Divino afflatu: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese deutsche Übersetzung, die durch den Häusprälaten des [[Papst]]es erfolgte, lässt eine beabsichtigte bleibende Dauer des Schreibens vermuten, da der letzte Abschnitt heißt:
 
Diese deutsche Übersetzung, die durch den Häusprälaten des [[Papst]]es erfolgte, lässt eine beabsichtigte bleibende Dauer des Schreibens vermuten, da der letzte Abschnitt heißt:
 
Dies aber verfügen, erklären und bekräftigen Wir, indem Wir zugleich anordnen, dass dieses Unser Schreiben immer gültig und wirksam ist und sein wird. Keine apostolischen Konstitutionen und Anordnungen, weder im allgemeinen noch im besonderen, sollen dieser Gültigkeit entgegenstehen, noch sonst irgend etwas gegen sie in Kraft bleiben. Keinem Menschen also soll es erlaubt sein, diese Unsere Urkunde über die Abschaffung und Zurücknahme, Gewährung, Befehl, Vorschrift, Festsetzung, Nachsicht, Auftrag und Willensäußerung zu durchbrechen oder ihr in frevelhaftem Unterfangen zuwiderhandeln. Wenn aber sich jemand dazu erdreisten sollte, dann soll er wissen, dass er den Unwillen des Allmächtigen Gottes und seiner heiligen Apostel Petrus und Paulus auf sich laden wird.
 
  
 
==Die Konstitution im Wortlaut==
 
==Die Konstitution im Wortlaut==

Version vom 11. April 2010, 19:44 Uhr

Divino afflatu ist der lateinische Titel der Apostolischen Konstitution Pius X. über die neue Verteilung des Psalteriums im römischen Brevier vom 1. November 1911.

Diese deutsche Übersetzung, die durch den Häusprälaten des Papstes erfolgte, lässt eine beabsichtigte bleibende Dauer des Schreibens vermuten, da der letzte Abschnitt heißt:

Die Konstitution im Wortlaut

Divino afflatu (Wortlaut)

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten