Diskussion:Gebote der Kirche: Unterschied zwischen den Versionen

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:Weil nicht klar wird, was damit gemeint ist. --[[Benutzer:Benedikt|Benedikt]] 10:42, 30. Jun 2008 (CEST)
 
:Weil nicht klar wird, was damit gemeint ist. --[[Benutzer:Benedikt|Benedikt]] 10:42, 30. Jun 2008 (CEST)
 
::Für mich ist das klar. Lies doch mal den KEK. --[[Benutzer:Weissmann|Weissmann]] 10:46, 30. Jun 2008 (CEST)
 
::Für mich ist das klar. Lies doch mal den KEK. --[[Benutzer:Weissmann|Weissmann]] 10:46, 30. Jun 2008 (CEST)
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Wer die Ausnahmen vom Sonntagsgebot ordnungsgemäß einbauen will, kann unter http://dbk.de/katechismus/scripte/kate_suche2.pl?Zeilen_nummer=222&Wert1=Sonntagsgebot&Wert2=&band=2 den entsprechenden Absatz finden. --[[Benutzer:Benedikt|Benedikt]] 10:58, 30. Jun 2008 (CEST)

Version vom 30. Juni 2008, 08:58 Uhr

Benedikt's Kommentare

Warum wurde die Eintragung über die Nichtigkeit des Sonntagsgebotes im Falle der Zerrüttung einer Ehe gelöscht? Diese Information stammt aus dem Katholischen Erwachsenen-Katechismus Bd.2. Gruß --Weissmann 10:00, 30. Jun 2008 (CEST)

Weil nicht klar wird, was damit gemeint ist. --Benedikt 10:42, 30. Jun 2008 (CEST)
Für mich ist das klar. Lies doch mal den KEK. --Weissmann 10:46, 30. Jun 2008 (CEST)

Wer die Ausnahmen vom Sonntagsgebot ordnungsgemäß einbauen will, kann unter http://dbk.de/katechismus/scripte/kate_suche2.pl?Zeilen_nummer=222&Wert1=Sonntagsgebot&Wert2=&band=2 den entsprechenden Absatz finden. --Benedikt 10:58, 30. Jun 2008 (CEST)