Priesterbruderschaft St. Pius X.: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kirchliche Stellungnahme zur Priesterbruderschaft St. Pius ==
Im Jahr 2008 hat Kardinal Castrillón Hoyos (leitete bis 2009 die Kommission Ecclesia Dei) bei einem Interview gemeint, dass die Priesterbruderschaft St. Pius X zwar einen kanonisch irregulären Status habe, nicht aber schismatisch sei, so z.B. auf einer Pressekonferenz am 30. Mai 2008.<ref>abrufbar auf: [http://media.journalstar.com/podcast/?mid=M4840b17287666 Quelle]</ref> Im Gegensatz dazu gibt es auch etliche Stellungnahmen, die klar von einem Schisma sprechen. Unter anderem hat die [[Erzdiözese Salzburg]] festgestellt, dass die Priesterbruderschaft Pius X. sich 1988 durch die Bischofsweihe definitiv von der römisch-katholischen Kirche getrennt habe.<ref>[[kath.net]]: [http://www.kath.net/detail.php?id=11249 'Definitiv von der römisch-katholischen Kirche getrennt'], Meldung vom 16. August 2005.</ref>
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Im Jahr 2008 hat Kardinal Castrillón Hoyos (leitete bis 2009 die Kommission Ecclesia Dei) bei einem Interview gemeint, dass die Priesterbruderschaft St. Pius X zwar einen kanonisch irregulären Status habe, nicht aber schismatisch sei, so z.B. auf einer Pressekonferenz am 30. Mai 2008.<ref>abrufbar auf: [http://media.journalstar.com/podcast/?mid=M4840b17287666 Quelle]</ref>
  
 
== Neue Zuständigkeit ==
 
== Neue Zuständigkeit ==

Version vom 8. Mai 2011, 12:18 Uhr

Die Priesterbruderschaft St. Pius X (lat.:Fraternitas Sacerdotalis St. Pii X; FSSPX) ist eine von der Kirche nicht anerkannte "Priestervereinigung mit Gemeinschaftsleben ohne Gelübde" nach dem Vorbild der Missionsgesellschaften. Derzeitiger Generaloberer ist Bernard Fellay, Oberer des deutschen Distrikts Franz Schmidberger.

Geschichte

Marcel Lefebvre war Gründer und erster Generalobere der 1970 gegründeten und sich seit 1974 in Konflikt mit den vatikanischen Behörden befindenden Priesterbruderschaft St. Pius X., die zunächst vor allem als Trägerin eines Priesterseminars traditioneller Prägung in Ecône (Schweiz) wirkte. Anlaß des Konflikts der Bruderschaft zunächst mit vielen Diözesanbischöfen, dann auch mit Rom, waren einige Lehrpunkte des II. Vatikanum sowie verschiedene nachkonziliare Reformen, die von Erzbischof Lefebvre als mit der gesamten kirchlichen Tradition unvereinbar verurteilt wurden. Bekannt wurde Lefebvre vor allem durch seine Ablehnung der Liturgiereform. In seiner Grundsatzerklärung vom 21. November 1974 stellte er die These auf, dass kein Katholik, wenn ihm an seinem Seelenheil liege, diese Reform billigen könne, da sie nicht-katholische [vor allem protestantisierende] Tendenzen habe. Rom reagierte darauf mit der umso strengeren Durchsetzung des Missale Romanum von 1970, um ein Schisma entlang der liturgischen Frage zu verhindern. Papst Paul VI. suspendierte Lefebvre 1976 wegen unerlaubter Priesterweihen von seinen Ämtern. Dieser blieb bei seiner Position, obwohl ihn der Papst abermals im September 1976 in Privataudienz empfing.

Mit Schreiben vom 11. Oktober 1976 stellte der Papst die These auf, dass sich Lefebvre angesichts des von ihm erachteten Traditionsbegriffs im Irrtum befinde. Durch vier gegen den Willen des Papstes vollzogene und damit unerlaubte Bischofsweihen im Jahr 1988 zog sich Lefebvre einer Erklärung der Kongregation für die Bischöfe vom 1. Juli 1988 zufolge die Tatstrafe der Exkommunikation zu. Papst Johannes Paul II. verurteilte am 2. Juli im Apostolischen Schreiben Ecclesia Dei die Bischofsweihen als schismatischen Akt und stellte die Exkommunikation Lefebvres fest.

Da die Feier der so gen. tridentinischen Liturgie bereits seit 1984 im Falle eines pastoralen Bedürfnisses gestattet wird, also ihre Zelebration nur von 1974 bis 1984 auf persönlich begründete Ausnahmen beschränkt war, ist längst nicht mehr die "alte Messe" der zentrale Streitpunkt zwischen dem Heiligen Stuhl und den über 500 Priestern der Priesterbruderschaft (vgl. auch das Motu proprio Summorum Pontificum). Diese sieht das II. Vatikanum als historischen Bruch an und verlangt die Rückkehr Roms zur vorkonziliaren Tradition und die Revision des 2. Vatikanums im Sinne dieser Tradition.

Dem halten Vertreter der Priesterbruderschaft wie der 1988 zum Bischof geweihte Richard Williamson entgegen, dass eine Anerkennung des II. Vatikanischen Konzils im Sinne gerade der richtig verstandenen Tradition nicht möglich sei, zumindest nicht bezüglich aller Dokumente.

Als Beispiele für die Unvereinbarkeit des Konzils mit der "Tradition" werden einige nach Ansicht der Piusbrüder zweideutige Aussagen über die Ökumene und Religionsfreiheit in den Konzilsdokumenten genannt. So wiedersprche beispielsweise das Dekret Unitatis redintegratio der Enzyklika Mortalium animos von Papst Pius XI. aus dem Jahre 1928. Da es sich bei der Priesterbruderschaft St. Pius X. um eine Priestervereinigung handelt, ist Laien der formelle Beitritt nicht möglich.

Päpstliche Schreiben

Kirchliche Stellungnahme zur Priesterbruderschaft St. Pius

Im Jahr 2008 hat Kardinal Castrillón Hoyos (leitete bis 2009 die Kommission Ecclesia Dei) bei einem Interview gemeint, dass die Priesterbruderschaft St. Pius X zwar einen kanonisch irregulären Status habe, nicht aber schismatisch sei, so z.B. auf einer Pressekonferenz am 30. Mai 2008.<ref>abrufbar auf: Quelle</ref>

Neue Zuständigkeit

Mit Motu proprio Ecclesiae unitatem wurde die für den "Lefebvrianismus" zuständige Kommission Ecclesia Dei der Glaubenskongregation zugeordnet; deren Präfekt leitet seit 2. Juli 2009 die Kommission.

Literatur

  • Karl Heinz MENKE: Die traditionalistischen Wurzeln der Piusbruderschaft. In: Internationale katholische Zeitschrift (Communio) 38 (2009), S. 297-318.

Weblinks

Anmerkungen

<references />