Lebensrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Recht auf Leben''' ist ein [[Menschenrecht]] bzw. Grundrecht. Es gilt als das grundlegendste Recht eines jeden Menschen.
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Im deutschen [[Grundgesetz]] wird es in Art. 2 Abs. 2 GG garantiert.
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== Vereine und Initiativen ==
 
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* [[Aktion Leben]] - Förderverein zum Schutz und zur Verteidigung der Würde des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.
 
* [[Aktion Leben]] - Förderverein zum Schutz und zur Verteidigung der Würde des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.

Version vom 10. September 2015, 10:07 Uhr

Das Recht auf Leben ist ein Menschenrecht bzw. Grundrecht. Es gilt als das grundlegendste Recht eines jeden Menschen. Im deutschen Grundgesetz wird es in Art. 2 Abs. 2 GG garantiert.

Vereine und Initiativen

Kongresse und Tagungen

Literatur