Cum hoc tempore (Wortlaut)

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6. Sitzung
Cum hoc tempore

des heiligen, allgültigen und allgemeinen Conciliums von Trient
unter Papst
Paul III.
13. Januar 1547

über die Rechtfertigung

(Quelle: Das heilige allgültige und allgemeine Concilium von Trient, Beschlüsse und heil. Canones nebst den betreffenden Bullen treu übersetzt von Jodoc Egli; Verlag Xaver Meyer Luzern 1832 [2. Auflage] S. 36-65; Empfehlung des Bischofs von Basel Joseph Anton, Solothurn, den 25. Hornung 1832; [in deutscher Sprache mit gebrochenen Buchstaben abgedruckt]).

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Da zu dieser Zeit, nicht ohne Verlust vieler Seelen und großen Schaden für die kirchliche Einheit, eine irrige Lehre über die Rechtfertigung ausgestreut wurde: so beabsichtigt der hochheilige, allgültige und allgemeine, rechtmäßig im Heiligen Geiste versammelte Kirchenrat von Trient, welchem im Namen unsers in Christo Heiligen Vaters und Herrn, des Herrn Paulus, durch die göttliche Vorsehung Papst des III., die hochwürdigsten Herrn Herrn Jos. Maria des Monte, Bischof von Präneste, und Marcellus, Priester zum heil. Kreuze in Jerusalem, Kardinäle der heil. Römischen Kirche, und apostolische Gesandte von der Seite, vorsitzen, zum Lobe und zur Verherrlichung des allmächtigen Gottes, zur Ruhe der Kirche und zum Heile der Seelen, allen Gläubigen Christi von dieser Rechtfertigung die wahre und gesunde Lehre, welche die Sonne der Gerechtigkeit, Jesus Christus, (Hebr 13,2) der Urheber und Vollender unseres Glaubens, gelehrt, die Apostel überliefert, und die katholische Kirche, unter Eingebung des Heiligen Geistes, immerwährend beibehalten hat, zu erklären; dabei nachdrücklichst verbietend, dass künftighin sich niemand erfrechen soll, anders zu glauben, zu predigen oder zu lehren, als wie in dem gegenwärtigen Beschlusse verordnet und erklärt wird.

1. Kapitel: Von dem Unvermögen der Natur und des Gesetzes zur Rechtfertigung der Menschen

Zuerst erklärt der heil. Kirchenrat, jeglicher müsse, um die Lehre der Rechtfertigung wohl und richtig zu verstehen, anerkennen und bekennen, dass alle Menschen (1 Kor 15,22 u. Röm 5,18), indem sie durch die Übertretung Adams die Unschuld verloren, (Is 64,6) unrein, und wie der Apostel (Eph 2,3 u. oben, Sitz. 5 im Anfange) sagt, von Natur Kinder des Zornes geworden, und, wie in dem Beschlusse von der Erbsünde, und unter der (Röm 5,12) Gewalt des Teufels und Todes waren, dass nicht nur die Heiden nicht durch die Kraft der Natur, sondern nicht einmal die Juden durch den Buchstaben des Gesetztes Moses selbst, davon befreit werden, oder auferstehen könnten, obwohl in ihnen der feie Wille, zwar den Kräften nach geschwächt und gedeutet, doch durchaus nicht ausgelöscht war.

2. Kapitel: Von dem Gnadenwerke und dem Geheimnisse der Ankunft Christi

Daher geschah es, dass der himmlische Vater (2 Kor 1,3), der Vater der Barmherzigkeit, und der Gott allen Trostes, Jesum Christum, seinen Sohn, der, sowohl vor dem Gesetze, als zur Zeit des Gesetzes (Gen 49,10 u.), vielen Vätern vorbezeichnet, und verheißen war, als jene (Gal 4,4) selige Fülle der Zeit kam, zu den Menschen sendete, sowohl, damit er die Juden, welche dem Gesetze waren, erlöste, als, damit die Heiden (Röm 9,30), die die Gerechtigkeit nicht übten, die Gerechtigkeit ergriffen, und alle wieder die Aufnahme unter die Kinder erlangen möchten. Ihn hat Gott (Röm 3,25) zum Versöhner durch den Glauben in seinem Blute für unsere Sünden, und nicht nur für unsere, sondern auch (1 Joh 2,2) für die Sünden der ganzen Welt, vorgestellt.

3. Kapitel: Welche durch Christus gerechtfertigt werden

Allein, obwohl derselbe für alle (2 Kor 5,14) gestorben ist; so empfangen doch nicht alle die Wohltat seines Todes; sondern nur diejenigen, welchen das Verdienst seines Leidens mitgeteilt wird. Denn wie in Wahrheit die Menschen (Anspielungen auf Worte des hl. Augustinus, epist. 89; siehe auch unten, Kanon 1. von der Rechtfertigung), wenn sie nicht als Fortgepflanzte aus dem Samen Adams, geboren würden, nicht geboren würden als Ungerechte, weil sie, durch diese Fortpflanzung, indem sie durch ihn empfangen werden, die eigene Ungerechtigkeit anerben: so könnten sie, wenn sie nicht in Christus wiedergeboren würden, niemals gerechtfertigt werden, dieweil diese Wiedergeburt ihnen, durch das Verdienst seines Leidens, in der Gnade, durch welche sie gerecht werden, erteilt wird. Für diese Wohltat ermahnt uns der Apostel (Kol 1,12), immer Dank zu sagen dem Vater, der uns würdig gemacht zur Teilnahme an dem Lose der Heiligen im Lichte, und aus der Gewalt der Finsternisse entrissen, und hinübergesetzt hat in das Reich des Sohnes seiner Liebe, in welchem wir (Röm 3,24) Erlösung und Vergebung der Sünden haben.

4. Kapitel: Die Beschreibung der Rechtfertigung des Sündhaften, und ihre Weise im Stande der Gnade wird angegeben

Und mit diesen Worten wird die Beschreibung der Rechtfertigung des Sündhaften angegeben, so dass sie sei die Hinübersetzung aus jenem Stande, in welchem der Mensch, als Sohn des ersten Adams, geboren wird, in den Stand der Gnade und Aufnahme (Gal 4,5) unter die Kinder Gottes, durch den zweiten Adam Jesum Christum, unsern Heiland; welche Hinübersetzung aber, nach der Verkündigung des Evangeliums, ohne das Bad der Wiedergeburt, oder dem Verlangen nach demselben, nicht geschehen kann, wie geschrieben steht (Joh 3,5): „Wer nicht wiedergeboren ist aus dem Wasser und dem Heiligen Geiste, kann nicht eingehen in das Reich Gottes.“

5. Kapitel: Von der Notwendigkeit der Vorbereitung zur Rechtfertigung bei den Erwachsenen, und woher sie sei

Er erklärt überdies, der Anfang dieser Rechtfertigung müsse bei Erwachsenen hergeleitet werden von der zuvorkommenden Gnade Gottes durch Jesum Christum, das ist, von seiner Berufung, durch welche sie, ohne alle ihre wirklichen Verdienste, berufen werden; so dass sie, die durch die Sünden von Gott abgewendet waren, durch dessen erweckende und helfende Gnade bereitsam gemacht werden, sich umzuwenden zu ihrer eigenen Rechtfertigung, dadurch dass sie dieser nämlichen Gnade frei bestimmen und mitwirken; also dass, während Gott (Siehe unten Kanon 3 von der Rechtfertigung) durch die Erleuchtung des Heiligen Geistes das Herz des Menschen rühren, der Mensch selbst keineswegs ganz untätig ist, indem er jene Eingebung annimmt, da er sie nämlich auch verwerfen kann, und doch durch seinen freien Willen, ohne die Gnade Gottes, sich nicht zur Gerechtigkeit vor ihm hinzubewegen vermag. Daher werden wir in den Heiligen Schriften, da, wo es heißt (Sach 1,3): „Wendet Euch zu mir, und ich werde mich zu Euch wenden,“ an unsere Freiheit erinnert; und da, wo wir antworten (Klgl 5,21): „Wende uns, Herr, zu Dir, und wir werden umgewendet werden,“ bekennen wir, dass Gottes Gnade uns zuvorkomme.

6. Kapitel: Die Weise der Vorbereitung

Bereitsam gemacht aber werden sie zur Gerechtigkeit selbst, während sie, erweckt und unterstützt durch die göttliche Gnade, (Röm 10,17) den Glauben aus dem Hören empfangen, sich frei zu Gott bewegen, und glauben, dass dasjenige wahr sei, was göttlich geoffenbart und verheißen ist, vorzüglich das, dass der Sündhafte von Gott gerechtfertigt werde durch seine Gnade, durch (Röm 3,24) die Erlösung, welche in Jesus Christus ist; und während sie, sich als Sünder erkennend, und sich von Furcht der göttlichen Gerechtigkeit, von welcher sie heilsam erschüttert werden zur Betrachtung der Barmherzigkeit Gottes hinwendend, zur Hoffnung aufgerichtet werden, und im Vertrauen, dass Gott ihnen, um Christi Willen, gnädig sein werde, ihn, als die Quelle aller Gerechtigkeit, zu lieben anfangen und deswegen (Siehe unten, Kap. 14 und Sitz. 14 Kap 4 von der Reue) von einem Hasse und Abscheu gegen die Sünde, das ist, von derjenigen Buße bewegt werden, welche vor der Taufe gewirkt werden muss; und endlich, während sie sich vornehmen, die Taufe zu empfangen, ein neues Leben zu beginnen, und die göttlichen Gebote zu beobachten. Von dieser Zubereitung steht geschrieben (Hebr 11,6): „Wer zu Gott kommen will, muss glauben, dass er ist, und dass er ein Vergelter sei für diejenigen, welche ihn suchen.“ Und (Mt 9,2): „Vertraue, mein Sohn; deine Sünden werden dir nachgelassen.“ Und (Sir 1,27): „Die Furcht des Herrn treibt die Sünde aus.“ Und (Apg 2,38): „Tut Buße, und jeglicher aus euch lasse sich taufen, im Namen Jesu Christi, zur Vergebung eurer Sünden, und ihr werdet empfangen die Gabe des Heiligen Geistes“ und (Mt 28,19): „Gehet also hin, und lehret alle Völker, und taufet sie im Namen des Vaters, und des Sohnes, und des Heiligen Geistes, und lehret sie alles halten, was ich Euch befohlen habe.“ Und endlich (1 Kö 7,3): „Bereitet eurer Herzen des Herrn.“

7. Kapitel: Was die Rechtfertigung des Sündhaften, und welches ihre Ursachen seien

Auf diese Zubereitung oder Vorbereitung folgt die Rechtfertigung selbst, welche nicht eine bloße Vergebung der Sünden, sondern die Heiligung und Erneuerung des inneren Menschen durch die freiwillige Annahme der Gnade und der Gaben ist; daher wird der Mensch aus einem Ungerechten ein Gerechter, aus einem Feinde ein Freund, auf dass er (Tit 3,7) Erbe sei, gemäß der Hoffnung des ewigen Lebens. Die Ursachen dieser Rechtfertigung sind, und zwar die Endursache, die Herrlichkeit Gottes und Christi, und das ewige Leben; die bewirkende Ursache aber der barmherzige Gott, der aus Gnaden (1 Kor 6,11) reinigt und heiligt, bezeichnend und salbend mit dem Heiligen Geist (Eph 1,13f) der Verheißung, welcher das Pfand unserer Erbschaft ist; die verdienstliche Ursache aber sein geliebtester Eingeborner, unser Herr JESUS Christus, der uns, da wir (Röm 5,10) Feinde waren, aus übergroßer Liebe (Eph 2,4), mit welcher er uns liebte, durch sein heiligstes Leiden am Holze des Kreuzes (Röm 4,25) die Rechtfertigung verdiente, und für uns Gott dem Vater genug tat; ferner die werkzeugliche Ursache das Sakrament der Taufe, welches ein Sakrament des Glaubens ist, ohne den (Hebr 11,6) niemals jemanden die Rechtfertigung zukam; und die einzige formelle Ursache endlich ist die Gerechtigkeit Gottes, nicht die, durch welche er selbst gerecht ist, sondern die, durch welche er uns gerecht macht, mit welcher wir nämlich von ihm begabt, erneuert werden im Geiste unsers Gemütes, und nicht nur dafür gehalten, sondern mit Wahrheit gerecht genannt werden und sind, die Gerechtigkeit in uns empfangend, jeglicher nach seinem Maße, dass der heilige Geist allen (1 Kor 12,11; Eph 4,7) austeilt, wie er will, und nach eines jeglichen eigener Zubereitung und Mitwirkung. Denn obgleich niemand gerecht sein kann, als wem die Verdienste des Leidens unseres Herrn Jesu Christi (Phil 3,10) mitgeteilt werden; so geschieht in dieser Rechtfertigung des Sündhaften dasselbe doch, indem vom heiligen Geiste durch das Verdienst des nämlichen heiligsten Leidens (Röm 5,5) die Liebe Gottes in die Herzen derer, welche gerechtfertigt werden, ausgegossen wird, und ihnen innehaftet; und daher empfängt der Mensch in dieser Rechtfertigung durch Jesum Christum, dem er eingepflanzt wird, zugleich mit der Vergebung der Sünden, alles dieses eingegossen, den Glauben, die Hoffnung und die Liebe. Denn (unten Kap 10) weder einigt der Glaube vollkommen mit Christus, noch macht er zum lebendigen Gliede seines Leibes, wenn die Hoffnung und die Liebe nicht zu ihm hinzukommen. Und aus diesem Grunde heißt es sehr wahr (Jak 2,17): „Der Glaube ohne die Werke sei tot und nichtig.“ Und (Gal 5,6): „In Christus Jesus vermöge weder die Beschneidung noch die Vorhaut etwas; sondern nur der Glaube, welcher in der Liebe tätig ist,“ Um diesen Glauben bitten, nach der Überlieferung der Apostel, die Täuflinge vor dem Sakramente der Taufe die Kirche, indem sie um einen Glauben bitten, der das ewige Leben gewährt, welches der Glaube, ohne Hoffnung und Liebe, nicht gewähren kann. Daher hören sie auch sogleich das Wort Christi (Mt 19,17): „Wenn du willst zum Leben eingehen, so halte die Gebote.“ Und daher wird denen, welche die wahre und christliche Gerechtigkeit empfangen, sogleich nach ihrer Wiedergeburt befohlen, dieselbe als (Lk 15,22) das erste, ihnen durch Christus für dasjenige, welches Adam durch seinen Ungehorsam für sich und uns verloren hat, geschenkte Kleid rein und unbefleckt zu erhalten, damit sie es vor den Richterstuhl unseres Herrn Jesu Christi bringen, und das ewige Leben erhalten mögen.

8. Kapitel: Wie es zu verstehen sei, dass der Sündhafte durch den Glauben, und aus Gnaden gerechtfertigt wird

Da aber der Apostel sagt (Röm 3,30 u. 24,5): „Der Mensch werde durch den Glauben und aus Gnaden gerechtfertigt; so müssen diese Worte in demjenigen Sinne verstanden werden, welchen die immerwährende Übereinstimmung der katholischen Kirche beibehalten und ausgesprochen hat; so dass es nämlich darum heißt, wir werden durch den Glauben gerechtfertigt, weil der Glaube der Anfang und die Grundlage des menschlichen Heils und die Wurzel aller Rechtfertigung ist, (Hebr 11,6 und unten, Kanon 9) ohne welchen es unmöglich ist Gott zu gefallen, und zur Gemeinschaft seiner Kinder zu gelangen. Dass wir aber aus Gnaden gerechtfertigt werden, heißt es darum, weil nichts von dem, welches der Rechtfertigung vorgeht, weder der Glaube, noch die Werke, diese Gnade der Rechtfertigung verdient. Denn wenn (Röm 11,6) sie Gnade, so ist sie schon nicht aus den Werken; widrigenfalls ist, wie der nämliche Apostel sagt, die Gnade schon nicht mehr Gnade,

9. Kapitel: Gegen die eitle Zuversicht der Irrlehrer

Obwohl es aber notwendig ist, zu glauben, dass die Sünden niemals anders, weder nachgelassen werden, noch geworden seien, als aus Gnaden, durch die göttliche Barmherzigkeit, um Christi willen; so darf doch nicht gesagt werden, dass jemanden, der sich (unten, Kanon 12 und 13) mit der Zuversicht und Gewissheit der Nachlassung seiner Sünden brüstet, und auf dieselbe allein sich vertröstet, die Sünden nachgelassen werden, oder nachgelassen seien; indessen diese eitle, und aller Frömmigkeit entfremdete, Zuversicht bei Irrlehren und Abtrünnigen da sein kann, ja zu unserer Zeit da ist; und mit großem Zankeifer gegen die katholische Kirche gepredigt wir. Allein auch das darf nicht behauptet werden, dass diejenigen, welche wahrhaft gerechtfertigt sind, gänzlich ohne allen Zweifel bei sich annehmen müssen, sie seien gerechtfertigt, und dass niemand von den Sünden losgesprochen und gerechtfertigt werde, als (unten, Kanon 14) der gewiss glaube, er sei losgesprochen und gerechtfertigt, und dieser Glauben allein vollbringe die Lossprechung und Rechtfertigung, gleichsam als wenn derjenige, der dies nicht glaubt, an den Verheißungen Gottes, und an der Wirksamkeit des Todes und der Auferstehung Christi zweifelte. Denn wie kein Frommer an Gottes Barmherzigkeit, am Verdienste Christi und an der Kraft und Wirksamkeit der Sakramente zweifeln darf; so kann jeder, der auf sich, und seine eigene Schwäche und Unbereitsamkeit hinblickt, seiner Gnade wegen in Furcht und Sorge sein; zumal keiner mit der der Gewissheit eines Glaubens, bei dem nichts Unwahres sein kann, zu wissen vermag, dass er die Gnade Gottes erlangt habe.

10. Kapitel: Vom Wachstum der empfangenen Rechtfertigung

Somit werden also diejenigen, die gerechtfertigt und Freunde und (Eph 2,19) Diener Gottes geworden sind, von (Ps 83,8 und unten, Kanon 24) Tugend zu Tugend schreitend, von Tag zu Tag, wie der Apostel sagt (2 Kor 4,16), erneuert; das heißt, sie wachsen unter der Abtötung der Glieder ihres Fleisches, und unter (Röm 6,13) Anwendung jener Waffen der Gerechtigkeit zur Heiligung, durch die Beobachtung der Gebote Gottes und der Kirche, in dieser, durch die Gnade Christi, empfangenem Gerechtigkeit, indem der Glauben den guten Werken mitwirket, und werden noch mehr gerechtfertigt, wie geschrieben steht (Offb 22,11): „Wer gerecht ist, werde noch immer gerechtfertigt.“ Und wieder (Sir 18,22) „Scheue dich nicht, bis in den Tod gerechtfertigt zu werden.“ Und ferner (Jak 2,24): „Ihr seht, dass der Mensch aus den Werken gerechtfertigt wird, und nicht nur aus dem Glauben.“ Um dieses Wachstum der Gerechtigkeit aber flehet die heilige Kirche, da sie betet (Am 13. Sonntag nach Pfingsten): „Verleihe uns, Herr, die Vermehrung des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe.“

11. Kapitel: Von der Beobachtung der Gebote, und dass sie notwendig und möglich sei

Allein niemand, so sehr er auch gerechtfertigt sei, darf sich von der Beobachtung der Gebote frei wähnen; niemand jenen leichtfertigen, und von den Vätern unter dem Bannfluche verbotenen Spruch gebrauchen, die Gebote Gottes seien für den gerechtfertigten Menschen unmöglich zu halten. Denn Gott gebietet (1 Joh 5,3) nicht Unmögliches; sondern ermahnt durch das Gebieten, zu tun, was du kannst, und zu bitten um das, was du nicht kannst; und er hilft dir, dass du es kannst. (1 Joh 5,3) Die Gebote dessen sind nicht schwer, dessen (Mt 11,30) Joch sanft und dessen Bürde leicht ist. Denn die, welche Kinder Gottes sind, lieben Christum; welche aber (Joh 14,15.21) ihn lieben, die halten, wie er selbst bezeugt, seine Worte; und das können sie allerdings mit Gottes Hilfe tun. Ob nämlich gleich in diesem sterblichen Leben auch die noch so Heiligen und Gerechten bisweilen wenigstens in leichte und tägliche Sünden, welche auch lässliche genannt werden, fallen; so hören sie deswegen doch nicht auf, gerecht zu sein. Denn ein demütiger und wahrhafter Spruch der Gerechten ist jener (Mt 6,12; Lk 11,4): „Vergib uns unsere Schulden.“ Daher geschieht es, dass die Gerechten sich um so mehr verpflichtet fühlen müssen, auf dem Wege der Gerechtigkeit zu wandeln, je mehr sie, schon von der Sünde befeit, dagegen (Röm 6,22) Diener Gottes geworden, und (Tit 2,12) nüchtern, gerecht und fromm lebend, vorwärts zu schreiten vermögen durch Christum Jesum, durch welchen (Röm 5,2) sie Zugang zu seiner Gnade hatten. Denn Gott verlässt die einmal durch seine Gnade Gerechtfertigten nicht, wofern er nicht zuerst von ihnen verlassen wird. (Siehe unten, Kanon 20) Niemand, darf sich also mit dem bloßen Glauben schmeicheln, während, er sei allein durch den Glauben zum Erben eingesetzt, und werde die Erbschaft verlangten, auch wenn er (Röm 8,17) nicht mit Christus mitleide, um auch mitverherrlicht zu werden. Denn auch Christus selbst, (Hebr 5,8) obwohl er Gottes Sohn war, lernte, wie der Apostel sagt, aus dem, was er litt, Gehorsam, und wurde, vollendet für alle, welche ihm gehorchen, die Ursache des ewigen Heils. Deswegen ermahnt derselbe Apostel die Gerechtfertigten, sprechend (1 Kor 9,24): „Wisset ihr nicht, dass diejenigen, die in der Rennbahn laufen, zwar alle laufen, aber nur Einer den Preis empfängt? Laufet also, dass ihr ihn erlangen möget.“ (1 Kor 9,26) „Ich laufe daher so, nicht wie in´s Ungewisse; kämpfe so, nicht ale einer, der Luftreiche tut; sondern ich züchtige meinen Leib, und unterjoche ihn, damit ich nicht etwa selbst verworfen werde, nachdem ich andern gepredigt hab.“ Ferner sagt der Apostelfürst Petrus (2 Petr 1,10): „Bemühet Euch sehr, durch gute Werke euere Berufung und Auserwählung sicher zu stellen. Denn wenn ihr dieses tut, so werdet ihr niemals sündigen.“ (unten, Kanon 25) Daher ist es offenbar, dass diejenigen, welche sagen, der Gerechte sündige in jedem guten Werke wenigstens lässlich, oder, was noch unerträglicher ist, verdient dadurch ewige Strafen, Widersacher der wahrgläubigen Religionslehrer sind, und eben so auch diejenigen, die annehmen, dass die Gerechten in allen Werken sündigen, wenn sie bei denselben, um ihre eigene Latzheit aufzuwecken, und sich zum Laufen in der Rennbahn zu ermuntern, zugleich, wie vorzüglich auf die Verherrlichung Gottes, auch auf die ewige Belohnung hinschauen; denn es steht geschrieben (Ps 118,112): „Ich habe mein Herz zur Erfüllung deiner Gerechtigkeit hingewendet, um der Vergeltung willen;“ und von Moses sagt der Apostel (Hebr 11,26): „dass er hinblickte auf die Wiederbelohnung.“

12. Kapitel: Dass man sich vor einer leichtfertigen Selbstzumessung der Prädestination hüten müsse

Auch soll niemand (unten, Kanon 15 und 16), so lange er in dieser Sterblichkeit lebt, das verborgene Geheimnis der göttlichen Vorausbestimmung sich selbst so weit zumessen, dass er für gewiss annehme, er sei ganz sicher unter der Zahl der Vorausbestimmten, gleichsam als wenn wahr wäre, dass der Gerechtfertigte nicht mehr sündigen könne, oder falls er sündige, sich gewiss Buße verheißen dürfe. Denn es ist unmöglich, wenn nicht aus besonderer Offenbarung Gottes, zu wissen, was für welche sich Gott auserwählt hat.

13. Kapitel: Von der Gabe der Beharrlichkeit

Auf die gleiche Weise soll über die Gabe der Beharrlichkeit, von welcher geschrieben steht (Mt 10,22 u. 24,13 und unten, Kanon 16 u. 22): „Wer verharrt bis an´s Ende, der wird selig sein,“ und welche gewiss nirgends her erhalten werden kann, als von dem, der da mächtig ist, den (Röm 2,12), der steht, zu befestigen, dass er beharrlich stehe, und den, der fällt, wieder aufzurichten, sich selbst niemand mit unbedingter Gewissheit etwas Sicheres verheißen; obschon alle auf Gottes Hilfe die festeste Hoffnung setzen und gründen müssen. Denn Gott, welcher das Wollen und Vollbringen bewirkt, wird, wenn sie nicht selbst seine Gnade verlassen, das gute Werk (Phil 1,6 und 2,13), wie er es anfing, so auch vollenden. Dessen ungeachtet sollen diejenigen, welche zu stehen (1 Kor 10,12), glauben zusehen, dass sie nicht fallen, und (Phil 2,12) mit Furcht und Zittern, durch Mühen, Wachen, Almosen, Gebet und Opfer, durch Fasten und Keuschheit, ihr Heil wirken. Denn sie wissen (1 Petr 1,3), dass sie nur zur Hoffnung der Herrlichkeit, und noch nicht zur Herrlichkeit wiedergeboren sind; so müssen sie sich fürchten, des noch übrigen Kampfes wegen mit dem Fleische, der Welt und dem Satan; indem sie in demselben nicht Sieger sein können, wenn sie nicht mit Gottes Gnade dem Apostel gehorchen, der da sagt (Röm 8,12): „Wir sind nicht Schuldner des Fleisches, dass wir nach dem Fleische leben sollen; denn wenn ihr nach dem Fleische lebt, so werdet ihr sterben; wenn ihr aber durch den Geist die Werke des Fleisches ertötet, so werdet ihr leben.“

14. Kapitel: Von den Gefallenen und ihrer Wiederherstellung

Allein diejenigen, welche (unten, Kanon 23 und 29) durch die Sünde der empfangenen Rechtfertigungsgnade entsunken sind, können wiederum gerechtfertigt werden, wenn sie, indem Gott sie erweckt, durch das Sakrament der Buße, vermittelst dem Verdienste Christi, die verlorene Gnade wiederum zu erlangen bemüht sind. Denn diese Rechtfertigungsweise ist für den Gefallenen die Herstellung, welche die heiligen Väter schicklich das zweite Brett (unten, Sitz. 14 Kap. 1 von der Buße) nach dem Schiffbruche der verlorenen Gnade genannt haben. Für diejenigen, welche nach der Taufe in Sünden fallen, hat nämlich Jesus Christus das Sakrament der Buße eingesetzt, als er (Joh 20,22 und Mt 18,18) sprach: „Nehmt hin den Heiligen Geist, welchen ihr die Sünden nachlasset, denen sind sie nachgelassen; und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten.“ Deswegen muss gelehrt werden, dass die Buße des christlichen Menschen nach dem Falle von der Taufreinigung sehr verschieden ist, und dass sie nicht nur das Ablassen von den Sünden, und derer Verabscheuung, oder (Ps 50,19) ein zerknirschtes und demütiges Herz in sich begreift, sondern auch ihr sakramentales Bekenntnis, wenigstens dem Verlangen nach, und als zu keiner Zeit abzulegen, und die priesterliche Absolution, und auch die Genugtuung durch Fasten, Almosen, Gebet und andere fromme Übungen des geistlichen Lebens, zwar nicht für die ewige Strafe, denn diese wird durch das Sakrament, oder durch das Verlangen nach dem Sakramente, zugleich mit der Schuld, nachgelassen, sondern für die zeitliche Strafe, welche, nach der Lehre der Heiligen Schriften, nicht immer ganz, wie es in der Taufe geschieht, denjenigen erlassen wird, welche, für ihre empfangene Gnade Gottes undankbar, den (Eph 4,30) heiligen Geist betrübt sich nicht gescheut haben, den (1 Kor 3,17) Tempel Gottes zu schänden. Und von dieser Buße ist geschrieben: (Offb 2,5) „Gedenke, von wo du „herabgesunken bist, und tue Buße, und übe die ersten Werke“. Und wieder (2 Kor. 7, 10): „Die Betrübnis, die Gott gefällig ist, bewirkt Buße zu bleibendem Heile.“ Und ferner (Mt 3,2 ; 4,17; Lk 3,8): „Tut Buße, und bringt würdige Früchte der Buße.“

15. Kapitel: Dass durch die schwere Sünde die Gnade, aber nicht der Glaube verloren gehe

Auch muss gegen den argllistigen Sinn einiger Menschen, welche (Röm 16, 15 auch unten, Kanon 27) durch süße Reden und Schmeicheleien die Herzen der Unschuldigen verführen, behauptet werden, dass nicht nur durch die Ungläubigkeit, durch welche auch selbst der Glauben verloren geht, sondern auch durch jede andere Todsünde, obgleich durch sie der Rechtfertigung verloren gehe; zumal jene Lehre des göttlichen Gesetzes verteidigt werden muss, welche nicht nur die Ungläubigen, sondern auch (1 Kor 6, 10) die Unzüchtigungen, Ehebrecher, Weichlinge, Knabenschänder, Diebe, Geizigen, Säufer, Flucher, Räuber und alle Übrigen, die sich schwerer Sünden verschulden, selbst wenn sie gläubig sind, von dem Reiche Gottes ausschließt; (Phil 4,7; 2 Kor 12,9) denn sie können, mit der Hilfe der göttlichen Gnade, sich von denselben enthalten und werden, wegen denselben, von der Gnade Christi losgetrennt.

16. Kapitel: Von der Frucht der Rechtfertigung, d.i. von der Verdienstlichkeit der guten Werke, und von der Art dieser Verdienstlichkeit

Den also auf dieee Weise gerechtfertigten Menschen, mögen sie die erhaltene Gnade immerfort bewahrt, oder, nach ihrem Verluste, sie wieder erlangt haben, sind die Worte des Apostels vorzustellen: (1 Kor 15, 55) „Werdet reich an allen guten Werken und wisset, dass eure Mühe nicht vergeblich ist im Herrn; denn (Hebr 6,10) Gott ist nicht ungerecht, dass er vergesse euer Wirken und die Liebe , die ihr seinem Namen bewiesen habt.“ Und (Hebr 10,35 und unten Kanon 26)verlieret doch nicht eure Zuversicht, welche eine große Belohnung erhält.“ Es muss also denen, welche so Gutes wirken bis (Mt 10,22) ans´s Ende und auf Gott hoffen, das ewige Leben, als eine Gnade, welche den Kindern Gottes durch Jesus Christus erbarmungsvoll verheißen ist und als (Psalm 102 und Röm 4,4) eine Belohnung, die ihnen nach der Verheißung desselben Gottes für ihre eigenen guten Werke und Verdienste treulich erteilt werden wird, vorgestellt werden. Denn dies ist (2 Tim 4,5) jene Krone der Gerechtigkeit, von welcher der Apostel sagt, dass sie ihm, nach seinem Kampfe und Laufe, hinterlegt sei und vom gerechten Richter werde erteilt werdenm, aber nicht nur ihm, sondern allen, welche dessen Ankunft lieben. Denn da denselben Gerechtfertigten derselbe Jesus Christus selbst, gleichsam als das Haupt in die Glieder und als (Joh 15,5) die Rebe in die Rebschosse, stets eine Kraft einflößt, welche Kraft ihren guten Werken immer vorgeht, sie begleitet und ihnen nachfolgt und ohne wlche sie auf keinerlei Weise Gott angenehm und verdienstlich sein könnten; so muss geglaubt werden, dass diesen Gerechtfertigten nichts mehr mangle, weswegen sie nicht wirklich durch jene Werke, die in Gott getan sind, für den Stand dieses Lebens dem göttlichen Gesetze gänzlich genug getan, und zu seiner Zeit, jedoch (Offb 14,13) wenn sie in der Gnade dahin scheiden, die Erlangung des ewigen Lebens wahrhaft verdient zu haben, gedacht werden sollen; sintemal Christus unser Heiland sagt: (Joh 4,13) „Wenn jemand von dem Wasser trinkt, das ich ihm gehen werde, den wird ewig nimmer dürsten; sondern es wird in ihm zu einer Wasserquelle werden, welche in´s ewige Leben quillt.“ Somit wird also (Röm 10,3) weder unsere eigene Gerechtigkeit so, als wäre sie aus uns eigen, angenommen noch auch die Gerechtigkeit Gottes übergangen, oder verworfen. Denn diejenige, welche unsere Gerechtigkeit heißt, weil wir durch sie, sofern sie uns innehaftet, gerechtfertigt werden, ist als die gleiche auch Gottes, weil sie uns von Gott durch das Verdienst Christi eingegossen wird. Und obwohl in den Heiligen Schriften den guten Werken so viel beigelegt wird, dass Christus auch dem, welcher (Mt 10,42 und Mk 9,40) dem Geringsten aus den Seinigen einen Trunk kalten Wassers darreicht, verheißt, er werde seinen Lohn nicht vermissen, und dass der Apostel (2 Kor 4,17) bezeugt, die gegenwärtige, augenblickliche und leichte Trübsal werde dort in der Höhe in uns eine alles überwiegende, ewige Herrlichkeit erwirken; so soll es, wie nicht übergangen werden darf, doch ferne sein, dass je ein christlicher Mensch entweder auf sich selbst vertraue, oder sich anders rühme (1 Kor 1,31 und 2 Kor 10,17 und Gal 6,14 und Jer 9,23), als in dem Herrn, dessen Güte gegen alle Menschen so groß ist, dass er ihnen zum Verdienst rechnen will, was seine Gabe ist. Und (Jak 3,2) weil wir alle uns in vielem verfehlen; so soll ein jeglicher, wie die Güte und Barmherzigkeit, so auch die Strenge und das Gericht vor Augen haben, und niemand sich selbst, auch wenn er (1 Kor 4,3) sich nichts bewusst ist, beurteilen, weil sein Menschenleben von Menschlichem, sondern nur von Gottes Gerichte geprüft und beurteilt werden darf, welcher (ibidem 5) aufhellen das Verborgene der Finsternis, und offenbaren wird die Ratschläge der Herzen; und dann wird jeglichem Verherrlichung zu Teil von Gott, der jedem, wie geschrieben steht, (Mt 16,27) vergelten wird nach seinen Werken.

Nächst der katholischen Lehre von der Rechtfertigung, ohne welche treu und fest anzunehmen niemand kann gerechtfertigt werden, gefiel es dem heil. Kirchenrat folgende Kanon beizufügen, auf dass alle wissen, nicht nur was sie zu behalten, und zu befolgen, sondern auch, was sie zu meiden und zu fliehen schuldig seien.

Von der Rechtfertigung

1. Kanon

Wenn jemand sagt (oben, Kap. 1 und Röm 3,10), der Mensch könne durch seine Werke, die entweder durch die Kräfte der menschlichen Natur, oder nach der Lehre des Gesetzes getan werden, ohne die göttliche Gnade durch Jesum Christum, vor Gott gerechtfertigt werden, der sei im Bann.

2. Kanon

Wenn jemand sagt, die göttliche Gnade durch Jesum Christum werde nur dazu gegeben, dass der Mensch leichter gerecht leben, und das ewige Leben verdienen könne, als wenn er durch den freien Willen, ohne die Gnade, beides auch, doch aber kümmerlich und schwer könnte, der sei im Bann.

3. Kanon

Wenn jemand sagt, der Mensch könne, ohne die zuvorkommende Einflösung (oben, Kap. 5 und Röm 5,5) des Heiligen Geistes, und dessen Beihilfe, glauben, hoffen, lieben, oder Buße wirken, wie er muss, damit ihm die Rechtfertigungsgnade mitgeteilt werde, der sei im Bann.

4. Kanon

Wenn jemand sagt, der freie, von Gott bewegte und erweckte Willen des Menschen wirke dem ihn weckenden und berufenden Gott durch Beistimmung nichts mit, wodurch er sich zur Erlangung der Rechtfertigungsgnade bereitsam mache und vorbereite; und er könne nicht, wenn er wolle, entgegen gesinnt sein, sondern sei, wie etwas Lebloses, des gänzlichen untätig, und verhalte sich völlig leidend, der sei im Bann.

5. Kanon

Wenn jemand sagt, der freie Wille des Menschen sei, nach der Sünde Adams, verloren, und ausgelöscht worden, oder es sei nur um einen Namen zu tun, ja es sei ein Namen ohne Wirklichkeit, und endlich eine vom Satan in die Kirche eingeführte Erdichtung, der sei im Bann.

6. Kanon

Wenn jemand sagt, es sei nicht in des Menschen Gewalt, seine bösen Wege selbst zu schaffen, sondern die bösen Werke, so wie die guten, wirke Gott, nicht nur zulassungsweise, sondern auch eigentlich und durch sich, so, dass die Verräter des Judas nicht weniger sein Werk sei, als die Berufung des Paulus, der sei im Bann.

7. Kanon

Wenn jemand sagt, die Werke alle, welche vor der Rechtfertigung getan werden, auf was immer für Weise sie getan seien, seien wahrhaft Sünden, oder verdienen Gottes Hass, oder je ernstlicher jemand strebe, sich bereitsam zu machen für die Gnade, desto schwerer sündige er, der sei im Bann.

8. Kanon

Wenn jemand sagt (Ps 17,6; Lk 12,5 und Mk 9,42), die Furcht vor der Hölle, mittelst welcher wir, durch Bereuung der Sünden, Zuflucht zu Gottes Barmherzigkeit nehmen, oder vom Sündigen abstehen, sei Sünde, oder mache die Sünder noch schlimmer, der sei im Bann.

9. Kanon

Wenn jemand sagt, der Sündhafte werde allein (oben, Kap. 7 und 8) durch den Glauben gerechtfertigt; so dass er damit versteht, es werde nichts anderes, das zur Erlangung der Rechtfertigungsgnade mitwirke, erfordert, und es sei keinen Teils notwendig, dass er sich aus Antrieb seines Willens dazu vorbereite, und bereitsam mache, der sei im Bann.

10. Kanon

Wenn jemand sagt, die Menschen werden (oben, Kap. 7 auch Gal 2,15 und Eph 2,5.10) ohne die Gerechtigkeit Christi, vermöge welcher er für uns verdiente, gerechtfertigt, oder sie seien durch eben dieselbe der Form nach gerecht, der sei im Bann.

11. Kanon

Wenn jemand sagt, die Menschen werden gerechtfertigt entweder allein durch die Zurechnung der Gerechtigkeit Christi, oder allein durch die Nachlassung der Sünden, mit Ausschluss der Gnade und der Liebe, welche durch den Heiligen Geist (Röm 5,5) in ihre Herzen ausgegossen wird, und ihnen innehaftet, oder auch, die Gnade, durch welche wir gerechtfertigt werden, sei nur eine Gunst Gottes, der sei im Bann.

12. Kanon

Wenn jemand sagt (oben, Kap. 9), der rechtfertigende Glauben sei nichts anderes, als eine Zuversicht auf die göttliche Barmherzigkeit, welche, um Christi willen, die Sünden verzeiht, oder diese Zuversicht sei es allein, wodurch wir gerechtfertigt werden, der sei im Bann.

13. Kanon

Wenn jemand sagt, es sei jedem Menschen zur Erlangung der Sündenvergebung notwendig, dass er gewiss, und ohne allen Zweifel über die eigene Schwäche und Unbereitsamkeit, glaube, die Sünden seien ihm nachgelassen, der sei im Bann.

14. Kanon

Wenn jemand sagt (oben, Kap. 9), der Mensch werde von den Sünden dadurch losgesprochen und gerechtfertigt, dass er gewiss glaube, er werdelosgesprochen und gerechtfertigt; oder niemand sei wahrhaft gerechtfertigt, als wer da glaube, er sei gerechtfertigt, und durch diesen Glauben allein werde die Lossprechung und Rechtfertigung vollbracht, der sei im Bann.

15. Kanon

Wenn jemand sagt (oben, Kap. 12), der wiedergeborene und gerechtfertigte Mensch sei, vermöge des Glaubens, zu glauben verpflichtet, dass er gewiss unter der Zahl der Vorbestimmten sei, der sei im Bann.

16. Kanon

Wenn jemand mit unbedingter und unfehlbarer Gewissheit sagt (oben, Kap. 12 u. 13), er werde gewiss jene große Gabe der Verharrung bis ans Ende besitzen, und ist darüber nicht durch eine besondere Offenbarung unterrichtet, der sei im Bann.

17. Kanon

Wenn jemand sagt, die Gnade der Rechtfertigung werde niemanden, als den zum Leben Vorbestimmten zu Teil, die Übrigen alle aber, welche berufen werden, werden zwar berufen, aber empfangen die Gnade nicht, also als wären sie durch Gottes Macht zum Bösen vorbestimmt, der sei im Bann.

18. Kanon

Wenn jemand sagt (oben, Kap. 11 u. 1 Joh 5,3), die Gebote Gottes seien auch dem gerechtfertigten, und unter die Gnade gestellten Menschen zu halten unmöglich, der sei im Bann.

19. Kanon

Wenn jemand sagt, es sei im Evangelium nichts geboten, als der Glaube; das Übrige sei gleichgültig, weder geboten, noch verboten, sondern frei, oder die zehn Gebote gehen die Christen nichts an, der sei im Bann.

20. Kanon

Wenn jemand sagt, der gerechtfertigte und (oben, Kap. 11), wie immer, vollkommene Mensch sei nicht zur Haltung der Gebote Gottes und der Kirche, sondern nur zum Glauben verpflichtet; so als wenn das Evangelium eine nackte und unbedingte Verheißung des ewigen Lebens wäre, ohne die Bedingung der Beobachtung der Gebote, der sei im Bann.

21. Kanon

Wenn jemand sagt, Jesus Christus sei den Menschen von Gott nur als ein Erlöser, dem sie glauben und (Is 33,22 u. Mt 6) nicht auch als ein Gesetzeber, dem sie gehorchen sollen, gegeben worden, der sei im Bann.

22. Kanon

Wenn jemand sagt (oben, Kap. 13), der Gerechtfertigte könne entweder ohne besonderen Beistand Gottes in der empfangenen Gerechtigkeit verharren, oder er könne es mit demselben nicht, der sei im Bann.

23. Kanon

Wenn jemand sagt, der einmal gerechtfertigte Mensch könne (oben, Kap 14) nicht mehr sündigen, und die Gnade nicht verlieren, und derjenige also, der fällt und sündigt, sei nie wahrhaft gerechtfertigt gewesen, oder hingegen er könne im ganzen Leben alle Sünden, auch die Lässlichen, meiden, wenn nicht aus einem besondern Gnadengeschenke Gottes, wie die Kirche von der seligen Jungfrau dafür hält, der sei im Bann.

24. Kanon

Wenn jemand sagt (oben, Kap. 10), die erhaltene Gerechtigkeit werde durch die guten Werke nicht bewahrt, und auch vermehrt vor Gott, sondern diese Werke seien nur allein Früchte und Zeichen der erlangten Rechtfertigung, aber nicht die Ursache ihrer Vermehrung, der sei im Bann.

25. Kanon

Wenn jemand sagt, der Gerechte (oben, Kap. 11 geg. d. Ende) sündige in jeglichem guten Werke, wenigstens lässlich, oder, was noch unerträglicher ist, tödlich, und verdiene daher ewige Strafen, und er werde nur deswegen nicht verdammt, weil Gott ihm jene Werke nicht zur Verdammnis zurechne, der sei im Bann.

26. Kanon

Wenn jemand sagt (oben, Kap. 16), die Gerechten dürfen für die guten Werke, die in Gott getan werden, nicht eine ewige Belohnung von Gott, durch seine Barmherzigkeit, und das Verdienst Christi, erwarten und hoffen, wenn sie im Gutes tun, und in der Beobachtung der göttlichen Gebote bis (Mt 24, 13) ans Ende verharren, der sei im Bann.

27. Kanon

Wenn jemand sagt, es gebe (1 Kor 6,10 und oben, Kap. 15) keine schwere Sünde, als die der Ungläubigkeit oder die einmal empfangene Gnade werde durch keine andere, wenn auch noch so schwere und große Sünde verloren, als eben nur durch die Ungläubigkeit, der sei im Bann.

28. Kanon

Wenn jemand sagt, mit dem Verluste der Gnade durch die Sünde, werde zugleich auch immer der Glaube verloren, oder der Glaube, der noch bleibt, sei nicht ein wahrer Glaube, obschon er nicht lebendig ist, oder der, welcher den Glauben ohne die Liebe hat, sei kein Christ, der sei im Bann.

29. Kanon

Wenn jemand sagt (oben, Kap 14) derjenige, welcher nach der Taufe gefallen ist, könne nicht durch die Gnade Gottes wieder auferstehen, oder er könne zwar, aber allein durch den Glauben, die verlorne Gerechtigkeit wieder erlangen, ohne das Sakrament der Buße, wie die heilige Römische, und allgemeine Kirche, von Christus dem Herrn und seinen Aposteln belehrt, bis dahin bekannt, beobachtet, und gelehrt hat, der sei im Bann.

30. Kanon

Wenn jemand sagt, es werde nach erhaltener Rechtfertigungsgnade jedem büßenden Sünder so die Schuld nachgelassen, und die Verschuldung der ewigen Strafe getilgt, dass (unten, Sitz. 14 Kap 8) keine Verschuldung einer zeitlichen Strafe zurückbleibe, die entweder auf dieser Welt, oder künftig (unten, Sitz 25, am Anfang) im Fegfeuer abgetragen werden müsse, ehe der Zugange zum Himmel offen sein könne, der sei im Bann.

31. Kanon

Wenn jemand sagt, der Gerechtfertigte sündige, wenn (oben, Kap 11 gegen Ende) er, im Hinblick auf die ewige Belohnung, Gutes wirke, der sei im Bann.

32. Kanon

Wenn jemand sagt, die guten Werke des gerechtfertigten Menschen seinen so Gottes Gaben, dass sie nicht auch desselben Gerechtfertigten gute Verdienste seien, oder dieser Gerechtfertigte verdiene durch die guten Werke, welche von ihm, mittelst der Gnade Gottes und des Verdienstes Christi, dessen lebendiges Glied er ist, getan werden, nicht wahrhaft die Vermehrung der Gnade, das ewige Leben, und, in sofern er in der Gnade dahinscheidet, die Erlangung dieses ewigen Lebens selbst, und auch die Vermehrung der Herrlichkeit, der sei im Bann.

33. Kanon

Wenn jemand sagt, durch diese, von dem heiligen Kirchenrat in diesem gegenwärtigen Beschlusse ausgesprochene, katholische Lehre von der Rechtfertigung werde in irgend einem Teile der Herrlichkeit Gottes, oder den Verdiensten Jesu Christi, unsers Herrn, Eintrag getan, und nicht vielmehr die Wahrheit unseres Glaubens, und endlich die Verherrlichung Gottes, und Jesu Christi aufgehellt, der sei im Bann.

Beschluss von der Verbesserung

1. Kapitel

Dass die Kirchenvorsteher bei ihren Kirchen anwesend sein sollen; gegen die Zuwiderhandelnden werden die Strafen des alten Rechtes erneuert, und auch neue verfügt

Der nämliche, hochheilige Kirchenrat, unter dem Vorsitze der nämlichen Gesandten des Apostolischen Stuhls, glaubte, indem er zur Wiederherstellung der so sehr zerfallenen Kirchenzucht, und zur Verbesserung der verdorbenen Sitten unter dem Klerus und Christenvolke schreiten will, den Anfang bei denjenigen machen zu müssen, welche den höheren Kirchen vorstehen; denn die Tadellosigkeit der Vorgesetzten ist das Heil der Untergebenen. Im Vertrauen als, es werde durch die Barmherzigkeit unseres Herrn und Gottes, und durch die vorsorgliche Tätigkeit dessen, der desselben Gottes Statthalter auf Erde ist, des gänzlichen geschehen, dass künftighin zur kirchlichen Regierung, dieser Bürde, unter welcher sich auch englische Kräfte fürchten möchten, nach den ehrwürdigen Verfügungen der heiligen Väter, diejenigen (unten, Sitzung 24 von der Verbesserung, Kap. 1 und Sitz. 22 Kap 2 von der Verbesserung) angenommen werden, welche höchst würdig sind, und derer früherer Wandel, und ganzes Leben, von den kindlichen Tagen am, bis zu den reiferen Jahren, ihnen Zeugnis gibt, dass sie dasselbe rühmlich in Beobachtung der Kirchenzucht zugebracht haben: so ermahnt er, und will ermahnt wissen alle diejenigen, welche, was immer für Patriarchal-, Primatial-, Metropolitan-, und Kathedralkirchen, unter was immer für Namen oder Titel, vorgesetzt sind, dass sie (Apg 20,28), aufmerksam auf sich und ihre ganze Herde, über welche sie der Heilige Geist gesetzt hat, zu regieren die Kirche Gottes, die er sich in seinem Blute erworben, wachen, wie der Apostel befiehlt (2 Tim 4,5), sich in allem bemühen, und ihren Dienst erfüllen sollen. Sie sollen aber wissen, dass sie denselben keineswegs erfüllen können, wenn sie, nach Söldlinge Art, die ihnen anvertrauten Herden verlassen, und sich der Hut ihrer Schafe (Ez 3,18 und Apg 20,26), derer Blut vom höchsten Richter aus ihren Händen wird gefordert werden, nicht im geringsten widmen; denn es ist sehr gewiss, dass es dem Hirten (unten, Sitzung 24 Kap. 1 von der Verbesserung) zu keiner Entschuldigung dient, wenn der Wolf die Schafe aufzehrt, und der Hirt es nicht weiß. Weil es aber nichts desto weniger, was gar sehr zu bedauern ist, zu unserer Zeit einige gibt, die auch des eigenen Heils uneingedenk, das irdische dem Himmlischen, und das Menschliche dem Göttlichen vorziehen, an verschiedenen Höfen herumschweifen, oder sich mit Besorgung zeitlicher Geschäfte, unter Verlassung ihres Schafstalls, und mit Vernachlässigung der Obsorge ihrer anvertrauten Schafe, befassen: so gefiel es dem hochheiligen Kirchenrate, die alten Kanon, welche gegen die nicht Anwesenden bekannt gemacht worden, aber durch die Unannehmlichkeiten der Zeiten und der Menschen fast in Übungslosigkeit geraten sind, zu erneuern, wie er sie Kraft des gegenwärtigen Beschlusses erneuert, und noch ferner, zur beständigern Anwesenheit derselben, für die Verbesserung der Sitten in der Kirche, auf die Weise, wie folgt, zu verordnen und zu verfügen: Wenn jemand von einer Patriarchal-, Primatial-, Metropolitan- oder Kathedralkirche, mit was immer für Titel, Ursache, Namen oder Recht sie ihm übertragen sei, und mit was immer für einer Würde, Stufe und Auszeichnung er glänze, in Ermangelung eines gesetzmäßigen Hindernisses oder (unten, Sitzung 23, wo die Ursachen im ersten Kapitel angeführt sind) gerechter und gründlicher Ursachen, sechs andauernde Monate, außer seiner Diözese verweilend, abwesen ist; so verfalle er durch das Recht selbst in die Strafe des vierten Teiles der Einkünfte eines Jahres, welcher durch den kirchlichen Obern für das Bauamt der Kirche, und die Armen des Orts zu verwenden ist. Und falls derselbe (unten, Sitzung 23 Kap 1) noch andere sechs Monate in solcher Abwesenheit verharrt, so verliere er eben dadurch noch einen andern vierten Teil der Einkünfte, der auf gleiche Weise verwendet werden soll. Um ihn aber bei zunehmender Widersetzlichkeit noch strengerer Züchtigung der heiligen Kanon zu unterwerfen, soll der Metropolit die Abwesensenden Suffraganbischöfe, den abwesenden METROPOLITEN ABER DER ÄLTERE; ANWESENDE Suffraganbischof; unter der Strafe des Interdikts, die Kirche zu betreten, in die er dadurch selbst verfällt, innerhalb drei Monaten schriftlich, oder durch einen Boten, dem Römischen Papste zu verzeigen verpflichtet sein, welcher sodann, wie es die geringere oder größere Widersetzlichkeit eines jeden erfordert, diese Abwesenheit durch die Autorität Seines höchsten Stuhls zur Ahndung ziehen, und auch die Kirchen selbst mit nützlicheren Hirten versehen kann, so wie er es im Herrn für heilsam und frommend erkennt.

2. Kapitel

Dass kein Besitzer eines Benefiziums, das persönliche Anwesenheit erfordert, ohne gerechte und vom Bischofe zu genehmigende Ursache abwesend sein darf, und er in diesem Falle für die Seelsorge einen Vikars aus einem Teile der Einkünfte bestellen soll

Diejenigen, welche niederer, als die Bischöfe sind, und was immer für kirchliche Benefizien, die nach Recht oder Übung persönliche Anwesenheit fordern, namentlich oder kommendeweis innehaben, sollen von ihren Ordinarien, wie es diesen für die gute Leitung der Kirchen und zur Beförderung des Gottesdienstes, nach der berücksichtigten Beschaffenheit der Orte und Personen, zu frommen scheint, durch angemessene Rechtsmittel zur Anwesenheit angehalten werden, und niemanden ewige Privilegien oder Indulte, um nicht anwesend zu sein oder in der Abwesenheit doch die Einkünfte zu beziehen, zu Gunsten sein können. Die Erlaubnisse und Dispensationen hingegen, welche nur einstweilen und aus wahren und gründlichen Ursachen erteilt werden sind und vor dem Ordinarius gesetzmäßig bestätigt werden müssen, verbleiben in ihrer Kraft. Jedoch sei es auch in diesen, verbleiben in ihrer Kraft. Jedoch sei es auch in diesen Fällen nichts desto weniger Pflicht der Bischöfe, als hierfür Bevollmächtigte des (unten, Sitzung 7 Kap. 5 und 7 von der Verbesserung) Apostolischen Stuhls vorzusorgen, dass durch Bestellung tauglicher Vikarien und Anweisung eines angemessenen Anteils Einkünfte die Seelsorge keineswegs Vernachlässigung leide; ohne dass, in Bezug auf dieses, was immer für ein Privilegium oder eine Befreiung dagegen jemanden zu Gnaden sein könne.

3. Kapitel

Dass die Vergehen der Welt- und der Ordensgeistlichen, welche außer den Klöstern leben, von den Ortsordinarien bestraft werden sollen

Die Kirchenprälaten sollen sich klug und sorgfältig bestreben, die Vergehen der Untergebenen zu verbessern. Kein Weltgeistlicher, wer er immer sei, und kein Ordensgeistlicher, der außer dem Kloster lebt, darf, auch nicht unter (unten, Sitzung 14 Kap 4 und 5 von der Verbesserung)dem Vorwande eines Privilegiums seines Ordens, für beschützt gehalten werden, dass er nicht, falls er sich verfehlt, vom Ortsordinarius, als dem hierüber vom Apostolischen Stuhl Bevollmächtigten, nach den kanonischen Verfügungen, in Untersuchung genommen, bestraft und zurechtgewiesen werden könne.

4. Kapitel

Dass die Bischöfe und andere höhere Prälaten all- und jede Kirchen, so oft nötig visitieren und dass das, was immer diesem Beschlusse entgegen sein mag, aufgehoben sein soll

Die Kapitel (unten, Sitzung 25 Kap. 6 und Sitzung 14 Kap 4 von der Verbesserung) der Kathedral- und anderer höherer Kirchen und ihrer Personen können sich durch keine Befreiungen, Übungen, Richtersprüche, Eide und Verträge – zumal diese nur ihre Urheber, nicht aber die Nachfolger verpflichten – davor beschützen, dass sie nicht von ihren Bischöfen und andern höhern Prälaten, entweder von ihnen selbst allein, aber mit Zuziehung solcher, die denselben auf scheinen (unten, letzte Sitz. Kap. 6 von der Verbesserung), nach den kanonischen Verfügungen, auch mit apostolischer Autorität, visitiert, zurechtgewiesen und gebessert werden können und dürfen, so oft, als es nötig sein mag.


5. Kapitel

Dass die Bischöfe in fremden Diözesen weder die Pontifikalien ausüben, noch die Weihen erteilen dürfen

Keinem Bischofe sei es erlaubt, unter dem Vorwande was immer für eines Privilegiums, in der Diözese eines andern, die (unten, letzte Sitzung Kap. 6 von der Verbesserung) Pontifikalien auszuüben, außer mit ausdrücklicher Erlaubnis des Ortsordinarius und nur für Personen, die diesem Ordinarius unterworfen sind. Wofern dagegen gehandelt wird, soll der Bischof von der Ausübung der Pontifikalien und die so Geweihten von der Ausübung der Weihen durch das Recht selbst suspendiert sein.

Ansagung der künftigen Sitzung

Ist es Euch gefällig, dass die nächstkünftige Sitzung am Donnerstage, dem fünften Wochentage, nach dem ersten Sonntag der folgenden Fasten, als den dritten Tag des Monats März gefeiert werde?

Sie antworteten: „Es ist gefällig.“

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