Affidavit: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Affidavit''' bedeutet nach [[Deutschland|deutschem]] Recht eine '''Versicherung an Eides statt.''' Es entstammt der [[Mittelalter|mittelalterlichen]] Rechtssprache. ''Affidavit'' ist [[Lateinische Sprache|lateinisch]] und heißt: ''(er, sie) hat zugesichert''.
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In den Ländern, in denen englisches Recht angewandt wird, ist das Affidavit eine vom Aussteller ([[Englische Sprache|englisch]]: ''affiant'') unterzeichnete und durch dessen Eid beglaubigte Urkunde, die Aufschluss über die tatsächlichen Verhältnisse gibt.
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Eine bedeutende Rolle spielten Affidavits während der Zeit des [[Nationalsozialismus]]. Freunde und Bekannte außerhalb Deutschlands konnten mit einer beglaubigten Bürgschaftserklärung Verfolgten die Einreise in andere Länder ermöglichen, die dadurch der nationalsozialistischen Verfolgung entkamen.
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[[Kategorie:Rechtswesen]]

Aktuelle Version vom 16. Februar 2016, 11:14 Uhr

Ein Affidavit bedeutet nach deutschem Recht eine Versicherung an Eides statt. Es entstammt der mittelalterlichen Rechtssprache. Affidavit ist lateinisch und heißt: (er, sie) hat zugesichert.

In den Ländern, in denen englisches Recht angewandt wird, ist das Affidavit eine vom Aussteller (englisch: affiant) unterzeichnete und durch dessen Eid beglaubigte Urkunde, die Aufschluss über die tatsächlichen Verhältnisse gibt.

Eine bedeutende Rolle spielten Affidavits während der Zeit des Nationalsozialismus. Freunde und Bekannte außerhalb Deutschlands konnten mit einer beglaubigten Bürgschaftserklärung Verfolgten die Einreise in andere Länder ermöglichen, die dadurch der nationalsozialistischen Verfolgung entkamen.