Kirchenbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichte des Kirchenbeitrags ==
 
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Bereits im 19. Jahrhundert hatte die Kirche die gesetzliche Grundlage, Kirchenbeiträge einzuheben. Von dieser theoretischen Möglichkeit wurde erst 1939 Gebrauch gemacht, als die katholische Kirche kein Geld mehr aus dem "Religionsfonds" oder sonstige staatliche Zahlungen bekam. Der "Religionsfonds" waren Erträge aus dem durch Kaiser Joseph II. eingezogenen kirchlichen Besitztümern. Dieses neue Kirchenbeitragssystem wurde auch nach dem Krieg fortgeführt.  
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Bereits im 19. Jahrhundert hatte die Kirche die gesetzliche Grundlage, Kirchenbeiträge einzuheben. Von dieser theoretischen Möglichkeit wurde erst 1939 Gebrauch gemacht, als die katholische Kirche kein Geld mehr aus dem "Religionsfonds" oder sonstige staatliche Zahlungen bekam. Der "Religionsfonds" waren Erträge aus dem durch Kaiser Joseph II. eingezogenen kirchlichen Besitztümern. Dieses neue Kirchenbeitragssystem wurde auch nach dem Krieg fortgeführt.
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== Rechtliche Grundlagen ==
 
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Version vom 28. März 2006, 16:20 Uhr

In Österreich müssen Katholiken ab einem gewissen Alter und ab einer gewissen Einkommensgrenze den sogenannten "Kirchenbeitrag" leisten. In Deutschland gibt es die Kirchensteuer, in der Schweiz ist das ganze ähnlich geregelt.

Was ist der Kirchenbeitrag?

Kirchenbeitragspflichtig sind alle volljährigen Mitglieder der anerkannten Kirchen. Details werden in den Beitragsordnungen dieser Kirchen gereglt. Eine Beitragspflicht beginnt grundsätzlich mit der Volljährigkeit. In der Praxis schaut dies so aus, dass die erste Beitragsvorschreibung im Alter von 20 Jahre zugeschickt wird. Die Beitragspflicht ist immer in der Diözese gegeben, wo der Hauptwohnsitz ist.

Geschichte des Kirchenbeitrags

Bereits im 19. Jahrhundert hatte die Kirche die gesetzliche Grundlage, Kirchenbeiträge einzuheben. Von dieser theoretischen Möglichkeit wurde erst 1939 Gebrauch gemacht, als die katholische Kirche kein Geld mehr aus dem "Religionsfonds" oder sonstige staatliche Zahlungen bekam. Der "Religionsfonds" waren Erträge aus dem durch Kaiser Joseph II. eingezogenen kirchlichen Besitztümern. Dieses neue Kirchenbeitragssystem wurde auch nach dem Krieg fortgeführt.

Rechtliche Grundlagen

Die Grundlage für den Kirchenbeitrag ist somit das Kirchenbeitragsgesetz (Gesetzblatt für das Land Österreich 1939 Nr. 543), das mit Wirkung vom 1.Mai 1939 während des 2. Weltkrieges eingeführt wurde. Nach dem Krieg wurde in der österreichischen Verfassung im §2 des Verfassungsgesetzes vom 1.Mai 1945, Staatsgesetzblatt 6 über die Wiederherstellung des Rechtslebens in Österreich (Rechts- und Überleitungsgesetz) geregelt, dass das Kirchenbeitragsgesetz weiterhin Geltung hat. In einem Vermögensvertrag vom 23. Juli 1960 zwischen der katholischen Kirche und dem Staat Österreich wurde ein Abkommen getroffen, dass die Kirche auch weiterhin Beiträge bei den Mitgliedern einheben darf und über das Geld frei verfügen darf.

Jede Diözese hat eine Kirchenbeitragsordnung und einen Kirchenbeitragstarif zu erlassen, der vom Wirtschaftsbeirat einer Diözese festgelegt wird.

Kirchenbeitrag in der Diskussion

Das Kirchenbeitragssystem hat Befürworter und Kritiker.