Direktorium

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Direktorium hat verschiedene Bedeutungen:

A) Liturgisches Direktorium

B) Päpstliche Erklärungen, Grundsätze und Orientierungen zu verschieden Bereichen: Ein Direktorium im päpstlichen Sinne, ist ein ausführlicher schriftlicher Gesamtüberblick über ein wichtiges Thema in der Kirche, mit normativen, richtungsweisenden Charakter. Dort, wo die Normen der Direktorien gleiche Disziplinarvorschriften wie der Codex des kanonischen Rechtes anführen oder die Anwendungsweisen der allgemeinen Gesetze der Kirche genauer bestimmen, ihre theoretischen Gründe erläutern und ihre zuverlässige Beachtung einschärfen bzw. anmahnen, haben rechtsverbindlichen Charakter. In eben diesen Fällen müssen sie als formale allgemeine Ausführungsdekrete angesehen werden (vgl. CIC can. 32).

Direktorien u.ä.

  • In manchen Ordensgemeinschaften: die nähere Erklärung der Satzungen (Konstitutionen).
  • "Das offizielle Direktorium zum Exerzitienbuch vom Jahre 1599", eine Erklärung des Exerzitienbuches des heiligen Ignatius von Loyola (2 Teile, Geistliche Texte SJ Nr. 15/16, herausgegeben im Auftrag der Provinzialskonferenz der Zentraleuropäischen Assistenz SJ, Frankfurt 1988).