Synodale Strukturen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Synodale Strukturen''' ist ein Schlagwort des [[Progressismus]], mit dem ein sympathischer Gegenbegriff zu "[[Römischer Zentralismus]]" aufgebaut werden soll. Man verweist auf die Praxis der Urkirche. An sich wären verstärkt synodale Prozesse auch in der Zukunft möglich. Allerdings werden sie in der Gegenwart nahezu ausschließlich gegen Rom gefordert. Das ist mit dem Glaubenssatz vom [[Jurisdiktionsprimat]] des [[Papst]]es nicht vereinbar. Sowieso allerdings nehmen die "Befürworter" der S.S. die Geschichte nur selektiv zur Kenntnis: Es ist ja die Profangeschichte, die unsere, die ''Eine Kirche Christi'' dazu gebracht hat, ihre ursprüngliche Wirksamkeit durch neue Entwicklungen zu bewahren; und für diese war, als Gegengewicht zur ansteigenden Staatsmacht, ein geistlicher Zentralismus im Prinzip unumgänglich. Im Übrigen setzen auch ''Synodale Strukturen'' eine Einheit im Glauben voraus; in genau dem einen Glauben, den bspw. das [[Credo des Gottesvolkes]] von 1968 verbindlich festgestellt hat. Wer diesen Glauben nicht teilt, hat sowieso kein Teilhaberecht an etwaigen synodalen Verfahren.
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'''Synodale Strukturen''' ist ein Schlagwort des [[Progressismus]], mit dem ein sympathischer Gegenbegriff zu "[[Römischer Zentralismus]]" aufgebaut werden soll. Man verweist auf eine [[Exegese|selbstinterpretierte]] Praxis der Urkirche in der [[Bibel]]. Durch die Errichtung der [[Bischofssynode]] durch [[Papst]] [[Paul VI.]], den verschienen Räten z.B. Diözesanrat, Pfarrgemeinderat ist die Mitarbeit zur Findung der entsprechenden kirchlichen Lösungen, auch mit der Fachkenntnis verschiedener Laien, gewährleistet und wäre ein progressistischer Demokratisierungsversuch. Das ist mit dem Glaubenssatz vom [[Jurisdiktionsprimat]] des [[Papst]]es nicht vereinbar.
  
 
[[Kategorie: Kirchengeschichte]]
 
[[Kategorie: Kirchengeschichte]]

Version vom 22. April 2010, 06:20 Uhr

Synodale Strukturen ist ein Schlagwort des Progressismus, mit dem ein sympathischer Gegenbegriff zu "Römischer Zentralismus" aufgebaut werden soll. Man verweist auf eine selbstinterpretierte Praxis der Urkirche in der Bibel. Durch die Errichtung der Bischofssynode durch Papst Paul VI., den verschienen Räten z.B. Diözesanrat, Pfarrgemeinderat ist die Mitarbeit zur Findung der entsprechenden kirchlichen Lösungen, auch mit der Fachkenntnis verschiedener Laien, gewährleistet und wäre ein progressistischer Demokratisierungsversuch. Das ist mit dem Glaubenssatz vom Jurisdiktionsprimat des Papstes nicht vereinbar.