Authentische Auslegung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Authentische Auslegung''' oder '''Authentische Interpretation''' bezieht sich auf die Auslegung des Rechtes der katholischen Kirche in [[Codex Iuris Canonici]] und [[Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium]]. Sie ist verbindlich und steht dem Gesetzestext gleich. Sofern Unklarheiten über Begriffe oder verschiedene Auslegungsmöglichkeiten des [[CIC]] oder [[CCEO]] bestehen, kann der [[Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten‎|Päpstliche Rat für die Gesetzestexte]] dies klar bzw. richtig stellen ([[CIC]] can. 16 §1 und 2).
Die Authentische Auslegung oder Authentische Interpretation bezieht sich auf die Auslegung des Rechtes der katholischen Kirche in [[CIC]] und [[CCEO]]. Sie ist verbindlich und steht dem Gesetzestext gleich. Sofern Unklarheiten über Begriffe oder verschiedene Auslegungsmöglichkeiten des [[CIC]] oder [[CCEO]] bestehen, kann der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte dies klar bzw. richtig stellen. ([[CIC]] can. 16 §1 und 2).
 
  
 
==Der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte==
 
==Der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte==
  
Zur Zeit besteht der PCLT (Pontificium Consilium de legum textibus) aus 16 Mitgliedern. Dies sind 15 Kardinäle, darunter die Deutschen Meisner und Müller und einem Monsignore, sowie 35 Konsultatoren für das Lateinische Kirchenrecht, das im [[CIC]] fest gelegt ist und 15 Konsultatoren für die katholischen Ostkirchen, deren Recht im [[CCEO]] fest gelegt ist. Vorsitzender des Rates ist Seine Eminenz, Francesco [[Kardinal]] Coccopalmerio, Sekretär [[Monsignore]] Juan Ignacio Arrieta Ochoa de Chinchetru.
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Zur Zeit besteht der PCLT (Pontificium Consilium de legum textibus) aus 16 Mitgliedern. Dies sind 15 Kardinäle, darunter die Deutschen Meisner und Müller und einem Monsignore, sowie 35 Konsultatoren für das Lateinische Kirchenrecht, das im [[CIC]] fest gelegt ist und 15 Konsultatoren für die katholischen Ostkirchen, deren Recht im [[CCEO]] fest gelegt ist. Vorsitzender des Rates ist Seine Eminenz, [[Kardinal]] [[Francesco Coccopalmerio]], Sekretär [[Monsignore]] Juan Ignacio Arrieta Ochoa de Chinchetru.
  
Gegründet wurde die Kommission am 15.09.1917 mit Motu Proprio "Cum iuris canonici" von Benedikt XV. als Pontificia Commissio CIC interpretando (kurz: PCI). Mit der Apostolischen Konstitution "Pastor bonus" vom 28.06.1988 wandelte Johannes Paul II. sie in den heutigen Päpstlichen Rat um.
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Gegründet wurde die Kommission am 15. September 1917 mit [[Motu proprio]] "Cum iuris canonici" von [[Benedikt XV.]] als Pontificia Commissio CIC interpretando (kurz: PCI). Mit der Apostolischen Konstitution "[[Pastor bonus]]" vom 28. Juni 1988 wandelte [[Johannes Paul II.]] sie in den heutigen Päpstlichen Rat um.
  
 
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Eine authentische Auslegung kann auch durch Bischöfe geschehen, wenn sie gemeinsam eine Erklärung über Fragen des Lehramtes abgeben ([[CIC]] can. 749 und 752f.) Dies kann sowohl in Gemeinschaft aller Bischöfe, als auch durch Bischoskonferenzen, Regionalkonzilien oder einzelne Bischöfe sein. Auch wenn  hier nicht die Unfehlbarkeit des Lehramtes gegeben ist, so sollen die Gläubigen Gehorsam im Glauben leisten.
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Eine authentische Auslegung kann auch durch [[Bischöfe]] geschehen, wenn sie gemeinsam eine Erklärung über Fragen des Lehramtes abgeben ([[CIC]] can. 749 und 752f.). Dies kann sowohl in Gemeinschaft aller Bischöfe, als auch durch [[Bischofskonferenz]]en, Regionalkonzilien oder einzelne Bischöfe sein. Auch wenn  hier nicht die Unfehlbarkeit des Lehramtes gegeben ist, so sollen die Gläubigen Gehorsam im Glauben leisten.
  
==Weblinks==
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[[Kategorie:Kirchenrecht]]

Version vom 27. Juni 2016, 11:41 Uhr

Die Authentische Auslegung oder Authentische Interpretation bezieht sich auf die Auslegung des Rechtes der katholischen Kirche in Codex Iuris Canonici und Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium. Sie ist verbindlich und steht dem Gesetzestext gleich. Sofern Unklarheiten über Begriffe oder verschiedene Auslegungsmöglichkeiten des CIC oder CCEO bestehen, kann der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte dies klar bzw. richtig stellen (CIC can. 16 §1 und 2).

Der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte

Zur Zeit besteht der PCLT (Pontificium Consilium de legum textibus) aus 16 Mitgliedern. Dies sind 15 Kardinäle, darunter die Deutschen Meisner und Müller und einem Monsignore, sowie 35 Konsultatoren für das Lateinische Kirchenrecht, das im CIC fest gelegt ist und 15 Konsultatoren für die katholischen Ostkirchen, deren Recht im CCEO fest gelegt ist. Vorsitzender des Rates ist Seine Eminenz, Kardinal Francesco Coccopalmerio, Sekretär Monsignore Juan Ignacio Arrieta Ochoa de Chinchetru.

Gegründet wurde die Kommission am 15. September 1917 mit Motu proprio "Cum iuris canonici" von Benedikt XV. als Pontificia Commissio CIC interpretando (kurz: PCI). Mit der Apostolischen Konstitution "Pastor bonus" vom 28. Juni 1988 wandelte Johannes Paul II. sie in den heutigen Päpstlichen Rat um.

weitere Kompetenzen

Eine authentische Auslegung kann auch durch Bischöfe geschehen, wenn sie gemeinsam eine Erklärung über Fragen des Lehramtes abgeben (CIC can. 749 und 752f.). Dies kann sowohl in Gemeinschaft aller Bischöfe, als auch durch Bischofskonferenzen, Regionalkonzilien oder einzelne Bischöfe sein. Auch wenn hier nicht die Unfehlbarkeit des Lehramtes gegeben ist, so sollen die Gläubigen Gehorsam im Glauben leisten.