Cum instet sollemnitas: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 25. Januar 2009, 18:42 Uhr

Dekret
Cum instet sollemnitas
Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
unseres Heiligen Vaters
Benedikt XVI.
durch das eine besondere Befugnis zur Feier der Bekehrung des heiligen Apostels Paulus
im Jubiläumsjahr anlässlich des 2000. Jahrestages seiner Geburt gewährt wird
25. Januar 2008
(Quelle: Osservatore Romano Deutsche Ausgabe 6. Juni 2008)

Der heilige Apostel Paulus, der vor dem ganzen Erdkreis die Wahrheit Christi verkündete, nachdem er den Herrn zuvor verfolgt hatte, und der danach strebte, den Völkern die Frohe Botschaft zu überbringen, setzte sich eifrig für die Einheit und Eintracht aller Christen ein. Seit jeher wurde und wird er von den Gläubigen verehrt, vor allem in diesem Jahr des 2000. Jahrestages seiner Geburt, das Papst Benedikt XVI. als besonderes Jubiläumsjahr ausgerufen hat. Kraft der Befugnisse, die Papst Benedikt XVI. dieser Kongregation erteilt hat, wird in außerordentlicher Form gewährt, dass am kommenden 25. Januar 2009, der auf den 3. Sonntag im Jahreskreis fällt, in den einzelnen Kirchen eine heilige Messe gemäß dem im Römischen Messbuch enthaltenen Messformular Bekehrung des heiligen Apostels Paulus gefeiert werden kann. In diesem Fall ist die zweite Lesung der Messe dem Römischen Lektionar für den 3. Sonntag im Jahreskreis zu entnehmen, und es wird das Glaubensbekenntnis gebetet.

Diese auf besondere Anweisung des Papstes erlassene Gewährung hat nur für das Jahr 2009 Gültigkeit. Entgegen aller anderslautenden Verfügungen.

Aus der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung,
am 25. Januar 2008, dem Fest der Bekehrung des heiligen Apostels Paulus
Francis Kardinal Arinze
Präfekt
Erzbischof Albert Malcolm Ranjith
Sekretär


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