Liturgiesprache

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Die Liturgiesprache in der lateinischen Kirche ist das Latein und die Volkssprachen. Dies gilt für die Heilige Messe, die anderen Sakramente und Segnungen und für das Stundengebet. Die Sprache der Liturgie ist Sache des Apostolischen Stuhles und nach Maßgabe des Rechts der zuständigen Bischofskonferenz.

Vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil galt als Liturgiesprache das Latein und zur tieferen und aus pastoralen Gründen immer mehr die Muttersprache.

In der Liturgiekonstitution Sacrosanctum concilium des Zweiten Vatikanischen Konzils vom 4. Dezember 1963 sind bezüglich der Liturgiesprache die Nr. 36 und 54 von Bedeutung:
Nr. 36.
1. § 1. Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht.

2. § 2. Da bei der Messe, bei der Sakramentenspendung und in den anderen Bereichen der Liturgie nicht selten der Gebrauch der Muttersprache für das Volk sehr nützlich sein kann, soll es gestattet sein, ihr einen weiteren Raum zuzubilligen, vor allem in den Lesungen und Hinweisen und in einigen Orationen und Gesängen gemäß den Regeln, die hierüber in den folgenden Kapiteln im einzelnen aufgestellt werden.

3. § 3. Im Rahmen dieser Regeln kommt es der für die einzelnen Gebiete zuständigen kirchlichen Autorität zu, im Sinne von Art. 22 § 2 - gegebenenfalls nach Beratung mit den Bischöfen der angrenzenden Gebiete des gleichen Sprachraumes - zu bestimmen, ob und in welcher Weise die Muttersprache gebraucht werden darf. Die Beschlüsse bedürfen der Billigung, das heißt der Bestätigung durch den Apostolischen Stuhl.

4. § 4. Die in der Liturgie gebrauchte muttersprachliche Übersetzung des lateinischen Textes, muss von der obengenannten für das Gebiet zuständigen Autorität approbiert werden.

Und Nr.: 54. Der Muttersprache darf im Sinne von Art. 36 dieser Konstitution in den mit dem Volk gefeierten Messen ein gebührender Raum zugeteilt werden, besonders in den Lesungen und im "Allgemeinen Gebet" sowie je nach den örtlichen Verhältnissen in den Teilen, die dem Volk zukommen. Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, dass die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Meß-Ordinariums auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können. Wenn indes darüber hinaus irgendwo der Gebrauch der Muttersprache bei der Messe in weiterem Umfang angebracht zu sein scheint, so ist die Vorschrift des Artikels 40 dieser Konstitution einzuhalten.

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist der Heilige Stuhl dazu übergegangen, in allen liturgischen Bereichen die Muttersprache zuzulassen und sofern die Bischofskonferenzen Übersetzungen angefertigt und dem Heiligen Stuhl vorgelegt haben, diese zu gebrauchen.

Warum die lateinische Sprache in der Liturgie?

Die lateinische Sprache zeigt die Universalität und die Einheit<ref>Papst Benedikt XVI. im Apostolischen Schreiben Sacramentum caritatis vom 22. Februar 2007 Nr. 62 </ref> der Weltkirche. Der Gebrauch ist (auch in der Liturgie) eine mächtige Schutzwehr gegen jegliche Verderbnis der wahren Lehre.<ref> Papst Pius XII. Enzyklika Mediator dei et hominum vom 20. November 1947 über die heilige Liturgie, Nr 60</ref> Sie ist die Muttersprache der Kinder der Kirche.<ref>8. Dezember 1961 Apostolischer Brief Iucunda laudatio an den Präsidenten, Prälaten Hyginus Anglés Jamies, zur 50-Jahr-Feier des Päpstlichen Instituts für Kirchenmusik über Kirchenmusik und Liturgie.</ref>

Warum die Muttersprache in der Liturgie?

Die Muttersprache in der Liturgie wird zugelassen, damit die Gläubigen sich besser aktiv am Gottesdienst beteiligen können z.B. in den Lesungen und im "Allgemeinen Gebet" (den Fürbitten) der heiligen Messe. Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, dass die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Mess-Ordinariums auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können. Die Muttersprache ist von der Pastoral her gesehen sehr nützlich, ja eine Notwendigkeit. Sie ist in Missionsgebieten oder bei den Migranten ein Element der Inkulturation. Darin drückt sich ihre Mentalität, Kultur und das religiöse Leben aus.<ref> vgl. Paul VI. Motu proprio Pastoralis migratorum vom 15. August 1969; Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung IV. Instruktion Varietates legitimae vom 25. Januar 1994 zur ordnungsgemäßen Durchführung der Konzilskonstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium Nr. 37-40</ref>

Ausführliche Etappen zur lateinischen Sprache und zur Muttersprache in der Liturgie

1562: Konzil von Trient

Beim Konzil von Trient wurde es vorgezogen, statt die Landessprache in der Heiligen Messe zuzulassen, die Riten genügend zu erklären (vgl.; DH 1749). Es gab damals Stimmen, dass die heilige Messe nur der Volkssprache erlaubt zu feiern sei (vgl.; DH 1759).

1903: Feierliche liturgische Gesangssprache: lateinisch

Motu proprio Tra le sollecitudini ist eine Anweisung über die Kirchenmusik vom 22. November 1903, Nr. 7: Die eigentliche Sprache der römischen Kirche ist die lateinische. Daher ist beim feierlichen liturgischen Gottesdienst überhaupt Gesang in der Volksprache verboten; in erhöhtem Maße gilt das für die veränderlichen wie die feststehenden Teile der Messe und des Offiziums.

1947: Einheit und Schutzwehr

20. November 1947 Enzyklika Mediator dei et hominum über die heilige Liturgie:
60 Der Gebrauch der lateinischen Sprache, wie er in einem großen Teil der Kirche Geltung hat, ist ein allen erkennbares und schönes Zeichen der Einheit und eine mächtige Schutzwehr gegen jegliche Verderbnis der wahren Lehre. Bei manchen kirchlichen Zeremonien kann indes die Verwendung der Landessprache dem Volke sehr nützlich sein; nichts destoweniger ist es ausschließliche Sache des Apostolischen Stuhles, dies zu gestatten. Deshalb darf ohne seine Befragung und Billigung nichts Derartiges geschehen, weil eben, wie Wir schon sagten, die Regelung der Liturgie ganz von seinem Entscheid und seinem Willen abhängt.

192 Außerdem „soll zur aktiveren Teilnahme der Gläubigen am Gottesdienst der Gregorianische Choral, soweit er Sache des Volkes ist, auch wieder in den Gebrauch des Volkes kommen. Es ist in der Tat dringend nötig, dass die Gläubigen nicht wie fremde und stumme Zuschauer, sondern als zuinnerst von der Schönheit der heiligen Liturgie Ergriffene den heiligen Zeremonien folgen ... und gemäß den festgesetzten Normen ihre Stimmen mit denen des Priesters und des Chores im Wechselgesang erheben. Glückt dies, so wird es nicht mehr vorkommen, dass das Volk entweder gar nicht oder nur mit schwachem, unterdrücktem Gemurmel bei den in lateinischer oder in der Muttersprache verrichteten Gemeinschaftsgebeten antwortet.

1948: Gebrauch der französischen Muttersprache bei der Spendung einiger Sakramente

Herder-Korrespondenz 2. Jahrgang, 5./6. Heft Februar/März 1948, S. 214:

Im vergangenen Jahr (1946) hat der Erzbischof von Paris, Kardinal Suhard, im Namen des gesamten französischen Episkopats den Heiligen Vater ersucht, in Anbetracht der besonderen gegenwärtigen Umstände, den Gebrauch der französischen Sprache bei der Spendung einiger Sakramente zu gestatten: bei der Taufe, der letzten Ölung, der Trauung, sowie bei der Beerdigung. Der Heilige Vater hat diesem Wunsch entsprochen. Daraufhin wurde durch Kardinal Suhard der Heiligen Ritenkongregation der französische Entwurf eines neuen Rituale vorgelegt, das dem Codex Iuris Canonici entspricht und die Übersetzung einiger Riten und Gebete in die französische Landessprache enthält, um das Verständnis und damit die Frömmigkeit der Gläubigen zu unterstützen.

Die Heilige Ritenkongregation hat folgende Änderungen bestätigt: Ein neues Rituale kann in ganz Frankreich eingeführt werden, bei dem der lateinische Text vollständig Übernommen wird. Für die ausdrücklich genehmigten Teile ist daneben der französische Text zugelassen.

Bei der Spendung der Sakramente können die Priester in dem Maß, das für das Verständnis und die Frömmigkeit der Gläubigen angezeigt erscheint, sich bei folgenden Stellen der Landessprache bedienen:

1. Bei der Taufe von Kindern: hier müssen nur die Exorzismen, alle Gebetsformeln der Salbungen und der Segnungen und die eigentliche Taufformel unbedingt in lateinischer Sprache gesprochen werden.

2. Bei der Taufe Erwachsener: außer den obengenannten Stellen sind hier auch die Psalmen und die einleitenden Gebete nur in Latein abzudrucken und zu beten.

3. Bei der letzten Ölung: hier ist die lateinische Sprache nur für die Gebete bei der Handauflegung, den Ölungen und für die darauffolgenden Orationen verbindlich.

4. Bei der Trauung kann sich der Priester ausschließlich der französischen Sprache bedienen mit Ausnahme der Segnung der Ringe und der Formel: Ego conjungo vos ... Für den Brautsegen, der auf Grund einer päpstlichen Erlaubnis außerhalb der heiligen Messe gespendet werden kann, dürfen die im Rituale Romanum vorgesehenen bete auch in französischer Sprache gesprochen werden.

5. Bei der Bestattung der Gläubigen ist für die Gebete und die Absolutionen nur die lateinische Sprache zu lassen, jedoch können in der Landessprache diejenigen Gebete angeführt werden, die je nach Zeit und Ort vom Ordinarius vorgesehen sind.

Seine Heiligkeit Papst Pius XII. hat in einer Audienz vom 28. November 1947 diese Bestimmungen approbiert sich für weitergehende Änderungen seine Entscheid vorbehalten.

1949: Deutschland und die Muttersprache in der Liturgie

Neues Rituale für die deutschen Diözesen vom 4. Januar 1949 mit erweiterter Verwendung der Muttersprache von Pius XII. approbiert: Herder-Korrespondenz, Herder Verlag, 4. Jahrgang 1949/50; Achtes Heft, Mai 1950, S. 338; leicht gestrafft):

Am 4. Januar 1949 hat der Heilige Stuhl ein einheitliches Rituale für die deutschen Diözesen genehmigt. Das wichtigste Merkmal ist der vermehrte Gebrauch der Volkssprache. Im Februar 1943 stellte die Liturgische Kommission des deutschen Episkopates den ersten Entwurf eines einheitlichen Rituale fertig. 1944 und 1945 lehnten die Bischöfe Bayerns es ab, dem Einheitsentwurf zuzustimmen. Inzwischen wurde die Lage durch das Hereinströmen der Ostvertriebenen immer verwirrter. Deshalb reichte das westdeutsche Bischofskonveniat im Frühjahr 1948 den wiederholt revidierten Entwurf von sich aus in Rom ein. Daraufhin trat die Bischofskonferenz von Fulda im Sommer 1948 der westdeutschen Initiative bei. Die römische Approbation erfolgte nach unerwartetem Zögern dank persönlichem Eingreifen des Papstes am 4. Januar 1949. Der Bischof von Mainz unterstreicht in seinem Aufsatz die Berechtigung des Anliegens der Volkssprache im Gottesdienst. Angesichts der Persönlichkeit des Verfassers kommt diesen Ausführungen große Bedeutung zu. Der Bischof geht von der Tatsache aus, dass die Volkssprache die ursprüngliche Sprache der Kirche ist. Als das Lateinische sich durchsetzte, geschah dies auch deshalb, weil es die gemeinsame Sprache der "maßgebenden Volksklassen" war. Einmal durchgedrungen, wurde das Lateinische dann, als Element der Katholizität empfunden. Dies um so mehr, als alle Strömungen zum Gebrauch der Muttersprache seit dem späten Mittelalter "zugleich aus überstarkem nationalem Selbstbewusstsein und antikatholischer Glaubenskritik gespeist waren. So bekamen alle Bestrebungen nach einer Liturgie in der Volkssprache einen häretischen Beigeschmack". Es ist also zu verstehen, sagt Bischof Albert Stohr, dass die Kirche solchen Tendenzen gegenüber auf den einheitlichen Gebrauch des lateinischen Rituale Romanum drängte.

Jetzt ist aber die Lage eine andere geworden. Der Gebrauch der Muttersprache zeigt sich mehr und mehr als seelsorgliche Notwendigkeit. "Wir beobachten, dass die Gottesdienste, bei denen das Volk in seiner Muttersprache singen kann, sich weit größeren Besuches erfreuen als die streng liturgischen, in denen eine kleine Zahl von Choralsängern den Gesang bestreitet oder der Kirchenchor die Gesangtexte vorträgt, während die Masse des Volkes sich anderweitig betend ,beschäftigt' - aber abseits vom eigentlichen liturgischen Geschehen. Hier kommt ein ganz echtes religiöses Streben zum Ausdruck: das Verlangen nach aktiver Teilnahme am heiligen Tun und eine Abkehr vom bloßen Zuschauen und Zuhören, wie es in der mangelhaften Übersetzung des Kirchengebotes zum Ausdruck kommt vom ,Hören' einer Messe. Dieses neue Streben nach reicherer Verwendung der Volkssprache im Ritual ist ganz frei von jenen verdächtigen Tendenzen, die die Kirche früher bei ähnlichen Bestrebungen verwarf. Jetzt geht es einfach um das Heben der unerschöpflichen seelsorglichen Werte bei der Spendung der Sakramente und Sakramentalien. Das ist auch einzig und allein der leitende Gesichtspunkt der Liturgischen Kommission gewesen, die dabei nur jenen Bahnen zu folgen brauchte, die die Diözesanbehörden in der Bearbeitung ihrer Ritualien betreten hatten."

"Doppeltes Gewicht erlangt die Sehnsucht nach dem Einsatz so reicher, religiöser Schätze bei der immer fortschreitenden Mischung der Konfessionen in unserem Land, wo doch alle anderen religiösen Gemeinschaften in der Volkssprache zu ihren Gläubigen sprechen. Und heute müssen wir nicht bloß an die Diaspora denken, sondern auch an die wachsende religiöse Verflachung, an den Prozess völligen religiösen Absterbens selbst mitten im katholischen Land .... Gewiss ist das prädikatorische Element nicht die Hauptsache, aber doch eine Seite und nicht die unwichtigste. "

Das zweite Kennzeichen des neuen Rituale, die Herstellung der liturgischen Einheit in Deutschland, ist von besonderer Bedeutung im Hinblick auf die kirchliche Wiederbeheimatung der Ostvertriebenen und die unaufhaltsame innerdeutsche Bevölkerungsbewegung. Bischof Dr. Stohr weist auf den seelsorglichen Schaden hin, der sich aus der Verschiedenheit der Gesangbücher ergeben hat.

1952: Kamerun und die Muttersprache in der Liturgie

Herder-Korrespondenz, Herder Verlag Freiburg im Breisgau, 7. Jahrgang, Heft 3, Dezember 1952, S. 101-102:

In Ergänzung zu unserem Bericht über die Frage der liturgischen Sprache in diesem Heft ist eine Anordnung er Propagandakongregation zu melden, die den Sympathien des Heiligen Stuhles für dieses Anliegen Ausdruck verleiht. Die Bischöfe von Kamerun hatten auf ihrer Konferenz vom Jahre 1949 beantragt, die Propagandakongregation möge gestatten, dass an Stelle des römischen Rituale das französische verwendet werde, wenn die Gläubigen der französischen Sprache mächtig sind, weil sie dann in der Lage wären, den Sinn des heiligen Ritus besser zu erfassen.

Die Propagandakongregation hat daraufhin entschieden, dass das französische Rituale nur bei der Sakramentenspendung an französische Bürger angewandt werden soll. "Für die Eingeborenen ist ausschließlich das lateinische Rituale zu verwenden, und es ist, wenn möglich, dafür Sorge zu tragen, dass mit Beschleunigung eine approbierte Übersetzung des Rituale in die Sprache der Eingeborenen hergestellt wird."

Offenbar hat diese Anordnung der Propagandakongregation den Sinn, halbe Maßnahmen zu verhüten. Es kommt nicht so sehr darauf an, dass die Worte der Liturgie überhaupt sprachlich verstanden werden, sondern dass das liturgische Wort als Muttersprache vernommen wird, oder als in die Muttersprache gehülltes mütterliches Wort. Bis es so weit ist, bleibt man besser bei der weltumspannenden Sprache der Kirche, die in der Muttersprache verdolmetscht werden kann, als dass man die Botschaft an alle Völker in die Sprache kolonialer Herrschaftsmächte übersetzt.

1958: Instruktion vom 3. September über sakrale Musik und Liturgie

13. a) Die Sprache der liturgischen Handlungen ist die lateinische, wenn nicht in den oben erwähnten liturgischen Büchern, seien sie allgemeinrechtlicher oder partikularrechtlicher Art, für gewisse liturgische Handlungen eine andere Sprache ausdrücklich zugelassen ist und unbeschadet jener Ausnahmen, die unten genannt werden.

b) Bei liturgischen Handlungen, die mit Gesang gefeiert werden, darf man keinen wörtlich in die Volkssprache übersetzten liturgischen Text singen, unbeschadet der partikulären Zugeständnisse.

e) Die vom Heiligen Stuhl gewährten Sonderausnahmen vom Gesetz der lateinischen Sprache, die sonst bei liturgischen Handlungen einzig zugelassen ist; behalten ihre Geltung. Aber ohne die Autorität des Heiligen Stuhles ist es nicht erlaubt, sie weiter auszulegen oder auf andere Gegenden zu übertragen.

d) Bei den Andachtsübungen kann jede Sprache gebraucht werden, die die Gläubigen besonders anspricht.

14. a) Beim gesungenen Amt (Missa in cantu) ist nicht bloß vom zelebrierenden Priester und den Altardienern, sondern auch von der Schola oder den Gläubigen ausschließlich die lateinische Sprache zu verwenden. "Doch wo hundertjährige oder unvordenkliche Gewohnheit es mit sich bringt, dass beim feierlichen eucharistischen Opfer (d. h. beim gesungenen Amt) nach dem lateinischen Gesang der liturgischen Texte einige Volksgesänge in der Muttersprache eingefügt werden, können die Ortsordinarien dies zulassen, wenn sie nach den Umständen bezüglich des Ortes und der Personen glauben, dass diese Gewohnheit klugerweise nicht aufgehoben werden kann (can. 5). Dabei bleibt aber das Gesetz in Kraft, dass die liturgischen Texte selbst nicht in der Volkssprache gesungen werden dürfen" (Musicae sacrae disciplina, AAS, 1956, 16-17).

b) Bei den Lese-Messen (Missae lectae) müssen der Zelebrant, sein Diener und die Gläubigen, die zusammen mit dem zelebrierenden Priester an der liturgischen Handlung unmittelbar (directe) teilnehmen, d. h. mit lauter Stimme jene Meßteile sprechen, die ihnen zukommen (vgl. n. 31), ausschließlich die lateinische Sprache gebrauchen.

Wenn aber die Gläubigen außer dieser unmittelbaren Teilnahme an der Liturgie gewisse Gebete und Volkslieder nach der heimatlichen Gewohnheit hinzuzufügen wünschen, kann das auch in der Volkssprache geschehen.

c) Es ist streng verboten, dass Teile des Proprium, des Ordinarium und des Meßkanons in lateinischer Sprache oder wörtlich übersetzt, sei es von allen Gläubigen oder auch von einem Vorbeter zusammen mit dem zelebrierenden Priester mit lauter Stimme gesprochen werden, doch beachte man die unter Nr. 31 verzeichneten Einschränkungen.

In Lese-Messen sollten jedoch an Sonn- und Feiertagen Evangelium und Lesung von einem Vorbeter zum Nutzen der Gläubigen in der Volkssprache gelesen werden.

16 c) Wo schließlich durch Sonderindulte die Erlaubnis besteht, dass bei einer Messe in cantu der zelebrierende Priester, der Diakon oder Subdiakon oder auch der Lektor die Texte der Epistel oder Lesung sowie des Evangeliums in der Volkssprache vortrage, nachdem sie in gregorianischer Melodie gesungen worden sind, darf das nur geschehen mit gehobener und lauter Stimme unter Ausschluß jeglichen gregorianischen Gesanges, mag er authentisch oder nachgebildet (adsimulata) sein (vgl. n. 96 e).

32. In der Lese-Messe kann das ganze Pater noster, da es ja das geeignetste und altehrwürdige Kommuniongebet darstellt, von den Gläubigen zusammen mit dem zelebrierenden Priester rezitiert werden, indessen nur in der lateinischen Sprache und unter allseitiger Hinzufügung des Amen, also unter völligem Ausschluß der Rezitierung in der Volkssprache.

1960: Liturgie in der Landessprache der unierten Kirchen

vgl. Herder-Korrespondenz, Herder Verlag Freiburg im Breisgau, 15. Jahrgang 1960/61, Heft 2, November 1960, S. 61.

Papst Johannes XXIII. erlaubte in einem Brief vom 31. März 1960 dem amerikanischen Episkopat, den Gebrauch der englischen Sprache in den ostkirchlichen Riten zu gestatten.

Papst Johannes XXIII. erlaubte in einer Entscheidung vom 31. März 1960 an Patriarch Maximos IV. Saigh, den Gebrauch der Landessprache in der Liturgie (vgl. Pontifikat Johannes' XXIII.)

1961: Latein: Muttersprache der Kinder der Kirche

8. Dezember 1961 Apostolischer Brief Iucunda laudatio an den Präsidenten, Prälaten Hyginus Anglés Jamies, zur 50-Jahr- Feier des Päpstlichen Instituts für Kirchenmusik über Kirchenmusik und Liturgie.

Papst (Johannes XXIII.) weist auf einige Einzelheiten (bezüglich der Kirchenmusik) am hin. Er sagt: "Es gefällt Uns ganz besonders, dass durch dieses Institut (der Kirchenmusik) der Vorrang der lateinischen Sprache in der `Liturgia solemnis´(feierlichen Liturgie) nach den geltenden Vorschriften besonders gepflegt und geschützt wird. Denn diese ist, abgesehen von ihrer Schönheit, mit den Melodien der römischen Kirche aufs engste verknüpft und bildet ein offensichtliches und glanzvolles Zeichen der Einheit. Diese verehrungswürdige und erhabene, durch ihren Charakter selbst dem musikalischen Rhythmus sich anschmiegende, ernste und wohlklingende Sprache, die Muttersprache der Kinder der Kirche, enthält in ihrer erhabenen Form Schätze der Wahrheit und der Frömmigkeit. Sie ist kraft rechtmäßigen Brauches in die Liturgie eingeführt und muss deshalb darin auch den ersten Platz behalten, der ihr aus mehr als einem Grunde zukommt.

Unsere besondere Zustimmung wird dieses Institut finden, wenn es mit besonderer Sorgfalt die religiösen Gesänge in der Volkssprache, und zwar sowohl die von den Vorfahren überkommenen wie die neuvertonten, pflegt und lehrt. Wird die Liturgie nicht in der Form der Liturgia solemnis gefeiert, so sind solche Rufe und Gesänge, die seit langer Zeit in Unseren Kirchen Gastrecht genießen, von nicht zu unterschätzendem geistlichem Nutzen.

[Fortsetzung folgt]

Weblinks

Anmerkungen

<references />