Casti connubii (Wortlaut)

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Enzyklika
Casti connubii

unseres Heiligen Vaters
Pius XI.
an die Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe
und die anderen Oberhirten, welche in Frieden und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhle stehen
über die christliche Ehe
31. Dezember 1930

(Offizieller lateinischer Text AAS XXII [1930] 539-598)

(Quelle: Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung, Hsgr. Arthur Utz + Birgitta Gräfin von Galen, Band II, VII, Nr. 45-181; S. 1200-1283, Scientia humana Institut Aachen 1976, Imprimatur Friburgi Helv., die 2. decembris 1975 Th. Perroud, V.G. Die Nummerierung ist der englischen Fassung angeglichen.)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Ehrwürdige Brüder!
Gruß und Apostolischen Segen !

Einleitung

Die Wiederherstellung der Ehe durch Christus

1 Der reinen Ehe Hoheit und Würde leuchtet Uns, Ehrwürdige Brüder, vor allem daraus entgegen, dass Christus der Herr, der Sohn des ewigen Vaters, nach Annahme unserer gefallenen Natur, die Wurzel und Grundlage der Familiengemeinschaft und damit der menschlichen Gesellschaft überhaupt, nicht allein in den liebevollen Plan der allgemeinen Wiederherstellung unseres Geschlechtes ganz besonders mit einschließen wollte, sondern sie außerdem zur ursprünglichen Reinheit der Einsetzung durch Gott zurückgeführt, zu einem wahren und „großen“<ref> {{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Casti connubii (Wortlaut) |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 5{{#if:32|,32}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref> Sakrament des Neuen Bundes erhoben und deshalb die Ordnung derselben und die Sorge für sie ganz der Kirche, seiner Braut, anvertraut hat.  

Die Notwendigkeit der Belehrung über die Ehe

  2 Damit jedoch aus der Erneuerung der Ehe bei allen Völkern der ganzen Erde und aller Zeiten die erhofften Früchte ersprießen, muss in den Menschengeist zunächst die unverfälschte Lehre Christi über die Ehe hineinleuchten. Sodann ist es Pflicht der christlichen Ehegatten, in ihrem schwachen Willen durch die Gnade Gottes gestärkt, ihr ganzes Denken und Tun nach dem reinen und lauteren Gesetz Christi zu gestalten, um so für sich und ihre Familie das wahre Glück und den wahren Frieden zu finden.

Das Absinken der Ehemoral

  3 Indessen müssen nicht allein Wir, wenn Wir von der hohen Warte Unseres Apostolischen Amtes mit Vaterblick den gesamten Erdkreis überschauen, wahrnehmen – auch Ihr, Ehrwürdige Brüder, seht es und empfindet es ganz gewiss mit Uns aufs schmerzlichste, dass so viele Menschen das Gotteswerk der Wiederherstellung vergessen haben und die erhabene Heiligkeit der Ehe entweder gar nicht mehr kennen oder schamlos leugnen oder gar, von den falschen Grundsätzen einer neuen, aber ganz verkehrten Sittenlehre ausgehend, aller Orten mit Füßen treten. Da diese gefährlichen Irrlehren und verderbten Sitten sich auch unter den Gläubigen breit zu machen begonnen haben und sich immer tiefer einzudrängen suchen, haben Wir, da dies Unseres Amtes als Statthalters Christi auf Erden und obersten Hirten und Lehrers ist, es für Unsere Pflicht erachtet, Unsere Apostolische Stimme zu erheben, um die Uns anvertrauten Schaffe von den vergifteten Weiden abzuwehren und, soviel Wir nur können, unversehrt zu bewahren.  

Inhaltsangabe des Rundschreibens

  4 Wir haben deshalb beschlossen, zu Euch, Ehrwürdige Brüder, und durch Euch zur ganzen Kirche Christi, ja zur gesamten Menschheit vom Wesen und von der Würde der christlichen Ehe, dem aus ihr in die Familie und die ganze menschliche Gesellschaft sich ergießenden Glück und Segen, den diesem gewichtigen Punkt der christlichen Lehre entgegenstehenden Irrtümern, den Verfehlungen wider die christliche Ehegemeinschaft und endlich den entsprechenden hauptsächlichsten Heilmitteln zu reden. Wir treten dabei in die Fußstapfen Unseres Vorgängers Leo XIII. seligen Angedenkens und machen Uns sein vor fünfzig Jahren erlassenes Rundschreiben über die christliche Ehe „Arcanum“<ref>Rundschreiben Arcanum divinae sapientiae, 10. Februar 1880.</ref> durch Unser vorliegendes Rundschreiben zu eigen und, indem Wir einige die heutigen Verhältnisse betreffenden Punkte etwas ausführlicher behandeln, erklären Wir ausdrücklich, dass jenes Schreiben, weit davon entfernt, veraltet zu sein, vielmehr seine volle Kraft und Wirkung beibehält.

Kurze Übersicht über die kirchliche Lehre von der Ehe im Anschluss an das Rundschreiben Leos XIII. „Arcanum“

  5 Um mit dem eben erwähnten Rundschreiben zu beginnen, das sich fast nur damit befasst, die Einsetzung der Ehe durch Gott, ihre sakramentale Würde und ihre lebenslängliche Dauer sicherzustellen, so muss zunächst als unverrückbare und unantastbare Grundlage gelten: nicht von Menschen ist die Ehe eingesetzt und wiederhergestellt worden, sondern von Gott. Nicht von Menschen, sondern vom Urheber der Natur selbst, von Gott, und vom Wiederhersteller der Natur, Christus dem Herrn, ist sie durch Gesetze gesichert, ist sie gefestigt und erhöht worden. Diese Gesetze können also in keiner Weise dem Gutdünken von Menschen, keiner entgegenstehenden Vereinbarung, auch der Gatten nicht, unterworfen sein. Das ist die Lehre der Hl. Schrift<ref>{{#ifeq: Genesis | Casti connubii (Wortlaut) |{{#if: Gen|Gen|Genesis}}|{{#if: Gen |Gen|Genesis}}}} 1{{#if:27-28|,27-28}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Genesis | Casti connubii (Wortlaut) |{{#if: Gen|Gen|Genesis}}|{{#if: Gen |Gen|Genesis}}}} 2{{#if:22-23|,22-23}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Casti connubii (Wortlaut) |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 19{{#if:3ff|,3ff}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Casti connubii (Wortlaut) |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 5{{#if:23ff|,23ff}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref>, die ständige und allgemeine Tradition der Kirche, die feierliche Entscheidung des Heiligen Konzils von Trient, das mit den Worten der Hl. Schrift selbst verkündet und bekräftigt: das lebenslängliche und unauflösliche Eheband und dessen Einheit und Festigkeit haben Gott zum Urheber.<ref>Conc. Trid., Sess. XXIV.</ref>

6 Wenn nun aber auch die Ehe ihrem Wesen nach von Gott stammt, so hat doch auch der Wille des Menschen, und zwar in hervorragender Form, seinen Anteil an ihr. Denn die einzelne Ehe entspringt, sofern sie die eheliche Verbindung zwischen diesem Mann und dieser Frau ist, dem freien Jawort der beiden Brautleute. Diese freie Willenserklärung, durch die jeder Teil das der Ehe eigentümliche Recht gibt und nimmt<ref>Vgl. CIC, c. 1081 § 2.</ref>, ist zu einer wahren Eheschließung derart notwendig, dass sie durch keine menschliche Macht ersetzt werden kann.<ref>Vgl. CIC, c. 1081 § 1.</ref> Diese Freiheit hat jedoch nur das eine zum Gegenstand, ob die Eheschließenden wirklich eine Ehe eingehen und ob sie dieselbe mit dieser Person eingehen wollen. Dagegen ist das Wesen der Ehe der menschlichen Freiheit vollständig entzogen, so dass jeder, nachdem er einmal die Ehe eingegangen ist, unter ihren von Gott stammenden Gesetzen und wesentlichen Eigenschaften steht. Denn der Englische Lehrer sagt da, wo er von der ehelichen Treue und der Nachkommenschaft handelt: „Sie gehen in der Ehe aus dem Ehevertrag hervor, und zwar so, dass, falls in dem Jawort, durch das die Ehe zustande kommt, etwas ihnen Entgegengesetztes Ausdruck fände, überhaupt keine wahre Ehe vorläge.“<ref>Thomas von Aquin, S. theol. Suppl., q.49, a.3.</ref>

7 Durch die Ehe werden also die Gatten der Seele nach verbunden und verschmolzen, und zwar eher und inniger als dem Leibe nach, und nicht durch vorübergehende Sinneserregung oder bloße Gemütsbewegung, sondern durch überlegten und festen Willensentschluss: und aus dieser Verschmelzung der Seelen erwächst, so hat es Gott bestimmt, das heilige und unverletzliche Eheband.

8 Das ist die unvergleichliche Eigenart des Ehevertrages. Sie unterscheidet ihn himmelweit von den Verbindungen der vernunftlosen Lebewesen, die nur aus blindem Naturtrieb erfolgen und in denen sich nichts von Verstand oder überlegtem Wollen findet, wie auch von den haltlosen Verbindungen unter Menschen, die nichts an sich haben von einer wahren und sittengemäßen Vereinigung der Willen und denen jedes Recht auf Familiengemeinschaft abgesprochen werden muss.

9 Damit ist schon gegeben, dass die rechtmäßige Autorität zwar das Recht hat, ja dass ihr sogar die Pflicht obliegt, die unehrbaren, vernunft- und naturwidrigen Verhältnisse zu hemmen, zu hindern und zu bestrafen. Da es sich aber um etwas handelt, was unmittelbar aus der Natur folgt, so gilt ebenso sicher die Mahnung, die Unser Vorgänger Leo XIII. seligen Angedenkens offen ausgesprochen hat:<ref>Rundschreiben Rerum novarum, 15. Mai 1891.</ref> „Bei der Wahl des Lebensstandes ist es zweifellos dem freien Belieben der einzelnen anheimgestellt, welchem von beiden sie den Vorzug geben wollen: dem Rat Christi folgend jungfräulich zu leben oder sich durch Eingehen der Ehe zu binden. Kein menschliches Gesetz vermag das naturhafte und ursprüngliche Recht zur Ehe dem Menschen zu nehmen oder den von Gott im Anfang bestimmten Hauptzweck der Ehe zu beschränken: ‚Wachset und mehret euch’<ref>{{#ifeq: Genesis | Casti connubii (Wortlaut) |{{#if: Gen|Gen|Genesis}}|{{#if: Gen |Gen|Genesis}}}} 1{{#if:28|,28}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref>.“

10 So wird also die heilige Gemeinschaft der wahren Ehe gleichzeitig durch Gottes und des Menschen Willen begründet: Aus Gott ist die Einsetzung der Ehe, aus ihm sind ihre Zwecke, ihre Gesetze, ihre Segensgüter. Von den Menschen aber stammt mit Gottes Hilfe und Gnade durch edelmütige Hingabe des eigenen Ich an den andern für die ganze Lebensdauer die einzelne Ehe mit den von Gott gesetzten Pflichten und dem von ihm verheißenen Segen.  

I. Die wesentlichen Güter der Ehe

 

1. Die drei Güter der Ehe nach Augustinus

  11 Wenn Wir nun, Ehrwürdige Brüder, Uns anschicken, die Segensgüter, die Gott in die wahre Ehe hineingelegt hat, darzulegen, so kommen Uns die Worte des gefeierten Kirchenlehrers in den Sinn, dessen fünfzehnhundertjährigen Todestag Wir noch vor kurzem durch Unser Rundschreiben „Ad salutem“<ref>Rundschreiben Ad salutem, 20. April 1930.</ref> festlich begangen haben: „Das alles“, so sagt Augustinus, „sind Güter, um derentwillen die Ehe selbst gut ist: Nachkommenschaft, Treue, Sakrament“.<ref>S. Augustin., De bono coniugali XXIV 32.</ref> Inwiefern diese drei Worte eine klare und erschöpfende Zusammenfassung der gesamten Lehre über die christliche Ehe bieten, setzt der heilige Kirchenlehrer auseinander, wenn er schreibt: „Die Treue will besagen, dass nicht außerhalb des Ehebundes mit einem anderen oder einer anderen Verkehr gepflegt werde. Die Nachkommenschaft, dass das Kind mit Liebe entgegengenommen, mit herzlicher Güte gepflegt und gottesfürchtig erzogen werde. Das Sakrament endlich, dass die Ehe nicht geschieden werde und der Geschiedene oder die Geschiedene nicht einmal, um Nachkommenschaft zu erhalten, mit einem anderen eine Verbindung eingehe. Das hat als Grundsatz der Ehe zu gelten, durch das die naturgewollte Fruchtbarkeit geadelt und zugleich das verkehrte Begehren in den rechten Schranken gehalten werde.“<ref>S. Augustin., De gen. ad litteram IX 7, n.12.</ref>  

2. Das erste Gut der Ehe: die Kinder

a) Die Fortpflanzung als natürlicher und übernatürlicher Auftrag der Ehe

  12 Die erste Stelle unter den Gütern der Ehe nimmt also das Kind ein. In der Tat, so hat es der Schöpfer des Menschengeschlechtes, der sich in seiner Güte zur Weitergabe des Lebens der Menschen als seiner Gehilfen bedienen wollte, selbst gelehrt, indem er im Paradies bei der Einsetzung der Ehe zu den Stammeltern, und in ihnen zu allen künftigen Gatten, sprach: „Wachset und mehret euch und erfüllet die Erde.“<ref>{{#ifeq: Genesis | Casti connubii (Wortlaut) |{{#if: Gen|Gen|Genesis}}|{{#if: Gen |Gen|Genesis}}}} 1{{#if:28|,28}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref> In diesem Sinne erklärt der hl. Augustinus die Worte des hl. Apostels Paulus an Timotheus<ref>{{#ifeq: 1. Brief des Paulus an Timotheus | Casti connubii (Wortlaut) |{{#if: 1 Tim|1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}|{{#if: 1 Tim |1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}}} 15{{#if:14|,14}} Tim%2015{{#if:14|,14}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Tim%2015{{#if:14|,14}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref>, wenn er schreibt: „Dass die Ehe geschlossen wird, um neues Leben zu wecken, dafür ist das Wort des Apostels Zeuge: Ich will, dass die jüngeren [Witwen] heiraten.. Und als ob ihm jemand entgegenhielte, warum denn?, fügte er sogleich bei: Um Kindern das Leben zu geben, um Familienmütter zu sein.“<ref>S. Augustin., De bono coniugali XXIV 32.</ref>

13 Welch eine Wohltat Gottes und welch ein Ehesegen das Kind ist, erhellt aus der Würde und dem hohen Ziel des Menschen. Der Mensch überragt ja schon durch seine bloße Vernunft die ganze übrige sichtbare Schöpfung. Hierzu kommt noch, dass Gott die Menschen werden lässt, nicht nur damit sie da sind und die Erde erfüllen, sondern noch viel mehr, damit sie Verehrer des wahren Gottes seien, ihn erkennen und lieben und sich dereinst im Himmel seines beseligenden Besitzes ewig erfreuen. Dieses Endziel überragt infolge der wunderbaren Erhebung des Menschen durch Gott in die Ordnung der Übernatur alles, was ein Auge gesehen, ein Ohr gehört hat und in eines Menschen Herz gedrungen ist.<ref>Vgl. {{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Casti connubii (Wortlaut) |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 2{{#if:9|,9}} Kor%202{{#if:9|,9}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%202{{#if:9|,9}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}</ref> Daraus erhellt also ohne weiteres, welch ein Geschenk der Güte Gottes, welch ausgezeichnete Frucht der Ehe das Kind ist, das sein Dasein der Allmacht Gottes und der Mitwirkung der Ehegatten verdankt.

14 Die christlichen Eltern mögen außerdem bedenken, dass es nicht nur ihre Aufgabe ist, für die Erhaltung und Ausbreitung des Menschengeschlechtes auf Erden zu sorgen, ja nicht einmal nur, irgendwelche Verehrer des wahren Gottes heranzuziehen, sondern der Kirche Christi Nachkommenschaft zuzuführen, die Mitbürger der Heiligen und die Hausgenossen Gottes<ref>Vgl. {{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Casti connubii (Wortlaut) |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 2{{#if:19|,19}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref> zu mehren, damit das dem Dienste Gottes und unseres Erlöser geweihte Volk von Tag zu Tag zunehme. Denn wenn nun auch die christlichen Eltern, so sehr sie selbst im Gnadenstande sein mögen, die heiligmachende Gnade nicht an ihr Kind weitergeben können, die naturhafte Weckung neuen Lebens im Gegenteil zum Todespfand geworden ist, auf dem die Erbschuld auf die Kinder übergeht, so haben sie doch etwas von der Ehe, wie sie ursprünglich im Paradiese war; denn ihre Aufgabe ist es, ihr eigenes Kind der Kirche darzubringen, damit es von dieser überaus fruchtbaren Mutter der Kinder Gottes durch das Bad der Taufe zur übernatürlichen Gerechtigkeit wiedergeboren und ein lebendiges Glied Christi, des unsterblichen Lebens teilhaft und endlich ein Erbe der ewigen Herrlichkeit werde, nach der wir alle aus tiefster Seele verlangen.

15 Wenn das eine wahrhaft christliche Mutter beherzigt, so wird ihr klar werden, dass von ihr in einem höheren und überaus trostreichen Sinne jenes Wort unseres Erlösers gilt: „Sobald die Mutter ... das Kind geboren hat, gedenkt sie nicht mehr ihrer Schmerzen vor Freude, dass ein Mensch zur Welt geboren ist.“<ref>{{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Casti connubii (Wortlaut) |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 16{{#if:21|,21}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref> Sie wird sich über alles Leid des Mutterberufes, über alle seine Sorgen und Lasten emporheben und mit viel mehr Recht und in weit erhabenerem Sinne als jene edle Römerin, die Mutter der Gracchen, sich im Herrn einer blühenden Kinderschar rühmen. Und beide Gatten werden die Kinder, die sie bereitwillig und dankbaren Herzens aus der Hand Gottes entgegengenommen haben, als ein ihnen von Gott anvertrautes Talent betrachten, nicht um es zu ihrem eigenen Nutzen, noch auch nur dem des irdischen Vaterlandes zu verwenden, sondern um es am Tage des Gerichtes dem Herrn mit Gewinn zurückzustellen.

b) Der Auftrag der Erziehung

  16 Mit der Schenkung neuen Lebens ist aber das Gut der Nachkommenschaft noch keineswegs erschöpft. Ein anderes muss noch hinzukommen, nämlich die erforderliche Erziehung des Kindes. Völlig unzureichend hätte ja der allweise Gott für das neugeborene Kind und damit für das ganze Menschengeschlecht gesorgt, wenn er nicht auch das Recht und die Pflicht der Erziehung denen zugewiesen hätte, denen er die Fähigkeit und das Recht der Weckung des Lebens gegeben hat. Es wird wohl niemand übersehen, dass das Kind weder im Bereich des natürlichen und noch viel weniger in dem des übernatürlichen Lebens für sich selber genügend sorgen kann. Es ist im Gegenteil für viele Jahre auf die Hilfe, Unterweisung und Erziehung anderer angewiesen. Es ist aber klar, dass auf Geheiß der Natur und damit Gottes das Recht und die Pflicht der Kindererziehung in erster Linie denen zukommt, die das Werk der Natur durch die Weckung des Lebens begonnen haben, denen es aber durchaus untersagt sein muss, das Angefangene unvollendet liegen zu lassen und es so dem sicheren Verderben preiszugeben. In der Ehe ist nun aber für die so notwendige Erziehung des Kindes aufs allerbeste gesorgt. Denn in ihr stehen die Mühewaltung beider Eltern und ihre gegenseitige Hilfeleistung stets bereit, da die Gatten durch ein unauflösliches Band miteinander verbunden sind.

17 Da Wir aber über die christliche Erziehung der Jugend schon an anderer Stelle ausführlich gehandelt haben<ref>Rundschreiben Divini illius magistri, 31. Dezember 1929.</ref>, wollen Wir alles nochmals mit den Worten des hl. Augustinus zusammenfassen: „Die Nachkommenschaft (will besagen), dass das Kind mit Liebe entgegengenommen ... und gottesfürchtig erzogen werde.“<ref>S. Augustin., De Genesi ad litteram IX 7, n.12.</ref> Genau das gleiche drückt auch das kirchliche Gesetzbuch mit den entscheidenden Worten aus: „Der Hauptzweck der Ehe ist die Zeugung und Erziehung des Kindes.“<ref>CIC, c. 1013 § 1.</ref>

c) Die Zeugung des Lebens als ausschließliches Recht der Ehe

  18 Wegen der hohen Würde und Bedeutung des zweifachen Amtes, das den Eltern zum Besten des Kindes übertragen ist, darf schließlich nicht mit Stillschweigen übergangen werden, dass nach dem Willen des Schöpfers und dem Gesetz der Natur jeder Gebrauch der Fähigkeit, die Gott zur Weckung neuen Lebens gegeben hat, seine Sittengemäßheit vorausgesetzt, das ausschließliche Recht, und zwar ein Vorrecht der Ehe ist und sich unbedingt innerhalb ihrer geheiligten Schranken halten muss.

[[Fortsetzung folgt]

Anmerkungen

<references />