Kongregation: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kongregationen''' sind vatikanische Behörden, die Leitungsaufgaben für verschiedene Schabereiche der Universalkirche übernehmen.
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'''Kongregation''' (v. [[Latein|lat.]]: ''grex'' = Herde, Schar) bezeichnet
  
Seit dem 12. Jahrhundert wurden alle wichtigeren Angelegenheiten im [[Konsistorium]], der Vollversammlung der in Rom anwesenden [[Kardinal|Kardinäle]] unter Vorsitz des [[Papst|Papstes]], beraten und entschieden. Ab Mitte des 16. Jahrhunderts entstand die Form der Kongregationen, wobei die wachsenden Aufgaben nach Themen aufgeteilt werden sollten. In den folgenden Jahrhunderten änderten sich Form, Zuständigkeit und Anzahl der Kongregationen immer wieder. Heute verfügt die Kirche über neun Kongregationen, wobei deren Form auf Papst [[Paul VI.]] zurückgeht, der in seiner [[Apostolische Konstitution|Apostolischen Konstitution]] "Regimini Ecclesiae" universae vom 15. August 1967. Deren Augaben wurden in der Apostolischen Konstitution "Paster Bonus" vom 26. Juni 1988 von Papst [[Johannes Paul II.]] angepasst.
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# einen Zusammenschluss mehrerer selbständiger Klöster eines Ordens zu einem Verband, z. B. die Kongregationen der [[Benediktinische Konföderation|Benediktinischen Konföderation]].
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# neuere [[Ordensgemeinschaft]]en seit dem [[17. Jahrhundert]].
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# Vatikanische Zentralbehörden für einzelne Sachbereiche, (römische [[Römische Kurie#Kongregationen|Kurienbehörden]]), die Leitungsaufgaben der Universalkirche übernehmen.
  
Mitglieder der Kongregationen sind Kardinäle und [[Bischof|Bischöfe]]. Jede Kongregation wird von einem [[Kardinalpräfekt|Kardinalpräfekten]] geleitet. Ihm steht ein Sekretär im Rang eines Erzbischofs zur Seite. Der Präfekt, der Sekretär sowie der stellvertretende Sekretär werden vom Papst für fünf Jahre ernannt. Er ernennt auch die übrigen Mitglieder. Die Mitgliedschaft erlischt mit der [[Sedisvakanz]] oder bei Kardinälen mit Vollendung des 80. Lebensjahres und bei (Erz-)Bischöfen mit Vollendung des 75. Lebensjahres. Jeder Kongregation steht ein Beraterkreis zur Verfügung (Kanonisten, Theologen, Fachleute).
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{{Begriffsklärung}}
 
 
Zurzeit gibt es folgende Kongregationen:
 
 
 
* [[Kongregation für die Glaubenslehre]] (ihr zugeordnet sind die [[Internationale Theologenkommission]] und die [[Päpstliche Bibelkommission]])
 
* [[Kongregation für die Orientalischen Kirchen]]
 
* [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung]]
 
* [[Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse]]
 
* [[Kongregation für die Bischöfe]] (ihr zugeordnet ist die [[Päpstliche Kommission für Lateinamerika]])
 
* [[Kongregation für die Evangelisierung der Völker]]
 
* [[Kongregation für den Klerus]]
 
* [[Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens]]
 
* [[Kongregation für das Katholische Bildungswesen]]
 

Version vom 1. Dezember 2006, 20:56 Uhr

Kongregation (v. lat.: grex = Herde, Schar) bezeichnet

  1. einen Zusammenschluss mehrerer selbständiger Klöster eines Ordens zu einem Verband, z. B. die Kongregationen der Benediktinischen Konföderation.
  2. neuere Ordensgemeinschaften seit dem 17. Jahrhundert.
  3. Vatikanische Zentralbehörden für einzelne Sachbereiche, (römische Kurienbehörden), die Leitungsaufgaben der Universalkirche übernehmen.

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