Quam singulari

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Quam singulari sind die lateinischen Anfangsworte des Dekretes der Sakramentenkongregation des Papstes Pius X. vom 8. August 1910 über das für den Empfang der Erstkommunion erforderliche Alter.

Inhalt

Jesus und die Kinder
Die Kommunion der Säuglinge nach der alten kirchlichen Praxis
Das vom IV. Laterankonzil für die Kommunion festgesetzte Alter der Unterscheidung
Irrtümer und Missbräuche in der Auffassung des „Alters der Unterscheidung“
Die Kirche verwirft die Irrtümer und Missbräuche
Wahrer Sinn des „Unterscheidungsalters“
Zeugnis der Kirchenlehrer und Theologen
Lehre des Heiligen Stuhles
Päpstliche Gutheißung des Dekretes und Schlussbestimmungen

Kommentar

Papst Pius X. hat durch das Dekret „Quam singulari Christus amore“ die Frühkommunion für Kinder wieder eingeführt. Mit dem Dekret bestimmte Pius X., dass die Kinder mit dem Alter der Unterscheidung, also etwa mit sieben Jahren, zur Erstkommunion hinzutreten dürfen, wie es auch schon vom IV. Laterankonzil (1215) bestimmt und vom Tridentinischen Konzil (1551-1552) bestätigt worden war. Zuvor war das Kommunionalter schrittweise auf 12 bis 14 Jahre angehoben worden. Schon mit dem Dekret Tridentina synodus“ vom 16. Juli 1905 hatte papst Pius X. schon die tägliche Kommunion wieder eingeführt, die in der Vergangenheit wegen rigoristischer Tendenzen abgeschafft worden war.

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten

Weblinks