Diskussion:Zelebrationsrichtung

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Version vom 28. Juli 2014, 18:28 Uhr von Lambert (Diskussion | Beiträge) (Neuer Abschnitt Pius XII. - Abschnitt "Vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil")
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Pius XII. - Abschnitt "Vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil"

Ich sehe da einen Widerspruch zwischen dem Verbot der Ritenkongregation 1957 ("nicht so angeordnet werden dürfe, dass der Priester zum Volk hin zelebriert") und der Weisung des Papstes von 1956 ("Jedoch sollte eine Zelebration zum Volk hin durch den Tabernakel auf dem Altar nicht behindert werden.") Eine der Aussagen kann nicht stimmen. Nach meiner Erinnerung stammt die Vorschrift bzgl. des Altars und des darauf stehenden Tabernaels aus einer nachkonzilaren Anweisung, 1956 ist eher unwahrscheinlich. Können Sie den Widerspruch auflösen?

Übrigens: Diesen Fall hatten wir bis vor ca. einem Jahr in Maria, Regina Martyrum in Berlin: Da stand ein niedriger Tabernakel auf dem Altar, über den "hinweg" zelebriert wurde. Die Schwestern haben den Tabernakel jetzt sehr würdig in einer Seitenkapelle aufgestellt. Schönen Gruß! --Lambert (Diskussion) 20:28, 28. Jul. 2014 (CEST)