Kantor

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Ein Kantor (lateinisch: cantare - singen; cantor - Sänger) ist ein Vorsänger oder Chorleiter. Kantoren gibt es in katholischen und evangelischen Kirchen sowie in jüdischen Gemeinden (Chasan). Von großer Bedeutung ist die Rolle des Kantors auch in der Orthodoxie und den mit Rom unierten Ostkirchen, die in byzantinischer Tradition stehen.

Das Kantorenamt

Neben der liturgischen Rolle als Vorsänger im Gottesdienst bezeichnet der Begriff Kantor oder Kantorin auch die in einer Gemeinde für die Kirchenmusik verantwortliche Person. Für diesen hauptamtlichen Beruf, der in der Regel nur an größeren Kirchen ausgeübt wird, muß der Kantor bei der evangelischen und katholischen Kirche ein Hochschulstudium absolviern. Bei besonderen Leistungen wird auch der Titel Kirchenmusikdirektor verliehen. Der musikalische Leiter der Kirchenmusik eines Bistums ist der Diözesanmusikdirektor (DMD).

Zu den Aufgaben des Kantors gehört in der Regel das liturgische und konzertante Orgelspiel und die Begleitung des Gemeindegesangs. Ebenso gehört die Leitung der Chöre und Musikgruppen, etwa einer Choralschola oder einer Kantorei (Kinderchor, Jugendchor, Kirchenchor, Vocalensemble) und eventuell ein Posaunenchor oder Instrumentalensemble zu seinen Aufgaben. In früheren Zeiten war das Amt des Kantors oft mit dem Beruf des örtlichen Lehrers verbunden.

Zahlreiche Kantoren waren oder sind ebenso bekannte Komponisten. Zu den bekanntesten Beispielen zählt der Leipziger Thomaskantor Johann Sebastian Bach. Weitere Berufsbezeichnugen sind Seelsorgebereichskantor als leitender Kirchenmusiker eines Pfarreienverbundes oder Bezirkskantor, Dekanatskantor, Regionalkantor, wo der Kantor die musikalische Aufsicht über eines oder mehrere Dekanate führt.

Siehe auch