Priesterseminar

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Ein Priesterseminar ist gemäß kirchlicher Vorschrift (CIC cann. 232-264) die ordentliche Ausbildungsstätte für jene, die vom Bischof einer Diözese als Priesteramtskandidaten angenommen worden sind.

"In das Priesterseminar dürfen vom Diözesanbischof nur solche zugelassen werden, die aufgrund ihrer menschlichen, sittlichen, geistlichen und intellektuellen Anlagen, ihrer physischen und psychischen Gesundheit und auch ihrer rechten Absicht fähig erscheinen, sich dauernd geistlichen Ämtern zu widmen." (CIC, can. 241, § 1)

Die Zeit der Formung der Kandidaten im Seminar umfasst eine gediegene menschliche, geistliche und wissenschaftliche Bildung.

Es ist Aufgabe der Kirche, die der Bischof durch seine Mitarbeiter wie Regens, Subregens und Spiritual wahrnimmt, die Eignung jener festzustellen, die in das Priesterseminar eintreten wollen.

Die Weihe zum Diakon und Priester kann nur dann erfolgen, wenn der Kandidaten über alle erforderlichen Eigenschaften und Voraussetzungen verfügt. Niemand hat ein Recht auf die heiligen Weihen.