Leutpriester: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Leutpriester''' (lateinisch: ''plebánus'') war im Mittelalter die Bezeichnung für einen [[Priester]], der die Seelsorge an einer Kirche mit [[Pfarrei|pfarrlichen Rechten]] ausübte. Er konnte selbst der Inhaber der Pfarrpfründe sein oder im Auftrage des Inhabers amtieren, wenn dieser selbst kein Priester oder amtsunfähig war. Meist waren Leutpriester [[Diözesanpriester]]. Die Bezeichnung "Leutpriester" war vereinzelt noch im 19. Jahrhundert in Gebrauch.
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[[Datei:HertnidaltarHof.jpg|miniatur|200px|[[Hof (Saale)|Hofer]] Hertnid-Altar mit Heinrich und Kunigunde. Im Bildvordergrund der Stifter Pleban Hertnid von Stein.]]
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'''Leutpriester''' (lateinisch: ''plebánus'') war im [[Mittelalter]] die Bezeichnung für einen [[Priester]], der die Seelsorge an einer Kirche mit [[Pfarrei|pfarrlichen Rechten]] ausübte. Er konnte selbst der Inhaber der Pfarrpfründe sein oder im Auftrage des Inhabers amtieren, wenn dieser selbst kein Priester oder amtsunfähig war. Meist waren Leutpriester [[Diözesanpriester]]. Die Bezeichnung "Leutpriester" war vereinzelt noch im [[19. Jahrhundert]] in Gebrauch.
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==

Version vom 26. Juni 2014, 18:55 Uhr

Hofer Hertnid-Altar mit Heinrich und Kunigunde. Im Bildvordergrund der Stifter Pleban Hertnid von Stein.

Leutpriester (lateinisch: plebánus) war im Mittelalter die Bezeichnung für einen Priester, der die Seelsorge an einer Kirche mit pfarrlichen Rechten ausübte. Er konnte selbst der Inhaber der Pfarrpfründe sein oder im Auftrage des Inhabers amtieren, wenn dieser selbst kein Priester oder amtsunfähig war. Meist waren Leutpriester Diözesanpriester. Die Bezeichnung "Leutpriester" war vereinzelt noch im 19. Jahrhundert in Gebrauch.

Literatur