Tod

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Die letzen Dinge

des einzelnen Menschen
der gesamten Schöpfung

Der Tod ist das Ende des irdischen Lebens. Im Unterschied zur allgemeinen Vergänglichkeit in der Schöpfung erfährt die Menschheit, seit Anbeginn, ihre Sterblichkeit bewusst. Nach christlicher Lehre kam mit der Sünde Adams der Tod in die (menschliche) Welt, ohne dass über den genauen Ort oder Zeitpunkt dieses Sündenfalls und seiner Folgen spekuliert werden kann.

Erst seit der Auferstehung Christi und in der Kraft des Heiligen Geistes wurde es der jungen Kirche möglich, den Abgrund zwischen dem gütigen Plan Gottes (die Menschen zum ewigen Leben zu führen) und dem Todesgeschick der Menschheit (von Adam an) näher zu begreifen. Überall dort, wo die Osterbotschaft nicht [mehr] in ihrer Fülle wahrgenommen wird, steigt auch die Ohnmacht gegenüber dem Tod (und der Sünde) [wieder] an, kehrt partiell, gewissermaßen dem Sieg Christi zu Trotz, das Regime des Todes in die österlich erleuchtete Lebenswelt zurück und wirft Schatten. Diese Todesschatten sind aber in Gott bereits überwunden, wie es die Taufgnade jedem Menschen wirksam zuzuteilen vermag.

Daher enthält bereits das Wissen um den Kreuzestod Christi das Evangelium in Kurzform, wie es von den Betern im Kreuzzeichen (und Weihwassernehmen) beständig bekannt wird. Das Sterben des Herrn für uns hat gleichsam die gesamte, im Menschen zusammengefasste Schöpfung am Ostertag erlöst und zugleich die älteste Frage der Menschheit, die nach dem Jenseits, erstmals und endgültig beantwortet. Seither ist die Macht des Todes gebrochen und jedem Menschen schon hier und jetzt der Anfang seines Lebens in Ewigkeit durch die Taufe möglich geworden und wird durch die Eucharistie gespeist.

Ursprung des Todes

Der Tod ist in der gegenwärtigen Heilsordnung eine Straffolge der Sünde (De fide). Das Konzil von Trient lehrt im Erbsündedekret, dass sich Adam durch die Übertretung des göttlichen Gebotes den Tod zuzog, den ihm Gott vorher angedroht hatte, und dass er den Tod auf das ganze Menschengeschlecht überleitete (D 788 f. Vgl. D 101, 175).

Obwohl der Mensch wegen seiner Zusammensetzung aus verschiedenen Teilen von Natur aus sterblich ist, wurde er nach dem Zeugnis der Offenbarung im Paradies mit der präternaturalen Gabe der leiblichen Unsterblichkeit ausgestattet. Zur Strafe für die Übertretung des götttichen Prüfungsgebotes wurde über ihn der vorher angedrohte Tod verhängt Gn 2, 17: An dem Tag, da du davon isst, wirst du des Todes sterben" (= dem Tod verfallen sein). 3, 19: "Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen, bis du zur Erde zurückkehrst, von der du genommen bist; denn Staub bist du und zum Staub sollst du wieder zurückkehren."

Paulus von Tarsus lehrt auf das bestimmteste, dass der Tod eine Folge der Sünde Adams ist. Röm 5, 12: "Durch einen Menschen ist die Sünde in die Welt gekommen und durch die Sünde der Tod, und so ist der Tod auf alle Menschen übergegangen, weil alle gesündigt haben." Vgl. Röm 5, 15; 8,10; 1 Kor 15, 21f.

Der heilige Augustinus von Hippo verteidigte die klare Offenbarungslehre gegen die Pelagianer, die die Urstandsgaben leugneten und darum den Tod ausschließlich aus der natürlichen Beschaffenheit des Menschen ableiteten.

Für den Gerechtfertigten verliert der Tod den Strafcharakter und wird zur bloßen Sündenfolge (poenalitas). Für Christus und Maria war der Tod wegen ihrer Freiheit von der Erbsünde weder Sündenstrafe noch bloße Sündenfolge. Mit Rücksicht auf die Eigenart der menschlichen Natur war der Tod für sie jedoch natürlich (Vgl. S. th. 211164,1; III 14,2).

Allgemeinheit des Todes

Alle erbsündigen Menschen sind dem Gesetz des Todes unterworfen (De fide. D 789).

Paulus begründet aus der Allgemeinheit der Erbsünde die Allgemeinheit des Todesloses (Röm 5,12). Vgl. Hebr 9,27: "Es ist den Menschen gesetzt, einmal zu sterben."

Auf Grund eines besonderen Privilegs können jedoch einzelne Menschen vor dem Tode bewahrt bleiben. Die Heilige Schrift berichtet von Henoch, dass er entrückt wurde, ohne den Tod zu schauen (Hebr 11,5; vgl. Gn 5,24; Sir 44,16), und von Elias, dass er im Sturmwind zum Himmel auffuhr (4 Kg 2,11; 1 Makk 2, 58). Zahlreime Väter und Theologen seit Tertullian (De anima 50) nehmen im Hinblick auf Apk 11,3 ff an, dass sie vor dem WeItende wiederkommen, für Christus Zeugnis ablegen und den Tod erleiden werden. Diese Deutung ist jedoch unsicher. Die neuere Exegese versteht unter den zwei Zeugen Moses und Elias oder Männer, die ihnen gleichen.

Paulus lehrt, dass die bei der Wiederkunft Christi lebenden Gerechten nicht „entschlafen“ (= sterben) werden, sondern sogleich verwandelt werden. 1 Kor 15,51: "Alle werden wir nicht entschlafen, alle aber werden wir verwandelt werden.“ (Die Lesart der Vulgata ist sekundär.) Vgl. 1 Thess 4, 15 ff. Exegetisch kaum haltbar ist die auch von Thomas (S. th. 1 II 81, 3 ad 1) vertretene Erklärung, der Apostel wollte nicht den Tod überhaupt, sondern nur einen längeren Todesschlaf in Abrede stellen.

Bedeutung des Todes

Mit dem Eintritt des Todes hört die Zeit des Verdienens und des Missverdienens und die Möglichkeit der Bekehrung auf (Sent. Certa).

Im Gegensatz zur Lehre der Kirche steht die Apokatastasislehre des Origenes, wonach die verdammten Engel und Menschen sich bekehren und schließlich zu Gott gelangen, sowie die im Altertum (Pythagoras, Plato, Gnostiker und Manichäer) und auch in der Gegenwart (Theosophen) weit verbreitete Lehre von der Seelenwanderung (Metempsychose, Reinkarnation), wonach die Seele nach dem Verlassen ihres bisherigen Leibes in einen anderen Leib eingeht, bis sie vollkommen geläutert ist, um zur Seligkeit zu gelangen.

Eine Synode von Konstantinopel im Jahre 543 verwarf die Apokatastasislehre (D 211). Auf dem Vatikanum war die Definition der Lehre von der Unmöglichkeit der Rechtfertigung nach dem Tode in Aussicht genommen (ColI. Lac. VII 567).

Es ist eine Grundlehre der Heiligen Schrift, dass sim die jenseitige Vergeltung nach dem Verdienst oder Mißverdienst des Erdenlebens richtet. Nach Mt 25, 34ff macht der Weltrichter sein Urteil von der Verrichtung oder Unterlassung guter Werke auf Erden abhängig. Der reiche Prasser und der arme Lazarus sind im Jenseits durch eine unüberwindliche Kluft voneinander getrennt (Lk 16, 26). Die Zeit des Erdenlebens ist der "Tag", die Zeit der Arbeit, die Zeit nach dem Tode ist "die Nacht, da niemand wirken kann" (}o 9, 4). Paulus lehrt: "Jeder wird empfangen, was er durch den Leib (= auf Erden) verdient hat, je nachdem er gehandelt hat, sei es gut oder bös" (2 Kor 5, 10). Er mahnt darum, Gutes zu tun, "solange wir Zeit haben" (Gal 6, 10). VgI. Apk 2, 10.

Die Kirchenväter lehren bis auf einzelne Anhänger des Origenes (Gregor von Nyssa, Didymus), dass die Zeit der Buße und Bekehrung auf das Erdenleben beschränkt ist. Cyprian erklärt: "Ist man von hinnen geschieden, so ist keine Möglichkeit mehr für die Buße, ohne Wirkung ist die Genugtuung. Hienieden wird das Leben entweder verloren oder gewonnen“ (Ad Demetrianum 25). VgI. Ps.-Klemens, 2 Kor. 8,2f; Aphraates, Demonstr. 20,12; Hieronymus, In ep. Ad Gal. III 6, 10; Fulgentius, De lide ad Petrum 3, 36.

Die Einschränkung der Verdienstmöglichkeit auf die Zeit des Erdenlebens beruht auf einer freien Anordnung Gottes. Es ist jedoch sehr angemessen, dass die Zeit über das ewige Schicksal des Menschen entscheidet, da Leib und Seele miteinander vereinigt sind, weil sich auch die ewige Vergeltung auf beide erstrecken wird. Für den Menschen ergibt sich daraus die Forderung, die Zeit des Erdenlebens auszunützen für die Gewinnung des ewigen Lebens.

Moralischer Tod

Die Heilige Krankensalbung wird nach dem klinischen Tod noch eine Stunde und länger gespendet, da der moralische Tod nicht definiert werden kann. Deshalb ist die Entnahme eines Organs bei einem klinisch Toten zu einer Organtransplantation zweifelhaft, trotz der guten Absicht des Spenders, nach seinem Tod noch ein gutes Werk zu tun. Es wird in dieser Frage auf Petrus (seine Nachfolger) zu hören sein, der die Binde- und Lösegewalt besitzt, die für die Erde und den Himmel gelten (vgl. Mt 16, 19; 18,18).

Hirntod und Transplantation

In der Zeitung "Lay Witness", dem Organ von "Catholics United for the Faith" Juli/August 2005, zu dem ein Kardinal und 15 Bischöfe als Berater gehören, wird über den Hirntod und die damit verbundene Transplatation von Organen berichtet. Der Bericht gründet auf Vorträgen, die in der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften in Zusammenarbeit mit der Weitorganisation für die Familie gehalten wurden. Sie schreibt:

"Es gibt den überwältigenden medizinischen und wissenschaftlichen Beweis, dass das völlige und irreversible Aufhören aller Gehirnaktivität im Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm nicht ein Beweis für den Tod ist. Das völlige Aufhören der Gehirnaktivität kann nicht angemessen festgestellt werden. Irreversibilität ist eine Prognose, nicht eine medizinisch beobachtbare Tatsache. Wir können jetzt viele Patienten erfolgreich behandeln, die in der Vergangenheit als hoffnungsloser Fall angesehen wurden. Eine Diagnose des Todes durch neurologische Kriterien allein ist Theorie, keine wissenschaftliche Tatsache... Sie genügt nicht, um die Wahrscheinlichkeit des Lebens zu besiegen... Die Beendigung eines unschuldigen Lebens in dem Bestreben, ein anderes zu retten durch die Transplantation eines unpaarigen lebenswichtigen Organs, mildert nicht das Übel, ein unschuldiges menschliches Leben wegzunehmen. Böses darf nicht getan werden, damit Gutes daraus hervorgeht."

Päpstliche Schreiben

Johannes Paul II.

Benedikt XVI.

siehe: Abtreibung

Medien

  • Kassette: Bernhard Kunst, Der Tod und die Armen Seelen (bei Mediatrix-Verlag erhältlich).