Organspende

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Bei Organspenden werden menschliche Organe für eine Transplantation an andere Personen zur Verfügung gestellt.

Lebendspenden sind neben der Zustimmung des Spenders oft noch an weiterreichende Bedingungen gebunden. Die Explantation lebenswichtiger Organe wie etwa das Herz oder die Leber, kann ausschließlich ex cadavere (nach dem Tod) vorgenommen werden.

Lehramtliches

Pius XII.

  • 14. Mai 1956 Ansprache an Mitglieder des Italienischen Verbandes der Hornhautspender, des italienischen Blindenvereins, berühmter Augenärzte und Gerichtsmediziner über die Integrität des menschlichen Leibes im Leben und im Tod.

Johannes Paul II.

  • 14. Dezember 1989 Ansprache an die Teilnehmer des Kongresses der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften. Die Bestimmung des Augenblicks des Todes.
  • 20. Juni 1991 Ansprache an den 1. Internationalen Kongress der Gesellschaft für Organverpflanzung in Rom.
  • 29. August 2000 Ansprache beim Internationalen Kongress für Organverpflanzung im „Palazzo dei Congressi“ in Rom.

Benedikt XVI.

  • 7. November 2008 Ansprache an die Teilnehmer des internationalen Kongresses zum Thema „Ein Geschenk für das Leben. Überlegungen zur Organspende“, veranstaltet von der Päpstlichen Akademie für das Leben.

Franziskus

  • 4. April 2015 DB-Kommission Nr. 41, Hirntod und Organspende (PDF-Download)

Weblinks