Kongregation: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kongregationen''' sind vatikanische Behörden, die Leitungsaufgaben für verschiedene Schabereiche der Universalkirche übernehmen.
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Der Begriff '''Kongregation''' (von [[Latein|lat.]]: ''grex'' "Herde, Schar"; ''congregari'' "sich vereinigen") bezeichnet:
  
Seit dem 12. Jahrhundert wurden alle wichtigeren Angelegenheiten im [[Konsistorium]], der Vollversammlung der in Rom anwesenden [[Kardinal|Kardinäle]] unter Vorsitz des [[Papst|Papstes]], beraten und entschieden. Ab Mitte des 16. Jahrhunderts entstand die Form der Kongregationen, wobei die wachsenden Aufgaben nach Themen aufgeteilt werden sollten. In den folgenden Jahrhunderten änderten sich Form, Zuständigkeit und Anzahl der Kongregationen immer wieder. Heute verfügt die Kirche über neun Kongregationen, wobei deren Form auf Papst [[Paul VI.]] zurückgeht, der in seiner [[Apostolische Konstitution|Apostolischen Konstitution]] "Regimini Ecclesiae" universae vom 15. August 1967. Deren Augaben wurden in der Apostolischen Konstitution "Paster Bonus" vom 26. Juni 1988 von Papst [[Johannes Paul II.]] angepasst.
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# einen Zusammenschluss mehrerer selbständiger Klöster eines Ordens zu einem Verband, z.B. die Kongregationen der [[Benediktinische Konföderation|Benediktinischen Konföderation]],
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# Kleriker- oder Laienkongregationen sind neuere [[Ordensgemeinschaft]]en (seit dem [[17. Jahrhundert]],
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# eine (Kardinals-) Kongregation (vormals: ''sacra congregatio'', heilige Zusammenkunft) ist ein höheres, kollegial verfasste Verwaltungsorgan der [[Römische Kurie#Kongregationen|Römischen Kurie]]; manche Kongregationen haben, immer abhängig vom [[Papst]], auch gesetzgeberische oder richterliche Funktion.
  
Mitglieder der Kongregationen sind Kardinäle und [[Bischof|Bischöfe]]. Jede Kongregation wird von einem [[Kardinalpräfekt|Kardinalpräfekten]] geleitet. Ihm steht ein Sekretär im Rang eines Erzbischofs zur Seite. Der Präfekt, der Sekretär sowie der stellvertretende Sekretär werden vom Papst für fünf Jahre ernannt. Er ernennt auch die übrigen Mitglieder. Die Mitgliedschaft erlischt mit der [[Sedisvakanz]] oder bei Kardinälen mit Vollendung des 80. Lebensjahres und bei (Erz-)Bischöfen mit Vollendung des 75. Lebensjahres. Jeder Kongregation steht ein Beraterkreis zur Verfügung (Kanonisten, Theologen, Fachleute).
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=== Kongregationalismus ===
  
Zurzeit gibt es folgende Kongregationen:
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Unter '''Kongregationalismus''' versteht man innerhalb der [[Konfessionskunde]] eine ekklesiologische Konzeption nach der aus der ''Zusammenkunft'' der Getauften (der "[[Gemeinde]]": ''Wie hat Jesus Gemeinde gewollt?'') bereits voll gültiges Kirchesein entstehe. (So auch als Konfessionsbezeichnung für eine Strömung von [[Freikirche]]n.) Diese Auffassung wird von der [[Orthodoxie]] und vom [[Katholizismus]] abgelehnt. Die [[Hierarchie]] sei von Christus gewollt und eingesetzt.
  
* [[Kongregation für die Glaubenslehre]] (ihr zugeordnet sind die [[Internationale Theologenkommission]] und die [[Päpstliche Bibelkommission]])
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Von den Anglikanern wird die ''sacra synaxis'' (Heilige Versammlung) aber (nicht ganz eindeutig) für theologisch im Prinzip hinreichend erachtet, obwohl es auch dort ''grundsätzlich'' das Hinzutreten des [[Priester]]tums und [[Episkopat]]s (zum "Konvent" der Getauften) geben soll (daher z.B. in USA: ''Episcopal Church''). Die übrigen prot. Staatskirchen/Landeskirchen  verhalten sich indifferent, teilen aber (im Prinzip) das Unbehagen gegenüber einem Kongregationalismus strengster Prägung. Der römische "[[Sakrament]]alismus" sagt dazu: ''Ubi [[Petrus]], ibi Ecclesia.''
* [[Kongregation für die Orientalischen Kirchen]]
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* [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung]]
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{{Begriffsklärung}}
* [[Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse]]
 
* [[Kongregation für die Bischöfe]] (ihr zugeordnet ist die [[Päpstliche Kommission für Lateinamerika]])
 
* [[Kongregation für die Evangelisierung der Völker]]
 
* [[Kongregation für den Klerus]]
 
* [[Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens]]
 
* [[Kongregation für das Katholische Bildungswesen]]
 

Aktuelle Version vom 16. November 2014, 19:45 Uhr

Der Begriff Kongregation (von lat.: grex "Herde, Schar"; congregari "sich vereinigen") bezeichnet:

  1. einen Zusammenschluss mehrerer selbständiger Klöster eines Ordens zu einem Verband, z.B. die Kongregationen der Benediktinischen Konföderation,
  2. Kleriker- oder Laienkongregationen sind neuere Ordensgemeinschaften (seit dem 17. Jahrhundert,
  3. eine (Kardinals-) Kongregation (vormals: sacra congregatio, heilige Zusammenkunft) ist ein höheres, kollegial verfasste Verwaltungsorgan der Römischen Kurie; manche Kongregationen haben, immer abhängig vom Papst, auch gesetzgeberische oder richterliche Funktion.

Kongregationalismus

Unter Kongregationalismus versteht man innerhalb der Konfessionskunde eine ekklesiologische Konzeption nach der aus der Zusammenkunft der Getauften (der "Gemeinde": Wie hat Jesus Gemeinde gewollt?) bereits voll gültiges Kirchesein entstehe. (So auch als Konfessionsbezeichnung für eine Strömung von Freikirchen.) Diese Auffassung wird von der Orthodoxie und vom Katholizismus abgelehnt. Die Hierarchie sei von Christus gewollt und eingesetzt.

Von den Anglikanern wird die sacra synaxis (Heilige Versammlung) aber (nicht ganz eindeutig) für theologisch im Prinzip hinreichend erachtet, obwohl es auch dort grundsätzlich das Hinzutreten des Priestertums und Episkopats (zum "Konvent" der Getauften) geben soll (daher z.B. in USA: Episcopal Church). Die übrigen prot. Staatskirchen/Landeskirchen verhalten sich indifferent, teilen aber (im Prinzip) das Unbehagen gegenüber einem Kongregationalismus strengster Prägung. Der römische "Sakramentalismus" sagt dazu: Ubi Petrus, ibi Ecclesia.

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