Divino afflatu: Unterschied zwischen den Versionen

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''' Divino afflatu ''' ist der lateinische Titel der Apostolischen [[Konstitution]] [[Pius X.]] über die neue Verteilung des Psalteriums im römischen [[Stundengebet|Brevier]] vom [[1. November]] [[1911]].
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#redirect[[Divino afflatu (Wortlaut)]]
 
 
Diese deutsche Übersetzung, die durch den Häusprälaten des [[Papst]]es erfolgt, lässt eine beabsichtigte bleibende Dauer des Schreibens vermuten, da der letzte Abschnitt heißt:
 
 
 
Dies aber verfügen, erklären und bekräftigen Wir, indem Wir zugleich anordnen, dass dieses Unser Schreiben immer gültig und wirksam ist und sein wird. Keine apostolischen Konstitutionen und Anordnungen, weder im allgemeinen noch im besonderen, sollen dieser Gültigkeit entgegenstehen, noch sonst irgend etwas gegen sie in Kraft bleiben. Keinem Menschen also soll es erlaubt sein, diese Unsere Urkunde über die Abschaffung und Zurücknahme, Gewährung, Befehl, Vorschrift, Festsetzung, Nachsicht, Auftrag und Willensäußerung zu durchbrechen oder ihr in frevelhaftem Unterfangen zuwiderhandeln. Wenn aber sich jemand dazu erdreisten sollte, dann soll er wissen, dass er den Unwillen des Allmächtigen Gottes und seiner heiligen Apostel Petrus und Paulus auf sich laden wird.
 
 
 
==Die Konstitution im Wortlaut==
 
[[Divino afflatu (Wortlaut)]]
 
 
 
'''Siehe auch: ''' [[Liste von Lehramtstexten]]
 
 
 
[[Kategorie:Lehramtstexte]]
 

Aktuelle Version vom 9. Mai 2018, 07:45 Uhr

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