Gesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Verein]] (''collegium'') zeichnet sich dadurch aus, dass eine Vielzahl von Personen, deren Zusammensetzung wechseln kann, eine Körperschaft (oder: Genossenschaft) bilden, die von der Rechtsordnung als ''eigener'' Träger von Rechten und Pflichten anerkannt werden kann.
 
Der [[Verein]] (''collegium'') zeichnet sich dadurch aus, dass eine Vielzahl von Personen, deren Zusammensetzung wechseln kann, eine Körperschaft (oder: Genossenschaft) bilden, die von der Rechtsordnung als ''eigener'' Träger von Rechten und Pflichten anerkannt werden kann.
  
Die (bürgerliche) Gesellschaft als Ganzes (vgl. [[Christliche Gesellschaftslehre]]) ist die abstrakte Verbundenheit (losgelöst von Individualzielen betrachtet) von Menschen in einem bestimmten Raum (örtlich wie zeitlich), wie sie sich zu Gesellschaften oder Vereinigungen ''selbstbestimmt'' zusammenfügt, im Rahmen der von der zuständigen [[Recht]]sordnung erlaubten Formen. Nach der katholischen [[Soziallehre]] hat der Staat zuerst und vor allem ein Diener der ''gesellschaftlichen Ordnung'' zu sein.
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Die (bürgerliche) Gesellschaft als Ganzes (vgl. [[Christliche Gesellschaftslehre]]) ist die abstrakte Verbundenheit (losgelöst von Individualzielen betrachtet) von Menschen in einem bestimmten Raum (örtlich wie zeitlich), wie sie sich zu Gesellschaften oder Vereinigungen ''selbstbestimmt'' zusammenfügt, im Rahmen der von der zuständigen [[Recht]]sordnung erlaubten Formen. Nach der katholischen [[Soziallehre]] hat der [[Staat]] zuerst und vor allem ein Diener der ''gesellschaftlichen Ordnung'' zu sein.
  
Die Kirche bezeichnete sich im Kontrast zur profanen Rechtslehre als ''societas perfecta''. Damit sollte die Sündhaftigkeit ihrer Glieder nicht geleugnet, sondern der besondere Charakter dieser Körperschaft deutlich gemacht werden. "Perfekt" ist die sichtbare Kirche nur in dem Sinne, dass ihre Gemeinschaft durch ''Christus selber'' im Sakrament (das auch für die [[Hierarchie]] konstitutiv ist), also ''fremdbestimmt'' (durch das Heilige) zusammengeführt wird.
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Die [[Kirche]] bezeichnete sich des öfteren, im Kontrast zur profanen Rechtslehre, als ''societas perfecta''. Damit sollte die Sündhaftigkeit ihrer Glieder nicht geleugnet, sondern der besondere Charakter dieser Körperschaft deutlich gemacht werden. "Perfekt" ist die sichtbare Kirche nur in dem Sinne, dass ihre Gemeinschaft (''communio'', ''koinonia'') durch ''Christus selber'' im Sakrament (das auch für die [[Hierarchie]] konstitutiv ist), also ''fremdbestimmt'' durch das Heilige, zusammengeführt wird.
  
 
[[Kategorie:Anthropologie]]
 
[[Kategorie:Anthropologie]]

Version vom 16. August 2008, 06:36 Uhr

Gesellschaft ist im eigentlichen Sinn ein Schuldverhältnis des römischen Rechts, die societas. Die Teilnehmer einer Gesellschaft (mindestens zwei) schulden einander Beiträge zur Erreichung des Gesellschaftszwecks.

Der Verein (collegium) zeichnet sich dadurch aus, dass eine Vielzahl von Personen, deren Zusammensetzung wechseln kann, eine Körperschaft (oder: Genossenschaft) bilden, die von der Rechtsordnung als eigener Träger von Rechten und Pflichten anerkannt werden kann.

Die (bürgerliche) Gesellschaft als Ganzes (vgl. Christliche Gesellschaftslehre) ist die abstrakte Verbundenheit (losgelöst von Individualzielen betrachtet) von Menschen in einem bestimmten Raum (örtlich wie zeitlich), wie sie sich zu Gesellschaften oder Vereinigungen selbstbestimmt zusammenfügt, im Rahmen der von der zuständigen Rechtsordnung erlaubten Formen. Nach der katholischen Soziallehre hat der Staat zuerst und vor allem ein Diener der gesellschaftlichen Ordnung zu sein.

Die Kirche bezeichnete sich des öfteren, im Kontrast zur profanen Rechtslehre, als societas perfecta. Damit sollte die Sündhaftigkeit ihrer Glieder nicht geleugnet, sondern der besondere Charakter dieser Körperschaft deutlich gemacht werden. "Perfekt" ist die sichtbare Kirche nur in dem Sinne, dass ihre Gemeinschaft (communio, koinonia) durch Christus selber im Sakrament (das auch für die Hierarchie konstitutiv ist), also fremdbestimmt durch das Heilige, zusammengeführt wird.