Kongregation

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Der Begriff Kongregation* (v. lat.: grex = Herde, Schar) bezeichnet:

  1. einen Zusammenschluss mehrerer selbständiger Klöster eines Ordens zu einem Verband, z.B. die Kongregationen der Benediktinischen Konföderation,
  2. Kleriker- oder Laienkongregationen sind neuere Ordensgemeinschaften (seit dem 17. Jahrhundert,
  3. eine (Kardinals-) Kongregation (vormals: sacra congregatio, heilige Zusammenkunft) ist ein höheres, kollegial verfasste Verwaltungsorgan der Römischen Kurie; manche Kongregationen haben, immer abhängig vom Papst, auch gesetzgeberische oder richterliche Funktion.

Unter *Kongregationalismus versteht man innerhalb der Konfessionskunde eine ekklesiologische Konzeption nach der aus der Zusammenkunft der Getauften (der "Gemeinde"; Wie hat Jesus Gemeinde gewollt?) bereits voll gültiges Kirchesein entstehe. (So auch als Konfessionsbezeichnung für eine Strömung von Freikirchen.) Diese Auffassung wird von der Orthodoxie und vom Katholizismus abgelehnt. Die Hierarchie sei von Christus gewollt und eingesetzt. Von den Anglikanern wird sie aber (nicht ganz eindeutig) für theologisch im Prinzip hinreichend erachtet, obwohl es auch dort grundsätzlich das Hinzutreten des Priestertums und Episkopats (zum "Konvent" der Getauften) geben soll (daher z.B. in USA: Episcopal Church). Die übrigen prot. Staatskirchen/Landeskirchen verhalten sich indifferent, teilen aber (im Prinzip) das Unbehagen gegenüber einem Kongregationalismus strengster Prägung. Rom sagt dazu: Ubi Petrus, ibi Ecclesia.

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