Pfarrei: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
K (Hirte verlinkt)
(Texte aus Gemeinde eingefügt, artikel strukturiert.)
Zeile 1: Zeile 1:
Eine ''' Pfarrei '''  (österr. '''Pfarre''') ist eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die in einer Teilkirche auf Dauer errichtet ist und deren Seelsorge unter der Autorität des Diözesanbischofs einem [[Pfarrer]] als ihrem eigenen [[Hirte]]n anvertraut wird. Zur Teilhabe am Amt Christi ist dieser [[Priester]] berufen, um für diese Gemeinschaft die Dienste des [[Lehramt|Lehrens]], des [[Priesteramt|Heiligens]] und des [[Hirtenamt|Leitens]] auszuüben, wobei auch andere Priester oder Diakone mitwirken sowie Laien nach Maßgabe des Rechts mithelfen. Die Pfarrei besitzt Rechtspersönlichkeit.
+
Eine ''' Pfarrei '''  (österr. '''Pfarre''') ist eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die in einer Teilkirche auf Dauer errichtet ist und deren Seelsorge unter der Autorität des Diözesanbischofs einem [[Pfarrer]] als ihrem eigenen [[Hirte]]n anvertraut wird.  
  
Die Pfarrei ist in aller Regel territorial abgegrenzt und umfasst alle Gläubigen eines bestimmten Gebietes. Wo es jedoch angezeigt ist, sind [[Personalpfarrei]]en zu errichten.
+
Die Pfarrei ist in aller Regel territorial abgegrenzt und umfasst alle Gläubigen eines bestimmten Gebietes. Wo es jedoch angezeigt ist, können [[Personalpfarrei]]en errichtet werden.
 +
 
 +
== Leitung der Pfarrei ==
 +
Zur Teilhabe am Amt Christi ist der Pfarrer, der gemäß Kirchenrecht [[Priester]] ist, berufen, um für diese Gemeinschaft die Dienste des [[Lehramt|Lehrens]], des [[Priesteramt|Heiligens]] und des [[Hirtenamt|Leitens]] auszuüben, wobei auch andere Priester oder Diakone mitwirken sowie Laien nach Maßgabe des Rechts mithelfen. Die Pfarrei besitzt Rechtspersönlichkeit.
 +
 
 +
Wenn der Diözesanbischof wegen Priestermangels glaubt, einen [[Diakon]] oder eine andere Person, die nicht die [[Priesterweihe]] empfangen hat, oder eine Gemeinschaft von Personen an der Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben einer Pfarrei beteiligen zu müssen, hat er einen [[Priester]] zu bestimmen, der, mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet, die Seelsorge leitet.
  
 
==Errichtung==
 
==Errichtung==
 
Pfarreien zu errichten, aufzuheben oder sie zu verändern, ist allein Sache des Diözesanbischofs, der keine Pfarreien errichten oder aufheben oder nennenswert verändern darf, ohne den Priesterrat gehört zu haben.
 
Pfarreien zu errichten, aufzuheben oder sie zu verändern, ist allein Sache des Diözesanbischofs, der keine Pfarreien errichten oder aufheben oder nennenswert verändern darf, ohne den Priesterrat gehört zu haben.
  
Wo die Umstände es erfordern, kann die Seelsorge für eine oder für verschiedene Pfarreien zugleich mehreren Priestern solidarisch übertragen werden, jedoch mit der Maßgabe, dass einer von ihnen Leiter des seelsorglichen Wirkens sein muss, der nämlich die Zusammenarbeit zu leiten und dem Bischof gegenüber zu verantworten hat.
+
== Pastoralverbünde ==
 
+
Mehrere Gemeinden werden im deutschsprachigen Raum gegenwärtig immer öfter zu einem ''Pastoralverbund'' oder ''pastoralen Raum'' zusammengeführt. Diesem steht in der Regel ein Priester als Pfarrer aller (kirchenrechtlich nach wie vor existenten) Gemeinden vor. Weitere Priester können ihn als Kapläne/[[Vikar]]e und [[Subsidiar]]e unterstützen. Aufgrund des durch diese Vorgehensweise entstehenden Verwaltungsaufwand geht man mittlerweile vielerorts jedoch dazu über, Gemeinden aufzulösen, und die bestehende Kirche als Filialkirche einer Pfarrei anzugliedern. Mitunter werden die beiden Lösungsansätze auch kombiniert, so dass Pastoralverbünde entstehen, die sich aus mehreren Pfarreien zusammensetzen, denen wiederum Filialkirchen angegliedert sind.
Wenn der Diözesanbischof wegen Priestermangels glaubt, einen [[Diakon]] oder eine andere Person, die nicht die [[Priesterweihe]] empfangen hat, oder eine Gemeinschaft von Personen an der Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben einer Pfarrei beteiligen zu müssen, hat er einen [[Priester]] zu bestimmen, der, mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet, die Seelsorge leitet.
 
  
 
[[Kategorie:Kirche]]
 
[[Kategorie:Kirche]]

Version vom 22. August 2008, 22:47 Uhr

Eine Pfarrei (österr. Pfarre) ist eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die in einer Teilkirche auf Dauer errichtet ist und deren Seelsorge unter der Autorität des Diözesanbischofs einem Pfarrer als ihrem eigenen Hirten anvertraut wird.

Die Pfarrei ist in aller Regel territorial abgegrenzt und umfasst alle Gläubigen eines bestimmten Gebietes. Wo es jedoch angezeigt ist, können Personalpfarreien errichtet werden.

Leitung der Pfarrei

Zur Teilhabe am Amt Christi ist der Pfarrer, der gemäß Kirchenrecht Priester ist, berufen, um für diese Gemeinschaft die Dienste des Lehrens, des Heiligens und des Leitens auszuüben, wobei auch andere Priester oder Diakone mitwirken sowie Laien nach Maßgabe des Rechts mithelfen. Die Pfarrei besitzt Rechtspersönlichkeit.

Wenn der Diözesanbischof wegen Priestermangels glaubt, einen Diakon oder eine andere Person, die nicht die Priesterweihe empfangen hat, oder eine Gemeinschaft von Personen an der Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben einer Pfarrei beteiligen zu müssen, hat er einen Priester zu bestimmen, der, mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet, die Seelsorge leitet.

Errichtung

Pfarreien zu errichten, aufzuheben oder sie zu verändern, ist allein Sache des Diözesanbischofs, der keine Pfarreien errichten oder aufheben oder nennenswert verändern darf, ohne den Priesterrat gehört zu haben.

Pastoralverbünde

Mehrere Gemeinden werden im deutschsprachigen Raum gegenwärtig immer öfter zu einem Pastoralverbund oder pastoralen Raum zusammengeführt. Diesem steht in der Regel ein Priester als Pfarrer aller (kirchenrechtlich nach wie vor existenten) Gemeinden vor. Weitere Priester können ihn als Kapläne/Vikare und Subsidiare unterstützen. Aufgrund des durch diese Vorgehensweise entstehenden Verwaltungsaufwand geht man mittlerweile vielerorts jedoch dazu über, Gemeinden aufzulösen, und die bestehende Kirche als Filialkirche einer Pfarrei anzugliedern. Mitunter werden die beiden Lösungsansätze auch kombiniert, so dass Pastoralverbünde entstehen, die sich aus mehreren Pfarreien zusammensetzen, denen wiederum Filialkirchen angegliedert sind.