Zweites Vatikanisches Konzil: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Hinblick auf den lehramtlichen Charakter der Dokumente gilt für katholische Christen: Alles, was das Konzil vorgelegt hat, "müssen alle und jeder der Christgläubigen als Lehre des obersten kirchlichen [[Lehramt]]es annehmen und festhalten entsprechend der Absicht der Heiligen Synode selbst, wie sie nach den Grundsätzen der theologischen Interpretation aus dem behandelten Gegenstand oder aus der Aussageweise sich ergibt" (Bekanntmachung des Generalsekretärs des Konzils in der 123. Generalkongregation am 16. November 1964).
 
Im Hinblick auf den lehramtlichen Charakter der Dokumente gilt für katholische Christen: Alles, was das Konzil vorgelegt hat, "müssen alle und jeder der Christgläubigen als Lehre des obersten kirchlichen [[Lehramt]]es annehmen und festhalten entsprechend der Absicht der Heiligen Synode selbst, wie sie nach den Grundsätzen der theologischen Interpretation aus dem behandelten Gegenstand oder aus der Aussageweise sich ergibt" (Bekanntmachung des Generalsekretärs des Konzils in der 123. Generalkongregation am 16. November 1964).
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== Dekrete, Erklärungen und Konstitutionen ==
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* I. [[Sacrosanctum Concilium]]: Konstitution über die heilige [[Liturgie]]
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* II. [[Inter mirifica]]: Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel
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* III. [[Lumen gentium]]: Dogmatische Konstitution über die Kirche
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* IV. [[Orientalium Ecclesiarum]]: Dekret über die katholischen Ostkirchen
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* V. [[Unitatis redintegratio]]: Dekret über den Ökumenismus
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* VI. [[Christus Dominus]]: Dekret über die Hirtenaufgabe der [[Bischof|Bischöfe]]
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* VII. [[Optatam totius]]: Dekret über die Ausbildung der [[Priester]]
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* VIII. [[Perfectae caritatis]]: Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens
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* IX. [[Gravissimum educationis]]: Erklärung über die christliche Erziehung
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* X. [[Nostra aetate]]: Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen
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* XI. [[Dei Verbum]]: Dogmatische Konstitution über die göttliche [[Offenbarung]]
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* XII. [[Apostolicam actuositatem]]: Dekret über das Laienapostolat
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* XIII. [[Gaudium et spes]]: Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute
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* XIV. [[Presbyterorum ordinis]]: Dekret über Dienst und Leben der [[Priester]]
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* XV. [[Ad gentes]]: Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche
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* XVI. [[Dignitatis humanae]]: Erklärung über die [[Religionsfreiheit]]
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== Literatur ==
 
== Literatur ==

Version vom 3. August 2006, 14:37 Uhr

Das Zweite Vatikanische Konzil war das bisher letzte der ökumenischen Konzilien und fand in St. Peter in Rom statt.

Am 25. Januar 1959 kündigte Papst Johannes XXIII. in der Basilika St. Paul vor den Mauern vor einer Gruppe von Kardinälen die Einberufung eines Konzils an. Zu diesem Zweck wurde in der Kurie die Konzilskongregation mit Kardinalstaatssekretär Domenico Tardini an der Spitze eingerichtet.

Eröffnet wurde das Konzil am 11. Oktober 1962. In insgesamt 4 Sitzungsperioden wurden 16 Dekrete und Konstitutionen veröffentlicht. Bereits nach der ersten Periode war Papst Johannes XXIII. gestorben und Paul VI. führte sein Werk fort. Am 8. Dezember 1965 schloss das Konzil.

Das Zweite Vatikanische Konzil verstand sich als Konzil mit pastoraler Zielsetzung: Die Glaubenswahrheiten sollten Anwendung finden im Denken und Leben der heutigen Menschen, ohne als solche aufgegeben zu werden. Johannes XXIII. verwendete daher den Begriff "Aggiornamento", der sich im Deutschen ungefähr mit "Verheutigung" oger "Vergegenwärtigung" wiedergeben lässt. Ziel war die Begegnung von Kirche und Welt, um dem "Sauerteig des Evangeliums" den Weg in die Herzen der Menschen zu bereiten.

Im Hinblick auf den lehramtlichen Charakter der Dokumente gilt für katholische Christen: Alles, was das Konzil vorgelegt hat, "müssen alle und jeder der Christgläubigen als Lehre des obersten kirchlichen Lehramtes annehmen und festhalten entsprechend der Absicht der Heiligen Synode selbst, wie sie nach den Grundsätzen der theologischen Interpretation aus dem behandelten Gegenstand oder aus der Aussageweise sich ergibt" (Bekanntmachung des Generalsekretärs des Konzils in der 123. Generalkongregation am 16. November 1964).

Dekrete, Erklärungen und Konstitutionen


Literatur

Weblinks