Annus internationalis familiae: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
K
 
(42 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Annus internationalis familiae''' (Das [[Jahr der Familie|Internationale Jahr der Familie]]) sind die [[Incipit|Anfangsworte]] des Schreibens der [[Kongregation für die Glaubenslehre]] im [[Pontifikat]] von [[Papst]] [[Johannes Paul II.]] vom 14. September 1994. Es ist an die Bischöfe der [[Katholische Kirche|Katholischen Kirche]] gerichtet und handelt über den [[Kommunion]]empfang von [[Wiederverheiratet Geschiedene|wiederverheirateten geschiedenen]] Gläubigen.
+
'''Annus internationalis familiae''' (Das [[Jahr der Familie|Internationale Jahr der Familie]]) sind die [[Incipit|Anfangsworte]] des Schreibens der [[Kongregation für die Glaubenslehre]] im [[Pontifikat]] von [[Papst]] [[Johannes Paul II.]] vom 14. September 1994. Es ist an die Bischöfe der [[Katholische Kirche|Katholischen Kirche]] gerichtet und handelt über den [[Sakramentale Kommunion|Kommunionempfang]] von [[Wiederverheiratete Geschiedene|wiederverheirateten geschiedenen]] Gläubigen.
 +
 
 +
==Der Text des Schreibens==
 +
[[Annus internationalis familiae (Wortlaut)]] (auch in: [[Der Apostolische Stuhl]] 1994, S. 1228-1233)
  
 
==Hintergrund==
 
==Hintergrund==
  
1993 gaben die Bischöfe [[Oskar Saier]] ([[Erzbistum Freiburg]]), [[Walter Kasper]] ([[Bistum Rottenburg-Stuttgart]], und [[Karl Lehmann]] ([[Bistum Mainz]]) ein Gemeinsames Hirtenschreiben der Oberrheinischen Kirchenprovinz<ref>[http://www.weinzweb.de/TexteHJ/OberrhBischWdvgeschiedeneHirtenwort.pdf Die Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz: Zur seelsorglichen Begleitung von Menschen] aus zerbrochenen Ehen, [[Ehescheidung|Geschiedenen]] und [[Wiederverheiratet Geschiedene|Wiederverheirateten Geschiedenen]]: Hirtenwort. Freiburg/Br. u. a.: (10.07.) 1993. </ref> "zur Pastoral mit Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen" heraus. Diese traten dafür ein, dass geschiedene, wieder verheiratete Katholiken sich nach ernster Gewissensprüfung ermächtigt fühlen könnten, trotz ihrer kirchenrechtlich ungeordneten Situation die [[Sakrament]]e, vor allem der [[Eucharistie|eucharistische]] [[Kommunion]] zu empfangen. Wie schon bei der [[Schwangerschaftsberatung]] soll hier als Vorraussetzung eine Beratung stattfinden, damit der Grenzbruch kirchlich legal werden sollte. Tiefster Irrtum in diesem Schreiben, ist die Auffassung über das [[Wesen]] des [[Gewissen]]s.<ref>Wie das schon bei der [[Königsteiner Erklärung]] der Fall war und noch nicht aufgearbeitet wurde!</ref> Als Antwort gab die [[Kongregation für die Glaubenslehre]] dieses Schreiben heraus.
+
1993 gaben die Bischöfe [[Oskar Saier]] ([[Erzbistum Freiburg]]), [[Walter Kasper]] ([[Bistum Rottenburg-Stuttgart]], und [[Karl Lehmann]] ([[Bistum Mainz]]) ein Gemeinsames Hirtenschreiben der Oberrheinischen Kirchenprovinz<ref>
 
+
[http://www.kathtube.com/player.php?id=36010 Die Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz: Zur seelsorglichen Begleitung von Menschen] aus zerbrochenen Ehen, [[Ehescheidung|Geschiedenen]] und [[Wiederverheiratet Geschiedene|Wiederverheirateten Geschiedenen]]: Hirtenwort. Freiburg/Br. u. a.: (10.07.) 1993. </ref> "zur Pastoral mit Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen" heraus. Diese traten dafür ein, dass geschiedene, wieder verheiratete Katholiken sich nach ernster [[Gewissensprüfung]] ermächtigt fühlen könnten, trotz ihrer kirchenrechtlich ungeordneten Situation die [[Sakrament]]e, vor allem der [[Sakramentale Kommunion]] zu empfangen. Wie schon bei der [[Schwangerschaftsberatung]] soll hier als Vorraussetzung eine Beratung stattfinden, damit der Grenzbruch kirchlich legal werden sollte. Tiefstgründigster Irrtum in diesem Schreiben, ist die Auffassung über das [[Wesen]] und Aufgabe des [[Gewissen]]s. Als Antwort gab die [[Kongregation für die Glaubenslehre]] dieses Schreiben heraus.
==Bleibende Aktualität des Schreibens==
 
Im Jahre 2013 macht wieder ein Bischof von Freiburg, dieses Mal Erzbischof [[Robert Zollitsch]] den Vorstoß, wiederverheiratet Geschiedene zur [[Kommunion]] zuzulassen. <ref>wie schon im Jahre 2011, vgl. [http://www.kath.net/news/32907 Meisner: Ehe repräsentiert unaufkündbare Hingabe Christi an die Kirche] [[Kath.net]] am 2. September 2011</ref> Dieses Mal ist ist das Kleid eine "Handreichung" als «vorläufiger Impuls» des Dialogprozesses.<ref>[http://www.kath.net/news/43206 Zollitsch nennt Freiburger Handreichung einen «vorläufigen Impuls»] [[Kath.net]] am 10. Oktober 2013; [http://www.kath.net/news/43339 Freiburger Handreichungen nicht rechtswirksam] [[Kath.net]] am 20. Oktober 2013</ref> Obwohl der Vatikan <ref>[http://www.kath.net/news/43174 La Repubblica: Vatikan irritiert über Freiburger Initiative]; [http://www.kath.net/news/43180 Vatikan gegen deutsche Sonderwege für wiederverheiratete Geschiedene] [[Kath.net]] am 8. Oktober 2013 </ref> und insbesondere der Präfekt der [[Glaubenskongregation]] [[Erzbischof]] [[Gerhard Ludwig Müller]] verlangt, dass die "pastorale Handreichung" zurückgezogen werden soll, <ref>
 
[http://www.kath.net/news/43656 Schreiben des Präfekten der Glaubenskongregation an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz: Erzbistum Freiburg muss pastorale Handreichung zurückziehen!] [[Kath.net]] am 11. November 2013</ref> zieht [[Robert Zollitsch]] die Handreichung nicht zurück.<ref> [http://www.kath.net/news/43793 Zollitsch sagt 'NJET' zur Aufforderung des Glaubenspräfekten ] [[Kath.net]] am 21. November 2013</ref>
 
  
Im Februar 2014 hatte wiederum [[Walter Kasper]], dieses Mal als Kardinal, die Möglichkeit, als Vortragender vor dem [[Konsistorium]] der Kardinäle, <ref>[http://www.kath.net/news/45278 Kardinal Kaspers Vorstoß und die Crux der Enthaltsamkeit] 16 März 2014 von Dr. [[Josef Spindelböck]]: Der emeritierte deutsche Kurienkardinal Walter Kasper hat vor dem außerordentlichen Konsistorium der Kardinäle in Rom (vom 20. und 21. Februar 2014) auf Wunsch von Papst Franziskus einen Vortrag mit anschließender Diskussion zum Thema „Das Evangelium von der Familie“ gehalten.</ref> seine alte Auffassung über die Kommunion [[wiederverheiratet Geschiedene]]r zu präsentieren. Der Vortrag, dessen Hauptanliegen nicht die Kommunion wiederverheiratet Geschiedener sein sollte, jedoch allgemein so aufgenommen wurde, wollte die theoretische Unauflöslichkeit der Ehe nicht<ref>vgl. [http://www.kath.net/news/45088 Kardinal Kasper betont die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe] [[Kath.net]] am 1. März 2014</ref> in Frage stellen, sondern wie schon 1993, die praktische Auflöslichkeit der Ehe in Einzelfällen gewähren. Auch hier ist die falsche Auffassung über das [[Wesen]] des [[Gewissen]]s der tiefste Irrtum, der mit einem falschen [[Barmherzigkeit]]sgedanken einhergeht.<ref> [http://kath.net/news/43182 Ein sichtbares Zeichen für wiederverheiratete Geschiedene] [[Kath.net]] am 28. Februar 2014 von Weihbischof [[Andreas Laun]]</ref> Es sollte nach seiner Meinung möglich sein, dass ein geschiedenen wiederverheirateter, nach einer Zeit der [[Buße]], wieder zu den [[Sakrament]]en hinzutreten kann, wenn er die erste zerbrochene Ehe "bereut". Bereut werden muss nach seiner Meinung das schuldhafte Versagen der Zerbrechung der ersten Ehe, nicht die eigentliche Sünde der Wiederverheiratung, welche zum Selbstausschluss von den Sakramenten führt. <ref>[http://www.kath.net/news/45077 'Die Zeit': Kasper forderte Vatikan-Umdenken bei Sexualmoral] [[Kath.net]] am 28. Februar 2014</ref>
+
Das Begleitschreiben zu ''Annus internationalis familiae'' führt zu einigen Einwänden aus: "Die Kirche kann auch nicht pastorale Praktiken – etwa in der Sakramentenpastoral – gutheißen, die dem eindeutigen Gebot des Herrn widersprechen. Mit anderen Worten: Wenn die vorausgehende Ehe von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gültig war, kann ihre neue Verbindung unter keinen Umständen als rechtmäßig betrachtet werden, daher ist ein Sakramentenempfang aus inneren Gründen nicht möglich. Das [[Gewissen]] des einzelnen ist ausnahmslos an diese Norm gebunden." ... Eine Pastoral, die den betroffenen Menschen wirklich helfen will, muß immer in der [[Wahrheit]] gründen. Nur das Wahre kann letzten Endes auch pastoral sein. „Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch befreien“ ({{B|Joh|8|32}}).
  
==Der Text des Schreibens==
+
→ Fortgang und Ende der Diskussion: [[Amoris laetitia]].
[[Annus internationalis familiae (Wortlaut)]]
 
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==

Aktuelle Version vom 8. Mai 2017, 12:12 Uhr

Annus internationalis familiae (Das Internationale Jahr der Familie) sind die Anfangsworte des Schreibens der Kongregation für die Glaubenslehre im Pontifikat von Papst Johannes Paul II. vom 14. September 1994. Es ist an die Bischöfe der Katholischen Kirche gerichtet und handelt über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen.

Der Text des Schreibens

Annus internationalis familiae (Wortlaut) (auch in: Der Apostolische Stuhl 1994, S. 1228-1233)

Hintergrund

1993 gaben die Bischöfe Oskar Saier (Erzbistum Freiburg), Walter Kasper (Bistum Rottenburg-Stuttgart, und Karl Lehmann (Bistum Mainz) ein Gemeinsames Hirtenschreiben der Oberrheinischen Kirchenprovinz<ref> Die Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz: Zur seelsorglichen Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen, Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen: Hirtenwort. Freiburg/Br. u. a.: (10.07.) 1993. </ref> "zur Pastoral mit Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen" heraus. Diese traten dafür ein, dass geschiedene, wieder verheiratete Katholiken sich nach ernster Gewissensprüfung ermächtigt fühlen könnten, trotz ihrer kirchenrechtlich ungeordneten Situation die Sakramente, vor allem der Sakramentale Kommunion zu empfangen. Wie schon bei der Schwangerschaftsberatung soll hier als Vorraussetzung eine Beratung stattfinden, damit der Grenzbruch kirchlich legal werden sollte. Tiefstgründigster Irrtum in diesem Schreiben, ist die Auffassung über das Wesen und Aufgabe des Gewissens. Als Antwort gab die Kongregation für die Glaubenslehre dieses Schreiben heraus.

Das Begleitschreiben zu Annus internationalis familiae führt zu einigen Einwänden aus: "Die Kirche kann auch nicht pastorale Praktiken – etwa in der Sakramentenpastoral – gutheißen, die dem eindeutigen Gebot des Herrn widersprechen. Mit anderen Worten: Wenn die vorausgehende Ehe von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gültig war, kann ihre neue Verbindung unter keinen Umständen als rechtmäßig betrachtet werden, daher ist ein Sakramentenempfang aus inneren Gründen nicht möglich. Das Gewissen des einzelnen ist ausnahmslos an diese Norm gebunden." ... Eine Pastoral, die den betroffenen Menschen wirklich helfen will, muß immer in der Wahrheit gründen. Nur das Wahre kann letzten Endes auch pastoral sein. „Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch befreien“ ({{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Annus internationalis familiae |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 8{{#if:32|,32}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}).

→ Fortgang und Ende der Diskussion: Amoris laetitia.

Weblinks

Anmerkungen

<references />