Konzil: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
(Die notwendige Deutlichkeit eines Konzils oder einer Synode)
(lit)
Zeile 19: Zeile 19:
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
 +
* [[Robert Bellarmin]]: ''Disputationen über die Streitpunkte des christlichen Glaubens. Band IV: Über die Concilien und die Kirche'', Kulmbach 2020 (1. Auflage, 288 Seiten, ISBN 9783943506051).
 
* Palazzini (Hg.): ''Dizionario dei Concili'' (Nachschlagewerk). 6 Bde., Rom 1963-1967.  
 
* Palazzini (Hg.): ''Dizionario dei Concili'' (Nachschlagewerk). 6 Bde., Rom 1963-1967.  
  

Version vom 13. November 2020, 18:00 Uhr

Die ökumenischen Konzilien
  1. I. Konzil von Nizäa (325)
  2. I. Konzil von Konstantinopel (381)
  3. Konzil von Ephesos (431)
  4. Konzil von Chalcedon (451)
  5. II. Konzil von Konstantinopel (553)
  6. III. Konzil von Konstantinopel (680-681)
  7. II. Konzil von Nizäa (787)
  8. IV. Konzil von Konstantinopel (869-870)
  9. I. Laterankonzil (1123)
  10. II. Laterankonzil (1139)
  11. III. Laterankonzil (1179)
  12. IV. Laterankonzil (1215)
  13. I. Konzil von Lyon (1245)
  14. II. Konzil von Lyon (1274)
  15. Konzil von Vienne (1311-1312)
  16. Konzil von Konstanz (1414-1418)
  17. Konzil von Basel-Ferrara-Florenz (1431-1449)
  18. V. Laterankonzil (1512-1517)
  19. Konzil von Trient (1545-1563)
  20. I. Vatikanisches Konzil (1869-1870)
  21. II. Vatikanisches Konzil (1962-1965)

Ein Konzil (lat. concilium = Zusammenkunft, Versammlung) ist im weiteren Sinn eine Versammlung von Bischöfen und anderen hohen Klerikern zum Zwecke der Erörterung und Entscheidung theologischer und kirchlicher Fragen. Es kann in Teilen der Kirche oder für die ganze katholische Kirche stattfinden. Wenn es das gesamte Bischofskollegium zusammenruft, nennt man das Konzil ökumenisch. Ein ökumenisches Konzil wird vom Papst einberufen und erhält durch seine Zustimmung die Bestätigung der Beschlüsse.

Das Konzil ist zusammen mit dem Papst die höchste Autorität in der Kirche. Seine Entscheidungen sind in dem Maße verbindlich wie es selbst das zum Ausdruck bringt. Die letzte Entscheidung über die verbindliche Anwendung der erarbeiteten Dokumente liegt, wie es sich nach dem Konzil von Konstanz herausgebildet hat, uneingeschränkt beim Papst.

Das schließt aus, dass er für seine Gesetzgebung je zuerst die Erlaubnis eines Konzils einzuholen hätte. Denn ein Konzil ist keine dem Papst übergeordnete Behörde, es "funktioniert" nur mit und unter dem Haupt des Bischofskollegiums (vgl. I. Vatikanisches Konzil, Pastor aeternus, 14). Das einzelne Konzilsglied ist nicht "Teilhaber" von parlamentarischen Rechten, sondern Mitwirkender an der Wahrheitsfindung, die ohne das Amt Petri nicht glücken kann. Der abweichende Standpunkt, wonach ein Konzil über dem Papst steht, heißt Konziliarismus. Er wurde auch vom letzten, bekannten Konzil, dem II. Vaticanum wieder verworfen.

Allerdings werden die Bischöfe seit 1967 an der Ausübung der päpstlichen Aufgaben durch die Bischofssynode beteiligt, die kein kleines Konzil, jedoch ein Organ des Papstes ist, das seinem Amt innerhalb des Kollegium der Bischöfe dient. Je nach Meinung des gegenwärtigen Papstes, kann die Bischofssynode ein Konzil (nur teilweise) "ersetzen", da der Papst sie turnusmäßig einberuft und die aktuell kirchlichen Fragen behandelt.

Die notwendige Deutlichkeit eines Konzils oder einer Synode

Mehrdeutigkeit in einer Synode sind "am wenigsten zu dulden. Das Lob einer Synode besteht ja besonders darin, dass sie beim Lehren jene klare Weise des Ausdruckes einhalte, welche keine Gefahr des Anstoßes mehr zurücklässt. Wenn daher etwas in dieser Art gesündigt worden ist, so kann es nicht verteidigt werden durch die heimtückische Entschuldigung, welche vorgebracht zu werden pflegt: nämlich dass das, was sich als gefährlich gesagt herausstellt, an anderen Stellen deutlicher erklärt oder auch verbessert aufgefunden wird ..." Dann ist es "nicht weit mehr zur Fortpflanzung als zur Entschuldigung des Irrtums" . Sind "etwa besonders den Unwissenderen, die zufällig auf diesen oder jenen Teil der in der Volkssprache jedermann zugänglichen Synode stoßen, auch immer die anderen (im Text) verstreuten Stellen gegenwärtig, in welche sie zu diesem Zweck Einsicht nehmen müssten? Oder selbst angenommen, dass sie in dieselben Einsicht nehmen würden: ist etwa jedermann fähig genug, jene Stellen von sich aus derart miteinander zu vergleichen, um dadurch - wie jene fälschlich schwätzen - jeder Gefahr des Irrtums auszuweichen imstande zu sein? Dies ist in Wirklichkeit der verderblichste Kunstgriff, um einen Irrtum einzunisten." (Pius VI.: Apostolische Konstitution Auctorem fidei über die Verurteilung der Synode von Pistoia vom 27. August 1794).

siehe: Giovanni Domenico Mansi

Päpstliche Schreiben

Paul VI.

Literatur

  • Robert Bellarmin: Disputationen über die Streitpunkte des christlichen Glaubens. Band IV: Über die Concilien und die Kirche, Kulmbach 2020 (1. Auflage, 288 Seiten, ISBN 9783943506051).
  • Palazzini (Hg.): Dizionario dei Concili (Nachschlagewerk). 6 Bde., Rom 1963-1967.

Weblinks