Partikel: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
K (link)
(erg)
Zeile 9: Zeile 9:
 
"Nach der [[Konsekration]] ist der Zusammenschluss von Daumen und Zeigefinger des Zelebranten nicht mehr vorgeschrieben. Wenn ein Teilchen der Hostie an den Fingern haften bleibt, streift er die Finger über der [[Patene]] ab."<ref>[[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung|Heilige Ritenkongregation]] und "[[Consilium (Rat zur Ausführung der Liturgiekonstitution)|Consilium]]": II. [[Instruktion]] [[Tres abhinc annos]] zur ordnungsgemäßen Durchführung der Konzilskonstitution über die heilige [[Liturgie]]  [[Sacrosanctum concilium]] vom [[4. Mai]] [[1967]], [[Tres abhinc annos (Wortlaut)#Einige Änderungen im Ordo Missae|Nr. 12]].</ref>
 
"Nach der [[Konsekration]] ist der Zusammenschluss von Daumen und Zeigefinger des Zelebranten nicht mehr vorgeschrieben. Wenn ein Teilchen der Hostie an den Fingern haften bleibt, streift er die Finger über der [[Patene]] ab."<ref>[[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung|Heilige Ritenkongregation]] und "[[Consilium (Rat zur Ausführung der Liturgiekonstitution)|Consilium]]": II. [[Instruktion]] [[Tres abhinc annos]] zur ordnungsgemäßen Durchführung der Konzilskonstitution über die heilige [[Liturgie]]  [[Sacrosanctum concilium]] vom [[4. Mai]] [[1967]], [[Tres abhinc annos (Wortlaut)#Einige Änderungen im Ordo Missae|Nr. 12]].</ref>
  
Auch Gläubige haben die Pflicht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles zu veranlassen, dass keine Partikel "fallengelassen", "verstreut"<ref> vgl. [[Memoriale domini (Wortlaut)#Pastorale Erwägungen für jene, die das Indult erbeten haben]], Nr. 1905.</ref> oder "verloren" gehen.<ref> vgl. [[Mitteilung über die Handkommunion|Mitteilung über die Handkommunion, Nr. 6]]; [[Immensae caritatis#IV. Frömmigkeit und Ehrfurcht vor dem eucharistischen Brot bei der Handkommunion|"Mit größter Sorgfalt und Umsicht sollen Spender und Empfänger bei der Handkommunion auf Teilchen achten, die sich etwa von der Hostie losgelöst haben."]].</ref> Die [[Mundkommunion]] ist "Ausdruck der Ehrfurcht der Gläubigen vor der [[Eucharistie]]."<ref> [[Memoriale domini (Wortlaut)#Zweite Übersertzung]], Nr. 1895.</ref> Deshalb ist eine [[Patene]] bei der Kommunionausteilung vorgeschrieben, "um die Gefahr zu vermeiden, dass die heilige [[Hostie]] oder einzelne Fragmente auf den Boden fallen" (vgl. [[Redemptionis sacramentum]] [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#2. Die Spendung der heiligen Kommunion|Nr. 93]]).  
+
Auch Gläubige haben die Pflicht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles zu veranlassen, dass keine Partikel "fallengelassen", "verstreut"<ref> vgl. [[Memoriale domini (Wortlaut)#Pastorale Erwägungen für jene, die das Indult erbeten haben]], Nr. 1905.</ref> oder "verloren" gehen.<ref> vgl. [[Mitteilung über die Handkommunion|Mitteilung über die Handkommunion, Nr. 6]]; [[Immensae caritatis#IV. Frömmigkeit und Ehrfurcht vor dem eucharistischen Brot bei der Handkommunion|"Mit größter Sorgfalt und Umsicht sollen Spender und Empfänger bei der Handkommunion auf Teilchen achten, die sich etwa von der Hostie losgelöst haben."]].</ref> Die [[Mundkommunion]] ist "Ausdruck der Ehrfurcht der Gläubigen vor der [[Eucharistie]]."<ref> [[Memoriale domini (Wortlaut)#Zweite Übersertzung]], Nr. 1895.</ref> Deshalb ist eine [[Patene]] bei der Kommunionausteilung vorgeschrieben, "um die Gefahr zu vermeiden, dass die heilige [[Hostie]] oder einzelne Fragmente auf den Boden fallen" (vgl. [[Redemptionis sacramentum]] [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#2. Die Spendung der heiligen Kommunion|Nr. 93]]). "Ist eine Hostie oder eine Partikel (doch) heruntergefallen, wird sie ehrfürchtig aufgehoben." ([[GRM]] [[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch (Wortlaut)#Die Purifikation|Nr. 280]]).
  
 
===Päpstliches Schreiben===
 
===Päpstliches Schreiben===

Version vom 9. Oktober 2014, 16:40 Uhr

Ein Partikel ist die Bezeichnung für ein kleines Teilchen.

Reliquienpartikel

Ein kleines Teilchen kann ein Überbleibsel vom Holzkreuz Jesu Christi oder ein Gegenstand von Heiligen (Blutreliquie, Kleidung usw.) sein. Diese Teilchen werden oft in ein Reliquiaren (z.B. zum Wettersegen), Altar oder in ein Büchslein zur Verehrung gegeben.

Eucharistisches Partikel

Das Brechen von Brot führt in der Praxis zum Entstehen von Bröseln und kleinen Partikeln, die in der Heiligen Messe jedoch in gleicher Weise eucharistischer Leib Christi sind, wie die zur Kommunion bestimmten Bruchstücke. Um der Verunehrung dieser kleinen Partikel vorzubeugen (und wohl auch aus praktischen und Haltbarkeitsgründen), ging man im Mittelalter zur üblichen Form der Hostien über. Gemäß der Lehre der Kirche, ist der ganze Christus auch in jedem menschlich sichtbaren Teil der Heiligsten Eucharistie wahrhaft gegenwärtig.<ref> Die Größe des Teiles ist nicht von Belang: vgl. dazu: Catechismus Romanus II. Teil: Von den Sakramenten#A. Die Eucharistie als Sakrament, Nr. 34: "So bezeugt uns Augustin in seinen Schriften: »Jeder empfängt Christus den Herrn, und in jedem der einzelnen Teile ist er ganz zugegen. Er wird durch die Einzelkommunionen nicht kleiner, er gibt sich vielmehr jedem einzelnen hin ganz so wie Er ist« (Corp. Jur. can. c. 75 [vgI. 77] Dist. II de cons.)</ref> Priester sind daher gemäß dem Messbuch verpflichtet, so sorgfältig mit der Heiligen Gestalt umzugegehen, dass kein Teil verloren geht. "Wann immer ein Hostienteilchen an den Fingern haften bleibt, vor allem nach der Brotbrechung oder der Kommunion der Gläubigen, hat der Priester die Finger über der Patene beziehungsweise Hostienschale zu reinigen oder, wenn nötig, abzuwaschen. Ebenso hat er, falls Teilchen außerhalb der Patene beziehungsweise Hostienschale liegen, diese zu sammeln." (GRM Nr. 278, AEM Nr. 120, 138, 237). "Nach der Konsekration ist der Zusammenschluss von Daumen und Zeigefinger des Zelebranten nicht mehr vorgeschrieben. Wenn ein Teilchen der Hostie an den Fingern haften bleibt, streift er die Finger über der Patene ab."<ref>Heilige Ritenkongregation und "Consilium": II. Instruktion Tres abhinc annos zur ordnungsgemäßen Durchführung der Konzilskonstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium vom 4. Mai 1967, Nr. 12.</ref>

Auch Gläubige haben die Pflicht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles zu veranlassen, dass keine Partikel "fallengelassen", "verstreut"<ref> vgl. Memoriale domini (Wortlaut)#Pastorale Erwägungen für jene, die das Indult erbeten haben, Nr. 1905.</ref> oder "verloren" gehen.<ref> vgl. Mitteilung über die Handkommunion, Nr. 6; "Mit größter Sorgfalt und Umsicht sollen Spender und Empfänger bei der Handkommunion auf Teilchen achten, die sich etwa von der Hostie losgelöst haben.".</ref> Die Mundkommunion ist "Ausdruck der Ehrfurcht der Gläubigen vor der Eucharistie."<ref> Memoriale domini (Wortlaut)#Zweite Übersertzung, Nr. 1895.</ref> Deshalb ist eine Patene bei der Kommunionausteilung vorgeschrieben, "um die Gefahr zu vermeiden, dass die heilige Hostie oder einzelne Fragmente auf den Boden fallen" (vgl. Redemptionis sacramentum Nr. 93). "Ist eine Hostie oder eine Partikel (doch) heruntergefallen, wird sie ehrfürchtig aufgehoben." (GRM Nr. 280).

Päpstliches Schreiben

Johannes Paul II.

Anmerkungen

<references />