit der Gesetze, die die Rechte der freien Staatsbürger beeinträchtigten, sie erklären sie für veraltet und abschaffungswürdig und plädieren für die Freigabe der Ehescheidungen durch ein humaneres Gesetz.

Leider haben sich die Gesetzgeber zur Erstattung der Ehescheidung zwingen lassen

28 Die Gesetzgeber unserer Tage aber geben vor, sie hätten den guten Willen an denselben Prinzipien des Rechtes unverbrüchlich festhalten zu wollen. Allein vor jener Schlechtigkeit der Menschen, von denen oben wir sprachen, könnten sie beim besten Willen sich nicht schützen, sie seien gezwungen dem Zeitgeist nachzugeben und Ehescheidungen zu bewilligen. - Hierfür liefert die Geschichte selbst den Beweis. Um nur ein Beispiel zu erwähnen: in Frankreich wurde erst dann die gesetzliche Ehescheidung eingeführt, als mit Ausgang des vorigen Jahrhunderts, in jener Umwälzung und in jener verheerenden Feuersbrunst alles verheerenden Revolution, Gott abgeschafft und das ganze Staatswesen gottlos wurde. Gerade diese Gesetze möchten viele in unserer Zeit erneuern, weil sie Gott und die Kirche aus dem Leben verbannen und aus der menschlichen Gesellschaft verdrängen, im törichten Glauben, solche Gesetze könnten der grassierenden Sittenverderbnis wenigstens eine letzte Grenze setzen.

Die Übel der Ehescheidungen sind entsetzlich

29 Wie viele Übel sich aus den Ehescheidungen ergeben, braucht man kaum zu erwähnen. Durch sie werden die Ehebündnisse wandelbar; die gegenseitige Liebe wird abgeschwächt; der verderblichen Verlockung werden die Schleusen geöffnet; Erziehung und Unterricht der Kinder erleiden Schaden; die häusliche Gemeinschaft beginnt sich zu lockern; in den Familien wird Zwietracht gesät; die Würde der Frau wird geschmälert und erniedrigt, da ihr die Gefahr droht, verlassen zu werden, nachdem sie der Lust des Mannes gedient hat. - Und da nichts so sehr die Familien zu verderben und die Macht ganzer Reiche zu brechen vermag wie Sittenverderbnis, lässt sich leicht einsehen, dass die Ehescheidungen dem Gedeihen der Familien und der Staaten äußerst schädlich sind; in der Sittenverderbnis der Völker verwurzelt, öffnen sie erfahrungsgemäß Tür und Tor zu noch größerem Unheil im privaten und öffentlichen Leben.

30 Die Zukunft wird es bestätigen, dass dieses Übel zunehmen wird, denn kein Zügel ist stark genug, die einmal gewährte Freiheit der Ehescheidung in bestimmten oder im voraus festgesetzten Schranken zu halten. Die Macht des schlechten Beispiels ist wahrhaftig groß genug, aber noch größer ist die Macht der Begierden; unter ihrem Einfluss dringt das Verlangen nach Ehescheidungen unbemerkt mit jedem Tage in weitere Kreise und ergreift die große Menge wie eine ansteckende Krankheit oder wie ein seine Dämme durchbrechender Strom.

Die Geschichte legt Zeugnis dafür ab

Das alles ist an sich klar, aber es wird noch klarer durch die Erinnerung an die Vergangenheit. –So bald die Gesetze die Ehescheidung ermöglichten, wuchsen auch Zwistigkeiten, Feindschaften und eigenmächtige Trennungen in hohem Maß; es folgte ein so schändliches Leben, dass selbst jene, welche den Ehescheidungen das Wort geredet hatten, dies bereuten; und hätte man nicht frühzeitig durch ein entgegengesetztes Gesetz nach Abhilfe gegriffen, so wäre zu befürchten gewesen, dass der ganze Staat in den Abgrund des Verderbens stürzte. - Die alten Römer sollen die ersten Beispiele von Ehescheidungen mit Schaudern betrachtet haben; aber es bedurfte nicht langer Zeit, und der Sinn für Zucht und Sittlichkeit stumpfte allmählich ab, das Schamgefühl, der Zügel der Begierden, verlor an Kraft, und die eheliche Treue wurde allmählich so bedenkenlos verletzt, dass das große, was wir bei einigen Schriftstellern lesen, sehr wahrscheinlich klingt: die Frauen pflegten ihre Jahre nicht nach dem Wechsel der Konsuln, sondern nach dem der Gatten zu zählen. - In ähnlicher Weise waren bei den Protestanten wohl zu Anfang Ehescheidungen aus gewissen zahlenmäßig beschränkten Gründen gesetzlich erlaubt; doch wegen der vielen Berührungspunkte mit anderen Gründen mehrten sich diese bekanntlich in Deutschland, Amerika und in andern Ländern in solchem Maß, dass die vernünftig Denkenden die endlose Sittenverderbnis und ebenso die nicht zu verteidigende Unbesonnenheit der Gesetze tief beklagen mussten.

31 Nicht anders lagen die Dinge in katholischen Staaten; wenn hier Ehescheidungen erlaubt wurden, so überstiegen die üblen Folgen weitaus das von den Gesetzgebern einberechnete Maß; denn sehr viele sannen nun frevelhaft auf boshafte List und suchten durch rohe Behandlung, Beleidigung und Ehebruch Gründe beizubringen, um das eheliche Band, dessen sie überdrüssig geworden sind, ungestraft lösen zu können; da solches Verfahren zum größten Schaden der öffentlichen Sitte gereichte, haben alle bald die Notwendigkeit gesetzlicher Abhilfe eingesehen.

32 Wer möchte daran zweifeln, dass Gesetze, die die Ehescheidung begünstigen, wenn sie in unsern Tagen irgendwo wieder aufleben sollten, nicht gleich traurige und verderbliche Folgen haben würden? Denn menschliche Beschlüsse und Gesetze kann wahrhaftig nicht das Wesen und Gestalt der Dinge ändern; darum sind jene bezüglich dessen, was öffentliches Wohl besagt, schlecht beraten, wenn sie meinen, man könne das ursprüngliche Wesen der Ehe ungestraft verkehren; und wenn sie die Religion und des Sakramentes beiseite setzen, dann entstellen und verunstalten sie den Ehebund schlimmer, als es bei den Heiden geschehen ist.

Wenn darum keine Gesinnungsänderung eintritt, müssen die Familien und die menschliche Gesellschaft in der beständigen Furcht leben, in unseliger Weise in einen alles in Frage stellenden Entscheidungskampf gestürzt zu werden, den übrigens die schändlichen Scharen der Sozialisten und Kommunisten schon längst beabsichtigen. Hieraus ergibt sich, wie töricht und widersinnig es ist, das öffentliche Heil von Ehescheidungen zu erwarten, da diese vielmehr zum sichern Untergang der Gesellschaft führen.

Die Kirche hat stets die Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe verteidigt

Beweis

33 Man muss daher zugestehen, dass die Katholische Kirche sich die größten Verdienste um das allgemeine Wohl der Völker erworben hat, indem sie die Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe stets unter ihren Schutz nahm, und dass wir nicht geringen Dank dafür schulden, dass sie gegen die bürgerlichen Gesetze, die sich bereits seit hundert Jahren auf diesem Gebiete vielfach verfehlten, lauten Widerspruch erhob<ref>Pius VI., epist. ad episc. Lucion. 28. Mai 1793. - Pius VII., litter. encyl., 17. Febr. 1809; Const., 19. Juli 1817. - Pius VIII., litt. encycl., 29. Mai 1829. - Gregor XVI., Const., 15. August 1832. -Pius IX., alloc., 22. Sept. 1852.</ref>; dass sie die verderbliche Irrlehre der Protestanten über die Ehescheidungen und die Verstoßung bei Ehebruch mit dem Bann belegt hat<ref>Trid. sess. XXIV can. 5 et 7.</ref>; dass sie verschiedentlich die bei den Griechen gebräuchliche Ehetrennung verworfen hat<ref>Konzil von Florenz. Instr. Eug. IV ad Armenos. - Benedikt XIV., Const. Etsi pastoralis, 6. Mai 1742.</ref> ; dass sie jene Ehebündnisse für nichtig erklärt hat, die unter der Bedingung einer künftigen Trennung abgeschlossen wurden<ref>Cap. 7 de condit. appos.</ref>; dass sie endlich schon in der ältesten Zeit die kaiserlichen Gesetze verworfen hat, die in verderblicher Weise die Ehescheidung und die Verstoßung der Ehefrau begünstigten<ref>Hieronymus, epist. 79 ad Ocean. - Ambrosius, lib. VIII in cap. 16 Lucae, n. 5. - Augustinus, de nuptiis cap. 10.</ref>.

34 Wenn die Päpste den mächtigen Fürsten, die unter Drohungen die kirchliche Anerkennung ihrer Ehescheidung forderten, widerstanden, so erwiesen sie sich nicht nur als Vorkämpfer der reinen Religion, sondern auch der Gesittung der Völker. Darum bewundert die gesamte Nachwelt die Beweise ungebeugten Mutes, wie sie Nikolaus I. gegeben hat gegenüber Lothar, Urban II. und Paschalis II. gegenüber dem König von Frankreich Philipp I., Cölestin III. und Innozenz III. gegenüber Philipp II. von Frankreich, Clemens VII. und Paul lll. gegenüber Heinrich VIII. von England, der heilige und unerschrockene Pius VII. endlich gegenüber dem wegen seiner Erfolge und der Größe seines Reiches übermütig gewordenen Napoleon I.

Sie erntet aber wenig Dank dafür

In Erwägung dessen hätten alle jene, denen die Führung und Leitung der öffentlichen Angelegenheiten obliegt, wenn sie der Vernunft zu folgen, weise zu handeln und das wahre Volkswohl zu fördern gesucht hätten, es vorziehen sollen, die heiligen Ehegesetze unversehrt zu lassen und zum Schutz der Sitten und zum Gedeihen der Familie den Beistand der Kirche anzunehmen, statt die Kirche als Feindin zu verdächtigen und sie mit unwahren und ungerechten Vorwürfen wegen Verletzung des bürgerlichen Rechtes anzuklagen.

Sie ist sehr nachgiebig, wo sie nachgeben kann

35 Dies gilt um so mehr, als die Katholische Kirche, ebenso wie sie niemals auf die Erfüllung ihrer heiligen Pflichten und auf die Verteidigung ihrer Rechte verzichten kann, höchst bereitwillig und nachgiebig zu sein pflegt in allem, was sich mit der Unverletzlichkeit ihrer Rechte und der Heiligkeit ihrer Pflichten verträgt.

Sie gibt dem Kaiser, was des Kaisers ist

Darum hat sie nie Bestimmungen über die Ehe erlassen, ohne den gesellschaftlichen Umständen und den Lebensbedingungen der Völker Rechnung zu tragen; und sie hat mehr als einmal, soweit es ihr möglich war, ihre gesetzlichen Vorschriften gemildert, wenn gerechte und wichtige Gründe dazu bewogen. – Ebenso wenig verkennt oder leugnet sie, dass das Sakrament der Ehe, da es unter anderem auch die Erhaltung und Fortpflanzung der menschlichen Gesellschaft bezweckt, innige Wechselbeziehungen habe, zu Dingen, die sich zwar als Folgen der Ehe ergeben, aber in den Bereich der bürgerlichen Gesetzgebung gehören, wo mit Recht jene zu bestimmen und zu erkennen haben, die mit der Leitung des Staatswesens betraut sind.

Christus hat gewollt, dass Kirche und Staat friedlich miteinander arbeiten

36 Es zweifelt niemand daran, dass der Gründer der Kirche, Jesus Christus, die kirchliche und die bürgerliche Gewalt unterschied und beide in Erfüllung ihrer entsprechenden Aufgaben frei und ungehindert wissen wollte; jedoch sollte, - was ja im gemeinsamen Interesse ist, und woran allen Menschen ungemein viel gelegen sein muss, - unter beiden Einigkeit und Eintracht herrschen, und in Dingen, welche, wenn auch in verschiedener Weise, dem gemeinsamen Gebiete des Rechtes und Gerichtes beider Gewalten zugehören, muss nach Fug und Recht die Gewalt, der das Irdische zugewiesen ist, derjenigen sich fügen, der Gott das Himmlische zugewiesen hat.

Dies gereicht zu beidseitigem Vorteil

Diese Übereinstimmung und Harmonie entspricht nicht bloß dem Wesen beider Gewalten, sondern bietet auch die einzig zweckmäßige und wirksame Möglichkeit, dem Menschengeschlecht in seiner Sorge um das irdische Leben und in seiner Hoffnung auf das ewige Heil zu dienen. Denn wie nämlich der Verstand des Menschen, wenn er mit dem christlichen Glauben übereinstimmt, einen höheren Adel und eine wirksamere Kraft zur Meidung und Abwehr von Irrtümern empfängt, wie Wir dies in Unserem früheren Rundschreiben dargetan haben, so wird umgekehrt der Glaube vom Verstande ganz wesentlich unterstützt. Ebenso ist es für beide Gewalten ein großer Gewinn, wenn die bürgerliche Autorität und die Heilige Gewalt der Kirche eines Sinnes sind. Die Staat empfangt eine höhere Würde - und eine Herrschaft, deren Richtschnur die Religion ist, wird niemals ungerecht werden -, der Kirche aber kommt die Hilfe und der Schutz des Staates zum allgemeinen Wohl der Gläubigen zugute.

Der Papst bietet die Hand zum Bunde

37 Bei diesen Gedanken fühlen Wir uns veranlasst, wie sonst so auch jetzt, und zwar mit noch größerem Nachdruck, die Fürsten zur Eintracht und zum Freundschaftsbunde zu ermahnen. Mit väterlichem Wohlwollen reichen Wir ihnen, ihnen zuvorkommend, die Hand, indem Wir ihnen den Beistand Unserer hohen Autorität anbieten, der in dieser Zeit um so mehr nottut, als das Befehlsrecht, in der Meinung der Menschen gewissermaßen schwer verwundet, an Kraft verloren hat. Da es bereits so weit gekommen ist, dass die Menschen von einem dreisten Freiheitsdrang entbrannt sind und jedes Joch der Herrschaft, vor allem das der rechtmäßigen Autorität, in frevelhafter Weise abzuschütteln sich erkühnen, so fordert das öffentliche Wohl, dass beide Gewalten ihre Kraft vereinigen, um das Unheil abzuwehren, das nicht bloß die Kirche, sondern auch die bürgerliche Gesellschaft bedroht.

Ermahnung an die Bischöfe

Die Lehre Christi ist zu bewahren

38 Indem Wir zur freundschaftlichen Einigung im Streben und Wollen so dringend mahnen und Gott, den Fürsten des Friedens, bitten, er möge die Liebe zur Eintracht in die Herzen aller Menschen einsenken, fühlen Wir Uns gedrängt, Euern Eifer, Ehrwürdige Brüder, Eure Uns wohlbekannte hingebende Sorgfalt und Wachsamkeit noch mehr durch Unsere Mahnung anzuspornen. Trachtet nach Möglichkeit mit Euren Anstrengungen und Eurer Autorität dahin, dass bei den Völkern, die Eurer Obhut anvertraut sind, ungeschmälert und unverfälscht die Lehre bewahrt wird, die Christus der Herr und die Apostel, die Verkündiger seines göttlichen Willens, überliefert haben und die die katholische Kirche stets heilig gehalten und den Christgläubigen durch alle Zeiten zu bewahren geboten hat.

Über die Zivilehe sind die Christen zu unterrichten

39 Eure vornehmliche Sorge richtet sich darauf, dass die Völker tief von den Geboten der christlichen Weisheit durchdrungen sind und sich stets erinnern, dass die Ehe nicht durch den Willen der Menschen, sondern kraft Gottes Autorität und Anordnung im Anbeginn begründet worden ist, und zwar in dem Sinn, dass sie stattfinde zwischen nur einem Mann und nur einer Frau; und dass Christus, der Stifter des Neuen Bundes, dieselbe aus der natürlichen Funktion zur Würde des Sakraments erhoben und bezüglich des ehelichen Bandes die gesetzgebende und richterliche Gewalt seiner Kirche übertragen hat. Diesbezüglich ist sorgfältig darauf zu achten, dass die Gläubigen nicht durch die Trugschlüsse der Gegner, die diese Gewalt der Kirche entreißen möchten, in die Irre geführt werden.

40 In ähnlicher Weise müssen alle darüber klar belehrt werden, dass unter Christgläubigen der Verbindung von Mann und Frau, die kein Sakrament ist, auch nicht die Bedeutung und Wirkung einer rechtmäßigen Ehe zukommt, und dass sie, wenngleich nach bürgerlichen Gesetzen rechtmäßig geschlossen, nicht höher einzuschätzen ist als ein im bürgerlichen Recht eingeführter Brauch oder eine bürgerliche Sitte; dass das bürgerliche Recht nur die für das Gebiet des bürgerlichen Lebens sich ergebenden Folgen der Ehe zu ordnen und zu regeln hat, Folgen, die offenbar nicht aus ihr hervorgehen könnten, wenn die wahre und rechtmäßige Ursache derselben, nämlich das eheliche Band, nicht bestände.

Dieses alles deutlich zur Kenntnis zu nehmen, ist besonders für die Verlobten wichtig, die auch darüber unterrichtet und davon überzeugt werden sollen, dass sie in diesem Punkte den Gesetzen gehorchen dürfen; die Kirche selbst macht hier keine Einwände, da sie will und wünscht, dass die Wirkungen der Ehe nach allen Seiten hin gewahrt seien und den Kindern kein Nachteil erwachse.

Die Ehescheidung ist unerlaubt

41 Bei der großen Begriffsverwirrung aber, die täglich weiter um sich greift, muss man wissen, dass niemand die Gewalt hat, das Band einer unter Christen rechtmäßig geschlossenen und vollzogenen Ehe zu lösen, dass die Eheleute sich daher einer offenbaren Sünde schuldig machen, wenn sie aus welcher Ursache auch immer einen neuen Ehebund schließen wollen, ehe der erste durch den Tod gelöst ist. – Wenn aber die Dinge so weit gekommen sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr länger erträglich zu sein scheint, dann gestattet die Kirche, dass ein Teil sich vom andern trennt; sie sucht die Nachteile der Trennung durch ihre Sorge und ihre Hilfe, wie sie den Verhältnissen der Eheleute entsprechen, zu verringern, aber stets wird sie auf die Wiederherstellung der ehelichen Eintracht hinarbeiten.

Die Vorbereitung zur Ehe soll heilig sein

Doch das ist das Äußerste; dazu käme es nicht leicht, wenn die Brautleute nicht aus Begierlichkeit den Ehebund schlössen, sondern nach reiflicher Erwägung sowohl der Pflichten der Eheleute als auch der hohen Zwecke der Ehe, und wenn sie nicht schon vor der Ehe durch eine ununterbrochene Kette von Sünden den Zorn Gottes auf sich herabziehen würden.

42 Um alles kurz zusammenzufassen: die Ehen werden einen ruhigen und dauernden Bestand haben, wenn die Eheleute ihren Geist und ihr Leben aus der Tugend der Religion schöpfen, die uns fähig macht, starken und unbesieglichen Geistes zu sein, und bewirkt, dass die etwaigigen persönlichen Fehler, die Verschiedenheit der Bildung und der Charaktere, die Last der mütterlichen Sorge, die mühevolle Pflicht der Kindererziehung, die mit dem Leben verbundenen Drangsale und Arbeiten, die Schicksalsschläge nicht bloß mit Geduld, sondern auch bereitwillig ertragen werden.

Die gemischten Ehen sind zu verhüten

43 Auch ist davor zu warnen, dass man leicht Ehen einzugehen sucht, mit solchen, die nicht katholisch sind. Denn wo die Seelen in der Religion uneins sind, ist in kaum zu hoffen in den übrigen Angelegenheiten einig sein wird. Es dürfte einsichtig sein, dass solche Ehen besonders deswegen zu meiden sind, weil sie Anlass zu verbotener Teilnahme an Religionsübungen geben, weil sie für die Religion des katholischen Teiles eine Gefahr bedeuten, weil sie die gute Erziehung der Kinder behindern und nicht selten dazu verleiten, alle Religionen ohne Unterscheidung von Wahr und Falsch für gleich gut zu halten.

Die wilden Ehen sind in Ordnung zu bringen

44 Zu allerletzt, Ehrwürdige Brüder, empfehlen Wir Eurer Autorität, Eurer Pflichttreue und Euer Frömmigkeit, jene Beklagenswerten, die, von der Lust der Leidenschaften hingerissenen, ganz uneingedenk ihres Seelenheiles unerlaubter zusammenleben, ohne durch das Band einer rechtmäßigen Ehe vereinigt zu sein; denn wir wissen, dass niemand von unser Liebe ausgeschlossen sein darf.

Verwendet alle Sorge darauf, sie zur Anerkennung ihrer Pflicht zurückzubringen, suchet in jeder Weise sowohl selbst als auch durch Vermittlung anderer guter Männer dahin zu wirken, dass sie die Schändlichkeit ihres Tuns erkennen, für ihre Sünde Buße tun und sich vornehmen, nach katholischem Ritus eine rechtmäßige Ehe zu schließen.

Gott gebe seine Gnade dazu

45 Ihr seht wohl, Ehrwürdige Brüder, dass diese Unterweisungen und Vorschriften über die christliche Ehe, wie Wir sie in diesem Unserem Schreiben Euch mitteilen wollten, in hohem Maße nicht weniger der Erhaltung der bürgerlichen Gesellschaft als dem ewigen Heile der Menschen dienen. - Gebe Gott, dass sie überall entsprechend ihrem Gewicht und ihrer Bedeutung eine gehorsame und bereitwillige Aufnahme finden. Darum lasst uns alle in inständigem und demütigem Gebet den Beistand der seligen unbefleckten Jungfrau Maria erflehen, auf dass sie die Herzen zum gläubigen Gehorsam bewege und sich als Mutter und Helferin der Menschen erweise. Und ebenso eifrig lasst uns die Überwinder des Aberglaubens und Verkünder der Wahrheit, die Apostelfürsten Petrus und Paulus, bitten, sie mögen durch ihren mächtigen Schutz das Menschengeschlecht vor den Irrtümern bewahren.

Unterdessen erteilen Wir Euch allen, Ehrwürdige Brüder, und den Völkern, die Eurer Obsorge anvertraut sind, als Unterpfand himmlischer Gnaden und Beweis Unseres besonderen Wohlwollens von ganzem Herzen den Apostolischen Segen.

Gegeben zu Rom bei St. Peter, den 10. Februar des Jahres 1880,
des zweiten Unseres Pontifikats
Papst Leo XIII.

Anmerkungen

<references />