Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium: Unterschied zwischen den Versionen

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(Päpstliche Schreiben)
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Der CCEO wurde von Papst [[Johannes Paul II.]] am 18. Oktober 1990 mit der [[Apostolische Konstitution|Apostolischen Konstitution]] [[Sacri Canones]] promulgiert und trat am 1. Oktober 1991 für alle der fünf Traditionen angehörenden 23 katholischen Ostkirchen sui iuris in Kraft. Er bezeichnete diesen als eine Frucht des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]], ein [[Zeichen]], dass die Eigenständigkeit der Ostkirchen berücksichtigt.
 
Der CCEO wurde von Papst [[Johannes Paul II.]] am 18. Oktober 1990 mit der [[Apostolische Konstitution|Apostolischen Konstitution]] [[Sacri Canones]] promulgiert und trat am 1. Oktober 1991 für alle der fünf Traditionen angehörenden 23 katholischen Ostkirchen sui iuris in Kraft. Er bezeichnete diesen als eine Frucht des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]], ein [[Zeichen]], dass die Eigenständigkeit der Ostkirchen berücksichtigt.
  
==Päpstliches Schreiben==
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* 6. Januar 1996 Instruktion ''Il Padre inestimabile'' für die Anwendung der liturgischen Vorschriften des Kodex der Kanones der Orientalischen Kirchen.
 
* [[18. Mai]] [[1998]] [[Motu proprio]] ''[[Ad tuendam fidem]]'' vom  durch das einige Normen in den [[Codex Iuris Canonici]] und in den "Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium" eingefügt werden.
 
* [[18. Mai]] [[1998]] [[Motu proprio]] ''[[Ad tuendam fidem]]'' vom  durch das einige Normen in den [[Codex Iuris Canonici]] und in den "Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium" eingefügt werden.
  

Version vom 12. Oktober 2015, 08:16 Uhr

Der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO; Kodex der Kanones der katholischen Ostkirchen) ist das Gesetzbuch für die Unierte Kirchen. Die lateinische Kirche hat ein eigenes Gesetzbuch, den Codex Iuris Canonici (CIC).

Der CCEO wurde von Papst Johannes Paul II. am 18. Oktober 1990 mit der Apostolischen Konstitution Sacri Canones promulgiert und trat am 1. Oktober 1991 für alle der fünf Traditionen angehörenden 23 katholischen Ostkirchen sui iuris in Kraft. Er bezeichnete diesen als eine Frucht des Zweiten Vatikanischen Konzils, ein Zeichen, dass die Eigenständigkeit der Ostkirchen berücksichtigt.

Päpstliche Schreiben

  • 6. Januar 1996 Instruktion Il Padre inestimabile für die Anwendung der liturgischen Vorschriften des Kodex der Kanones der Orientalischen Kirchen.
  • 18. Mai 1998 Motu proprio Ad tuendam fidem vom durch das einige Normen in den Codex Iuris Canonici und in den "Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium" eingefügt werden.

Weblinks