Koadjutor: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Koadjutor''' (lat.; dt.: „Beistand“) wird in folgenden Zusammenhängen verwendet:
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*Koadjutor als [[Bischof]] der [[Römisch-katholische Kirche|katholischen Kirche]], der einem anderen Bischof zur Seite gestellt wird
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*Koadjutor als Beistand im Rahmen eines kirchlichen [[Benefizium]]s
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*Koadjutor als Bezeichnung einer Klasse der [[Jesuiten]]
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*Koadjutor als Amtsbezeichnung für einen Pfarrgehilfen (lat.: ''vicarius adiutor''), der die Aufgaben eines Pfarrers bei dessen Verhinderung wahrnimmt.
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Ein '''Koadjutor''' ist ein Hilfsbischof ([[Weihbischof]]), der das Recht zur Nachfolge beim Ausscheiden des Diözesanbischofs aus seinem Amt (z.B. durch Heimgang) hat. Ist die [[Diözese]] (Bistum) ein Erzdiözese, hat der Koadjutor das Recht, der [[Erzbischof]] dieser Erzdiözese (Erzbistums) zu werden.  
 
Ein '''Koadjutor''' ist ein Hilfsbischof ([[Weihbischof]]), der das Recht zur Nachfolge beim Ausscheiden des Diözesanbischofs aus seinem Amt (z.B. durch Heimgang) hat. Ist die [[Diözese]] (Bistum) ein Erzdiözese, hat der Koadjutor das Recht, der [[Erzbischof]] dieser Erzdiözese (Erzbistums) zu werden.  
  

Version vom 7. Oktober 2011, 23:34 Uhr

Der Begriff Koadjutor (lat.; dt.: „Beistand“) wird in folgenden Zusammenhängen verwendet:

  • Koadjutor als Bischof der katholischen Kirche, der einem anderen Bischof zur Seite gestellt wird
  • Koadjutor als Beistand im Rahmen eines kirchlichen Benefiziums
  • Koadjutor als Bezeichnung einer Klasse der Jesuiten
  • Koadjutor als Amtsbezeichnung für einen Pfarrgehilfen (lat.: vicarius adiutor), der die Aufgaben eines Pfarrers bei dessen Verhinderung wahrnimmt.

Ein Koadjutor ist ein Hilfsbischof (Weihbischof), der das Recht zur Nachfolge beim Ausscheiden des Diözesanbischofs aus seinem Amt (z.B. durch Heimgang) hat. Ist die Diözese (Bistum) ein Erzdiözese, hat der Koadjutor das Recht, der Erzbischof dieser Erzdiözese (Erzbistums) zu werden.