Benedictus Deus: Unterschied zwischen den Versionen

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''' Benedictus Deus ''' sind die Anfangsworte der [[Bulle]] [[Papst]] [[Pius IV.]] zum ökumenischen [[Konzil von Trient]] am [[26. Januar]] [[1563]] zur Bestätigung aller [[Dekret]]e.
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''' Benedictus Deus ''' sind die [[Incipit|Anfangsworte]] der [[Apostolische Konstitution|Apostolischen Konstitution]] des [[Papst]]es [[Benedikt XII.]] vom 29. Januar [[1336]], dass die ''[[beseligende Schau]]'' der Seelen unmittelbar nach dem [[Tod]]e definiert. Nach fast allgemeiner Meinung gilt diese [[Definition]] als endgültig [[ex cathedra]] ergangen, mithin als unfehlbar verbindlich.
  
==Das Dokument im Wortlaut==
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==Hintergrund==
[[Benedictus Deus (Wortlaut)]]
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Entgegen der schon damals gängigen theologischen Auffassung vertrat [[Johannes XXII.]] die Meinung, die »unter dem Altare« Gottes (vgl. Offb 6,9) weilenden Seelen der Verstorbenen besäßen lediglich die Anschauung der menschlichen Natur Christi und erlangten erst nach dem allgemeinen Weltgericht die volle Seligkeit. Vor allem in drei Predigten trug er diese Auffassung vor: am 1. November und 15. Dezember 1331 und am 5. Januar 1332. Die zwei ersten wurden herausgegeben von Mariano Prados SJ, in: ArchTGran 23 [1960] 155–184; die Handschriften siehe bei DenCh 2,414. In der zweiten Predigt erklärt der Papst, die Schau Gottes werde als Lohn (nach [[Augustinus von Hippo|Augustinus]], Enarrationes in Psalmos 90, sermo 2, n. 13 [CpChL 39,127713–15 / PL 37,1170A]) nur dem in der Auferstehung aus Leib und Seele geeinten Menschen als Subjekt geschuldet, nicht aber schon der vom Leib getrennten Seele. In der 3. Predigt behauptet er, sowohl die Dämonen als auch die verworfenen Menschen würden erst nach dem allgemeinen Gericht die ewige Strafe der Hölle antreten. Zur Unterstützung seiner Auffassung verfaßte Johannes XXII. im Jahre 1333 ebenfalls eine Schrift.
  
'''Siehe auch: ''' [[Liste von Lehramtstexten]]
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König Philipp VI. von [[Frankreich]] veranlaßte eine Untersuchung. Sie begann am 19. Dezember 1333. Daraufhin berief auch der Papst eine Kommission von [[Kardinäle]]n und [[Theologe]]n, die den Papst dazu bewegte, am 3. Januar 1334 im [[Konsistorium]] zu erklären, er werde seine Meinung widerrufen, wenn sie der allgemeinen Lehre der Kirche entgegenstehe. Am 3. Dezember 1334, einen Tag vor seinem Tode, widerrief er in Gegenwart des [[Kardinalskollegium]]s feierlich seine Auffassung mit den in der Bulle ''[[Ne super his]]'' überlieferten Worten. Die Bulle wurde von seinem Nachfolger Benedikt XII. veröffentlicht, der schon als [[Kardinal]] ein umfangreiches Werk ''De statu animarum sanctarum ante generale iudicium'' (Archivum Vaticanum latinum 4006, Fol. 16A–218B; vgl. J.-M. Vidal, in: RHE 6 [1905] 788) verfasst hatte. Bevor er definierte, beauftragte er ein Theologengremium mit der eingehenden Untersuchung des Problems.<ref>[[Denzinger-Hünermann]]: [[Enchiridion symbolorum]], Erweiterte Neuausgabe mit Texten von [[Papst Franziskus]]; E-Book, [[Herder Verlag]] 2017, S. 1334 (45. Auflage; ISBN  978-3-451-84797-4).</ref>
  
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== Wesentlicher Auszug aus der Konstitution Benedictus Deus ==
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[[DH]] '''1000''':  Durch diese auf immer geltende Konstitution definieren Wir kraft Apostolischer Autorität: dass nach allgemeiner Anordnung Gottes die Seelen aller [[Heilige]]n, die vor dem Leiden unseres Herrn [[Jesus Christus]] aus dieser Welt geschieden sind, sowie die Seelen der heiligen [[Apostel]], [[Martyrer]], [[Bekenner]], Jungfrauen und anderer Gläubiger, die nach der von ihnen empfangenen heiligen [[Taufe]] Christi verstorben sind, in denen es nichts zu reinigen gab, als sie dahinschieden, noch geben wird, wenn sie auch künftig dahinscheiden werden, oder wenn es in ebendiesen damals etwas zu reinigen gab oder geben wird, wenn sie nach ihrem [[Tod]] gereinigt wurden, und dass die Seelen der Kinder, die durch dieselbe Taufe Christi wiedergeboren wurden, und der noch zu Taufenden, nachdem sie getauft wurden, wenn sie vor dem Gebrauch des freien Willens dahinscheiden, sogleich nach ihrem Tod und besagter Reinigung bei jenen, die einer solchen Reinigung bedurften, auch vor der [[Auferstehung des Fleisches|Wiederannahme ihrer Leiber]] und dem [[Allgemeines Gericht|allgemeinen Gericht]] nach dem Aufstieg unseres Erlösers und Herrn Jesus Christus in den Himmel im Himmel, Himmelreich und himmlischen Paradies mit Christus in der Gemeinschaft der heiligen [[Engel]] versammelt waren, sind und sein werden, und nach dem Leiden und Tod des Herrn Jesus Christus das göttliche Wesen in einer unmittelbaren Schau und auch von [[Angesicht zu Angesicht]] geschaut haben und schauen – ohne Vermittlung eines Geschöpfes, das sich als geschauter Gegenstand darböte; vielmehr zeigt sich ihnen das göttliche Wesen unmittelbar unverhüllt, klar und offen –, und dass die so Schauenden ebendieses göttliche Wesen genießen, sowie dass aufgrund dieser Schau und dieses Genusses die Seelen derer, die schon dahingeschieden sind, wahrhaft selig sind und das ewige Leben und die ewige Ruhe haben, und auch die Seelen jener, die später dahinscheiden werden, ebendieses göttliche Wesen vor dem allgemeinen Gericht schauen und es genießen werden; und dass diese Schau des göttlichen Wesens '''1001''' und sein Genuss die Akte des Glaubens und der Hoffnung in ihnen schwinden lassen, insofern [[Glaube]] und [[Hoffnung]] eigentliche [[Göttliche Tugenden|theologische Tugenden]] sind; und dass, nachdem diese unmittelbare Schau von [[Angesicht zu Angesicht]] und dieser Genuß in ebendiesen angefangen hat oder haben wird, ebendiese Schau und ebendieser Genuss ohne irgendeine Unterbrechung oder Verminderung besagter Schau und besagten Genusses ununterbrochen besteht und fortgesetzt wird bis zum Endgericht und von dann bis in Ewigkeit.
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'''1002''' Wir definieren zudem, dass nach allgemeiner Anordnung Gottes die Seelen der in einer aktuellen [[Todsünde]] [[Sterben|Dahinscheidenden]] sogleich nach ihrem Tod zur [[Hölle]] hinabsteigen, wo sie mit den Qualen der Hölle gepeinigt werden, und dass nichtsdestoweniger am Tage des Gerichts alle Menschen »vor dem Richterstuhl Christi« mit ihren Leibern erscheinen werden, um Rechenschaft für ihre eigenen Taten abzulegen, »damit ein jeder seinen Lohn empfange für das, was er im Leib Gutes oder Böses getan hat« {{B|2 Kor|5|10}}.
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== Literatur ==
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* [[Friedrich Wetter]]: [[Dissertation]] 1956: "Die Lehre Benedikts XII. vom intensiven Wachstum der Gottesschau", [[Gregoriana]] Rom 1956 (258 Seiten; [https://books.google.de/books/about/Die_Lehre_Benedikts_XII_vom_intensiven_W.html?id=yTNp1dsl7YwC&printsec=frontcover&source=kp_read_button&redir_esc=y#v=onepage&q&f=false bei google-books])
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'''Siehe auch: ''' [[Benedictus Deus et Pater (Wortlaut)]]
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== Anmerkungen ==
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[[Kategorie:Lehramtstexte (Wortlaut)]]

Aktuelle Version vom 21. März 2019, 20:05 Uhr

Benedictus Deus sind die Anfangsworte der Apostolischen Konstitution des Papstes Benedikt XII. vom 29. Januar 1336, dass die beseligende Schau der Seelen unmittelbar nach dem Tode definiert. Nach fast allgemeiner Meinung gilt diese Definition als endgültig ex cathedra ergangen, mithin als unfehlbar verbindlich.

Hintergrund

Entgegen der schon damals gängigen theologischen Auffassung vertrat Johannes XXII. die Meinung, die »unter dem Altare« Gottes (vgl. Offb 6,9) weilenden Seelen der Verstorbenen besäßen lediglich die Anschauung der menschlichen Natur Christi und erlangten erst nach dem allgemeinen Weltgericht die volle Seligkeit. Vor allem in drei Predigten trug er diese Auffassung vor: am 1. November und 15. Dezember 1331 und am 5. Januar 1332. Die zwei ersten wurden herausgegeben von Mariano Prados SJ, in: ArchTGran 23 [1960] 155–184; die Handschriften siehe bei DenCh 2,414. In der zweiten Predigt erklärt der Papst, die Schau Gottes werde als Lohn (nach Augustinus, Enarrationes in Psalmos 90, sermo 2, n. 13 [CpChL 39,127713–15 / PL 37,1170A]) nur dem in der Auferstehung aus Leib und Seele geeinten Menschen als Subjekt geschuldet, nicht aber schon der vom Leib getrennten Seele. In der 3. Predigt behauptet er, sowohl die Dämonen als auch die verworfenen Menschen würden erst nach dem allgemeinen Gericht die ewige Strafe der Hölle antreten. Zur Unterstützung seiner Auffassung verfaßte Johannes XXII. im Jahre 1333 ebenfalls eine Schrift.

König Philipp VI. von Frankreich veranlaßte eine Untersuchung. Sie begann am 19. Dezember 1333. Daraufhin berief auch der Papst eine Kommission von Kardinälen und Theologen, die den Papst dazu bewegte, am 3. Januar 1334 im Konsistorium zu erklären, er werde seine Meinung widerrufen, wenn sie der allgemeinen Lehre der Kirche entgegenstehe. Am 3. Dezember 1334, einen Tag vor seinem Tode, widerrief er in Gegenwart des Kardinalskollegiums feierlich seine Auffassung mit den in der Bulle Ne super his überlieferten Worten. Die Bulle wurde von seinem Nachfolger Benedikt XII. veröffentlicht, der schon als Kardinal ein umfangreiches Werk De statu animarum sanctarum ante generale iudicium (Archivum Vaticanum latinum 4006, Fol. 16A–218B; vgl. J.-M. Vidal, in: RHE 6 [1905] 788) verfasst hatte. Bevor er definierte, beauftragte er ein Theologengremium mit der eingehenden Untersuchung des Problems.<ref>Denzinger-Hünermann: Enchiridion symbolorum, Erweiterte Neuausgabe mit Texten von Papst Franziskus; E-Book, Herder Verlag 2017, S. 1334 (45. Auflage; ISBN 978-3-451-84797-4).</ref>

Wesentlicher Auszug aus der Konstitution Benedictus Deus

DH 1000: Durch diese auf immer geltende Konstitution definieren Wir kraft Apostolischer Autorität: dass nach allgemeiner Anordnung Gottes die Seelen aller Heiligen, die vor dem Leiden unseres Herrn Jesus Christus aus dieser Welt geschieden sind, sowie die Seelen der heiligen Apostel, Martyrer, Bekenner, Jungfrauen und anderer Gläubiger, die nach der von ihnen empfangenen heiligen Taufe Christi verstorben sind, in denen es nichts zu reinigen gab, als sie dahinschieden, noch geben wird, wenn sie auch künftig dahinscheiden werden, oder wenn es in ebendiesen damals etwas zu reinigen gab oder geben wird, wenn sie nach ihrem Tod gereinigt wurden, und dass die Seelen der Kinder, die durch dieselbe Taufe Christi wiedergeboren wurden, und der noch zu Taufenden, nachdem sie getauft wurden, wenn sie vor dem Gebrauch des freien Willens dahinscheiden, sogleich nach ihrem Tod und besagter Reinigung bei jenen, die einer solchen Reinigung bedurften, auch vor der Wiederannahme ihrer Leiber und dem allgemeinen Gericht nach dem Aufstieg unseres Erlösers und Herrn Jesus Christus in den Himmel im Himmel, Himmelreich und himmlischen Paradies mit Christus in der Gemeinschaft der heiligen Engel versammelt waren, sind und sein werden, und nach dem Leiden und Tod des Herrn Jesus Christus das göttliche Wesen in einer unmittelbaren Schau und auch von Angesicht zu Angesicht geschaut haben und schauen – ohne Vermittlung eines Geschöpfes, das sich als geschauter Gegenstand darböte; vielmehr zeigt sich ihnen das göttliche Wesen unmittelbar unverhüllt, klar und offen –, und dass die so Schauenden ebendieses göttliche Wesen genießen, sowie dass aufgrund dieser Schau und dieses Genusses die Seelen derer, die schon dahingeschieden sind, wahrhaft selig sind und das ewige Leben und die ewige Ruhe haben, und auch die Seelen jener, die später dahinscheiden werden, ebendieses göttliche Wesen vor dem allgemeinen Gericht schauen und es genießen werden; und dass diese Schau des göttlichen Wesens 1001 und sein Genuss die Akte des Glaubens und der Hoffnung in ihnen schwinden lassen, insofern Glaube und Hoffnung eigentliche theologische Tugenden sind; und dass, nachdem diese unmittelbare Schau von Angesicht zu Angesicht und dieser Genuß in ebendiesen angefangen hat oder haben wird, ebendiese Schau und ebendieser Genuss ohne irgendeine Unterbrechung oder Verminderung besagter Schau und besagten Genusses ununterbrochen besteht und fortgesetzt wird bis zum Endgericht und von dann bis in Ewigkeit.

1002 Wir definieren zudem, dass nach allgemeiner Anordnung Gottes die Seelen der in einer aktuellen Todsünde Dahinscheidenden sogleich nach ihrem Tod zur Hölle hinabsteigen, wo sie mit den Qualen der Hölle gepeinigt werden, und dass nichtsdestoweniger am Tage des Gerichts alle Menschen »vor dem Richterstuhl Christi« mit ihren Leibern erscheinen werden, um Rechenschaft für ihre eigenen Taten abzulegen, »damit ein jeder seinen Lohn empfange für das, was er im Leib Gutes oder Böses getan hat« {{#ifeq: 2. Brief des Paulus an die Korinther | Benedictus Deus |{{#if: 2 Kor|2 Kor|2. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 2 Kor |2 Kor|2. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 5{{#if:10|,10}} Kor%205{{#if:10|,10}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%205{{#if:10|,10}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}.

Literatur

Siehe auch: Benedictus Deus et Pater (Wortlaut)

Anmerkungen

<references />