Kongregation

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Kongregationen sind vatikanische Behörden, die Leitungsaufgaben für verschiedene Schabereiche der Universalkirche übernehmen.

Seit dem 12. Jahrhundert wurden alle wichtigeren Angelegenheiten im Konsistorium, der Vollversammlung der in Rom anwesenden Kardinäle unter Vorsitz des Papstes, beraten und entschieden. Ab Mitte des 16. Jahrhunderts entstand die Form der Kongregationen, wobei die wachsenden Aufgaben nach Themen aufgeteilt werden sollten. In den folgenden Jahrhunderten änderten sich Form, Zuständigkeit und Anzahl der Kongregationen immer wieder. Heute verfügt die Kirche über neun Kongregationen, wobei deren Form auf Papst Paul VI. zurückgeht, der in seiner Apostolischen Konstitution "Regimini Ecclesiae" universae vom 15. August 1967. Deren Augaben wurden in der Apostolischen Konstitution "Paster Bonus" vom 26. Juni 1988 von Papst Johannes Paul II. angepasst.

Mitglieder der Kongregationen sind Kardinäle und Bischöfe. Jede Kongregation wird von einem Kardinalpräfekten geleitet. Ihm steht ein Sekretär im Rang eines Erzbischofs zur Seite. Der Präfekt, der Sekretär sowie der stellvertretende Sekretär werden vom Papst für fünf Jahre ernannt. Er ernennt auch die übrigen Mitglieder. Die Mitgliedschaft erlischt mit der Sedisvakanz oder bei Kardinälen mit Vollendung des 80. Lebensjahres und bei (Erz-)Bischöfen mit Vollendung des 75. Lebensjahres. Jeder Kongregation steht ein Beraterkreis zur Verfügung (Kanonisten, Theologen, Fachleute).

Zurzeit gibt es folgende Kongregationen: