Vatikanbank

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Papst Pius XI. gründet 1929 die erste Vatikanbank, als „Sektion für Außerordentliche Aufgaben". Die Bank verwaltet das Entschädigungskapital (Startkapital: 50 Millionen Dollar) für die erlittenen Verluste des Heiligen Stuhls, zu dem sich die italienische Regierung in den Lateranverträgen verpflichtete. Sie kommt zu der schon bestehenden „Ordentlichen Sektion" der „Vermögensverwaltung des Apostolischen Stuhles" (APSA) hinzu. Diese verwaltet das Vermögen der vatikanischen Kongregationen, Kommissionen und Ämter, dazu noch einen großen Teil des vatikanischen Grund- und Immobilienbesitzes.

Papst Pius XII. gründet am 27. Juni 1942 eine zweite Vatikanbank mit Handschreiben „Il Nostro Predecessore“, indem er die Verwaltung der Religiösen Werke in das sogenannte "Institut für die Religiösen Werke" umfunktioniert (IOR = Istituto per le Opere di Religione). Zweckbestimmung ist die Verwahrung und Verwaltung von Geldern (in Form von Wertpapieren und Bargeld) und Vermögenswerten, die dem Institut von Finanzorganen oder juristischen Personen zur Erfüllung religiöser Aufgaben und christlicher Pflichten übereignet oder anvertraut werden."

Im Jahre 1990 ist die Vatikanbank von Johannes Paul II. völlig neu strukturiert worden. Nach Art. 4 des Statuts verfügt das Institut nunmehr über folgende Organe: die Kardinalskommission, den Prälat, den Aufsichtsrat, die Direktion und die Revisoren.

Die Kardinalskommission setzt sich aus fünf Kardinälen zusammen mit einer jeweiligen Amtszeit von fünf Jahren. Sie versammelt sich mindestens zweimal jährlich. Der Prälat wird von der Kardinalskommission ernannt und verfolgt die Aktivitäten des Instituts. Er nimmt an den Sitzungen in der Funktion eines Sekretärs teil. Der Aufsichtsrat, ein Kreis von fünf Bankexperten, hat die Verantwortung für die Verwaltung und die Geschäftsführung des Instituts. Das operative Geschäft leitet seit Juni 2007 der international erfahrene römische Finanzmanager Paolo Cipriani.