Haec sacra congregatio: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 6. Juli 2019, 15:30 Uhr

Schreiben
Haec sacra congregatio

Kongregation für die Glaubenslehre
im Pontifikat von Papst
Johannes Paul II.
über die Unauflöslichkeit der Ehe
11. April 1973

(Quelle: Die deutsche Fassung auf der Vatikanseite)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Aufgabe dieser Heiligen Kongregation ist es, die Lehre des Glaubens und der Sitten in der gesamten katholischen Welt zu verteidigen. Sie ist daher damit befasst, die Verbreitung neuer Meinungen, die versuchen, die vom Lehramt der Kirche beständig vorgelegte Lehre über die Unauflöslichkeit der Ehe zu leugnen oder in Zweifel zu ziehen, einer aufmerksamen Prüfung zu unterziehen.

Besagte Meinungen werden nicht nur durch Bücher und Zeitungen verbreitet, sondern neuerdings auch an Seminaren, katholischen Schulen und in der Praxis von Kirchengerichten einiger Diözesen in Umlauf gebracht.

Darüber hinaus werden diese Meinungen, zusammen mit anderen lehrmäßigen oder pastoralen Begründungen, hie und da als Argument dafür angeführt, Verstöße gegen die Disziplin zu rechtfertigen, die bezüglich der Zulassung zu den Sakramenten jener gilt, die in irregulären Verbindungen leben.

Dieses Heilige Dikasterium hat das besagte Problem daher in seiner Vollversammlung des Jahres 1972 einer Prüfung unterzogen und ersucht die Bischöfe, kraft seines vom Heiligen Vater approbierten Auftrags, aufmerksam darüber zu wachen, dass all jene, die die Aufgabe haben, an Schulen jeder Stufe und an Instituten zu unterrichten, oder die an Kirchengerichten tätig sind, dem kirchlichen Lehramt in der Frage der Unauflöslichkeit der Ehe treubleiben und es an den Kirchengerichten in die Praxis umsetzen.

Was die Zulassung zu den Sakramenten angeht, sind die Ortsordinarien einerseits gerufen, die geltende Disziplin der Kirche zu beachten, und andererseits dafür zu sorgen, dass die Seelsorger den in irregulären Verbindungen lebenden Gläubigen besondere Aufmerksamkeit entgegenbringen und bei der Lösung dieser Fälle – neben anderen rechten Mitteln – die approbierte Praxis der Kirche im Gewissensbereich anwenden.

Indem ich Ihnen dies zur Kenntnis bringe, verbleibe ich hochachtungsvoll Ihr ergebener

Franjo Card. Šeper
Präfekt
Fr. Jérôme Hamer OP Sekretär

Rom, 11. April 1973

Weblinks