Direktorium: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
Zeile 4: Zeile 4:
  
 
B) Päpstliche Erklärungen, Grundsätze und Orientierungen zu verschieden Bereichen:
 
B) Päpstliche Erklärungen, Grundsätze und Orientierungen zu verschieden Bereichen:
Ein '''Direktorium''' im päpstlichen Sinne, ist ein ausführlicher schriftlicher Gesamtüberblick über ein wichtiges Thema in der [[Kirche]], mit normativen, richtungsweisenden Charakter.  
+
Ein '''Direktorium''' im päpstlichen Sinne, ist ein ausführlicher schriftlicher Gesamtüberblick über ein wichtiges Thema in der [[Kirche]], mit normativen, richtungsweisenden Charakter. Dort, wo die Normen der Direktorien gleiche Disziplinarvorschriften wie der [[CIC|Codex des kanonischen Rechtes]] anführen oder die Anwendungsweisen der allgemeinen Gesetze der [[Kirche]] genauer bestimmen, ihre theoretischen Gründe erläutern und ihre zuverlässige Beachtung einschärfen bzw. anmahnen, haben rechtsverbindlichen Charakter. In eben diesen Fällen müssen sie als formale allgemeine Ausführungs[[dekret]]e angesehen werden (vgl. [[CIC]] can. 32).
Dort, wo die Normen der Direktorien gleiche Disziplinarvorschriften wie der [[Codex des kanonischen Rechtes]] anführen oder die Anwendungsweisen der allgemeinen Gesetze der [[Kirche]] genauer bestimmen, ihre theoretischen Gründe erläutern und ihre zuverlässige Beachtung einschärfen bzw. anmahnen, haben rechtsverbindlichen Charakter. In eben diesen Fällen müssen sie als formale allgemeine Ausführungs[[dekret]]e angesehen werden (vgl. [[CIC]] can. 32).
 
  
 
==Aktuelle Direktorien==
 
==Aktuelle Direktorien==

Version vom 18. April 2013, 16:24 Uhr

Direktorium hat verschiedene Bedeutungen:

A) Liturgisches Direktorium

B) Päpstliche Erklärungen, Grundsätze und Orientierungen zu verschieden Bereichen: Ein Direktorium im päpstlichen Sinne, ist ein ausführlicher schriftlicher Gesamtüberblick über ein wichtiges Thema in der Kirche, mit normativen, richtungsweisenden Charakter. Dort, wo die Normen der Direktorien gleiche Disziplinarvorschriften wie der Codex des kanonischen Rechtes anführen oder die Anwendungsweisen der allgemeinen Gesetze der Kirche genauer bestimmen, ihre theoretischen Gründe erläutern und ihre zuverlässige Beachtung einschärfen bzw. anmahnen, haben rechtsverbindlichen Charakter. In eben diesen Fällen müssen sie als formale allgemeine Ausführungsdekrete angesehen werden (vgl. CIC can. 32).

Aktuelle Direktorien

C) in manchen Ordensgemeinschaften, die nähere Erklärung der Satzungen (Konstitutionen)

D) eine nähere Erklärung des Exerzitienbuches des heiligen Ignatius von Loyola.